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							                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52323 nach §22 StVZO

                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55054518 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RCD17-656
                            Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 8

                            Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                              Schleidener Straße 32
                                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                                              QM-Nr. 49 02 0192006



                            Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                            Modell                            RCD17
                            Typ                               RCD17-656
                            Radgröße                          6,5Jx16H2
                            Zentrierart                       Mittenzentrierung

                            Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                            führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                               Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                            D4            RCD17-656 D4 / ohne Ring             5/112/66,6          44,5        770    2050
§22 52323, Erweiterung 03




                            Kennzeichnungen

                            KBA-Nummer                        52323
                            Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                            Radtyp und Ausführung             RCD17-656 (s.o.)
                            Radgröße                          6,5Jx16H2
                            Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                            Herstelldatum                     Monat und Jahr



                            Befestigungsmittel

                            Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                            S01       Serien-Schraube              Kugel          130                   27
                                      M14x1,5                      D = 28 mm



                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                            fungen durchgeführt.



                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                        Mercedes-Benz


                            Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52323 nach §22 StVZO

                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55054518 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RCD17-656
                            Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                Seite 2 von 8

                            Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                           Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            A-Klasse                  60-142        195/55R16                                        A07 A12 A21
                            169                       60-142        205/50R16     A01 K1c K2b K42                    A99 S01
                            e1*2001/116*0288*..       60-142        205/55R16     A01 G01 K1c K2b K42
                            A-Klasse                  66-135        205/55R16     A12                                A07 A21 A57
                            176, 245G                 66-135        215/55R16     A01 A12 K2b                        A99 Flh V00
                            e1*2007/46*0928*..;       66-135        225/50R16     A01 A12 K1a K2b                    V16 S01
                            e1*2001/116*0470*04-..    66-90         195/55R16     A90 R37 T87 T91
                                                      66-90         195/60R16     A90 R37
                                                      66-90         205/50R16     A12 R37 T87 T91
                            A-Klasse                  70-120        205/60R16     A90                                A07 A21 A58
                            F2A                       70-120        215/55R16     A12                                A99 B31 F23
                            e1*2007/46*1829*..        70-120        225/55R16     A01 A12 K5b                        Lim NoP V16
                                                                                                                     Y85 Z16 S01
                            B-Klasse                  70,85         195/55R16     A33 R37                            A07 A21 A99
                            245                       70,85         195/60R16     A33 R37                            V16 S01
§22 52323, Erweiterung 03




                            e1*2001/116*0314*..       70,85         205/50R16     A12 R37
                                                      70-142        195/55R16     A33 M+S
                                                      70-142        205/50R16     A12 M+S
                                                      70-142        205/55R16     A12
                                                      70-142        215/50R16     A01 A12 K42
                                                      70-142        225/50R16     A01 A12 K42
                            B-Klasse                  66-135        205/55R16     A91                                A07 A21 A57
                            246, 245G                 66-135        215/55R16     A01 A12 K2b                        A99 NoE V00
                            e1*2007/46*0751*..;       66-135        225/50R16     A01 A12 K2b                        V16 S01
                            e1*2001/116*0470*04-..    66-90         195/55R16     A33 R37 T87 T91
                            - incl. Facelift 2014     66-90         195/60R16     A33 R37
                                                      66-90         205/50R16     A91 R37 T87 T91
                            B-Klasse                  70-120        205/60R16     A90                                A07 A21 A58
                            F2B                       70-120        215/55R16     A12                                A99 B31 F24
                            e1*2007/46*1909*..        70-120        225/55R16     A01 A12 K5b                        NoP V16 Z16
                                                                                                                     S01
                            B-Klasse                  70-120        205/60R16     A90                                A07 A21 A58
                            F2B                       70-120        215/55R16     A12                                A99 B31 F23
                            e1*2007/46*1909*..        70-120        225/55R16     A01 A12 K4i K5b K6f                NoP V16 Z16
                                                                                                                     S01
                            B-Klasse electric drive   65 (132)      205/60R16     A11                                A07 A21 A58
                            245G                      65 (132)      215/55R16     A91                                A99 Flh KMV
                            e1*2001/116*0470*..       65 (132)      225/55R16     A12                                S01
                            (28kWh-Batterie)
                            C-Klasse                  88,100,115    195/60R16     A10                                A07 A21 A58
                            204                       88,100,115    205/55R16     A10                                A99 B03 Cpe
                            e1*2001/116*0431*..       88,100,115    225/50R16     A12                                Lim V16 X78
                            - Limousine/Coupe                                                                        S01
                            - incl. Facelift 2011
                            (FIN: WDD204...)




