Teilegutachten nach § 19/3 StVZO Nr. RZ-046963-D0-041 über den Verwendungsbereich des Sonderrades AH 858552; AH 108554 am Audi TT (LK 100/5) Auftraggeber: RH ALURAD Höffken GmbH Industriegebiet Ennest 57439 Attendorn Hinweise für den Fahrzeughalter Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen. Technische Angaben zu den Sonderrädern Art des Sonderrades: einteiliges LM-Rad mit Doppelhump Herstellerzeichen: RH RH Radtyp: AH 858552 AH 858552 für Achse: VA + HA nur HA Radgröße: 8,5 J x 18 H2 8,5 J x 18 H2 Rad-Einpreßtiefe: 52 mm 52 mm Lochkreisdurchmesser / Lochzahl: 130 mm / 5 130 mm / 5 Mittenloch-Durchmesser: 71,5 mm 71,5 mm Geprüfte Radlast /bei Reifenabrollumfang: 575 kg / 2000 mm 575 kg / 2000 mm Radlastprüfung: RWTÜV: RP2220/00/41 RP2220/00/41 Zugehörige Spezial-Adapter- VA + HA: nur HA: ** Distanzscheibe: Dicke: 20 mm 25 mm Effektive Einpreßtiefe (mit 32 mm 27 mm Distanzscheibe): Typ-Kennzeichnung // Herstellerzeichen: 20295571/716 //RH 25295571/716 //RH (außen eingeschlagen) ** s. Hinweis Bl. 2 Stehbolzen in Adapterscheibe (auf LK130/5) M14 x1,5, (von hinten eingepreßt): freie Bolzenlänge: 35 mm Lochkreisdurchmesser / Lochzahl: 100 mm / 5 (Scheibenmontage am Fahrzeug) Festigkeitsprüfung Adapterscheibe: RP2191/00/41: 600 kg/2000 mm Abrollumf. RWTÜV: Mittenzentrierung: Sonderrad: über Zentrierbund 71,5 mm der Adapter- Distanzscheibe (radseitig) RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts für Prüfungen nach EG-Typ V, StVZO sowie FzTV akkreditiert (KBA-P 00009-95). Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-046963-D0-041 Seite 2 von 11 Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn Typ(en) : AH 858552; AH 108554 Ausführung : mit Spezial-Adapterscheibe Mittenzentrierung: Distanzscheibe: über Mittenlochdurchmesser 57,1 mm Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-046963-D0-041 Seite 3 von 11 Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn Typ(en) : AH 858552; AH 108554 Ausführung : mit Spezial-Adapterscheibe Fortsetzung Radausführung (für HA): Art des Sonderrades: einteiliges LM-Rad mit Doppelhump Herstellerzeichen: RH Radtyp: AH 108554 für Achse: nur HA Radgröße: 10 J x 18 H2 Rad-Einpreßtiefe: 54 mm Lochkreisdurchmesser / Lochzahl: 130 mm / 5 Mittenloch-Durchmesser: 71,5 mm Geprüfte Radlast /bei Reifenabrollumfang: 575 kg / 2000 mm Radlastprüfung: RWTÜV: RP2221/00/41 Zugehörige Spezial-Adapter- nur HA: ** Distanzscheibe: Dicke: 25 mm Effektive Einpreßtiefe (mit 29 mm Distanzscheibe): Typ-Kennzeichnung // Herstellerzeichen: 25295571/716 //RH (außen eingeschlagen) ** s. Hinweis Bl. 2 Stehbolzen in Adapterscheibe (auf LK130/5) M14 x1,5, (von hinten eingepreßt): freie Bolzenlänge: 35 mm Lochkreisdurchmesser / Lochzahl: 100 mm / 5 (Scheibenmontage am Fahrzeug) Festigkeitsprüfung Adapterscheibe: RP2191/00/41: 600 kg/2000 mm Abrollumf. RWTÜV: Mittenzentrierung: Sonderrad: über Zentrierbund 71,5 mm der Adapter- Distanzscheibe (radseitig) Mittenzentrierung: Distanzscheibe: über Mittenlochdurchmesser 57,1 mm Angaben zur Radbefestigung: Befestigung Adapter-Distanzscheibe Mitgelieferte Kegelbundbolzen am Fahrzeug: M14 x 1,5 x 25 ; Anzugsmoment: 110 Nm Radbefestigung an Distanzscheibe: Mitgelieferte Porsche- Kugelbundmuttern M14 x 1,5; Anzugsmoment: 130 Nm **Hinweis: Anstelle der RH-Adapterscheibe (25 mm) kann auch die Adapterscheibe der Fa. H+R, Dicke 25 mm, Typkennzeichnung H+R 50295571/716 verwendet werden. (Ausreichende Scheibenfestigkeit durch eigenes Gutachten nachgewiesen). Befestigungsteile und Mittenzentrierung bleiben wie oben beschrieben. Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-046963-D0-041 Seite 4 von 11 Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn Typ(en) : AH 858552; AH 108554 Ausführung : mit Spezial-Adapterscheibe Reifentragfähigkeiten Für Reifen (auch M+S) mit dem Geschwindigkeitssymbol V ist bei Höchstgeschwindig- keiten über 210 bis 240 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 210 km/h bis 91% bei 240 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 240 bis 270 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 240 km/h bis 85% bei 270 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 270 bis 300 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 270 km/h bis 85% bei 300 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR ist bei Höchstgeschwindigkeiten bis 240 km/h die zulässige Reifentragfähigkeit auf dem Reifen angegeben. Bei Geschwindigkei- ten über 240 km/h ist die zulässige Tragfähigkeit unter Angabe der am Fahrzeug auftreten- den maximalen Sturzwerte vom jeweiligen Reifenhersteller zu erfragen. Durchgeführte Prüfungen Anbauprüfung Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zu- grundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I und 4.6.8 der ”Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger”. Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus dieser Prüfung für die einzelnen Rad- Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Tabellen im Abschnitt Verwendungsbereich und Auflagen zu entnehmen. Die aufgeführten Karosserieauflagen beziehen sich auf die max. Reifenabmessungen nach E.T.R.T.O. – Norm. Fahrwerksfestigkeit Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonderräder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung liegt unter 2%. Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-046963-D0-041 Seite 5 von 11 Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn Typ(en) : AH 858552; AH 108554 Ausführung : mit Spezial-Adapterscheibe Verwendungsbereich und Auflagen Fahrzeughersteller : Audi Spurverbreiterung : bis zu 10 mm Typ: 8N ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0089*..; e1*98/14*0089*..; e1*2001/116*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad - / Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8,5 x18 ET32 8,5 x18 ET32 110; 132; Audi TT; 215/40ZR18 215/40ZR18 A01) bis A10) D11) Audi TT quattro (-85W) (-85W) E48) T11) 225/40R18-88H 225/40R18-88H A01) bis A10) D11) M+S M+S 225/40ZR18 225/40ZR18 A01) bis A10) D11) (-88W) (-88W) 225/40ZR18 245/35ZR18 A01) bis A10) D11) (-88W) (-88W) V02) 225/40ZR18 255/35ZR18 A01) bis A10) D11) (-88W) (-90W) K04) K28)K43)K45) V03) 8,5 x18 ET32 8,5 x18 ET27 215/40ZR18 215/40ZR18 A01) bis A10) D11) (-85W) (-85W) E48) T11) 225/40R18-88H 225/40R18-88H A01) bis A10) D11) M+S M+S 225/40ZR18 225/40ZR18 A01) bis A10) D11) (-88W) (-88W) 225/40ZR18 245/35ZR18 A01) bis A10) D11) (-88W) (-88W) K04) V02) 225/40ZR18 255/35ZR18 A01) bis A10) D11) (-88W) (-90W) K04) K28)K43)K45) V03) 8,5 x18 ET32 10 x18 ET29 225/40ZR18 245/35ZR18 A01) bis A10) D11) (-88W) (-88W) F21) K43)K45) V02) M02) e1*2001/116*0089*12 1040/870 5/100/57 Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-046963-D0-041 Seite 6 von 11 Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn Typ(en) : AH 858552; AH 108554 Ausführung : mit Spezial-Adapterscheibe Typ: 8N ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0089*..; e1*98/14*0089*..; e1*2001/116*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad - / Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8,5 x18 ET32 8,5 x18 ET32 165; 180 Audi TT quattro 225/40R18-88H 225/40R18-88H A01) bis A10) D11) 184 Audi TT 3,2-V6 M+S M+S 225/40R18-88Y 225/40R18-88Y A01) bis A10) D11) 225/40R18-91W 225/40R18-88W A01) bis A10) D11) reinforced 225/40R18-88Y 