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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100342 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55016325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 7
                Auftraggeber                  Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                              Schleidener Straße 32
                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                              QM-Nr. 49 02 0192006

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
                Modell                        RC36
                Typ                           RC36-8020
                Radgröße                      8,0Jx20H2
                Zentrierart                   Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/         Einpress- Radlast Abrollumfang
                                                                      Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)   (mm)
                                                                      Mittenloch-ø (mm)
                 O7            RC36-8020 O7 / ohne Ring               5/110/65,1        37         850    2350

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                    100342
                Herstellerzeichen             BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung         RC36-8020 (s.o.)
                Radgröße                      8,0Jx20H2
                Einpresstiefe                 ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                 Monat und Jahr
§22 100342*00




                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel         Bund                   Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                 S01   Schraube M14x1,5                   Kegel 60°              110               28
                       Typ ZS2C ww ZS2 DIV-004
                 S02   Schraube M12x1,25                  Kegel 60°              120                 28
                       Typ ZS5C ww ZS5 DIV-003
                 S03   Schraube M12x1,25                  Kegel 60°              135                 28
                       Typ ZS5C ww ZS5 DIV-003
                 S04   Schraube M12x1,5                   Kegel 60°              110                 28
                       Brock Typ ZS1C
                 S05   Schraube M12x1,25                  Kegel 60°              130                 28
                       Typ ZS5C ww ZS5 DIV-003

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                    Alfa Romeo
                                              Chrysler
                                              Fiat
                                              Opel
                Spurverbreiterung             innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55016325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 2 von 7
                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Alfa 159/159 Sportw.      85-147        225/35R20       T90 Z18                       A12 A21 A58
                 939                       85-147        225/35R20       A01 G73 T90                   A99 B02 B29
                 e3*2001/116*0212*..       85-147        245/30R20       A01 G16 K2b K46 T90           Car Lim Pe7
                                                                                                       S01
                 Alfa Brera, Spider        120-147       225/35R20       T90 Z18                       A12 A21 A58
                 939                       120-147       225/35R20       A01 G73 T90                   A99 B02 B29
                 e3*2001/116*0212*..       120-147       245/30R20       T90                           Cbo Cpe Pe7
                                                                                                       S01
                 Alfa Tonale               96            225/40R20       T94                           A12 A21 A58
                 AV1                       96            235/40R20       T96                           A99 B29 NoP
                 e3*2018/858*00061*...     96            245/35R20       T91 T95                       S05
                 Jeep Cherokee             103-200       235/40R20       K1a T96                       A01 A12 A21
                 KL                        103-200       245/40R20       K1a                           A57 A99 JnT
                 e4*2007/46*0783*..                                                                    R34 S03
                 Jeep Compass              88-125        215/45R20                                     A12 A21 A57
                 MX, MP                    88-125        235/40R20                                     A99 NoP S03
                 e11*2007/46*4037*..;
§22 100342*00




                 e4*2007/46*1410*..;
                 e3*2007/46*0508*..
                 Jeep Renegade 2WD         81-103        215/45R20                                     A12 A21 A58
                 BU                        81-103        235/40R20                                     A99 S02
                 e3*2007/46*0300*..
                 Jeep Renegade 4WD         88-125        215/45R20                                     A12 A21 A56
                 BU                        88-125        235/40R20                                     A99 S02
                 e3*2007/46*0300*..
                 Fiat 500X 2WD             70-103        225/35R20                                     A12 A21 A58
                 334                       70-103        235/35R20       A01 K1a K2b                   A99 S02
                 e3*2007/46*0318*..
                 Fiat 500X 4WD             100-125       225/35R20                                     A12 A21 A56
                 334                       100-125       235/35R20       A01 K1a K2b                   A99 S02
                 e3*2007/46*0318*..
                 Opel Signum               74-184        235/30R20       K1a K1b K2b R70 T88           A01 A12 A21
                 Vectra/Car, Z-C/S         74-184        245/30R20       G73 K1c K2b K45 K56 T90       A99 Flh S04
                 e1*2001/116*0214*..,
                 e1*2001/116*0291*..
                 Opel Vectra-C             74-206        235/30R20       K1a K1b K2b R70 T88         A01 A12 A21
                 Vectra/Lim, Z-C           74-206        245/30R20       G73 K1c K25 K2b K45 K56 T90 A99 Flh Lim
                 e1*98/14*0187*..,                                                                   S04
                 e1*2001/116*0290*..
                 Opel Vectra-C             74-206        235/30R20       K1a K1b K2b R70 T88         A01 A12 A21
                 Vectra/SW, Z-C/SW         74-206        245/30R20       G73 K1c K25 K2b K45 K56 T90 A99 Car S04
                 e1*2001/116*0238*..,
                 e1*2001/116*0292*..
                 - Caravan, Kombi




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55016325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                             Seite 3 von 7
                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
§22 100342*00




                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




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                Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55016325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                            Seite 4 von 7
                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
§22 100342*00




                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
                mm zum Bremssattel zu achten.

                B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
                Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                B29      Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
                mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
                Limousine, Roadster.

                Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G16      Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die
                Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG,
                ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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                Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55016325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                              Seite 5 von 7
                G73      Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57
                StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                JnT     Die Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Jeep Cherokee Trailhawk mit
                serienmäßiger Bereifung 245/65R17 (Typ KL)

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 100342*00




                K25      Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motorschutzes ist
                eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K45      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                K46      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K56      Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                Pe7      Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
                Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
                Achse 1.

                R34     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17,
                225/55R18 oder 225/50R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).




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                Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55016325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                            Seite 6 von 7
                R70      Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
§22 100342*00




                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                Z18       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen
                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 10. Juli 2025 in Lambsheim statt.




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                Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55016325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                              Seite 7 von 7
                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 10. Juli 2025
§22 100342*00




                Laux                                                                                  00451067.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim