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							                                                                                                                 RWTÜV Fahrzeug GmbH

                                                                                      Ein Unternehmen der       Institut für Fahrzeugtechnik
                                                                                         TÜV Mitte-Gruppe       Adlerstr. 7
                                                                                                                45307 Essen
                                                                                                                Telefon (0201) 825-0
                                                                                                                Telefax (0201) 825-4150
                                                                                                                Aufsichtsratsvorsitzender:
                                                                                                                Elmar Legge
                                                                                                                Geschäftsführung:


                          Teilegutachten                                                                        Claus Wolff (Vors.)
                                                                                                                Dieter Födisch
                                                                                                                Friedo Schäfer
                                               nach § 19/3 StVZO                                                Sitz:
                                                                                                                Steubenstr. 53
                                                                                                                45138 Essen
                                         Nr. RZ99/46974/A/41                                                    AG Essen, HRB 9975


                       über den Verwendungsbereich von Sonderrädern Typ AH

                               am Porsche 964 Turbo / 964 (Turbo-Look)


Auftraggeber:                                       RH Alurad Höffken GmbH
                                                    Industriegebiet Ennest
                                                    57439 Attendorn


Dieser Bericht dient als Arbeitsgrundlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. Prüf-Ingenieur (anerkannte Überwachungs-
Organisation) und ist ihm bei der Überprüfung des ordnungsgemäßen Anbaus nach § 19 (3)
oder § 21 StVZO vorzulegen.


Technische Angaben zu den Sonderrädern
Herstellerzeichen:                  RH                        RH                           RH
Art des Sonderrades:                einteiliges LM-Rad        einteiliges LM-Rad           einteiliges LM-Rad
                                    mit Doppelhump            mit Doppelhump               mit Doppelhump
Radtyp:                             AH 858546                 AH 108540                    AH 118540
für Achse:                          nur VA                    nur HA                       nur HA
Radgröße:                           8,5 J x 18 H2             10 J x 18 H2                 11 J x 18 H2
Rad-Einpreßtiefe:                   46 mm                     40 mm                        40 mm
Lochkreis-Ø / Lochzahl:             130 mm / 5                130 mm / 5                   130 mm / 5
Mittenloch-Durchmesser:             71,5 mm                   71,5 mm                      71,5 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung         Mittenzentrierung            Mittenzentrierung
Geprüfte Radlast                    575 kg / 2000 mm          575 kg / 2000 mm             575 kg / 2000 mm
/bei Reifenabrollumfang:
Radlastprüfung: RWTÜV: RP2220/01/41                           RP2221/00/41                 RP2222/00/41

Radbefestigungsteile:                         Porsche Serien-Kugelbund-Radmuttern M14x1,5
                                              (Kugelbund-Durchmesser 28 mm);
                                              Anzugsmoment: 130 Nm




RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen
Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts für die Erstellung von Teilegutachten
nach EG-TypV, StVZO sowie FzTVO akkreditiert (KBA-P 00009-95).
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.               : RZ99/46974/A/41
                                                                  Seite 2 von 6
Auftraggeber        : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
Typ(en)             : AH 858546, AH 108540; AH 118540
Ausführung          :-

Durchgeführte Prüfungen
Fahrwerksfestigkeit
Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der
Sonderräder verändert. Die Spurweitenänderung liegt nicht über 2%.

Anbauprüfung
Im Auftrag der oben genannten Firma wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben
beschriebenen Sonderräder an den im Verwendungsbereich genannten Fahrzeugen geprüft.
Die Prüfung erfolgte unter Zugrundelegung des VdTÜV-Merkblatts 751 Anhang I.
Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus dieser Prüfung für die einzelnen
Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Tabellen im Abschnitt
Verwendungsbereich und Auflagen zu entnehmen.

