RWTÜV Fahrzeug GmbH Ein Unternehmen der Institut für Fahrzeugtechnik TÜV Mitte-Gruppe Adlerstr. 7 45307 Essen Telefon (0201) 825-0 Telefax (0201) 825-4150 Aufsichtsratsvorsitzender: Elmar Legge Geschäftsführung: Teilegutachten Claus Wolff (Vors.) Dieter Födisch Friedo Schäfer nach § 19/3 StVZO Sitz: Steubenstr. 53 45138 Essen Nr. RZ99/46974/A/41 AG Essen, HRB 9975 über den Verwendungsbereich von Sonderrädern Typ AH am Porsche 964 Turbo / 964 (Turbo-Look) Auftraggeber: RH Alurad Höffken GmbH Industriegebiet Ennest 57439 Attendorn Dieser Bericht dient als Arbeitsgrundlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. Prüf-Ingenieur (anerkannte Überwachungs- Organisation) und ist ihm bei der Überprüfung des ordnungsgemäßen Anbaus nach § 19 (3) oder § 21 StVZO vorzulegen. Technische Angaben zu den Sonderrädern Herstellerzeichen: RH RH RH Art des Sonderrades: einteiliges LM-Rad einteiliges LM-Rad einteiliges LM-Rad mit Doppelhump mit Doppelhump mit Doppelhump Radtyp: AH 858546 AH 108540 AH 118540 für Achse: nur VA nur HA nur HA Radgröße: 8,5 J x 18 H2 10 J x 18 H2 11 J x 18 H2 Rad-Einpreßtiefe: 46 mm 40 mm 40 mm Lochkreis-Ø / Lochzahl: 130 mm / 5 130 mm / 5 130 mm / 5 Mittenloch-Durchmesser: 71,5 mm 71,5 mm 71,5 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Mittenzentrierung Geprüfte Radlast 575 kg / 2000 mm 575 kg / 2000 mm 575 kg / 2000 mm /bei Reifenabrollumfang: Radlastprüfung: RWTÜV: RP2220/01/41 RP2221/00/41 RP2222/00/41 Radbefestigungsteile: Porsche Serien-Kugelbund-Radmuttern M14x1,5 (Kugelbund-Durchmesser 28 mm); Anzugsmoment: 130 Nm RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts für die Erstellung von Teilegutachten nach EG-TypV, StVZO sowie FzTVO akkreditiert (KBA-P 00009-95). Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ99/46974/A/41 Seite 2 von 6 Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn Typ(en) : AH 858546, AH 108540; AH 118540 Ausführung :- Durchgeführte Prüfungen Fahrwerksfestigkeit Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonderräder verändert. Die Spurweitenänderung liegt nicht über 2%. Anbauprüfung Im Auftrag der oben genannten Firma wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an den im Verwendungsbereich genannten Fahrzeugen geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zugrundelegung des VdTÜV-Merkblatts 751 Anhang I. Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus dieser Prüfung für die einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Tabellen im Abschnitt Verwendungsbereich und Auflagen zu entnehmen. Verwendungsbereich und Auflagen Fahrzeughersteller: PORSCHE Typ: 964 Turbo ABE / EG-Genehmigung: F 544 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad - / Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8,5 Jx18 ET46 10 Jx18 ET40 235; 261; 265 911 Turbo 225/40ZR18 265/35ZR18 1) bis 10) 911 Turbo S 14)15)20)23) 911 Turbo 3.6 245/35ZR18 265/35ZR18 1) bis 10) 14)15)22) 235/40ZR18 265/35ZR18 1) bis 10) 14)15)24) 225/40ZR18 285/30ZR18 1) bis 10) 14)15)21) 8,5 Jx18 ET46 11 Jx18 ET40 225/40ZR18 265/35ZR18 1) bis 10) 14)15)20)23) 30) 245/35ZR18 265/35ZR18 1) bis 10) 14)15)22) 30) 235/40ZR18 265/35ZR18 1) bis 10) 14)15)24) 30) 225/40ZR18 285/30ZR18 1) bis 10) 14)15)21) F544 NT03 740/1150 kg 5/130/71,5 Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ99/46974/A/41 Seite 3 von 6 Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn Typ(en) : AH 858546, AH 108540; AH 118540 Ausführung :- Typ: 964 ABE / EG-Genehmigung: F 035 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad - / Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8,5 Jx18 ET46 10 Jx18 ET40 184 bis 191 911 Carrera 2 225/40ZR18 265/35ZR18 1) bis 10) 911 Carrera 4 14)15)20)23) 50) -nur Turbo-Look- 245/35ZR18 265/35ZR18 1) bis 10) (Fz.