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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100630 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55031725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ RC36-9520
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 9
                Auftraggeber                   Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0192006

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
                Modell                         RC36
                Typ                            RC36-9520
                Radgröße                       9,5Jx20H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/         Einpress- Radlast Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                 D13           RC36-9520 D13 / ohne Ring          5/112/66,6        35,5       950    2400


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 16, Gutachten Nummer 55018725, Ausfertigung 1
                (KBA-NUMMER 100462 , RADTYP RC36-8520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
                gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 100630*00




                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100630
                Herstellerzeichen              BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung          RC36-9520 (s.o.)
                Radgröße                       9,5Jx20H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund                   Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                 S01   Serien-Schraube M14x1,5          Kugel D = 28 mm        150               45
                       für LM-Räder

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Mercedes-Benz

                Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100630 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55031725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ RC36-9520
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 2 von 9

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 E-Klasse T-Modell          145, 150     275/35R20       K2b R03 T02 T98               A01 A12 A21
                 R2ES                       145, 150     285/35R20       K2c R03 T00 T04               A58 A99 B77
                 e1*2018/858*00214*..                                                                  Car KOV L05
                                                                                                       NoP V20 Vn2
                                                                                                       HA2 S01
                 E-Klasse T-Modell PHEV     145, 150     275/35R20       K2b R03 T02                   A01 A12 A21
                 R2ES                       145, 150     285/35R20       K2c R03 T04                   A58 A99 B77
                 e1*2018/858*00214*..                                                                  Car KOV L05
                 - Plug-in Hybrid                                                                      V20 HA2 S01
                 EQE-Klasse                 109, 135     255/40R20       K2c R03 T01                   A01 A12 A21
                 E2EQEW                     109, 135     265/40R20       K2c R03                       A57 A99 L05
                 e1*2018/858*00036*..                                                                  Lim V20 HA2
                 -max.Leistung:180, 215,                                                               S01
                 300 kW
                 - Elektro
                 - ohne Hinterachslenkung
                 EQE-Klasse                 109, 135     255/40R20       K2c R03 T01                   A01 A12 A21
§22 100630*00




                 E2EQEW                     109, 135     265/40R20       K2c K6g K6r R03               A57 A99 Lim
                 e1*2018/858*00036*..                                                                  LM4 V20 HA2
                 -max.Leistung:180, 215,                                                               S01
                 300 kW
                 - Elektro
                 - max. 4,5°
                 Hinterachslenkung
                 EQE-Klasse                 109, 135     255/40R20       K2c K6g K6i K6r R03 T01       A01 A12 A21
                 E2EQEW                     109, 135     265/40R20       K2c K6h K6i K6r K8h R03       A57 A99 Lim
                 e1*2018/858*00036*..                                                                  LM5 V20 HA2
                 -max.Leistung:180, 215,                                                               S01
                 300 kW
                 - Elektro
                 - max. 10°
                 Hinterachslenkung
                 GLC-Klasse                 120-270      255/45R20       R03 T01 T05                   A12 A21 A57
                 R2CGLC                     120-270      265/45R20       R03                           A99 Cb2 LM4
                 e1*2018/858*00186*..       120-270      275/40R20       R03                           NoP V20 HA2
                 - incl. Coupé              120-270      285/40R20       R03                           S01
                 - mit AMG-Line
                 Verbreiterungen
                 - max. 4,5°
                 Hinterachslenkung
                 GLC-Klasse                 120-270      255/45R20       R03 T01 T05                   A12 A21 A57
                 R2CGLC                     120-270      265/45R20       R03                           A99 L05 NoP
                 e1*2018/858*00186*..       120-270      275/40R20       A01 K2a K2b R03               V20 Vn2 HA2
                 - incl. Coupé              120-270      285/40R20       A01 K2c R03                   S01




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100630 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55031725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ RC36-9520
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 3 von 9
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 GLC-Klasse                 120-270      255/45R20       R03 T01 T05                   A12 A21 A57
                 R2CGLC                     120-270      265/45R20       R03                           A99 Cb2 L05
                 e1*2018/858*00186*..       120-270      275/40R20       R03                           NoP V20 HA2
                 - incl. Coupé              120-270      285/40R20       R03                           S01
                 - mit AMG-Line
                 Verbreiterungen
                 - ohne Hinterachslenkung
                 GLC-Klasse PHEV            145-185      255/45R20       R03 T05                       A12 A21 A56
                 R2CGLC                     145-185      265/45R20       R03                           A99 B77 Cb2
                 e1*2018/858*00186*..       145-185      275/40R20       R03                           L05 V20 Vn2
                 - Plug-in Hybrid           145-185      285/40R20       R03                           HA2 S01
                 - incl. Coupé
                 - ohne Hinterachslenkung
                 GLC-Klasse PHEV            145-185      255/45R20       R03 T05                       A12 A21 A56
                 R2CGLC                     145-185      265/45R20       R03                           A99 B77 Cb2
                 e1*2018/858*00186*..       145-185      275/40R20       R03                           LM4 V20 Vn2
                 - Plug-in Hybrid           145-185      285/40R20       R03                           HA2 S01
                 - incl. Coupé
§22 100630*00




