Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49981 nach §22 StVZO Nr. : RA-000778-F0-306 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1/4 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4757 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: AR4757 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 105K Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 105 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 64,1 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø64/Ø56.6 geprüfte Radlast: *) 715 kg Reifenabrollumfang: 2100 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: GM DAEWOO Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 4896 110 Nm BF2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 4896 120 Nm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KL1T e4*2007/46*0270*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 103 Chevrolet Aveo 205/50R17 A01) bis A10) BF1) K04) 215/45R17 A93a) 225/45R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49981 nach §22 StVZO Nr. : RA-000778-F0-306 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2/4 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4757 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CHIR e50*2007/46*0007*.. KL1J e4*2001/116*0140*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 104 Chevrolet Cruze 205/50R17 A02) bis A10) (Stufenheck, Kombi) A93) BF1) 205/55R17 215/50R17 A01) A93a) K04) K41) 225/45R17 A93) 225/50R17 A01) K01) K04) K41) 235/45R17 A01) K04) 245/45R17 A01) K01) K04) K41) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J-A e4*2007/46*0537*.. KL1B e4*2007/46*0696*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 103 Chevrolet Trax 205/65R17 A02) bis A10) BF2) 215/60R17 225/55R17 A01) K03) K04) 235/55R17 A01) K01) K04) 245/50R17 A01) K01) K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49981 nach §22 StVZO Nr. : RA-000778-F0-306 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3/4 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4757 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: 4896 Anzugsmoment: 110 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49981 nach §22 StVZO Nr. : RA-000778-F0-306 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4/4 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4757 BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: 4896 Anzugsmoment: 120 Nm K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante um 10 mm aufzuweiten, • vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkannte ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, • der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben. Die Anlage 1 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ AR4757 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH Geschäftsstelle Essen, 21.09.2018