Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-B0-306 Anlage-Nr. : 14 Seite : 1 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: AR4758 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallrad Handelsmarke: RH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 120G Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 760 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D) RA-000779-B0-306-14~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-B0-306 Anlage-Nr. : 14 Seite : 2 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 182, 187, 3/B, 3/C, 3/CG, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4635 120 Nm 3/CNG, 346C, 346K, 346L, M12x1,5, Schaftlänge 29 mm 346R, 346X, 390L, 390X, 392C, 3B, 560X, M85, R/C, X1, Z85 1C BMW 1er: 4635 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm BMW 2er: - 140 Nm Serien- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm 1K4, 1K2 bis Nachtrag 03: 4635 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm ab Nachtrag 04: - 140 Nm Serien- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm 3C BMW 3er: 4635 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm BMW 4er: - 140 Nm Serien- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm 3L bis Nachtrag 04: 4635 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm ab Nachtrag 05: - 140 Nm Serien- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm 3K bis Nachtrag 05: 4635 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm ab Nachtrag 06: - 140 Nm Serien- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4741 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 29 mm X3, X-N1, UKL/X, UKL-C/X Serien- Radschraube, Kegel 60°, - 140 Nm Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28mm RA-000779-B0-306-14~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-B0-306 Anlage-Nr. : 14 Seite : 3 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 182 e1*2001/116*0352*.. 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 1er 205/40R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) A01)K03)K04)N215)T86) 205/45R18 A01)K03)K04)N215)T86) 215/40R18 A01)K03)K04)K57)N225) 225/35R18 A01)K03)K04)K57)T87) 225/40R18 A01)K03)K04)K68) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/40R18 225/35R18 A01) bis A10) K03) K04)K57)T87) V00) 205/45R18 225/40R18 A01) bis A10) K03) K04)K68) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 187 e1*2001/116*0287*.. 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 195 BMW 1er 215/40R18 A02) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K03)K04)K64) bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*03; beim 225/35R18 Typ 1K4 bis A01)K01)K04)K64) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*03) 225/40R18 A01)K01)K04)K64) RA-000779-B0-306-14~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-B0-306 Anlage-Nr. : 14 Seite : 4 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 235 BMW 1er, 1er xDrive 215/40R18 M+S A02) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K04)W225) ab Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*04; beim 225/35R18 M+S Typ 1K4 ab A01)A94a)K03)K04)T87) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*04) 225/40R18 M+S A01)K03)K04)K13) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 205/40R18 A02) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A94)N215)T86) EF0) ab Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*04; beim 205/45R18 Typ 1K4 ab N215)T86) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*04) 215/40R18 A01)K04)N225) 225/35R18 A01)A94a)K03)K04)N235)T87) 225/40R18 A01)K03)K04)K13)N235) RA-000779-B0-306-14~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-B0-306 Anlage-Nr. : 14 Seite : 5 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 180 BMW 2er, 2er xDrive 215/40R18 A02) bis A10) (Serie bis einschließlich 17 A01)K03)K04)K13)N225) EF0) Zoll Sommerbereifung) 225/35R18 A01)A94a)K03)K04)N235)T87) 225/40R18 A01)K03)K04)K13)N235) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/40R18 225/35R18 A01) bis A10) N215) A94a)K04)N235)T87) EF0)V00) 205/40R18 M+S 225/35R18 M+S A01) bis A10) W215) A94a)K04)T87) EF0)V00) 205/45R18 225/40R18 A01) bis A10) N215) K04)N235) EF0)V00) 205/45R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10) W215) K04) EF0)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 2er, 2er xDrive, 215/40R18 A02) bis A10) M235i, M235i xDrive A01)K03)K04)K13)N225) EF0) (Serie ab 18 Zoll Sommerbereifung) 215/40R18 M+S A01)K03)K04)K13)W225) 225/35R18 A01)A94a)K03)K04)N235)T87) 225/35R18 M+S A01)A94a)K03)K04)T87) 225/40R18 A01)K03)K04)K13)N235) 225/40R18 M+S A01)K03)K04)K13) RA-000779-B0-306-14~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-B0-306 Anlage-Nr. : 14 Seite : 6 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 Typ: 3C ABE / EG-Genehmigung: F547 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 141 BMW 3 er 225/40R18 A01) bis A10) K33)L21) F547/NT14E 890/1030 5/120/72 Typ: 3/C ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 142 BMW 3 er 225/40R18 A01) bis A10) K33)L21) e1*93/81*0015*10E 900/1115(1150) 5/120/72.5 