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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52381 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55079318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RCD17-859
             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 4

             Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                              Schleidener Straße 32
                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                              QM-Nr. 49 02 0201708



             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1

             Modell                           RCD17
             Typ                              RCD17-859
             Radgröße                         8,5Jx19H2
             Zentrierart                      Mittenzentrierung

             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             D9            RCD17-859 D9 / ohne Ring             5/112/66,6          57          900    2400



             Kennzeichnungen
§ 22 52381




             KBA-Nummer                       52381
             Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
             Radtyp und Ausführung            RCD17-859 (s.o.)
             Radgröße                         8,5Jx19H2
             Einpresstiefe                    ET (s.o.)
             Herstelldatum                    Monat und Jahr



             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
             S01       Serien-Schraube M14x1,5      Kugel         150                    45
                       für Leichtmetall-Räder       D = 28 mm



             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.



             Verwendungsbereich

             Hersteller                       Mercedes-Benz



             Spurverbreiterung                innerhalb 2%


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             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55079318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RCD17-859
             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 4

             Handelsbezeichnung          kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             GLE 500 Coupé               335          265/55R19 A12 M+S R02                           A07 A56 B03
             166                         335          275/55R19 A12 M+S R02                           V10 VA1 S01
             e1*2007/46*0598*16-...
             (FIN: WDC292...)
             GLE-Coupé                   190-245      265/55R19 A12 M+S R02                           A07 A56 B03
             166                         190-245      275/55R19 A12 M+S R02                           V10 VA1 S01
             e1*2007/46*0598*16-...
             (FIN: WDC292...)

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
§ 22 52381




             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
             210 km/h                 100% 100% 100%
             220 km/h                 97%    100% 100%
             230 km/h                 94%    100% 100%
             240 km/h                 91%    100% 100%
             250 km/h                 -      95%      100%
             260 km/h                 -      90%      100%
             270 km/h                 -      85%      100%
             280 km/h                 -      -        95%
             290 km/h                 -      -        90%
             300 km/h                 -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

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             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55079318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RCD17-859
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 4

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.



             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
§ 22 52381




             R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             V10     Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleiche Reifengrößen zulässig.

             VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
             lässig in Verbindung mit denen in Anlage 6, Gutachten Nummer 55079318, Ausfertigung 1 (RADTYP
             RCD17-859) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
             Hinweise.



             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 29. Oktober 2018 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55079318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RCD17-859
             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 4



             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 29. Oktober 2018




             Bohlander                                                                   00306281.DOC
             RN/Boh
§ 22 52381




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim