RWTÜV Fahrzeug GmbH
Ein Unternehmen der Institut für Fahrzeugtechnik
TÜV Mitte-Gruppe Adlerstr. 7
45307 Essen
Telefon (0201) 825-0
Telefax (0201) 825-4150
Aufsichtsratsvorsitzender:
Elmar Legge
Geschäftsführung:
Teilegutachten Claus Wolff (Vors.)
Dieter Födisch
Friedo Schäfer
nach § 19/3 StVZO Sitz:
Steubenstr. 53
45138 Essen
Nr. RZ99/46974/A/41 AG Essen, HRB 9975
über den Verwendungsbereich von Sonderrädern Typ AH
am Porsche 964 Turbo / 964 (Turbo-Look)
Auftraggeber: RH Alurad Höffken GmbH
Industriegebiet Ennest
57439 Attendorn
Dieser Bericht dient als Arbeitsgrundlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. Prüf-Ingenieur (anerkannte Überwachungs-
Organisation) und ist ihm bei der Überprüfung des ordnungsgemäßen Anbaus nach § 19 (3)
oder § 21 StVZO vorzulegen.
Technische Angaben zu den Sonderrädern
Herstellerzeichen: RH RH RH
Art des Sonderrades: einteiliges LM-Rad einteiliges LM-Rad einteiliges LM-Rad
mit Doppelhump mit Doppelhump mit Doppelhump
Radtyp: AH 858546 AH 108540 AH 118540
für Achse: nur VA nur HA nur HA
Radgröße: 8,5 J x 18 H2 10 J x 18 H2 11 J x 18 H2
Rad-Einpreßtiefe: 46 mm 40 mm 40 mm
Lochkreis-Ø / Lochzahl: 130 mm / 5 130 mm / 5 130 mm / 5
Mittenloch-Durchmesser: 71,5 mm 71,5 mm 71,5 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Geprüfte Radlast 575 kg / 2000 mm 575 kg / 2000 mm 575 kg / 2000 mm
/bei Reifenabrollumfang:
Radlastprüfung: RWTÜV: RP2220/01/41 RP2221/00/41 RP2222/00/41
Radbefestigungsteile: Porsche Serien-Kugelbund-Radmuttern M14x1,5
(Kugelbund-Durchmesser 28 mm);
Anzugsmoment: 130 Nm
RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen
Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts für die Erstellung von Teilegutachten
nach EG-TypV, StVZO sowie FzTVO akkreditiert (KBA-P 00009-95).
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr. : RZ99/46974/A/41
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Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
Typ(en) : AH 858546, AH 108540; AH 118540
Ausführung :-
Durchgeführte Prüfungen
Fahrwerksfestigkeit
Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der
Sonderräder verändert. Die Spurweitenänderung liegt nicht über 2%.
Anbauprüfung
Im Auftrag der oben genannten Firma wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben
beschriebenen Sonderräder an den im Verwendungsbereich genannten Fahrzeugen geprüft.
Die Prüfung erfolgte unter Zugrundelegung des VdTÜV-Merkblatts 751 Anhang I.
Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus dieser Prüfung für die einzelnen
Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Tabellen im Abschnitt
Verwendungsbereich und Auflagen zu entnehmen.
Verwendungsbereich und Auflagen
Fahrzeughersteller: PORSCHE
Typ: 964 Turbo
ABE / EG-Genehmigung: F 544
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad - / Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8,5 Jx18 ET46 10 Jx18 ET40
235; 261; 265 911 Turbo 225/40ZR18 265/35ZR18 1) bis 10)
911 Turbo S 14)15)20)23)
911 Turbo 3.6
245/35ZR18 265/35ZR18 1) bis 10)
14)15)22)
235/40ZR18 265/35ZR18 1) bis 10)
14)15)24)
225/40ZR18 285/30ZR18 1) bis 10)
14)15)21)
8,5 Jx18 ET46 11 Jx18 ET40
225/40ZR18 265/35ZR18 1) bis 10)
14)15)20)23) 30)
245/35ZR18 265/35ZR18 1) bis 10)
14)15)22) 30)
235/40ZR18 265/35ZR18 1) bis 10)
14)15)24) 30)
225/40ZR18 285/30ZR18 1) bis 10)
14)15)21)
F544 NT03 740/1150 kg 5/130/71,5
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr. : RZ99/46974/A/41
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Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
Typ(en) : AH 858546, AH 108540; AH 118540
Ausführung :-
Typ: 964
ABE / EG-Genehmigung: F 035
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad - / Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8,5 Jx18 ET46 10 Jx18 ET40
184 bis 191 911 Carrera 2 225/40ZR18 265/35ZR18 1) bis 10)
911 Carrera 4 14)15)20)23) 50)
-nur Turbo-Look- 245/35ZR18 265/35ZR18 1) bis 10)
(Fz.-Breite 1775 mm) 14)15)22) 50)
235/40ZR18 265/35ZR18 1) bis 10)
14)15)24) 50)
225/40ZR18 285/30ZR18 1) bis 10)
14)15)21) 50)
8,5 Jx18 ET46 11 Jx18 ET40
225/40ZR18 265/35ZR18 1) bis 10)
14)15)20)23) 30) 50)
245/35ZR18 265/35ZR18 1) bis 10)
14)15)22) 30) 50)
235/40ZR18 265/35ZR18 1) bis 10)
14)15)24) 30) 50)
225/40ZR18 285/30ZR18 1) bis 10)
14)15)21) 50)
F5035NT08 780/1100 kg 5/130/71,5
Auflagen und Hinweise
1) -entfällt für dieses Gutachten-
2) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich
einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr,
bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten
Überwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ord-
nungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im
Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster (Anbau-Bestätigung) durch die abnehmende
Stelle bestätigt.
