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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100689 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55031525 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10,0Jx20H2 Typ RC36-1020
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 6
                Auftraggeber                  Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                              Schleidener Straße 32
                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                              QM-Nr. 49 02 0192006

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
                Modell                        RC36
                Typ                           RC36-1020
                Radgröße                      10,0Jx20H2
                Zentrierart                   Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                 D3N           RC36-1020 D3N / ohne Ring            5/112/66,6        46         960      2350


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 19, Gutachten Nummer 55018725, Ausfertigung 1
                (KBA-NUMMER 100462 , RADTYP RC36-8520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
                gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 100689*00




                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                    100689
                Herstellerzeichen             BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung         RC36-1020 (s.o.)
                Radgröße                      10,0Jx20H2
                Einpresstiefe                 ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                 Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                 S01   Serien-Schraube M14x1,25         Kegel 60°               140               27,5

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                    BMW

                Spurverbreiterung             innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BMW 5er-Reihe (VIII)      120-210         275/35R20     R03                             A12 A21 A57
                 G6L                       120-210         285/35R20     R03                             A99 B6K L06
                 e1*2018/858*00316*..      120-210         295/30R20     A01 K2a K2b R03                 Lim NoP V20
                                                                                                         HA2 S01

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100689 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55031525 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx20H2 Typ RC36-1020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 2 von 6
                 Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BMW 5er-Reihe (VIII) 530e   120, 140     275/35R20      R03 T02                       A12 A21 A57
                 G6L                         120, 140     285/35R20      R03                           A99 B6K L06
                 e1*2018/858*00316*..        120, 140     295/30R20      A01 K2a K2b R03 T01           Lim V20 HA2
                 - Plug-in Hybrid                                                                      S01
                 BMW 5er-Reihe (VIII) 550e   230          275/35R20      R03 T02                       A12 A21 A56
                 G6L                         230          285/35R20      R03                           A99 B6K L06
                 e1*2018/858*00316*..        230          295/30R20      A01 K2a K2b R03 T01           Lim V20 HA2
                 - Plug-in Hybrid                                                                      S01
                 BMW 5er-Touring (VIII)      120-210      275/35R20      R03                           A12 A21 A57
                 G6K                         120-210      285/35R20      R03                           A99 B6K Car
                 e1*2018/858*00360*..        120-210      295/30R20      A01 K2a K2b R03 T01 T97       L06 NoP V20
                                                                                                       HA2 S01
                 BMW 5er-Touring (VIII)      120, 140     275/35R20      R03 T02                       A12 A21 A57
                 530e                        120, 140     285/35R20      R03                           A99 B6K Car
                 G6K                         120, 140     295/30R20      A01 K2a K2b R03 T01           L06 V20 HA2
                 e1*2018/858*00360*..                                                                  S01
                 - Plug-in Hybrid
§22 100689*00




                 BMW 5er-Touring (VIII)      230          275/35R20      R03 T02                       A12 A21 A56
                 550e                        230          285/35R20      R03 T04                       A99 B6K Car
                 G6K                         230          295/30R20      A01 K2a K2b R03 T01           L06 V20 HA2
                 e1*2018/858*00360*..                                                                  S01
                 - Plug-in Hybrid
                 BMW i5                      105-150      275/35R20      R03 T02                       A12 A21 A57
                 G6E                         105-150      285/35R20      R03 T04                       A99 B6K L06
                 e1*2018/858*00317*..        105-150      295/30R20      A01 K2b R03 T01               Lim V20 HA2
                 - Elektro                   105-150      295/35R20      A01 K2b R03                   S01
                 BMW i5 M60 xDrive           127, 150     275/35R20      R03 T02                       A12 A21 A56
                 G6E                         127, 150     285/35R20      R03 T04                       A99 B6K L06
                 e1*2018/858*00317*..        127, 150     295/30R20      A01 K2b R03 T01               Lim V20 HA2
                 - Elektro                   127, 150     295/35R20      A01 K2b R03                   S01
                 BMW i5 M60 xDrive           127, 150     275/35R20      R03 T02                       A12 A21 A56
                 Touring                     127, 150     285/35R20      R03 T04                       A99 B6K Car
                 G6E                         127, 150     295/35R20      A01 K2b R03 T05               L06 V20 HA2
                 e1*2018/858*00317*..                                                                  S01
                 - Elektro
                 BMW i5 Touring              105-150      275/35R20      R03 T02                       A12 A21 A57
                 G6E                         105-150      285/35R20      R03 T04                       A99 B6K Car
                 e1*2018/858*00317*..        105-150      295/35R20      A01 K2b R03 T05               L06 V20 HA2
                 - Elektro                                                                             S01


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 19, Gutachten Nummer 55018725, Ausfertigung 1
                (KBA-NUMMER 100462 , RADTYP RC36-8520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
                gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100689 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55031525 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx20H2 Typ RC36-1020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                             Seite 3 von 6
                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
                Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
§22 100689*00




                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




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                GUTACHTEN zur TTG NR.100689 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55031525 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10,0Jx20H2 Typ RC36-1020
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                            Seite 4 von 6
                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
                oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
                Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
§22 100689*00




                A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
                mm zum Bremssattel zu achten.

                B6K      Räder nicht zulässig an Fahrzeugen mit 6-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 19, Gutachten Nummer 55018725, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100462 ,
                RADTYP RC36-8520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
                Auflagen und Hinweise.

                K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                Allradlenkung (4WS).

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).


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                GUTACHTEN zur TTG NR.100689 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55031525 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx20H2 Typ RC36-1020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                               Seite 5 von 6
                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T04      Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T05      Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 100689*00




                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
                Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
                Nr. 6    235/55R20      285/45R20
                Nr. 7    245/30R20      255/30R20, 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
                Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
                Nr. 11   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
                Nr. 12   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
                Nr. 13   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
                Nr. 14   255/45R20      285/40R20
                Nr. 15   255/50R20      285/45R20
                Nr. 16   255/55R20      295/45R20
                Nr. 17   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
                Nr. 18   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
                Nr. 19   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
                Nr. 20   265/45R20      295/40R20
                Nr. 21   265/50R20      295/45R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100689 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55031525 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx20H2 Typ RC36-1020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                               Seite 6 von 6
                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 5. September 2025 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 5. September 2025
§22 100689*00




                Laux                                                                                   00454778.DOCX




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