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 3C F547 3/CNG e1*96/79*0084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 316i Compact , 225/40R18 A01) bis A10) 316g Compact K36)L21) (Benzin/Erdgasantrieb) F547/Nt14E 815/915 5/120/72 e1*96/79*0084*02E 815/950(1050) Typ: 3/CG ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0017*.. , e1*98/14*0017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 BMW 3 er Compact 225/40R18 A01) bis A10) K36)L21) e1*93/81*0017*08 850/970(1040) 5/120/72.5 e1*98/14*0017*10E Typ: 3B ABE / EG-Genehmigung: F920 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 141 BMW 3 er Coupé, 225/40R18 A01) bis A10) BMW 3 er Cabrio K33)L21) F920/NT09E 890/1060 5/120/72 Typ: 3/B ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 142 BMW 3 er Coupé, 225/40R18 A01) bis A10) BMW 3 er Cabrio K33)L21) e1*93/81*0016*08E 870/1070(1115) 5/120/72.5 RA-000779-B0-306-14~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-B0-306 Anlage-Nr. : 14 Seite : 7 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 Typ: 346L ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 170 BMW 3 er 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Touring) e1*98/14*0097*16E 1000/1215(1265)ab NT 06 reduziert auf (1250) bei 5/120/72.5 Anhb. Typ: 346C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 170 BMW 3 er Coupé 225/40R18 A02) bis A10) e1*98/14*0112*09 1000/1100(1210) 5/120/72.5 e1*2001/116*0112*15E Typ: 346R ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 170 BMW 3 er Cabrio 225/40R18 A02) bis A10) e1*2001/116*0146*13E 970/1115(1225) 5/120/72.5 Typ: 346K ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 141 BMW 3 (Kompakt-Lim.) 225/40R18 A02) bis A10) e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5 Typ: 346X ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 170 BMW 3 (Allrad) 225/40R18 A02) bis A10) e1*2001/116*0144*08E 1090/1180(1250) 5/120/72.5 RA-000779-B0-306-14~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-B0-306 Anlage-Nr. : 14 Seite : 8 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 390L e1*2001/116*0308*.. 390X e1*2001/116*0344*.. 392C e1*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 160 BMW 3er 205/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, Cabrio, N215)T86) EF0) Coupe) 205/45R18 G4S)N215)T86) 215/40R18 N225)T89) 225/40R18 N235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2007/46*0316*.. 3K e1*2007/46*0315*.. 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 160 BMW 3er 205/40R18 A02) bis A10) (Limousine, bis EG- N215)T86) E66)EF0) Genehmig.-Nr. e1*2007/46*0314*04; 205/45R18 Kombi, bis EG-Genehmig.- G4S)N215)T86) Nr. e1*2007/46*0315*05; Coupe/Cabrio, bis EG- 215/40R18 Gen.-Nr. N225)T89) e1*2007/46*0316*07) 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 147 BMW 3er, 3er xDrive 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, ab EG- A94) E66a) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05, mit 225/45R18 kleinsten Serienreifen 205/..) A94) 235/45R18 A01)A94a)G01) RA-000779-B0-306-14~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-B0-306 Anlage-Nr. : 14 Seite : 9 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 240 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A02) bis A10) (Limousine, ab EG- A94) E66a)EF0) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05, mit 235/45R18 kleinsten Serienreifen 225/..) A01)A94a)G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K e1*2007/46*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 147 BMW 3er, 3er xDrive 215/45R18 A02) bis A10) (Kombi, ab EG- A94) E66b) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06, mit 225/45R18 kleinsten Serienreifen 205/..) A94) 235/45R18 A01)A94a)G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K e1*2007/46*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 240 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A02) bis A10) (Kombi, ab EG- A94) E66b)EF0) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06, mit 235/45R18 kleinsten Serienreifen 225/..) A01)A94a)G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2007/46*0316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 105 BMW 4er, 4er xDrive 225/40R18 A02) bis A10) (Cabrio, Coupe 2-türig, A01)A94)G01) Grand Coupe 4-türig, mit kleinsten Serienreifen 205/..) 225/45R18 A94) RA-000779-B0-306-14~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-B0-306 Anlage-Nr. : 14 Seite : 10 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2007/46*0316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 250 BMW 4er, 4er xDrive 225/45R18 A02) bis A10) (Cabrio, Coupe 2-türig, A94) EF0) Grand Coupe 4-türig, mit kleinsten Serienreifen 225/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X1 e1*2007/46*0275*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 190 BMW X1 225/45R18 A02) bis A10) A94a) 235/45R18 A01)G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X83 e1*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 BMW X3 215/55R18 A02) bis A10) A01)K01)N225) 225/50R18 A01)K01)N235) 235/50R18 A01)K01) 245/45R18 A01)K01) RA-000779-B0-306-14~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-B0-306 Anlage-Nr. : 14 Seite : 11 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X3 e1*2007/46*0512*.. X-N1 e1*2007/46*0454*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 BMW X3, X4 215/55R18 A02) bis A10) (kleinste Serienradgröße A94) EF0) 17Zoll) 215/55R18 M+S A94)W225) 225/50R18 A94) 225/50R18 M+S A94) 225/55R18 A94)ER1) 225/55R18 M+S A94)ER1) 235/50R18 A94) 245/50R18 A01)A94a)K03)K04) Typ: R/C ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0029*.. , e1*98/14*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 103 BMW Z3 Roadster 225/40R18 A01) bis A10) (schmale Karosserie Fz.