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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    1/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    AR4757
Art des Rades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RH
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                               105K
Radgröße:                                                 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      105 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    64,10 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             Ø64/Ø56.6
geprüfte Radlast:                                           715 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2100 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Chevrolet

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
CHIR, KL1J, KL1T                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 4896     110 Nm
                                 M12x1,5
J-A, KL1B                        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   4896   120 Nm
                                 M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KL1T                           e4*2007/46*0270*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Chevrolet Aveo          205/50R17                          A02) bis A10)
                                        A01) K04)

                                          215/45R17
                                          A01) A93a)K04)

                                          225/45R17
                                          A01) K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIR                            e50*2007/46*0007*..
KL1J                            e4*2001/116*0140*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 104      Chevrolet Cruze          205/50R17                         A02) bis A10)
                (Stufenheck, Kombi)      A93)

                                          205/55R17

                                          215/50R17
                                          A01) A93a)K04) K41)

                                          225/45R17
                                          A93)

                                          225/50R17
                                          A01) K01)K04) K41)

                                          235/45R17
                                          A01) K04)

                                          245/45R17
                                          A01) K01)K04) K41)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
J-A                            e4*2007/46*0537*..
KL1B                           e4*2007/46*0696*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Chevrolet Trax          205/65R17                         A02) bis A10)

                                         215/60R17

                                         225/55R17
                                         A01) K03)K04)

                                         235/55R17
                                         A01) K01)K04)

                                         245/50R17
                                         A01) K01)K04)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Nr. :                      RA-000778-E0-306
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.



A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Nr. :                      RA-000778-E0-306
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
         um 10 mm aufzuweiten,
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur
         Türhinterkannte ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen,
     - der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an das
         Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.


Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ AR4757 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 28.08.2014




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