Seite 1
Seite 2
							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001827
Gutachten Nr. :         CE-000262-A0-216                                                        Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            6
Seite :                 1/2
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC34-8520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      RC34-8520
Art des Rades:                                      einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                    V3
Radgröße:                                                     8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                              38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                        57,10 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 ohne Ring
geprüfte Radlast:                                               800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                        2270 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : AUDI

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)       Beschreibung der Befestigungsteile               Zubehör       Anzugsmoment
F3                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                  ZP-568F       160 Nm
                      M14x1,5, Schaftlänge 28 mm


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                             e1*2007/46*1900*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 169     Audi Q3                 255/40R20                                A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI)
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001827
Gutachten Nr. :         CE-000262-A0-216                                                 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            6
Seite :                 2/2
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC34-8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                             e1*2007/46*2038*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
294             Audi RS Q3, RS Q3       255/40R20                         A03)A05)A06)A10)
                Sportback                                                 B105)
                (KOMBI, SCHRÄGHECK
                5T.)




Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
     Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
     Auflage im Gutachten erlaubt.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

B105) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Audi Ceramic Bremsanlage.



Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Räder Typ RC34-8520 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 19.06.2020