GUTACHTEN zur TTG NR.100342 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55016325 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Schleidener Straße 32
53919 Weilerswist - Derkum
QM-Nr. 49 02 0192006
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell RC36
Typ RC36-8020
Radgröße 8,0Jx20H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Radlast Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe (mm) (kg) (mm)
Mittenloch-ø (mm)
X8 RC36-8020 X8 / ohne Ring 5/108/63,4 40 850 2350
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 100342
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung RC36-8020 (s.o.)
Radgröße 8,0Jx20H2
Einpresstiefe ET.. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
§22 100342*00
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M14x1,5 Brock Typ: D13 Kegel 60° 140 -
S02 Mutter M14x1,5 Brock Typ: D13 Kegel 60° 135 -
S03 Serien-Schraube M14x1,5 (2tlg.) Kegel 60° 140 33,5
S04 Serien-Schraube M14x1,5 (2tlg.) Kegel 60° 180 33,5
S05 Serien-Mutter M14x1,5 Kegel 60° 204 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Ford
Land Rover
Smart
Volvo
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100342 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55016325 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Mustang Mach-E 100-140 235/45R20 T00 A12 A21 A57
LSK, LSBK 100-140 245/45R20 A01 K2b A99 S05
e13*2007/46*2387*..; 100-140 255/45R20 A01 K1a K1b K2b K4i K6w K8e
e1*2018/858*00365*..
- Elektro
Land Rover Discovery 110-213 235/45R20 A33 A21 A57 A99
Sport 110-213 245/45R20 AS9 S02
LC 110-213 255/45R20 A12
e11*2007/46*1659*..;
e5*2007/46*1058*00-02
- bis Modelljahr 2019
Land Rover Discovery 120-213 235/50R20 A12 A21 A57 A99
Sport 120-213 245/45R20 A98 MpH S02
LC 120-213 255/45R20 A12
e5*2007/46*1058*01-..
- ab Modelljahr 2020
Land Rover Freelander 2 110-171 245/45R20 K1a A01 A12 A21
§22 100342*00
LF 110-171 255/45R20 K1a K2b A99 S01
e11*2001/116*0300*.
Land Rover Range-Rover 110-213 235/45R20 A12 A21 A57
Evoque 110-213 245/45R20 A99 Cbo Cpe
LV, LV-A 110-213 255/45R20 Y85 S01
e11*2007/46*0223*..;
e3*2007/46*0221*..
Land Rover Range-Rover 110-221 235/50R20 A12 A21 A57
Evoque 110-221 245/45R20 A99 MpH S02
LZ 110-221 255/45R20
e5*2007/46*0076*..
Land Rover Range-Rover 132-184 235/55R20 A12 R37 A21 A56 A99
Velar 132-184 245/50R20 A10 R37 NoP Z18 S01
LY 132-280 255/50R20 A10
e11*2007/46*3954*..; 132-280 265/50R20 A12
e5*2007/46*1057*..
Smart #1 75, 116 235/40R20 K1c T96 A01 A12 A21
HX11 75, 116 245/35R20 K1c K2a K2b T95 A57 A99 S04
e1*2018/858*00227*..
- Elektro
Smart #3 75, 116 245/40R20 A12 A21 A57
HC11 A99 S04
e1*2018/858*00349*..
- Elektro
Volvo EX30 75, 116 225/40R20 A90 T94 A21 A57 A99
2 75, 116 235/40R20 A90 T96 KOV S03
e9*2018/858*11478*.. 75, 116 245/40R20 A01 A12 K1a K1b K2b
- Elektro
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100342 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55016325 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo S60 120-186 225/35R20 R37 T90 A12 A21 A57
Z 120-240 235/35R20 T88 T92 A99 KOV Lim
e4*2007/46* 120-240 245/30R20 A01 LV4 T90 NBF NoP S03
1315*05-.. 120-240 245/35R20 A01 GV2 LV4
Volvo S90, V90 110-187 235/35R20 R37 T92 A12 A21 A57
P 110-240 245/35R20 T91 T95 A99 Car KOV
e4*2007/46*1067*.. Lim NBF NoP
S03
Volvo S90, V90 -T6/T8 186-235 245/35R20 T95 A12 A21 A56
P 186-235 245/40R20 A01 GV2 T95 T99 A99 B65 Car
e4*2007/46*1067*.. 186-235 245/40R20 R09 T95 T99 KOV Lim S03
- Twin Engine Hybrid
Volvo V60 110-186 225/35R20 R37 T90 A12 A21 A57
Z 110-240 235/35R20 T92 A99 Car KOV
e4*2007/46*1315* 110-240 245/30R20 A01 LV4 T90 NBF NoP S03
110-240 245/35R20 A01 GV2 LV4
110-240 245/35R20 R09
§22 100342*00
Volvo V60 CC 110-186 215/45R20 T95 A12 A21 A56
Z 110-186 225/40R20 A01 K1a K1b T94 A99 Car KMV
e4*2007/46*1315*.. 110-186 235/40R20 A01 K1c K2b NBF NoP S03
- Cross Country 110-186 245/35R20 A01 K1c K2a K2b K5w T95
110-186 245/40R20 A01 K1c K2a K2b K5w
Volvo V60, S60 -T6/T8 186-233 245/35R20 A01 GV2 LV4 T95 A12 A21 A56
Z 186-233 245/35R20 R09 T95 A99 BW7 Car
e4*2007/46*1315*.. KOV Lim MpH
- Twin Engine Hybrid S03
Volvo V90 CC 120-240 235/45R20 A12 A21 A56
P 120-240 245/40R20 A01 K1a K2b A99 KMV NBF
e4*2007/46*1067*01-.. 120-240 245/45R20 A01 K1a K2b NoP S03
- Cross Country
Volvo XC40 95-184 235/45R20 A12 A21 A57
X 95-184 245/40R20 A01 K2b A99 MpH NoE
e9*2007/46*3146*.. 95-184 245/45R20 A01 K2b S03
Volvo XC60 110-240 235/45R20 A12 A21 A57
U 110-240 245/45R20 A01 K1a K1b A99 KOV NoP
e4*2007/46*1220*.. 110-240 255/45R20 A01 K1c K2c S03
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
Volvo XC60 110-240 235/45R20 A12 A21 A57
U 110-240 245/45R20 A99 KMV NoP
e4*2007/46*1220*.. 110-240 255/45R20 A01 K1a K1b K2c X5V S03
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
(ww. Serie 8,5x21-ET49,5)
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100342 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55016325 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo XC60 110-240 235/45R20 A12 A21 A57
U 110-240 245/45R20 A99 KMV NoP
e4*2007/46*1220*.. 110-240 255/45R20 X6V S03
- mit Radhaus-
Verbreiterungssatz
für 9 Zoll Breite Serie
Volvo XC60 T6/T8 186-235 235/45R20 A12 A21 A56
U 186-235 245/45R20 A01 K1a K1b A99 BW7 KOV
e4*2007/46*1220*.. 186-235 255/45R20 A01 K1c K2c P40 S03
- Twin Engine Hybrid
