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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52889 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55036719 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ TDG2-706
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 7

               Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0192006


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            TDG2
               Typ                               TDG2-706
               Radgröße                          7,0Jx16H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                  tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
               T4           TDG2-706 T4 / ohne Ring               5/114,3/60,1        40          620    2050


               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        52889
               Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung             TDG2-706 (s.o.)
§22 52889*04




               Radgröße                          7,0Jx16H2
               Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr


               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
               S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   34,5
                         Brock Typ: D8
               S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   34,5
                         Brock Typ: D6
               S03       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      120                   -
                         (offen)


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.


               Verwendungsbereich

               Hersteller                        BYD
                                                 Lexus
                                                 Toyota


               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52889 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55036719 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ TDG2-706
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BYD Dolphin             35             195/60R16   A94                                 A07 A19 A58
               EM2E, EM2E-1            35             205/55R16   A12                                 A99 Flh V16
               e9*2018/858*11468*..;                                                                  Z16 S03
               e9*KS18/858*11459*..
               - Elektro
               Lexus IS                110-153        205/55R16   A10                                 A19 A99 B16
               XE2(a)                  110-153        215/50R16   A10                                 Lim V16 S02
               e11*2001/116*           110-153        215/55R16   A10
               0206*00-09              110-153        225/50R16   A12
               Lexus IS 250/300H       133, 153       205/55R16   A10                                 A19 A99 BL1
               XE2(a), XE2(a)-TMG      133, 153       215/55R16   A91                                 Lim MHy V16
               e11*2001/116*           133, 153       225/50R16   A32                                 S02
               0206*10-..;
               e6*2007/46*0346*..;
               e13*2007/46*1936
               Toyota Corolla (XII)    72-97          195/55R16   A11 R37                             A19 A58 A99
               ZE1EE(EU,M), -/TMG      72-97          195/60R16   A12 R37                             Lim NoP V16
               e6*2007/46*0316*..;     72-97          205/55R16   A33                                 S01
§22 52889*04




               e13*2007/46*2013*..     72-97          215/55R16   A12
               - Limousine             72-97          225/50R16   A12
               - incl. Hybrid
               Toyota Corolla (XII)    72,85          195/55R16   A11 R37                             A19 A58 A99
               ZE1HE(EU,M), -/TMG      72,85          195/60R16   A12 R37                             Flh KOV NoP
               e6*2007/46*0318*..;     72,85,112      205/55R16   A33                                 V16 S01
               e13*2007/46*2012*..     72,85,112      215/55R16   A12
               - Fließheck             72,85,112      225/50R16   A12
               - incl. Hybrid
               Toyota Corolla (XII)    72,85          195/55R16   A11 R37                             A19 A58 A99
               ZE1HE(EU,M), -/TMG      72,85          195/60R16   A12 R37                             Car KOV NoP
               e6*2007/46*0318*..;     72,85,112      205/55R16   A33                                 V16 S01
               e13*2007/46*2012*..     72,85,112      215/55R16   A12
               - Touring Sports        72,85,112      225/50R16   A12
               - incl. Hybrid
               Toyota Corolla Trek     72, 112        205/55R16   A33 M+S                             A19 A58 A99
               (XII)                   72, 112        215/55R16   A12 M+S                             Car KMV NoP
               ZE1HE(EU,M), -/TMG      72, 112        225/50R16   A12 M+S                             V16 S01
               e6*2007/46*0318*..;
               e13*2007/46*2012*..
               - Touring Sports
               - incl. Hybrid
               Toyota Yaris Cross      68, 92         205/65R16   A91                                 A19 A58 A99
               XPB1F(M,EUM), -         68, 92         215/60R16   A91                                 F23 Flh NoE
               /TGRE                                                                                  NoP S02
               e6*2018/858*00013*..;
               e13*2018/858*00156*.
               .




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52889 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55036719 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ TDG2-706
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Toyota Yaris Cross    68             205/65R16     A91                                   A19 A56 A99
               AWD                   68             215/60R16     A91                                   F24 Flh NoE
               XPB1F(M,EUM), -                                                                          NoP S02
               /TGRE
               e6*2018/858*00013*..;
               e13*2018/858*00156*.
               .


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.
§22 52889*04




               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52889 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55036719 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ TDG2-706
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 7

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A10   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

               A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
               den.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
               sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
§22 52889*04




               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A94     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               B16   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 296
               mm an Achse 1.

               BL1     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
               zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 334mm an Achse 1.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).


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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55036719 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ TDG2-706
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 7

               F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
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               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55036719 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ TDG2-706
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 7

               V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16     205/45R16
               Nr. 2    185/60R16     205/55R16
               Nr. 3    195/40R16     215/35R16
               Nr. 4    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
               Nr. 5    195/50R16     215/45R16
               Nr. 6    205/45R16     225/40R16
               Nr. 7    205/50R16     225/45R16
               Nr. 8    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
               Nr. 9    205/60R16     225/55R16
               Nr. 10   215/40R16     225/40R16, 245/35R16
               Nr. 11   215/55R16     235/50R16
               Nr. 12   225/40R16     245/35R16
               Nr. 13   225/50R16     245/45R16
               Nr. 14   225/55R16     245/50R16
               Nr. 15   225/60R16     245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
§22 52889*04




               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung).



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 14. November 2023 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55036719 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ TDG2-706
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 7 von 7

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2019.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 14. November 2023




               Laux                                                                  00419301.DOC
               RN/RL
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