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							GUTACHTEN zur TTG NR.100941 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55039525 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx19H2 Typ RC36-759
Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                            Seite 1 von 8
Auftraggeber                  Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                              Schleidener Straße 32
                              53919 Weilerswist - Derkum
                              QM-Nr. 49 02 0192006

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
Modell                        RC36
Typ                           RC36-759
Radgröße                      7,5Jx19H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/           Einpress- Radlast Abrollumfang
                                                     Lochkreis- (mm)/    tiefe (mm) (kg)   (mm)
                                                     Mittenloch-ø (mm)
 X8            RC36-759 X8 / ohne Ring               5/108/63,4          43,5      850     2350

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                    100941
Herstellerzeichen             BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung         RC36-759 (s.o.)
Radgröße                      7,5Jx19H2
Einpresstiefe                 ET.. (s.o.)
Herstelldatum                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel        Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
 S01   Mutter M14x1,5 Brock Typ: D13     Kegel 60°               140               -
 S02   Mutter M14x1,5 Brock Typ: D13     Kegel 60°               135               -
 S03   Serien-Schraube M14x1,5 (2tlg.)   Kegel 60°               140               33,5
 S04   Serien-Schraube M14x1,5 (2tlg.)   Kegel 60°               180               33,5
 S05   Serien-Mutter M14x1,5             Kegel 60°               204               -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    Ford
                              Land Rover
                              Smart
                              Volvo
Spurverbreiterung             innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur TTG NR.100941 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55039525 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx19H2 Typ RC36-759
Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                           Seite 2 von 8

 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Ford Mustang Mach-E        92-140        225/55R19                                    A12 A21 A57
 LSK, LSBK                  92-140        235/50R19                                    A99 B72 S05
 e13*2007/46*2387*..;
 e1*2018/858*00365*..
 - Elektro
 Land Rover Range-Rover     110-177       225/55R19      A63                           A21 A57 A99
 Evoque                     110-177       235/50R19      A12                           Cbo Cpe Y85
 LV, LV-A                   110-177       235/55R19      A12                           S01
 e11*2007/46*0223*..;
 e3*2007/46*0221*..
 Land Rover Range-Rover     110-147       225/55R19                                    A12 A21 A57
 Evoque                     110-147       235/55R19                                    A99 NoP Z17
 LZ                                                                                    S02
 e5*2007/46*0076*..
 Land Rover Range-Rover     132-184       235/55R19      A10 R37                       A21 A56 A99
 Velar                      132-184       245/55R19      A10 R37                       NoP Z18 S01
 LY                         132-280       255/55R19      A10
 e11*2007/46*3954*..;       132-280       265/50R19      A10
 e5*2007/46*1057*..         132-280       265/55R19      A12
 Smart #1                   75, 116       235/45R19      A32                           A21 A57 A99
 HX11                                                                                  Z18 S04
 e1*2018/858*00227*..
 - Elektro
 Smart #5                   78-140        245/50R19      A32 T01 T05                   A21 A57 A99
 HY11                       78-140        255/50R19      A94                           S04
 e1*2018/858*00532*..
 - Elektro
 Volvo EX30                 75, 116       225/45R19      A32 T96                       A21 A57 A99
 2                          75, 116       225/50R19      A12                           KOV S03
 e9*2018/858*11478*..       75, 116       235/45R19      A32
 - Elektro                  75, 116       245/45R19      A32
 Volvo S60                  120-186       225/40R19      A98 T89 T93                   A21 A57 A99
 Z                                                                                     KOV Lim NBF
 e4*2007/46*                                                                           NoP Z16 Z17
 1315*05-..                                                                            S03
 Volvo V60                  110-186       225/40R19      A98 T89 T93                   A21 A57 A99
 Z                                                                                     Car KOV NBF
 e4*2007/46*1315*                                                                      NoP Z16 Z17
                                                                                       S03
 Volvo V60 CC               110-186       225/45R19                                    A12 A21 A56
 Z                          110-186       235/45R19                                    A99 Car KMV
 e4*2007/46*1315*..         110-186       245/45R19      A01 K1a K1b                   NBF NoP S03
 - Cross Country
 Volvo V90 CC               120-240       235/50R19      A12                           A21 A56 A99
 P                          120-240       245/45R19      A98                           KMV NBF NoP
 e4*2007/46*1067*01-..                                                                 S03
 - Cross Country