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
Volvo XC60 T6/T8 186-235 235/45R20 A12 A21 A56
U 186-235 245/45R20 A99 BW7 KMV
e4*2007/46*1220*.. 186-235 255/45R20 A01 K1a K1b K2c P40 X5V S03
- Twin Engine Hybrid
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
§22 100342*00
(ww. Serie 8,5x21-ET49,5)
Volvo XC60 T6/T8 186-235 235/45R20 A12 A21 A56
U 186-235 245/45R20 A99 BW7 KMV
e4*2007/46*1220*.. 186-235 255/45R20 P40 X6V S03
- Twin Engine Hybrid
- mit Radhaus-
Verbreiterungssatz
für 9 Zoll Breite Serie
Volvo XC90 140-240 235/55R20 A01 G01 A07 A12 A21
L 140-240 245/50R20 A57 A99 NBF
e4*2007/46*0929*.. 140-240 255/45R20 NoP XCg S03
140-240 255/50R20 A01 G01
Volvo XC90 140-240 235/55R20 A01 G01 A07 A12 A21
L 140-240 245/50R20 A57 A99 NBF
e4*2007/46*0929*.. 140-240 255/45R20 NoP S03
140-240 255/50R20 A01 G01 K1a K1b K2b LV3
Volvo XC90 T8 223-235 235/55R20 A01 G01 A07 A12 A21
L 223-235 245/50R20 A56 A99 XCg
e4*2007/46*0929*.. 223-235 255/45R20 S03
- Twin Engine Hybrid 223-235 255/50R20 A01 G01
Volvo XC90 T8 223-235 235/55R20 A01 G01 A07 A12 A21
L 223-235 245/50R20 A56 A99 S03
e4*2007/46*0929*.. 223-235 255/45R20
- Twin Engine Hybrid 223-235 255/50R20 A01 G01 K1a K1b K2b LV3
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
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GUTACHTEN zur TTG NR.100342 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55016325 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020
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Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
§22 100342*00
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020
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A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
Aufbau entsprechen, verwendet werden.
A10 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
an der Hinterachse verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
§22 100342*00
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A98 Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen
zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.
AS9 Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 9mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung
dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.
B65 Räder nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an Achse 1.
BW7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1.
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, …).
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
Limousine, Roadster.
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.
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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55016325 (1. Ausfertigung)
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G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
GV2 Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung von 20 Zoll Reifengrößen
ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Die Umrüstung
kann in einer Werkstatt durch entsprechend geschultem Personal (aufspielen der dem Fahrzeugtyp
entsprechenden Software) erfolgen. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 100342*00
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100342 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55016325 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
LV3 Bei Fahrzeugausführungen, die nicht werkseitig mit 275er Reifen ausgerüstet wurden ist durch
Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Artikel-Nr. 31439255) ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
/ Reifenkombination herzustellen.
LV4 Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung von 20 Zoll Reifengrößen
ausgerüstet sind (2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag), ist der Lenkeinschlag in einer
Werkstatt durch entsprechend geschultem Personal (aufspielen dem Fahrzeugtyp entsprechenden Software)
zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
NBF Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).
§22 100342*00
P40 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Bremsscheibendurchmesser 400 mm an Achse1.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100342 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55016325 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ RC36-8020
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
§22 100342*00
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
X5V Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 8,5x21-ET49,5 (u.a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
X6V Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 9x20-ET38,5 ww. 8,5x21-ET38,5
ww. 9x21-ET38,5 oder 9x22-ET43 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
XCg Betrifft nur Fahrzeuge, die werkseitig für die Verwendung von 275er Reifen ausgerüstet wurden
(großer Wendekreis).
Y85 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck).
Z18 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 10. Juli 2025 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100342 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55016325 (1. Ausfertigung)
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2025.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 10. Juli 2025
§22 100342*00
Laux 00451059.DOCX
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim