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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100867 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55039625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ RC36-809
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 7
                Auftraggeber                  Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                              Schleidener Straße 32
                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                              QM-Nr. 49 02 0192006

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
                Modell                        RC36
                Typ                           RC36-809
                Radgröße                      8,0Jx19H2
                Zentrierart                   Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Radlast Abrollumfang
                                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)   (mm)
                                                                     Mittenloch-ø (mm)
                 X8            RC36-809 X8 / ohne Ring               5/108/63,4        48,5       875    2350

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                    100867
                Herstellerzeichen             BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung         RC36-809 (s.o.)
                Radgröße                      8,0Jx19H2
                Einpresstiefe                 ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                 Monat und Jahr
§22 100867*00




                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel        Bund                   Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                 S01   Mutter M14x1,5 Brock Typ: D13     Kegel 60°              140               -
                 S02   Serien-Schraube M14x1,5 (2tlg.)   Kegel 60°              140               33,5
                 S03   Serien-Schraube M14x1,5 (2tlg.)   Kegel 60°              180               33,5

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                    Land Rover
                                              Smart
                                              Volvo
                Spurverbreiterung             innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Land Rover Freelander 2    110-171        235/55R19                                     A12 A21 A99
                 LF                         110-171        255/50R19      A01 K1a K2b                    S01
                 e11*2001/116*0300*.
                 Smart #1                   75, 116        235/45R19      A32                            A21 A57 A99
                 HX11                       75, 116        245/40R19      A32 T98                        S03
                 e1*2018/858*00227*..
                 - Elektro

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100867 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55039625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ RC36-809
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 2 von 7
                 Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Smart #3                     75, 116      245/45R19     A32                           A21 A57 A99
                 HC11                                                                                  S03
                 e1*2018/858*00349*..
                 - Elektro
                 Volvo EX30                   75, 116      225/45R19     A32 T96                       A21 A57 A99
                 2                            75, 116      225/50R19     A12                           KOV S02
                 e9*2018/858*11478*..         75, 116      235/45R19     A32
                 - Elektro                    75, 116      245/45R19     A90
                 Volvo S90, V90               110-187      225/45R19     R37                           A12 A21 A57
                 P                            110-240      245/40R19     A01 LV9                       A99 Car KOV
                 e4*2007/46*1067*..           110-240      245/40R19     RV9                           Lim NBF NoP
                                                                                                       S02
                 Volvo S90, V90 -T6/T8        186-235      245/40R19     A01 LV9 T98                   A12 A21 A56
                 P                            186-235      245/40R19     RV9 T98                       A99 B65 Car
                 e4*2007/46*1067*..                                                                    KOV Lim S02
                 - Twin Engine Hybrid
                 Volvo V60 CC                 110-186      225/45R19     A98                           A21 A56 A99
§22 100867*00




                 Z                            110-186      235/45R19     A12                           Car KMV NBF
                 e4*2007/46*1315*..           110-186      245/40R19     A01 A12 K1a K1b               NoP S02
                 - Cross Country              110-186      245/45R19     A01 A12 K1a K1b
                 Volvo V90 CC                 120-240      235/50R19     A12                           A21 A56 A99
                 P                            120-240      245/45R19     A98                           KMV NBF NoP
                 e4*2007/46*1067*01-..        120-240      255/45R19     A12                           S02
                 - Cross Country
                 Volvo XC40                   95-184       235/50R19     A92                           A21 A57 A99
                 X                            95-184       245/45R19     A98                           MpH NoE S02
                 e9*2007/46*3146*..           95-184       255/45R19     A12
                 Volvo XC60                   110-240      235/50R19     A98                           A21 A57 A99
                 U                            110-240      235/55R19     A12                           KOV NoP S02
                 e4*2007/46*1220*..           110-240      255/45R19     A12
                 - ohne Radhaus-
                    Verbreiterungen
                 Volvo XC60                   110-240      235/50R19     A98                           A21 A57 A99
                 U                            110-240      235/55R19     A12                           KMV NoP X5V
                 e4*2007/46*1220*..           110-240      255/45R19     A12                           S02
                 - mit Radhaus-
                    Verbreiterungen
                 (ww. Serie 8,5x21-ET49,5)
                 Volvo XC60                   110-240      235/50R19     A98                           A21 A57 A99
                 U                            110-240      235/55R19     A12                           KMV NoP X6V
                 e4*2007/46*1220*..           110-240      255/45R19     A12                           S02
                 - mit Radhaus-
                    Verbreiterungssatz
                    für 9 Zoll Breite Serie




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100867 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55039625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ RC36-809
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                           Seite 3 von 7
                 Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Volvo XC60 T6/T8             186-235      235/50R19     A98                             A21 A56 A99
                 U                            186-235      235/55R19     A12                             BW7 KOV P40
                 e4*2007/46*1220*..           186-235      255/45R19     A12                             S02
                 - Twin Engine Hybrid
                 - ohne Radhaus-
                    Verbreiterungen
                 Volvo XC60 T6/T8             186-235      235/50R19     A98                             A21 A56 A99
                 U                            186-235      235/55R19     A12                             BW7 KMV P40
                 e4*2007/46*1220*..           186-235      255/45R19     A12                             X5V S02
                 - Twin Engine Hybrid
                 - mit Radhaus-
                    Verbreiterungen
                 (ww. Serie 8,5x21-ET49,5)
                 Volvo XC60 T6/T8             186-235      235/50R19     A98                             A21 A56 A99
                 U                            186-235      235/55R19     A12                             BW7 KMV P40
                 e4*2007/46*1220*..           186-235      255/45R19     A12                             X6V S02
                 - Twin Engine Hybrid
                 - mit Radhaus-
§22 100867*00




                    Verbreiterungssatz
                    für 9 Zoll Breite Serie
                Allgemeine Hinweise
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.
                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100867 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55039625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ RC36-809
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                             Seite 4 von 7
                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise
§22 100867*00




                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A92       Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
                umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 12mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung
                dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.


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                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55039625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ RC36-809
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                Seite 5 von 7
                A98       Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
                umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen
                zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

                A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
                mm zum Bremssattel zu achten.

                B65      Räder nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an Achse 1.

                BW7      Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
                mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
§22 100867*00




                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                LV9      Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung von 19 Zoll, 20 Zoll oder 21 Zoll
                Reifengrößen ausgerüstet sind, ist der Lenkeinschlag in einer Werkstatt durch entsprechend geschultem
                Personal (aufspielen der entsprechenden Software) zu begrenzen und somit eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                MpH       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
                in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

                NBF      Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

                NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).




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                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55039625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ RC36-809
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                             Seite 6 von 7
                P40      Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
                mit Bremsscheibendurchmesser 400 mm an Achse1.

                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                RV9      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen, die werkseitig für die Verwendung
                von 19 Zoll, 20 Zoll oder 21 Zoll Reifengrößen ausgerüstet sind.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
§22 100867*00




                T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                X5V       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
                (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 8,5x21-ET49,5 (u.a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                X6V       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
                (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 9x20-ET38,5 ww. 8,5x21-ET38,5
                ww. 9x21-ET38,5 oder 9x22-ET43 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 9. Januar 2026 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55039625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ RC36-809
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                             Seite 7 von 7
                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 9. Januar 2026




                Laux                                                                                  00460687.DOCX
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                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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