Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-A0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 1/3 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-8520 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: TS2 Radausführungskennz.: TS2; Lk114,3 Radgröße: 8½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 64,2 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 800 kg Reifenabrollumfang: 2270 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: TESLA MOTORS Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZP- 175 Nm 533D13F Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 003 e4*2007/46*1293*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 155 Tesla Model 3, ohne 235/35R20 A02) bis A10) Performance Bremse A94) B21) BF1) S02) 255/30R20 A01) K03) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-A0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 2/3 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 003 e4*2007/46*1293*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 Tesla Model 3, mit 235/35R20 A02) bis A10) Performance Bremse A94) B21a) BF1) S02) 245/35R20 255/30R20 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-A0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 3/3 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B21) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse1: • innenbelüftete Bremsscheibe Ø355x25 mm, 4-Kolben-Festsattel (Performance-Bremse) B21a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse1: • innenbelüftete Bremsscheibe Ø355x25 mm, 4-Kolben-Festsattel (Performance-Bremse) BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Zubehörkit: ZP-533D13F Anzugsmoment: 175 Nm K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen. Die Anlage 5 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-8520 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 19.06.2020