3) Es sind die speziellen Reifenfreigaben (fahrzeugbezogen, v max) zu beachten.
Es dürfen vorne und hinten nur baugleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp)
verwendet werden.
4) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleich-
zeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist
diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr. : RZ99/46974/A/41
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Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
Typ(en) : AH 858546, AH 108540; AH 118540
Ausführung :-
Gegen Fahrwerksänderungen (Tieferlegung) mit gesondertem Prüfbericht bestehen
dann keine Bedenken, wenn
- die serienmäßigen Federweganschläge (Puffer) unverändert bleiben und
- geänderte Fahrwerksteile in ihren Abmessungen (z.B. Durchmesser von Federn,
Federtellern und Dämpfern) nicht größer als die entsprechenden Serienteile sind.
5) Es sind nur schlauchlose Reifen mit speziellen Metallschraubventilen (z.B. Typ 3003B,
für Ventilloch-Durchmesser 8,4 mm) zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN,
E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
6) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die auf Blatt 1 aufgeführten
(serienmäßigen) Porsche-Kugelbundbolzen verwendet werden.
7) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Mindestluftdruck zu beachten ist.
8) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
9) Schneekettenbetrieb: nicht geprüft.
10) Die Sonderräder dürfen an der Innenseite und Außenseite nur mit Klebegewichten
ausgewuchtet.
14) Radabdeckung Achse 2: Je nach Reifentyp (Laufflächenform) ist der hintere Kotflügel
oberhalb des Stoßfängers sowie Stoßfängerende entsprechend weit nach außen
auszustellen (ggf. entspr. abstützen).
15) Freigängigkeit Achse 1: Die Radhaussicke an Achse 1 ist im Bereich von etwa 125 mm
vor und hinter der Radmitte auf Restdicke von 10 - 12 mm umzulegen.
Die Kunststoff-Radhausverkleidung ist im Bereich von Stoßfänger sowie Fußraum
(warm) einzuformen; Freiraum Reifenschulter, Kontrollmöglichkeit bei Lenkeinschlag.
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr. : RZ99/46974/A/41
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Ausführung :-
20) Folgende spezielle Reifenfreigaben (einschl. ABS-Verträglichkeit) lagen bei
Gutachtenerstellung vor (Fz.-Typ 964/964 Turbo):
Reifengröße: zul. Achslast Vorderachse Hinterachse vmax
VA: 225/40ZR18 VA/HA Sturz/Luftdruck Sturz/Luftdruck in km/h
HA: 265/35ZR18 in kg (Grad / bar) (Grad / bar)
Dunlop SP8000 780/1050 ≤-2° / 2,3 ≤-2° / 3,0 269
780/1100 ≤-2° / 2,3 ≤-3° / 3,2 269
780/1150 / 2,5 / 3,4 280
Yokohama AVS-S1-Z 780/1050 ≤-2° / 2,5 ≤-2° / 2,8 289
780/1150 ≤-2° / 2,5 ≤-3° / 3,0 289
Yokohama A008P 780/1050 ≤-2° / 2,5 ≤-2° / 2,7 269
(N0) 780/1100 ≤-2° / 2,5 ≤-3° / 3,0 269
780/1150 / 2,7 / 3,4 290
Michelin MXX3 780/1050 ≤-2° / 2,1 ≤-2° / 2,5 269
780/1100 ≤-2° / 2,1 ≤-3° / 2,9 269
780/1150 / 2,5 / 3,2 280
Bridgestone S-01(N0) 780/1050 ≤-2° / 2,6 ≤-3° / 3,0 270
Bridgestone S-02(N1) 780/1100 ≤-2° / 2,6 ≤-3° / 3,2 270
780/1150 / 2,6 / 3,5 280
Conti SportContact 780/1050 ≤-2° / 2,5 ≤-3° / 3,0 269
(N0; N1) 780/1100 ≤-2° / 2,5 ≤-3° / 3,3 269
780/1150 / 2,6 / 3,5 289
Hinweis: Für Typ 964 können auch die Freigaben zu Aufl. 23) benutzt werden.
