Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002334 Gutachten Nr. : CE-000348-A0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 1 Seite : 1/2 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC35-757 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC35-757 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: K4 Artikel- oder Katalog-Nr: 3252 02 Radgröße: 7½Jx17H2 R124 E1*124R00/03*2334*00 Rad-Einpresstiefe: 25 mm Lochkreisdurchmesser: 139,7 mm Lochzahl: 6 Mittenlochdurchmesser: 106,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1100 kg bei Reifenabrollumfang: 2500 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : TOYOTA Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment J15TM-TMG, J15TM Radmutter. Kegel 60°, Gewinde ZP-600 D6F 105 Nm M12x1,5 Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002334 Gutachten Nr. : CE-000348-A0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 1 Seite : 2/2 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC35-757 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J15TM-TMG e13*2007/46*1720*.. J15TM e6*2007/46*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 127 bis 207 Toyota Land Cruiser 265/65R17 A03)A05)A06)A10) (GELÄNDEWAGEN) A94) Auflagen und Hinweise A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit der dort genannten Serienreifengröße. R124 E1*124R00/03*2334*00 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine Auflage im Gutachten erlaubt. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Räder Typ RC35-757 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH. Geschäftsstelle Essen, 22.02.2024