245/35ZR18 A01) bis A10) D11) (-88W) V02) 225/40R18-88Y 255/35ZR18 A01) bis A10) D11) (-90W) K04) K28)K43)K45) V03) 8,5 x18 ET32 8,5 x18 ET27 225/40R18-88H 225/40R18-88H A01) bis A10) D11) M+S M+S 225/40R18-88Y 225/40R18-88Y A01) bis A10) D11) 225/40R18-91W 225/40R18-88W A01) bis A10) D11) reinforced 225/40R18-88Y 245/35ZR18 A01) bis A10) D11) (-88W) V02) 225/40R18-88Y 255/35ZR18 A01) bis A10) D11) (-90W) K04) K28)K43)K45) V03) 8,5 x18 ET32 10 x18 ET29 225/40R18-88Y 245/35ZR18 A01) bis A10) D11) (-88W) F21) K43)K45) V02) M02) e1*2001/116*0089*12 1040/870 5/100/57 Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-046963-D0-041 Seite 7 von 11 Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn Typ(en) : AH 858552; AH 108554 Ausführung : mit Spezial-Adapterscheibe Fahrzeughersteller: Quattro GmbH Typ: 8N ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0247*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad - / Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8,5 x18 ET32 8,5 x18 ET32 165 Audi TT quattro 225/40R18-88H 225/40R18-88H A01) bis A10) D11) M+S M+S 225/40R18-88Y 225/40R18-88Y A01) bis A10) D11) 225/40R18-91W 225/40R18-88W A01) bis A10) D11) reinforced 225/40R18-88Y 245/35ZR18 A01) bis A10) D11) (-88W) V02) 225/40R18-88Y 255/35ZR18 A01) bis A10) D11) (-90W) K04) K28)K43)K45) V03) 8,5 x18 ET32 8,5 x18 ET27 225/40R18-88H 225/40R18-88H A01) bis A10) D11) M+S M+S 225/40R18-88Y 225/40R18-88Y A01) bis A10) D11) 225/40R18-91W 225/40R18-88W A01) bis A10) D11) reinforced 225/40R18-88Y 245/35ZR18 A01) bis A10) D11) (-88W) V02) 225/40R18-88Y 255/35ZR18 A01) bis A10) D11) (-90W) K04) K28)K43)K45) V03) 8,5 x18 ET32 10 x18 ET29 225/40R18-88Y 245/35ZR18 A01) bis A10) D11) (-88W) F21) K43)K45) V02) M02) e1*2001/116*0247*00 1040/870 5/100/57 Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-046963-D0-041 Seite 8 von 11 Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn Typ(en) : AH 858552; AH 108554 Ausführung : mit Spezial-Adapterscheibe Auflagen und Hinweise A01) -entfällt für dieses Gutachten- A02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeug- verkehr bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Überwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom BMV im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster (Anbau-Bestätigung) durch die abnehmende Stelle bestätigt. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme der Reifen mit M+S- Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleich- zeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit speziellen Metallschraubventilen (z.B. Typ 3003B, für Ventilloch-Durchmesser 8,4 mm) zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. bzw. TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder sowie der zugehörigen Adapter-Distanzscheibe dürfen nur die beschriebenen mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden; siehe auch Montageanleitung des Radherstellers. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem All- radantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Die zum Sonderrad gehörigen Adapter- Distanzscheiben sind zu entfernen; es müssen dann die serienmäßigen Be- festigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite weder mit Klebegewichten noch mit Klammergewichten ausgewuchtet werden. Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-046963-D0-041 Seite 9 von 11 Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn Typ(en) : AH 858552; AH 108554 Ausführung : mit Spezial-Adapterscheibe D11) Sonderrad-Anbau nur zulässig in Verbindung mit den beschriebenen Spezial-Adapter-Distanzscheiben und Radbefestigungsteilen. Die Radbefestigung auf den Stehbolzen der Spezial-Adapterscheibe darf nur mit den beschriebenen Porsche -Kugelbundmuttern erfolgen. Gemäß Hinweis auf Blatt 2 können bei Adapterscheibendicke 25 mm sowohl die RH- als auch die H+R-Adapterscheibe verwendet werden. E48) Diese Reifengröße ist nicht zulässig für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 225/45R17oder 225/40R18 ausgerüstet sind. F21) Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb muß ein Mindestabstand von 4 mm zwischen innerem Felgenhorn und oberem Federtellerrand an Achse 2 gewährleistet sein; gegebenfalls muß der Federteller am Außenrand geringfügig gekürzt werden. K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten aufzuweiten. K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K43) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die ins Radhaus ragende Kunststoffkante –direkt an Stoßfänger-Oberkante- ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten abzutrennen oder warm einzuformen (Bereich ab Radausschnitt bis ca. 40 mm nach innen). K45) Bei Frontantrieb-Ausführungen sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich: Die Kunststoff-Radhausschale (rechts) ist im Bereich zwischen dem Tankfüllrohr und Reifeninnenflanke (nach Lösen der Befestigungsschrauben) auszuschneiden (hierbei darauf achten, daß Füllrohr nicht beschädigt wird). Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-046963-D0-041 Seite 10 von 11 Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn Typ(en) : AH 858552; AH 108554 Ausführung : mit Spezial-Adapterscheibe M02) Die Verwendung der Bereifungsgröße 245/35R18 auf der Felgengröße 10Jx18H2 ist von folgenden Reifenherstellern freigegeben: Hersteller: Typ: Dunlop SP Sport 9000 Yokohama AVS S1-z Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die Montierbarkeit des Reifens auf der Felgengröße 10Jx18H2 durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. T11) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg (LI=85). Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muß min. 515 kg betragen (Angabe am Reifen). V02) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS- Eignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenher- stellern bestätigt worden: vorn 225/40R18 und hinten 245/35R18 Hersteller: Typ: Bridgestone S-01 Pirelli P Zero As. Yokohama S1-z, AVS, A008P,A520, A510, A509 Dunlop SP8000, SP 8080MFS Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. V03) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS- Eignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenher- stellern bestätigt worden: vorn: 225/40R18 und hinten: 255/35R18 Hersteller: Typ: Continental Aqua Contact, ContiSportContact Dunlop SP8000, SP9000, SP 9090 Pirelli P Zero As., P7000 Uniroyal RTT-1 Goodyear Eagle F1 Yokohama S1-z, AVS, A008P,A520, A510, A509 Michelin Pilot Sport Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-046963-D0-041 Seite 11 von 11 Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn Typ(en) : AH 858552; AH 108554 Ausführung : mit Spezial-Adapterscheibe Sonstiges Der Auftraggeber RH ALURAD Höffken GmbH unterhält ein Qualitätsmanagementsystem gemäß Anlage XIX, Absatz 2 StVZO (EN ISO 9001; Zertifikat Registrier-Nr. 041005575 ). Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich Änderungen am Fahrzeug oder in den Bauvorschriften der StVZO ergeben, die die zugrunde liegenden Prüfergebnisse beeinflussen können, oder der Auftraggeber den Nachweis gemäß Anlage XIX, Absatz 2 zur StVZO nicht mehr erbringt. Essen, 08. Januar 2004 K:\RÄDER\RZ\41\18ZOLLKOMB\RZ-046963-D0-041 (NT-Fz-Ausf/Gen/Aufl/Reif) Prüflaboratorium Labor für Fahrzeugtechnik Bereich Komponenten Dipl.-Ing. Schüssler