21) Vorn 225/40 ZR18 mit hinten 285/30ZR18:
Sofern keine speziellen -fahrzeugbezogenen- Reifenfreigaben vorliegen, sind nur
folgende Reifentypen freigegeben (einschl. ABS-Verträglichkeit):
- Bridgestone Expedia S-02 (N1),
- Pirelli P Zero asimmetrico (N1)
- Yokohama A008-P (N1); Yokohama AVS-S1-Z
- Conti SportContact (N1)
Für andere Reifentypen sind -fahrzeugbezogene- Reifenfreigaben erforderlich.
22) Es ist nur Reifentyp Dunlop Sp8000 freigegeben (einschl. ABS-Verträglichkeit) :
Reifengröße zul. Achslast Vorderachse Hinterachse vmax
VA:245/35ZR18 VA/HA Sturz/Luftdruck Sturz/Luftdruck in km/h
HA:265/35ZR18 in kg (Grad / bar) (Grad / bar)
Dunlop Sp 8000 780/1150 ≤-2° / 2,7 ≤-3° / 3,5 280
780/1080 / 2,7 / 3,4
* 780/1080 / 2,5 / 3,2 269
23) Vorn 225/40 ZR18 mit hinten 265/35ZR18:
Sofern keine speziellen -fahrzeugbezogene- Reifenfreigaben vorliegen (vgl. Aufl. 20),
sind nur folgende Reifentypen freigegeben (einschl. ABS-Verträglichkeit):
- Bridgestone Expedia S-01 (N0),
- Pirelli P Zero asimmetrico (N0), (N1)
- Yokohama A008-P (N0, N1); AVS-S1-Z.
- Conti SportContact (N1)
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr. : RZ99/46974/A/41
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Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
Typ(en) : AH 858546, AH 108540; AH 118540
Ausführung :-
24) Folgende Reifenfreigaben (einschl. ABS-Verträglichkeit) lagen bei
Gutachtenerstellung vor(Fz.-Typ 964 Turbo, bzw. 964):
Reifengröße: zul. Achslast Vorderachse Hinterachse vmax
VA:235/40ZR18 VA/HA Sturz/Luftdruck Sturz/Luftdruck in km/h
HA:265/35ZR18 in kg (Grad / bar) (Grad / bar)
Goodyear 780 / 1150 ≤-2° / 2,6 ≤-3° / 3,5 280
Eagle GS-C 780 / 1080 - / 2,5 - /3,3 270
Yokohama A008P 780 / 1150 ≤-2° / 2,6 ≤-3° / 3,4 290
780 / 1080 - / 2,5 - /3,0 270
Dunlop Sp 8000 780 / 1150 ≤-2° / 2,5 ≤-3° / 3,5 280
Dunlop Sp 9000 780 / 1080 - / 2,5 / 3,4 280
780 / 1080 / 2,4 / 3,2 269
Für andere Reifentypen sind -fahrzeugbezogene- Reifenfreigaben erforderlich.
30) Die Montierbarkeit der Reifengröße 265/35R18 auf Felge 11x18 ist nicht generell
freigegeben; für folgende Reifenfabrikate/-typen liegen entsprechende Montierbar-
keitsfreigaben vor: (Bestätigten Reifentyp mit eintragen)
Reifenhersteller Reifentyp
Dunlop SP8000; SP9000
Goodyear Eagle F1
50) Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur für die Fz.-Ausführungen mit verbreiterter
Serienkarosserie (Turbo-Look, Fz.-Breite lt. Fz.-Papieren: 1775 mm) zulässig.
Sonstiges
Der Auftraggeber RH ALURAD Höffken GmbH unterhält ein Qualitätsmanagementsystem
gemäß EN ISO 9001 (Zertifikat vom 10.02.1996, Registrier-Nr. 041005575 ).
Dieses Teilegutachten umfaßt 6 Seiten und darf nur vollständig verwendet werden.
Es verliert seine Gültigkeit, wenn sich Änderungen am Fahrzeug oder in den Bauvorschriften
der StVZO ergeben, die die zugrunde liegenden Prüfergebnisse beeinflussen können, oder der
Auftraggeber den Nachweis gemäß Anlage XIX, Absatz 2 zur StVZO nicht mehr erbringt.
Essen, 14. April 1999
K:\RÄDER\RZ\41\18ZOLL\KOMB\46974A41.DOC
Prüflaboratorium
Labor für Fahrzeugtechnik
Abteilung Typprüfung
Dipl.-Ing. Schüssler