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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49981 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000778-F0-306
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  AR4757


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                           AR4757
Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                        RH
Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                      105K
Radgröße:                                                        7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             105 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                            64,1 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                    Ø64/Ø56.6
geprüfte Radlast: *)                                               715 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       GM DAEWOO

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                           Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                             moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                      4896        110 Nm
BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                      4896        120 Nm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KL1T                           e4*2007/46*0270*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Chevrolet Aveo          205/50R17                            A01) bis A10)
                                                                             BF1) K04)
                                        215/45R17
                                        A93a)

                                        225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49981 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000778-F0-306
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  AR4757


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIR                           e50*2007/46*0007*..
KL1J                           e4*2001/116*0140*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 104      Chevrolet Cruze         205/50R17                         A02) bis A10)
                (Stufenheck, Kombi)     A93)                              BF1)

                                        205/55R17

                                        215/50R17
                                        A01) A93a) K04) K41)

                                        225/45R17
                                        A93)

                                        225/50R17
                                        A01) K01) K04) K41)

                                        235/45R17
                                        A01) K04)

                                        245/45R17
                                        A01) K01) K04) K41)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
J-A                            e4*2007/46*0537*..
KL1B                           e4*2007/46*0696*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Chevrolet Trax          205/65R17                         A02) bis A10)
                                                                          BF2)
                                        215/60R17

                                        225/55R17
                                        A01) K03) K04)

                                        235/55R17
                                        A01) K01) K04)

                                        245/50R17
                                        A01) K01) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49981 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000778-F0-306
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  AR4757



A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
       je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
       montiert werden können.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 4896
       Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49981 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000778-F0-306
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  AR4757


BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 4896
       Anzugsmoment: 120 Nm

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K41)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante um 10
          mm aufzuweiten,
       • vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur
          Türhinterkannte ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
          Radhausausschnittkante) abzutrennen,
       • der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an das
          Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

Die Anlage 1 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ AR4757 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH

Geschäftsstelle Essen, 21.09.2018