                 - max. 4,5°
                 Hinterachslenkung
                 S 63/65 -/AMG              430-463      255/40R20       M+S R03 T01 T97               A12 A21 A57
                 221, 221AMG                430-463      285/35R20       A01 K2h K6g R03               A99 Lim V20
                 e1*2001/116*                                                                          HA2 S01
                 0335*20-..;
                 0396*09-..
                 ab Modell 2013
                 (FIN: W..222...)
                 S 63/65 AMG                430-463      255/40R20       M+S R03                       A12 A21 A57
                 Coupé/Cabrio               430-463      285/35R20       R03                           A99 Cbo Cpe
                 221                                                                                   V20 HA2 S01
                 e1*2001/116*
                 0335*23-..;
                 0396*12-..
                 (FIN: WDD217...)
                 S-Klasse                   150-345      245/40R20       R03 T95 T99                   A12 A21 A57
                 222, 221                   150-345      255/35R20       R03 T97                       A99 BnK Lim
                 e1*2007/46*0960*..;        150-345      255/40R20       R03 T01 T97                   NoP V20 HA2
                 e1*2001/116*               150-345      275/35R20       R03                           S01
                 0335*19-..                 150-345      285/30R20       A01 K2b K6g R03 T99
                 ab Modell 2013             150-345      285/35R20       A01 K2b K6g R03
                 (FIN: W..222...)


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 16, Gutachten Nummer 55018725, Ausfertigung 1
                (KBA-NUMMER 100462 , RADTYP RC36-8520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
                gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.



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                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55031725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ RC36-9520
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                             Seite 4 von 9
                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
                Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
§22 100630*00




                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




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                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55031725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ RC36-9520
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                            Seite 5 von 9
                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
                oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
                Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
§22 100630*00




                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
                mm zum Bremssattel zu achten.

                B77      Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse 1.

                BnK      Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                Cb2       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
                (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern:
                VA: 8,0x18, ET32,5 mit 235/60R18 und HA: 9,0x18, ET30 mit 255/55R18 ww.
                VA: 8,0x19, ET32,5 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET30 mit 255/50R19 ww.
                VA: 8,5x20, ET34,5 mit 255/45R20 und HA: 9,5x20, ET35,5 mit 285/40R20
                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
                Limousine, Roadster.

                Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

                HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 16, Gutachten Nummer 55018725, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100462 ,
                RADTYP RC36-8520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
                Auflagen und Hinweise.




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                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55031725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ RC36-9520
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                Seite 6 von 9
                K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2h      Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
                Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps, ...).

                K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
                um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6h      An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
                um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist
§22 100630*00




                soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
                mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6r       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
                Allradlenkung (4WS).

                LM4     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
                serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.

                LM5       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
                optionaler Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 10°. (Option/Code 216)

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
                dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).




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                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55031725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ RC36-9520
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                               Seite 7 von 9


                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T00      Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T04      Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
§22 100630*00




                T05      Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100630 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55031725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ RC36-9520
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                              Seite 8 von 9
                V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
                Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
                Nr. 6    235/55R20      285/45R20
                Nr. 7    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
                Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
                Nr. 11   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
                Nr. 12   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
                Nr. 13   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
                Nr. 14   255/45R20      285/40R20
                Nr. 15   255/50R20      285/45R20
                Nr. 16   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
                Nr. 17   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
                Nr. 18   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
§22 100630*00




                Nr. 19   265/45R20      295/40R20
                Nr. 20   265/50R20      295/45R20
                Nr. 21   275/35R20      305/30R20
                Nr. 22   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
                Nr. 23   275/45R20      305/40R20
                Nr. 24   285/35R20      335/30R20
                Nr. 25   285/40R20      325/35R20
                Nr. 26   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
                Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 2. September 2025 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100630 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55031725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ RC36-9520
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                               Seite 9 von 9
                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 2. September 2025




                Laux                                                                                   00454252.DOCX
§22 100630*00




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