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GUTACHTEN zur TTG NR.100941 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55039525 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx19H2 Typ RC36-759
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 3 von 8
 Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Volvo XC40                   95-184       235/50R19     A12                           A21 A57 A99
 X                            95-184       245/45R19     A92                           MpH NoE S03
 e9*2007/46*3146*..           95-184       245/50R19     A01 A12 K1a K1b K2a K2b
 Volvo XC60                   110-240      235/50R19     A98 K1a K1b                   A01 A21 A57
 U                            110-240      235/55R19     A12 K1a K1b                   A99 KOV NoP
 e4*2007/46*1220*..           110-240      245/50R19     A12 K1c K2b                   S03
 - ohne Radhaus-              110-240      255/50R19     A12 K1c K2c
    Verbreiterungen
 Volvo XC60                   110-240      235/50R19     A98                           A21 A57 A99
 U                            110-240      235/55R19     A12                           KMV NoP X5V
 e4*2007/46*1220*..           110-240      245/50R19     A12                           S03
 - mit Radhaus-               110-240      255/50R19     A01 A12 K1a K1b K2c
    Verbreiterungen
 (ww. Serie 8,5x21-ET49,5)
 Volvo XC60                   110-240      235/50R19     A98                           A21 A57 A99
 U                            110-240      235/55R19     A12                           KMV NoP X6V
 e4*2007/46*1220*..           110-240      245/50R19     A12                           S03
 - mit Radhaus-               110-240      255/50R19     A12
    Verbreiterungssatz
    für 9 Zoll Breite Serie
 Volvo XC60 T6/T8             186-235      235/50R19     A98 K1a K1b                   A01 A21 A56
 U                            186-235      235/55R19     A12 K1a K1b                   A99 BW7 KOV
 e4*2007/46*1220*..           186-235      245/50R19     A12 K1c K2b                   P40 S03
 - Twin Engine Hybrid         186-235      255/50R19     A12 K1c K2c
 - ohne Radhaus-
    Verbreiterungen
 Volvo XC60 T6/T8             186-235      235/50R19     A98                           A21 A56 A99
 U                            186-235      235/55R19     A12                           BW7 KMV P40
 e4*2007/46*1220*..           186-235      245/50R19     A12                           X5V S03
 - Twin Engine Hybrid         186-235      255/50R19     A01 A12 K1a K1b K2c
 - mit Radhaus-
    Verbreiterungen
 (ww. Serie 8,5x21-ET49,5)
 Volvo XC60 T6/T8             186-235      235/50R19     A98                           A21 A56 A99
 U                            186-235      235/55R19     A12                           BW7 KMV P40
 e4*2007/46*1220*..           186-235      245/50R19     A12                           X6V S03
 - Twin Engine Hybrid         186-235      255/50R19     A12
 - mit Radhaus-
    Verbreiterungssatz
    für 9 Zoll Breite Serie

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.




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GUTACHTEN zur TTG NR.100941 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55039525 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx19H2 Typ RC36-759
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                 Seite 4 von 8
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V       W       Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%     100% 100%
230 km/h                94%     100% 100%
240 km/h                91%     100% 100%
250 km/h                -       95%     100%
260 km/h                -       90%     100%
270 km/h                -       85%     100%
280 km/h                -       -       95%
290 km/h                -       -       90%
300 km/h                -       -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.


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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55039525 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx19H2 Typ RC36-759
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                              Seite 5 von 8
A10      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
an der Hinterachse verwendet werden.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A63      Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten
(siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A92       Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 12mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung
dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

A94      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A98       Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen
zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

B72      Räder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 385 mm an
Achse 1.

BW7     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1.

Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, …).

Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
Limousine, Roadster.

Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.


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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55039525 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx19H2 Typ RC36-759
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                               Seite 6 von 8
K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

MpH       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

NBF      Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).

P40     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Bremsscheibendurchmesser 400 mm an Achse1.

R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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GUTACHTEN zur TTG NR.100941 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55039525 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx19H2 Typ RC36-759
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                               Seite 7 von 8
S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T05      Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

X5V       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 8,5x21-ET49,5 (u.a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X6V       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 9x20-ET38,5 ww. 8,5x21-ET38,5
ww. 9x21-ET38,5 oder 9x22-ET43 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Y85     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck).

Z16       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Z17       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-Reifengrößen
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Z18       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).



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GUTACHTEN zur TTG NR.100941 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55039525 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx19H2 Typ RC36-759
Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                              Seite 8 von 8
Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 6. Oktober 2025 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2025.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 6. Oktober 2025
Laux                                                                                  00456689.DOCX




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