Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001835
Gutachten Nr. : CE-000261-K0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : CL4
Seite : 1/2
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC34-809
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RC34-809
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorderachse *
Radausführung: X7
Artikel- oder Katalog-Nr: 3392 30
Radgröße: 8Jx19H2
R124 E1*124R00/03*1835*10
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 63,40 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 700 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
*) Die Verwendung des Rades RC34-809, X7 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Rad ist nur in Kombination mit dem Radtyp RC34-909 (ECE-Nr. E1 124R-
002458*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp RC34-909, X7 (ECE-Nr. E1 124R-002458*00) zu
entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VOLVO
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
V Serien-Radschraube M14x1,5 - 140 Nm
Schaftlänge 34 mm, Kegel 60°, Kalotte
beweglich
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001835
Gutachten Nr. : CE-000261-K0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : CL4
Seite : 2/2
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC34-809
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
V e9*2007/46*6834*..
V e9*2018/858*11085*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET50 9.0x19,ET53
80 bis 192 Volvo Polestar 2 245/45R19 245/45R19 A03)A05)A06)A10)B33)
(LIM. STUFENHECK 4T.)
Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
R124 E1*124R00/03*1835*10
der dort genannten Serienreifengröße.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
Auflage im Gutachten erlaubt.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
B33) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
- 4-Kolben Festsattel Kennz. Polestar Brembo gold mit belüfteter Scheibe
Ø375x35 mm.
Die Anlage Nr. CL4 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ RC34-809 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 13.11.2024