- K31)K35) Breite 1682 mm) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) 85 bis 170 BMW Z3 Roadster, 225/40R18 A01) bis A10) BMW Z3 Coupe K35) (breite Karosserie Fz.-Breite 1740 mm) e1*93/81*0029*10 830/870(960) e1*98/14*0029*13E RA-000779-B0-306-14~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-B0-306 Anlage-Nr. : 14 Seite : 12 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 Typ: Z85 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 170 BMW Z4 Coupe, 225/35R18 A02) bis A10) BMW Z4 Cabrio 225/40R18 195 BMW Z4 Coupe, 225/40R18 A02) bis A10) BMW Z4 Cabrio e1*2001/116*0219*07 790/890 5/120/72.5 Typ: M85 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0364*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 252 BMW Z4 M Roadster, 225/40R18 M+S A02) bis A10) BMW Z4 M Coupé e1*2001/116*0364*03 855/935 5/120/72.5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL/X e1*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 140 Mini Countryman, Mini 205/45R18 A02) bis A10) Countryman Allrad A01)K01)K04)N215) 215/45R18 A01)K01)K04)N225) 225/40R18 A01)K01)K02) RA-000779-B0-306-14~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-B0-306 Anlage-Nr. : 14 Seite : 13 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL/X e1*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 Mini Countryman John 205/45R18 M+S A02) bis A10) Cooper Works A01)K01)K04) 215/45R18 M+S A01)K01)K04) 225/40R18 A01)K01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10) K01) K02) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 135 Mini Paceman 205/45R18 A02) bis A10) (Frontantrieb, Allrad) A01)K01)K04) 215/45R18 A01)K01)K04)K85) 225/45R18 A01)K01)K04)K84)K85) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 Mini Paceman John Cooper 205/45R18 M+S A02) bis A10) Works A01)K01)K04) 215/45R18 M+S A01)K01)K04)K85) 225/45R18 A01)K01)K04)K84)K85) RA-000779-B0-306-14~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-B0-306 Anlage-Nr. : 14 Seite : 14 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 560X e1*2001/116*0322*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 200 BMW 5er XDrive 225/40R18 A02) bis A10) A94)T92) 225/45R18 A94) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000779-B0-306-14~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-B0-306 Anlage-Nr. : 14 Seite : 15 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04 - Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05 - Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07 E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05 E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: - Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1489 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. RA-000779-B0-306-14~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-B0-306 Anlage-Nr. : 14 Seite : 16 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K31) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Seitenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen. RA-000779-B0-306-14~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-B0-306 Anlage-Nr. : 14 Seite : 17 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen. K35) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen. K36) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - im Bereich der Stoßfängeroberkante ist die Ausbuchtung im Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden. K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen, - die Befestigungsnieten sind zu entfernen, - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und klebend zu befestigen. RA-000779-B0-306-14~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-B0-306 Anlage-Nr. : 14 Seite : 18 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen, - die Befestigungsnieten sind zu entfernen, - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und klebend zu befestigen. L21) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, ist bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifung 225/55R15 ausgerüstet sind, der Einbau der Lenkeinschlagbegrenzung (Einbausatz BMW-Teile-Nr. 32 11 1 140 479) erforderlich. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000779-B0-306-14~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-B0-306 Anlage-Nr. : 14 Seite : 19 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ AR4758 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH. Geschäftsstelle Essen, 19.08.2015 RA-000779-B0-306-14~BM-5-120-72_5-ET35.docx