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52323 nach §22 StVZO

                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55054518 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RCD17-656
                            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                  Seite 3 von 8

                            Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                            Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            CLA-Klasse                  80, 90       195/55R16      A90 R37 T87 T91                     A07 A21 A57
                            117, 245G                   80, 90       195/60R16      A90 R37                             A99 Lim V00
                            e1*2007/46*1007*..;         80, 90       205/50R16      A12 R37 T87 T91                     V16 S01
                            e1*2001/116*0470*04-..      80-135       205/55R16      A12
                                                        80-135       215/55R16      A01 A12 K2b
                                                        80-135       225/50R16      A01 A12 K1a K1b K2b
                            CLA-Klasse                  85-120       205/60R16      A90                                 A07 A21 A58
                            F2CLA                       85-120       215/60R16      A12                                 A99 B31 Lim
                            e1*2007/46*1912*..          85-120       225/55R16      A12                                 NoP V16 Z16
                                                                                                                        S01
                            CLA-Klasse Shooting Brake   80-135       205/55R16                                          A07 A12 A21
                            245G                        80-135       215/55R16      A01 K2b                             A57 A99 Car
                            e1*2001/116*0470*12-..      80-135       225/50R16      A01 K1a K1b K2b                     V00 V16 S01
                            CLA-Klasse Shooting Brake   85-120       205/60R16      A90                                 A07 A21 A57
                            F2CLA                       85-120       215/60R16      A12                                 A99 B31 Car
§22 52323, Erweiterung 03




                            e1*2007/46*1912*..          85-120       225/55R16      A12                                 NoP V00 V16
                                                                                                                        Z16 S01

                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                            papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                            Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                            scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                            erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                            Fahrzeugpapiere enthält.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                            geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                            Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                            210 km/h                 100% 100% 100%
                            220 km/h                 97%    100% 100%
                            230 km/h                 94%    100% 100%
                            240 km/h                 91%    100% 100%
                            250 km/h                 -      95%      100%
                            260 km/h                 -      90%      100%
                            270 km/h                 -      85%      100%
                            280 km/h                 -      -        95%
                            290 km/h                 -      -        90%
                            300 km/h                 -      -        85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                            schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                            Reifenherstellers zu beachten.

                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52323 nach §22 StVZO

                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55054518 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RCD17-656
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 8

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                            rungen ist gesondert zu beurteilen.

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                            fang verwendet werden.

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.



                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                            den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                            zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
§22 52323, Erweiterung 03




                            VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                            nahme vorzuführen.

                            A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                            führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                            gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                            A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                            A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                            Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
                            den.

                            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                            det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                            Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                            symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                            müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                            genrand hinausragen.

                            A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                            bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52323 nach §22 StVZO

                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55054518 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RCD17-656
                            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 8

                            A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                            A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                            angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                            von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                            lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                            tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                            B31     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
                            gen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1.

                            Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                            bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                            Cpe     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                            pé.
§22 52323, Erweiterung 03




                            F23     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                            F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                            (Einzelradaufhängung).

                            Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                            G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                            streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                            ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                            oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                            K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                            len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                            Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                            abgedeckt sein.

                            K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                            dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                            Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                            des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                            sein.

                            K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                            ten Bereich abgedeckt sein.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55054518 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RCD17-656
                            Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 6 von 8

                            K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                            stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                            chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                            Bereich abgedeckt sein.

                            K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                            gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                            K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                            bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                            K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                            Radmitte vollständig umzulegen.

                            K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
                            Radmitte vollständig umzulegen.

                            KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
§22 52323, Erweiterung 03




                            chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                            mousine.

                            M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                            NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                            NoP     Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

                            R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                            ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                            oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.

                            T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.

                            V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
                            ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55054518 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RCD17-656
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 7 von 8

                            V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                            fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                     Vorderachse   Hinterachse

                            Nr. 1    185/50R16     205/45R16
                            Nr. 2    195/40R16     215/35R16
                            Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
                            Nr. 4    195/50R16     215/45R16
                            Nr. 5    205/45R16     225/40R16
                            Nr. 6    205/50R16     225/45R16
                            Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
                            Nr. 8    205/60R16     225/55R16
                            Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
                            Nr. 10   215/55R16     235/50R16
                            Nr. 11   225/40R16     245/35R16
                            Nr. 12   225/50R16     245/45R16
                            Nr. 13   225/55R16     245/50R16
                            Nr. 14   225/60R16     245/55R16
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                            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                            des Fahrzeugs mitzuführen.

                            X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur zuläs-
                            sig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

                            Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
                            form Schräghecklimousine (Fließheck).

                            Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
                            Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                            tung).



                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 25. September 2020 in Lambsheim statt.



                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                            ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                            chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                            Begutachtungspunkte beeinflussen.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55054518 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RCD17-656
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 8 von 8



                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2018.

                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                            Lambsheim, 25. September 2020




                            Bohlander                                                                     00352044.DOC
                            RN/Boh
§22 52323, Erweiterung 03




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