Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002458
Gutachten Nr. : CE-000366-A0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : Jl1
Seite : 1/3
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC34-909
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RC34-909
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Hinterachse *
Radausführung: D4
Artikel- oder Katalog-Nr: 3220 09
Radgröße: 9Jx19H2
R124 E1*124R00/03*2458*00
Rad-Einpresstiefe: 58,10 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 920 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
*) Die Verwendung des Rades RC34-909, D4 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Rad ist nur in Kombination mit dem Radtyp RC34-759 (ECE-Nr. E1 124R-
002140*05) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp RC34-759, D4 (ECE-Nr. E1 124R-002140*05) zu
entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : MERCEDES
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
R2CW, R2CS Serien-Radschraube M14x1,5 - 150 Nm
Schaftlänge 27,5 mm, Kugel Ø28 mm
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002458
Gutachten Nr. : CE-000366-A0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : Jl1
Seite : 2/3
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC34-909
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW e1*2018/858*00016*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7.5x19,ET40 9.0x19,ET58.10
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 225/40R19 255/35R19 A03)A05)A06)A10)
(LIM. STUFENHECK 4T., A11a)E131)
Fahrzeuge ohne
Hinterachslenkung)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW e1*2018/858*00016*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
R124 E1*124R00/03*2458*00
(kW) Vorderachse Hinterachse
7.5x19,ET40 9.0x19,ET58.10
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 225/40R19 255/35R19 A03)A05)A06)A10)
(LIM. STUFENHECK 4T., A11a)
Fahrzeuge mit
Hinterachslenkung)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS e1*2018/858*00017*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7.5x19,ET40 9.0x19,ET58.10
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 225/40R19 255/35R19 A03)A05)A06)A10)
(KOMBI, Fahrzeuge ohne A11a)E131)
Hinterachslenkung)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS e1*2018/858*00017*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
7.5x19,ET40 9.0x19,ET58.10
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 225/40R19 255/35R19 A03)A05)A06)A10)
(KOMBI, Fahrzeuge mit A11a)
Hinterachslenkung)
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002458
Gutachten Nr. : CE-000366-A0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : Jl1
Seite : 3/3
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC34-909
Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
der dort genannten Serienreifengröße.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
Auflage im Gutachten erlaubt.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
R124 E1*124R00/03*2458*00
A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in
der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen
haben.
E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.
Die Anlage Nr. Jl1 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ RC34-909 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 13.11.2024