-Breite 1775 mm) 14)15)22) 50) 235/40ZR18 265/35ZR18 1) bis 10) 14)15)24) 50) 225/40ZR18 285/30ZR18 1) bis 10) 14)15)21) 50) 8,5 Jx18 ET46 11 Jx18 ET40 225/40ZR18 265/35ZR18 1) bis 10) 14)15)20)23) 30) 50) 245/35ZR18 265/35ZR18 1) bis 10) 14)15)22) 30) 50) 235/40ZR18 265/35ZR18 1) bis 10) 14)15)24) 30) 50) 225/40ZR18 285/30ZR18 1) bis 10) 14)15)21) 50) F5035NT08 780/1100 kg 5/130/71,5 Auflagen und Hinweise 1) -entfällt für dieses Gutachten- 2) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Überwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ord- nungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster (Anbau-Bestätigung) durch die abnehmende Stelle bestätigt. 3) Es sind die speziellen Reifenfreigaben (fahrzeugbezogen, v max) zu beachten. Es dürfen vorne und hinten nur baugleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) verwendet werden. 4) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleich- zeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ99/46974/A/41 Seite 4 von 6 Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn Typ(en) : AH 858546, AH 108540; AH 118540 Ausführung :- Gegen Fahrwerksänderungen (Tieferlegung) mit gesondertem Prüfbericht bestehen dann keine Bedenken, wenn - die serienmäßigen Federweganschläge (Puffer) unverändert bleiben und - geänderte Fahrwerksteile in ihren Abmessungen (z.B. Durchmesser von Federn, Federtellern und Dämpfern) nicht größer als die entsprechenden Serienteile sind. 5) Es sind nur schlauchlose Reifen mit speziellen Metallschraubventilen (z.B. Typ 3003B, für Ventilloch-Durchmesser 8,4 mm) zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. 6) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die auf Blatt 1 aufgeführten (serienmäßigen) Porsche-Kugelbundbolzen verwendet werden. 7) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Mindestluftdruck zu beachten ist. 8) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 9) Schneekettenbetrieb: nicht geprüft. 10) Die Sonderräder dürfen an der Innenseite und Außenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet. 14) Radabdeckung Achse 2: Je nach Reifentyp (Laufflächenform) ist der hintere Kotflügel oberhalb des Stoßfängers sowie Stoßfängerende entsprechend weit nach außen auszustellen (ggf. entspr. abstützen). 15) Freigängigkeit Achse 1: Die Radhaussicke an Achse 1 ist im Bereich von etwa 125 mm vor und hinter der Radmitte auf Restdicke von 10 - 12 mm umzulegen. Die Kunststoff-Radhausverkleidung ist im Bereich von Stoßfänger sowie Fußraum (warm) einzuformen; Freiraum Reifenschulter, Kontrollmöglichkeit bei Lenkeinschlag. Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ99/46974/A/41 Seite 5 von 6 Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn Typ(en) : AH 858546, AH 108540; AH 118540 Ausführung :- 20) Folgende spezielle Reifenfreigaben (einschl. ABS-Verträglichkeit) lagen bei Gutachtenerstellung vor (Fz.