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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55313 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001365-A0-216
               Anlage-Nr. :                3a
               Seite :                     1/3
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC35-757


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  RC35-757
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              R4
               Radausführungskennz.:                                   R4; Lk139,7
               Radgröße:                                               7½Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        55 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                    139,7 mm
               Lochzahl:                                                    6
               Mittenlochdurchmesser:                                   93,10 mm
§22 55313*00




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      1100 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2500 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55313 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001365-A0-216
               Anlage-Nr. :                3a
               Seite :                     2/3
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC35-757


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               T1                            e5*2018/858*00042*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125 bis 151     VW Amarok              255/65R17                          A02) bis A10)
                                                                                         A94) BF1) EF0)
                                                       255/70R17
                                                       GM0)

                                                       265/65R17
                                                       GM0)

                                                       275/60R17

                                                       275/65R17
                                                       GM0)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
§22 55313*00




                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55313 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001365-A0-216
               Anlage-Nr. :                3a
               Seite :                     3/3
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC35-757


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
§22 55313*00




                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GM0) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/65R18,
                    255/70R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               Die Anlage 3a mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ RC35-757 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 22.02.2024