Verwendungsbereich und Auflagen
Fahrzeughersteller:             PORSCHE

Typ:                         964 Turbo
ABE / EG-Genehmigung:        F 544
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad - / Reifengrößen     Auflagen und Hinweise
(kW)                               Vorderachse      Hinterachse
                                   8,5 Jx18 ET46 10 Jx18 ET40
235; 261; 265 911 Turbo            225/40ZR18       265/35ZR18        1) bis 10)
              911 Turbo S                                             14)15)20)23)
              911 Turbo 3.6
                                   245/35ZR18       265/35ZR18        1) bis 10)
                                                                      14)15)22)

                                     235/40ZR18      265/35ZR18       1) bis 10)
                                                                      14)15)24)

                                     225/40ZR18      285/30ZR18       1) bis 10)
                                                                      14)15)21)

                                     8,5 Jx18 ET46 11 Jx18 ET40
                                     225/40ZR18    265/35ZR18         1) bis 10)
                                                                      14)15)20)23) 30)

                                     245/35ZR18      265/35ZR18       1) bis 10)
                                                                      14)15)22) 30)

                                     235/40ZR18      265/35ZR18       1) bis 10)
                                                                      14)15)24) 30)

                                     225/40ZR18      285/30ZR18       1) bis 10)
                                                                      14)15)21)
F544 NT03      740/1150 kg                                            5/130/71,5
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.               : RZ99/46974/A/41
                                                                     Seite 3 von 6
Auftraggeber           : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
Typ(en)                : AH 858546, AH 108540; AH 118540
Ausführung             :-


Typ:                         964
ABE / EG-Genehmigung:        F 035
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad - / Reifengrößen        Auflagen und Hinweise
(kW)                               Vorderachse      Hinterachse
                                   8,5 Jx18 ET46 10 Jx18 ET40
184 bis 191   911 Carrera 2        225/40ZR18       265/35ZR18           1) bis 10)
              911 Carrera 4                                              14)15)20)23) 50)

                   -nur Turbo-Look-       245/35ZR18    265/35ZR18       1) bis 10)
                  (Fz.-Breite 1775 mm)                                   14)15)22) 50)

                                          235/40ZR18    265/35ZR18       1) bis 10)
                                                                         14)15)24) 50)

                                          225/40ZR18    285/30ZR18       1) bis 10)
                                                                         14)15)21) 50)

                                          8,5 Jx18 ET46 11 Jx18 ET40
                                          225/40ZR18    265/35ZR18       1) bis 10)
                                                                         14)15)20)23) 30) 50)

                                          245/35ZR18    265/35ZR18       1) bis 10)
                                                                         14)15)22) 30) 50)

                                          235/40ZR18    265/35ZR18       1) bis 10)
                                                                         14)15)24) 30) 50)

                                          225/40ZR18    285/30ZR18       1) bis 10)
                                                                         14)15)21) 50)

F5035NT08         780/1100 kg                                            5/130/71,5




Auflagen und Hinweise
1)      -entfällt für dieses Gutachten-

2)      Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich
        einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr,
        bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten
        Überwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ord-
        nungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im
        Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster (Anbau-Bestätigung) durch die abnehmende
        Stelle bestätigt.

3)      Es sind die speziellen Reifenfreigaben (fahrzeugbezogen, v max) zu beachten.
        Es dürfen vorne und hinten nur baugleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp)
        verwendet werden.

4)      Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleich-
        zeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist
        diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.               : RZ99/46974/A/41
                                                                  Seite 4 von 6
Auftraggeber       : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
Typ(en)            : AH 858546, AH 108540; AH 118540
Ausführung         :-

      Gegen Fahrwerksänderungen (Tieferlegung) mit gesondertem Prüfbericht bestehen
      dann keine Bedenken, wenn
      - die serienmäßigen Federweganschläge (Puffer) unverändert bleiben und
      - geänderte Fahrwerksteile in ihren Abmessungen (z.B. Durchmesser von Federn,
        Federtellern und Dämpfern) nicht größer als die entsprechenden Serienteile sind.

5)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit speziellen Metallschraubventilen (z.B. Typ 3003B,
      für Ventilloch-Durchmesser 8,4 mm) zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN,
      E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

6)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die auf Blatt 1 aufgeführten
      (serienmäßigen) Porsche-Kugelbundbolzen verwendet werden.

