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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49937
Nr. :                      RA-000862-B0-306
Anlage-Nr. :               5
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 GT 109


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  GT 109
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                     Hinterachse *
Radausführung:                                         LK 130 54
Radgröße:                                              10Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                       54 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   130 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 71,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        690 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2150 mm
 * Die Verwendung des Rades GT 109, LK 130 54 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT 859 (ABE-Nr. 48901*03) an
der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp GT 859, LK 130 A (ABE-Nr. 48901*03) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
964                              Serien-Kugelbundmutter, Gewinde                     130 Nm
                                 M14x1,5
996                              Serien-Kugelbundradschraube,                       130 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
970, 970N, 970H, 970HN           Serien-Kugelbundradschraube,                       160 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm



RA-000862-B0-306-05~PO-5-130-71_5-ET54.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49937
Nr. :                      RA-000862-B0-306
Anlage-Nr. :               5
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 GT 109


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
964                               F035
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x19,ET54          10.0x19,ET54
184             Porsche 911                 215/35R19            255/30R19               A02) bis A10)
                (964 breite Karosserie WTL)                      M00)                    V00)
Die Verwendung des Rades GT 109, LK 130 54 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT 859 (ABE-Nr. 48901*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
996                              e13*95/54*0031*.., e13*98/14*0031*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse           Hinterachse
                                          8.5x19,ET54           10.0x19,ET54
221 bis 254     Porsche 911               215/35R19             255/30R19                A02) bis A10)
                (Typ 996 mit schmaler                           M00)N265)T91)            V00)
                Karosserie)
                                          215/35R19 M+S         255/30R19 M+S            A02) bis A10)
                                                                M00)T91)W265)            V00)

                                             215/35R19             265/30R19             A02) bis A10)
                                                                   N275)                 V00)

                                             215/35R19 M+S         265/30R19 M+S         A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             225/35R19             265/30R19             A02) bis A10)
                                                                   N275)                 V00)

                                             225/35R19 M+S         265/30R19 M+S         A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             225/35R19             275/30R19             A02) bis A10)
                                                                   N285)                 V00)

                                             225/35R19 M+S         275/30R19 M+S         A02) bis A10)
                                                                                         V00)
Die Verwendung des Rades GT 109, LK 130 54 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT 859 (ABE-Nr. 48901*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000862-B0-306-05~PO-5-130-71_5-ET54.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49937
Nr. :                      RA-000862-B0-306
Anlage-Nr. :               5
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 GT 109


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
970                                e13*2007/46*0970*..
970N                               e13*2007/46*1143*..
970HN                              e13*2007/46*1160*..
970H                               e13*2007/46*1161*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x19,ET54          10.0x19,ET54
155 bis 309     Porsche Panamera, -4, -     245/45R19            275/40R19               A02) bis A10)B27)
                4S,-Diesel, S Hybrid                                                     E63)EF1)ER1)V00)
                (Ausf. mit kleinsten
                Serienrädern in 18Zoll)     255/45R19            285/40R19               A02) bis A10)B27)
                                                                                         E63)EF1)ER1)V00)
Die Verwendung des Rades GT 109, LK 130 54 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT 859 (ABE-Nr. 48901*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.


RA-000862-B0-306-05~PO-5-130-71_5-ET54.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49937
Nr. :                      RA-000862-B0-306
Anlage-Nr. :               5
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 GT 109


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B27) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage
     (optional: PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake) :
     - Vorderachse: Porsche Keramik-Bremsanlage mit Bremsscheibe Ø410x38 mm

E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist
     vor Sonderrad-Anbau zu entfernen.

EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit
     Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des
     Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des
     Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000862-B0-306-05~PO-5-130-71_5-ET54.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49937
Nr. :                      RA-000862-B0-306
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 GT 109


N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ GT 109 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 16.02.2018




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