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							GUTACHTEN zur ECE R124 001161

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055516 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 6,5Jx20H2 Typ RE1-6520
Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 1 von 2



Prüfgegenstand

Aus-       Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
N11        RE1-6520 N11 / ohne Ring              5/114,3/66,1        33          650    2250




Befestigungsmittel

Nr. Art der Befestigungsmittel       Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01 Serien-Schraube M12x1,5          Kegel 60°      110                   23,5
    Renault T-Nr. 7703003008




Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Scenic (IV)     70-118         195/55R20     A13 ECE                              A14 A21 A58
RFA                                                                                       L05 S01
e2*2007/46*0574*..
- Scenic / Gr. Scenic




Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
bene Reifenfülldruck zu beachten ist.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 001161

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55055516 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 6,5Jx20H2 Typ RE1-6520
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 2 von 2


Spezielle Auflagen und Hinweise

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

S01      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienschrauben (siehe Seite 1) verwendet werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben durch einen kalibrier-
ten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungs-
teile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


Lambsheim, 12. Dezember 2016
                                                                                       00261859.DOC




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