-Typ 964/964 Turbo): Reifengröße: zul. Achslast Vorderachse Hinterachse vmax VA: 225/40ZR18 VA/HA Sturz/Luftdruck Sturz/Luftdruck in km/h HA: 265/35ZR18 in kg (Grad / bar) (Grad / bar) Dunlop SP8000 780/1050 ≤-2° / 2,3 ≤-2° / 3,0 269 780/1100 ≤-2° / 2,3 ≤-3° / 3,2 269 780/1150 / 2,5 / 3,4 280 Yokohama AVS-S1-Z 780/1050 ≤-2° / 2,5 ≤-2° / 2,8 289 780/1150 ≤-2° / 2,5 ≤-3° / 3,0 289 Yokohama A008P 780/1050 ≤-2° / 2,5 ≤-2° / 2,7 269 (N0) 780/1100 ≤-2° / 2,5 ≤-3° / 3,0 269 780/1150 / 2,7 / 3,4 290 Michelin MXX3 780/1050 ≤-2° / 2,1 ≤-2° / 2,5 269 780/1100 ≤-2° / 2,1 ≤-3° / 2,9 269 780/1150 / 2,5 / 3,2 280 Bridgestone S-01(N0) 780/1050 ≤-2° / 2,6 ≤-3° / 3,0 270 Bridgestone S-02(N1) 780/1100 ≤-2° / 2,6 ≤-3° / 3,2 270 780/1150 / 2,6 / 3,5 280 Conti SportContact 780/1050 ≤-2° / 2,5 ≤-3° / 3,0 269 (N0; N1) 780/1100 ≤-2° / 2,5 ≤-3° / 3,3 269 780/1150 / 2,6 / 3,5 289 Hinweis: Für Typ 964 können auch die Freigaben zu Aufl. 23) benutzt werden. 21) Vorn 225/40 ZR18 mit hinten 285/30ZR18: Sofern keine speziellen -fahrzeugbezogenen- Reifenfreigaben vorliegen, sind nur folgende Reifentypen freigegeben (einschl. ABS-Verträglichkeit): - Bridgestone Expedia S-02 (N1), - Pirelli P Zero asimmetrico (N1) - Yokohama A008-P (N1); Yokohama AVS-S1-Z - Conti SportContact (N1) Für andere Reifentypen sind -fahrzeugbezogene- Reifenfreigaben erforderlich. 22) Es ist nur Reifentyp Dunlop Sp8000 freigegeben (einschl. ABS-Verträglichkeit) : Reifengröße zul. Achslast Vorderachse Hinterachse vmax VA:245/35ZR18 VA/HA Sturz/Luftdruck Sturz/Luftdruck in km/h HA:265/35ZR18 in kg (Grad / bar) (Grad / bar) Dunlop Sp 8000 780/1150 ≤-2° / 2,7 ≤-3° / 3,5 280 780/1080 / 2,7 / 3,4 * 780/1080 / 2,5 / 3,2 269 23) Vorn 225/40 ZR18 mit hinten 265/35ZR18: Sofern keine speziellen -fahrzeugbezogene- Reifenfreigaben vorliegen (vgl. Aufl. 20), sind nur folgende Reifentypen freigegeben (einschl. ABS-Verträglichkeit): - Bridgestone Expedia S-01 (N0), - Pirelli P Zero asimmetrico (N0), (N1) - Yokohama A008-P (N0, N1); AVS-S1-Z. - Conti SportContact (N1) Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ99/46974/A/41 Seite 6 von 6 Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn Typ(en) : AH 858546, AH 108540; AH 118540 Ausführung :- 24) Folgende Reifenfreigaben (einschl. ABS-Verträglichkeit) lagen bei Gutachtenerstellung vor(Fz.-Typ 964 Turbo, bzw. 964): Reifengröße: zul. Achslast Vorderachse Hinterachse vmax VA:235/40ZR18 VA/HA Sturz/Luftdruck Sturz/Luftdruck in km/h HA:265/35ZR18 in kg (Grad / bar) (Grad / bar) Goodyear 780 / 1150 ≤-2° / 2,6 ≤-3° / 3,5 280 Eagle GS-C 780 / 1080 - / 2,5 - /3,3 270 Yokohama A008P 780 / 1150 ≤-2° / 2,6 ≤-3° / 3,4 290 780 / 1080 - / 2,5 - /3,0 270 Dunlop Sp 8000 780 / 1150 ≤-2° / 2,5 ≤-3° / 3,5 280 Dunlop Sp 9000 780 / 1080 - / 2,5 / 3,4 280 780 / 1080 / 2,4 / 3,2 269 Für andere Reifentypen sind -fahrzeugbezogene- Reifenfreigaben erforderlich. 30) Die Montierbarkeit der Reifengröße 265/35R18 auf Felge 11x18 ist nicht generell freigegeben; für folgende Reifenfabrikate/-typen liegen entsprechende Montierbar- keitsfreigaben vor: (Bestätigten Reifentyp mit eintragen) Reifenhersteller Reifentyp Dunlop SP8000; SP9000 Goodyear Eagle F1 50) Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur für die Fz.-Ausführungen mit verbreiterter Serienkarosserie (Turbo-Look, Fz.-Breite lt. Fz.-Papieren: 1775 mm) zulässig. Sonstiges Der Auftraggeber RH ALURAD Höffken GmbH unterhält ein Qualitätsmanagementsystem gemäß EN ISO 9001 (Zertifikat vom 10.02.1996, Registrier-Nr. 041005575 ). Dieses Teilegutachten umfaßt 6 Seiten und darf nur vollständig verwendet werden. Es verliert seine Gültigkeit, wenn sich Änderungen am Fahrzeug oder in den Bauvorschriften der StVZO ergeben, die die zugrunde liegenden Prüfergebnisse beeinflussen können, oder der Auftraggeber den Nachweis gemäß Anlage XIX, Absatz 2 zur StVZO nicht mehr erbringt. Essen, 14. April 1999 K:\RÄDER\RZ\41\18ZOLL\KOMB\46974A41.DOC Prüflaboratorium Labor für Fahrzeugtechnik Abteilung Typprüfung Dipl.-Ing. Schüssler