GUTACHTEN zur ABE Nr. 52323 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55054518 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RCD17-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 8 Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0192006 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RCD17 Typ RCD17-656 Radgröße 6,5Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) D4 RCD17-656 D4 / ohne Ring 5/112/66,6 44,5 770 2050 §22 52323, Erweiterung 03 Kennzeichnungen KBA-Nummer 52323 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung RCD17-656 (s.o.) Radgröße 6,5Jx16H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serien-Schraube Kugel 130 27 M14x1,5 D = 28 mm Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52323 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55054518 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RCD17-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. A-Klasse 60-142 195/55R16 A07 A12 A21 169 60-142 205/50R16 A01 K1c K2b K42 A99 S01 e1*2001/116*0288*.. 60-142 205/55R16 A01 G01 K1c K2b K42 A-Klasse 66-135 205/55R16 A12 A07 A21 A57 176, 245G 66-135 215/55R16 A01 A12 K2b A99 Flh V00 e1*2007/46*0928*..; 66-135 225/50R16 A01 A12 K1a K2b V16 S01 e1*2001/116*0470*04-.. 66-90 195/55R16 A90 R37 T87 T91 66-90 195/60R16 A90 R37 66-90 205/50R16 A12 R37 T87 T91 A-Klasse 70-120 205/60R16 A90 A07 A21 A58 F2A 70-120 215/55R16 A12 A99 B31 F23 e1*2007/46*1829*.. 70-120 225/55R16 A01 A12 K5b Lim NoP V16 Y85 Z16 S01 B-Klasse 70,85 195/55R16 A33 R37 A07 A21 A99 245 70,85 195/60R16 A33 R37 V16 S01 §22 52323, Erweiterung 03 e1*2001/116*0314*.. 70,85 205/50R16 A12 R37 70-142 195/55R16 A33 M+S 70-142 205/50R16 A12 M+S 70-142 205/55R16 A12 70-142 215/50R16 A01 A12 K42 70-142 225/50R16 A01 A12 K42 B-Klasse 66-135 205/55R16 A91 A07 A21 A57 246, 245G 66-135 215/55R16 A01 A12 K2b A99 NoE V00 e1*2007/46*0751*..; 66-135 225/50R16 A01 A12 K2b V16 S01 e1*2001/116*0470*04-.. 66-90 195/55R16 A33 R37 T87 T91 - incl. Facelift 2014 66-90 195/60R16 A33 R37 66-90 205/50R16 A91 R37 T87 T91 B-Klasse 70-120 205/60R16 A90 A07 A21 A58 F2B 70-120 215/55R16 A12 A99 B31 F24 e1*2007/46*1909*.. 70-120 225/55R16 A01 A12 K5b NoP V16 Z16 S01 B-Klasse 70-120 205/60R16 A90 A07 A21 A58 F2B 70-120 215/55R16 A12 A99 B31 F23 e1*2007/46*1909*.. 70-120 225/55R16 A01 A12 K4i K5b K6f NoP V16 Z16 S01 B-Klasse electric drive 65 (132) 205/60R16 A11 A07 A21 A58 245G 65 (132) 215/55R16 A91 A99 Flh KMV e1*2001/116*0470*.. 65 (132) 225/55R16 A12 S01 (28kWh-Batterie) C-Klasse 88,100,115 195/60R16 A10 A07 A21 A58 204 88,100,115 205/55R16 A10 A99 B03 Cpe e1*2001/116*0431*.. 88,100,115 225/50R16 A12 Lim V16 X78 - Limousine/Coupe S01 - incl. Facelift 2011 (FIN: WDD204...) Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52323 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55054518 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RCD17-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. CLA-Klasse 80, 90 195/55R16 A90 R37 T87 T91 A07 A21 A57 117, 245G 80, 90 195/60R16 A90 R37 A99 Lim V00 e1*2007/46*1007*..; 80, 90 205/50R16 A12 R37 T87 T91 V16 S01 e1*2001/116*0470*04-.. 80-135 205/55R16 A12 80-135 215/55R16 A01 A12 K2b 80-135 225/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b CLA-Klasse 85-120 205/60R16 A90 A07 A21 A58 F2CLA 85-120 215/60R16 A12 A99 B31 Lim e1*2007/46*1912*.. 85-120 225/55R16 A12 NoP V16 Z16 S01 CLA-Klasse Shooting Brake 80-135 205/55R16 A07 A12 A21 245G 80-135 215/55R16 A01 K2b A57 A99 Car e1*2001/116*0470*12-.. 80-135 225/50R16 A01 K1a K1b K2b V00 V16 S01 CLA-Klasse Shooting Brake 85-120 205/60R16 A90 A07 A21 A57 F2CLA 85-120 215/60R16 A12 A99 B31 Car §22 52323, Erweiterung 03 e1*2007/46*1912*.. 85-120 225/55R16 A12 NoP V00 V16 Z16 S01 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst- geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter- schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52323 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55054518 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RCD17-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 8 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage §22 52323, Erweiterung 03 VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge- führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti- gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer- den. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits- symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel- genrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52323 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55054518 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RCD17-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 8 A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ- lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs- tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B31 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu- gen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom- bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou- pé. §22 52323, Erweiterung 03 F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg- streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei- ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52323 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55054518 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RCD17-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 6 von 8 K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte vollständig umzulegen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli- §22 52323, Erweiterung 03 chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li- mousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb. NoP Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug- ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52323 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55054518 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RCD17-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 7 von 8 V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 215/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 10 215/55R16 235/50R16 Nr. 11 225/40R16 245/35R16 Nr. 12 225/50R16 245/45R16 Nr. 13 225/55R16 245/50R16 Nr. 14 225/60R16 245/55R16 §22 52323, Erweiterung 03 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X78 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur zuläs- sig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1. Y85 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie- form Schräghecklimousine (Fließheck). Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei- tung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 25. September 2020 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52323 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55054518 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RCD17-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 8 von 8 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2018. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 25. September 2020 Bohlander 00352044.DOC RN/Boh §22 52323, Erweiterung 03 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim