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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52241 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55061418 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RCD17-808
             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 5

             Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                              Schleidener Straße 32
                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                              QM-Nr. 49 02 0201708



             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

             Modell                           RCD17
             Typ                              RCD17-808
             Radgröße                         8,0Jx18H2
             Zentrierart                      Mittenzentrierung

             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             D9            RCD17-808 D9 / ohne Ring             5/112/66,6          38          790    2270



             Kennzeichnungen
§ 22 52241




             KBA-Nummer                       52241
             Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
             Radtyp und Ausführung            RCD17-808 (s.o.)
             Radgröße                         8,0Jx18H2
             Einpresstiefe                    ET (s.o.)
             Herstelldatum                    Monat und Jahr



             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
             S01       Serien-Schraube M14x1,5      Kugel         150                    45
                       für Leichtmetall-Räder       D = 28 mm



             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.



             Verwendungsbereich

             Hersteller                       Mercedes-Benz


             Spurverbreiterung                innerhalb 2%



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             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55061418 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RCD17-808
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 5

             Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             GLC-Coupé                  100-190      235/55R18 A32                                    A07 A21 A57
             204X                       100-190      235/60R18 A32                                    A99 Flh KMV
             e1*2001/116*0480*18-..     100-190      255/55R18 A12 R03                                V18 S01
             (FIN: WDC253...)
             GLC-Klasse                 100-190      235/55R18 A32                                    A07 A21 A57
             204X                       100-190      235/60R18 A32                                    A99 MHy S01
             e1*2001/116*0480*16-..
             (FIN: WDC253...)

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
§ 22 52241




             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
             210 km/h                 100% 100% 100%
             220 km/h                 97%    100% 100%
             230 km/h                 94%    100% 100%
             240 km/h                 91%    100% 100%
             250 km/h                 -      95%      100%
             260 km/h                 -      90%      100%
             270 km/h                 -      85%      100%
             280 km/h                 -      -        95%
             290 km/h                 -      -        90%
             300 km/h                 -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

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             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55061418 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RCD17-808
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 5

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.



             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.
§ 22 52241




             A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.




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             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55061418 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RCD17-808
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 5

             V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    205/40R18     225/35R18
             Nr. 2    205/45R18     225/40R18
             Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
             Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
             Nr. 5    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
             Nr. 6    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
             Nr. 7    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
             Nr. 8    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
             Nr. 9    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
             Nr. 10   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
             Nr. 11   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
             Nr. 12   245/35R18     255/35R18
             Nr. 13   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
             Nr. 14   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
             Nr. 15   245/50R18     275/45R18
             Nr. 16   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
             Nr. 17   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
§ 22 52241




             Nr. 18   255/50R18     285/45R18
             Nr. 19   255/55R18     285/50R18
             Nr. 20   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 25. September 2018 in Lambsheim statt.




             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55061418 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RCD17-808
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 5



             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 25. September 2018




             Bohlander                                                                    00303824.DOC
             RN/Boh
§ 22 52241




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim