Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-C0-306 Anlage-Nr. : 16 Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: AR4758 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 120G Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 760 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München RA-000779-C0-306-16~BM-5-120-72_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-C0-306 Anlage-Nr. : 16 Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 182, 187, 1C, 346C, 346K, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4635 120 Nm 346L, 346R, 346X, Z85 M12x1,5, Schaftlänge 29 mm X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4741 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 1C BMW 1er: 4635 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm BMW 2er: - 140 Nm Serien- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm 1K2, 1K4 bis Nachtrag 03: 4635 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm ab Nachtrag 04: - 120 Nm Serien- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm UKL/X, UKL-C/X Radschraube, Kegel 60°, Gewinde - 120 Nm M14x1,25, Schaftlänge 28 mm Typ: 346L ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.. , e1*98/14*0097*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 170 BMW 3 er 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Touring) e1*2001/116*0097*16E 1000/1190-1215(1265) 5/120/72.5 Typ: 346C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 170 BMW 3 er Coupé 225/40R18 A02) bis A10) e1*98/14*0112*15 100/1100(1210) 5/120/72.5 Typ: 346R ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 170 BMW 3 er Cabrio 225/40R18 A02) bis A10) e1*2001/116*0146*13 10301165(1225) 5/120/72.5 RA-000779-C0-306-16~BM-5-120-72_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-C0-306 Anlage-Nr. : 16 Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 Typ: 346K ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 141 BMW 3 er Kompakt-Lim. 225/40R18 A02) bis A10) e1*2001/116*0167*09 935/1045(1160) 5/120/72.5 Typ: 346X ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 170 BMW 3 (Allrad) 225/40R18 A02) bis A10) e1*2001/116*0144*08 1090/1180(1250) 5/120/72.5 Typ: Z85 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 160 BMW Z4 225/35R18 A02) bis A10)EF0) 225/40R18 170 BMW Z4 (3,0i) 225/40R18 M+S A02) bis A10)EF0) e1*2001/116*0219*04 790/860 5/120/72.5 RA-000779-C0-306-16~BM-5-120-72_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-C0-306 Anlage-Nr. : 16 Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 182 e1*2001/116*0352*.. 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 1er 205/40R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) N215)T86) 205/45R18 N215)T86) 215/40R18 N225) 225/35R18 A01) K03)K04) T87) 225/40R18 A01) K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/40R18 225/35R18 A01) bis A10) K04)T87) V00) 205/45R18 225/40R18 A01) bis A10) K04) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 187 e1*2001/116*0287*.. 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 195 BMW 1er 215/40R18 A02) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 bis Genehmigungs-Nr. 225/35R18 e1*2007/46*0273*03; beim A01) K03) Typ 1K4 bis Genehmigungs-Nr. 225/40R18 e1*2007/46*0283*03) A01) K03) RA-000779-C0-306-16~BM-5-120-72_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-C0-306 Anlage-Nr. : 16 Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 235 bis 240 BMW 1er, 1er xDrive 215/40R18 M+S A02) bis A10)B64) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A94)W225) ab Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*04; beim 225/35R18 M+S Typ 1K4 ab A94)T87) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*04) 225/40R18 M+S A94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 205/40R18 A02) bis A10)B64) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A94)N215) T86) EF0) ab Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*04; beim 205/45R18 Typ 1K4 ab A94)N215) T86) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*04) 215/40R18 A94)N225) 225/35R18 A94)N235) T87) 225/40R18 A94)N235) RA-000779-C0-306-16~BM-5-120-72_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-C0-306 Anlage-Nr. : 16 Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 180 BMW 2er, 2er xDrive 215/40R18 A02) bis A10)B64) (Serie bis einschließlich 17 A94)N225) EF0) Zoll Sommerbereifung) 225/35R18 A94)N235) T87) 225/40R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/40R18 225/35R18 A02) bis A10)B64) N215) A94)N235) T87) EF0)V00) 205/40R18 M+S 225/35R18 M+S A02) bis A10)B64) W215) A94)T87) EF0)V00) 205/45R18 225/40R18 A02) bis A10)B64) N215) A94)N235) EF0)V00) 205/45R18 M+S 225/40R18 M+S A02) bis A10)B64) W215) A94) EF0)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 2er, 2er xDrive, 215/40R18 A02) bis A10)B64) M235i, M235i xDrive A94)N225) EF0) (Serie ab 18 Zoll Sommerbereifung) 215/40R18 M+S A94)W225) 225/35R18 A94)N235) T87) 225/35R18 M+S A94)T87) 225/40R18 A94)N235) 225/40R18 M+S A94) RA-000779-C0-306-16~BM-5-120-72_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-C0-306 Anlage-Nr. : 16 Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X83 e1*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 BMW X3 215/55R18 A02) bis A10) A01) K01)N225) 225/50R18 A01) K01)N235) 235/50R18 A01) K01) 245/45R18 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL/X e1*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 140 Mini Countryman, Mini 205/45R18 A02) bis A10) Countryman Allrad A93)N215) 215/45R18 A01) A93)K01) K04) N225) 225/40R18 A01) A93a)K01) K04) 225/45R18 A01) K01)K04) RA-000779-C0-306-16~BM-5-120-72_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-C0-306 Anlage-Nr. : 16 Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL/X e1*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 Mini Countryman John 205/45R18 M+S A02) bis A10) Cooper Works A93) 215/45R18 M+S A01) A93)K01) K04) 225/40R18 A01) A93a)K01) K04) 225/45R18 A01) K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10) A93) K04) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 140 Mini Paceman 205/45R18 A02) bis A10) (Frontantrieb, Allrad) A93a) 215/45R18 A01)K01)K04) 225/45R18 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 Mini Paceman John Cooper 205/45R18 M+S A02) bis A10) Works A93a) 215/45R18 M+S A01) K01)K04) 225/45R18 A01) K01)K04) RA-000779-C0-306-16~BM-5-120-72_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-C0-306 Anlage-Nr. : 16 Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. RA-000779-C0-306-16~BM-5-120-72_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-C0-306 Anlage-Nr. : 16 Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B64) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x30 mm, 4-Kolben Festsattel. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000779-C0-306-16~BM-5-120-72_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49982 Nr. : RA-000779-C0-306 Anlage-Nr. : 16 Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : AR4758 N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ AR4758 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH. Geschäftsstelle Essen, 20.07.2016 RA-000779-C0-306-16~BM-5-120-72_5-ET45.docx