Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002458
Gutachten Nr. : CE-000366-A0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : CL1
Seite : 1/3
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC34-909
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RC34-909
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Hinterachse *
Radausführung: D12
Artikel- oder Katalog-Nr: 3220 05
Radgröße: 9Jx19H2
R124 E1*124R00/03*2458*00
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 920 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
*) Die Verwendung des Rades RC34-909, D12 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Rad ist nur in Kombination mit dem Radtyp RC34-809 (ECE-Nr. E1 124R-
001835*10) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp RC34-809, D12 (ECE-Nr. E1 124R-001835*10) zu
entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : MERCEDES
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
R2CGLC Serien-Radschraube M14x1,5 - 150 Nm
Schaftlänge 45 mm, Kugel Ø28 mm
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002458
Gutachten Nr. : CE-000366-A0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : CL1
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Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC34-909
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET32.50 9.0x19,ET30
120 bis 270 Mercedes GLC 235/55R19 255/50R19 A03)A05)A06)A10)
(COUPE, X254, ohne A11e)A94a)
Verbreiterung, Mild-Hybrid)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
R124 E1*124R00/03*2458*00
8.0x19,ET32.50 9.0x19,ET30
120 bis 270 Mercedes GLC 235/55R19 255/50R19 A03)A05)A06)A10)
(COUPE, COUPE, X254, A11e)A94)
mit Verbreiterung, Mild-
Hybrid)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x19,ET32.50 9.0x19,ET30
145 bis 185 Mercedes GLC 235/55R19 255/50R19 A03)A05)A06)A10)
(COUPE, X254, mit A11f)A94)
Verbreiterung, Lug-in-
Hybrid)
Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
der dort genannten Serienreifengröße.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
Auflage im Gutachten erlaubt.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002458
Gutachten Nr. : CE-000366-A0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : CL1
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Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC34-909
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in
der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen
haben.
A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
R124 E1*124R00/03*2458*00
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Die Anlage Nr. CL1 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ RC34-909 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 13.11.2024