7)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
      vorgeschriebene Mindestluftdruck zu beachten ist.

8)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
      nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
      Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen
      mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

9)    Schneekettenbetrieb: nicht geprüft.

10)   Die Sonderräder dürfen an der Innenseite und Außenseite nur mit Klebegewichten
      ausgewuchtet.

14)   Radabdeckung Achse 2: Je nach Reifentyp (Laufflächenform) ist der hintere Kotflügel
      oberhalb des Stoßfängers sowie Stoßfängerende entsprechend weit nach außen
      auszustellen (ggf. entspr. abstützen).

15)   Freigängigkeit Achse 1: Die Radhaussicke an Achse 1 ist im Bereich von etwa 125 mm
      vor und hinter der Radmitte auf Restdicke von 10 - 12 mm umzulegen.
      Die Kunststoff-Radhausverkleidung ist im Bereich von Stoßfänger sowie Fußraum
      (warm) einzuformen; Freiraum Reifenschulter, Kontrollmöglichkeit bei Lenkeinschlag.
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.               : RZ99/46974/A/41
                                                                  Seite 5 von 6
Auftraggeber      : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
Typ(en)           : AH 858546, AH 108540; AH 118540
Ausführung        :-

20)   Folgende spezielle Reifenfreigaben (einschl. ABS-Verträglichkeit) lagen bei
      Gutachtenerstellung vor (Fz.-Typ 964/964 Turbo):
      Reifengröße:           zul. Achslast Vorderachse      Hinterachse        vmax
      VA: 225/40ZR18               VA/HA Sturz/Luftdruck Sturz/Luftdruck in km/h
      HA: 265/35ZR18         in kg          (Grad / bar)    (Grad / bar)
      Dunlop SP8000          780/1050       ≤-2° / 2,3      ≤-2° / 3,0         269
                             780/1100       ≤-2° / 2,3      ≤-3° / 3,2         269
                             780/1150           / 2,5            / 3,4         280
      Yokohama AVS-S1-Z 780/1050            ≤-2° / 2,5      ≤-2° / 2,8         289
                             780/1150       ≤-2° / 2,5      ≤-3° / 3,0         289
      Yokohama A008P         780/1050       ≤-2° / 2,5      ≤-2° / 2,7         269
      (N0)                   780/1100       ≤-2° / 2,5      ≤-3° / 3,0         269
                             780/1150           / 2,7            / 3,4         290
      Michelin MXX3          780/1050       ≤-2° / 2,1      ≤-2° / 2,5         269
                             780/1100       ≤-2° / 2,1      ≤-3° / 2,9         269
                             780/1150           / 2,5             / 3,2        280
      Bridgestone S-01(N0) 780/1050         ≤-2° / 2,6      ≤-3° / 3,0         270
      Bridgestone S-02(N1) 780/1100         ≤-2° / 2,6      ≤-3° / 3,2         270
                             780/1150           / 2,6            / 3,5         280
      Conti SportContact 780/1050           ≤-2° / 2,5      ≤-3° / 3,0         269
      (N0; N1)               780/1100       ≤-2° / 2,5      ≤-3° / 3,3         269
                             780/1150           / 2,6             / 3,5        289
      Hinweis: Für Typ 964 können auch die Freigaben zu Aufl. 23) benutzt werden.

21)   Vorn 225/40 ZR18 mit hinten 285/30ZR18:
      Sofern keine speziellen -fahrzeugbezogenen- Reifenfreigaben vorliegen, sind nur
      folgende Reifentypen freigegeben (einschl. ABS-Verträglichkeit):
      - Bridgestone Expedia S-02 (N1),
      - Pirelli P Zero asimmetrico (N1)
      - Yokohama A008-P (N1); Yokohama AVS-S1-Z
      - Conti SportContact (N1)
      Für andere Reifentypen sind -fahrzeugbezogene- Reifenfreigaben erforderlich.

22)   Es ist nur Reifentyp Dunlop Sp8000 freigegeben (einschl. ABS-Verträglichkeit) :
      Reifengröße           zul. Achslast Vorderachse      Hinterachse      vmax
      VA:245/35ZR18               VA/HA Sturz/Luftdruck Sturz/Luftdruck in km/h
      HA:265/35ZR18         in kg         (Grad / bar)     (Grad / bar)
      Dunlop Sp 8000        780/1150      ≤-2° / 2,7       ≤-3° / 3,5       280
                            780/1080          / 2,7             / 3,4
      *                     780/1080         / 2,5             / 3,2        269

23)   Vorn 225/40 ZR18 mit hinten 265/35ZR18:
      Sofern keine speziellen -fahrzeugbezogene- Reifenfreigaben vorliegen (vgl. Aufl. 20),
      sind nur folgende Reifentypen freigegeben (einschl. ABS-Verträglichkeit):
      - Bridgestone Expedia S-01 (N0),
      - Pirelli P Zero asimmetrico (N0), (N1)
      - Yokohama A008-P (N0, N1); AVS-S1-Z.
      - Conti SportContact (N1)
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.               : RZ99/46974/A/41
                                                                  Seite 6 von 6
Auftraggeber       : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
Typ(en)            : AH 858546, AH 108540; AH 118540
Ausführung         :-

24)   Folgende Reifenfreigaben (einschl. ABS-Verträglichkeit) lagen bei
      Gutachtenerstellung vor(Fz.-Typ 964 Turbo, bzw. 964):
      Reifengröße:        zul. Achslast Vorderachse       Hinterachse             vmax
      VA:235/40ZR18              VA/HA Sturz/Luftdruck Sturz/Luftdruck            in km/h
      HA:265/35ZR18 in kg                (Grad / bar)     (Grad / bar)
      Goodyear            780 / 1150     ≤-2° / 2,6       ≤-3° / 3,5              280
      Eagle GS-C          780 / 1080      - / 2,5            - /3,3               270

      Yokohama A008P 780 / 1150          ≤-2° / 2,6         ≤-3° / 3,4            290
                     780 / 1080           - / 2,5             - /3,0              270

      Dunlop Sp 8000      780 / 1150     ≤-2° / 2,5       ≤-3° / 3,5         280
      Dunlop Sp 9000      780 / 1080      - / 2,5              / 3,4         280
                          780 / 1080        / 2,4             / 3,2          269
      Für andere Reifentypen sind -fahrzeugbezogene- Reifenfreigaben erforderlich.


30)   Die Montierbarkeit der Reifengröße 265/35R18 auf Felge 11x18 ist nicht generell
      freigegeben; für folgende Reifenfabrikate/-typen liegen entsprechende Montierbar-
      keitsfreigaben vor: (Bestätigten Reifentyp mit eintragen)
       Reifenhersteller                             Reifentyp
       Dunlop                                       SP8000; SP9000
       Goodyear                                     Eagle F1

50)   Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur für die Fz.-Ausführungen mit verbreiterter
      Serienkarosserie (Turbo-Look, Fz.-Breite lt. Fz.-Papieren: 1775 mm) zulässig.


Sonstiges
Der Auftraggeber RH ALURAD Höffken GmbH unterhält ein Qualitätsmanagementsystem
gemäß EN ISO 9001 (Zertifikat vom 10.02.1996, Registrier-Nr. 041005575 ).

Dieses Teilegutachten umfaßt 6 Seiten und darf nur vollständig verwendet werden.
Es verliert seine Gültigkeit, wenn sich Änderungen am Fahrzeug oder in den Bauvorschriften
der StVZO ergeben, die die zugrunde liegenden Prüfergebnisse beeinflussen können, oder der
Auftraggeber den Nachweis gemäß Anlage XIX, Absatz 2 zur StVZO nicht mehr erbringt.

Essen, 14. April 1999
K:\RÄDER\RZ\41\18ZOLL\KOMB\46974A41.DOC
Prüflaboratorium
Labor für Fahrzeugtechnik
Abteilung Typprüfung




Dipl.-Ing. Schüssler