Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49937
Nr. : RA-000862-B0-306
Anlage-Nr. : 5
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT 109
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GT 109
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Hinterachse *
Radausführung: LK 130 54
Radgröße: 10Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 54 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 71,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2150 mm
* Die Verwendung des Rades GT 109, LK 130 54 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT 859 (ABE-Nr. 48901*03) an
der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp GT 859, LK 130 A (ABE-Nr. 48901*03) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
964 Serien-Kugelbundmutter, Gewinde 130 Nm
M14x1,5
996 Serien-Kugelbundradschraube, 130 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
970, 970N, 970H, 970HN Serien-Kugelbundradschraube, 160 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
RA-000862-B0-306-05~PO-5-130-71_5-ET54.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49937
Nr. : RA-000862-B0-306
Anlage-Nr. : 5
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT 109
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
964 F035
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET54 10.0x19,ET54
184 Porsche 911 215/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
(964 breite Karosserie WTL) M00) V00)
Die Verwendung des Rades GT 109, LK 130 54 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT 859 (ABE-Nr. 48901*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
996 e13*95/54*0031*.., e13*98/14*0031*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET54 10.0x19,ET54
221 bis 254 Porsche 911 215/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
(Typ 996 mit schmaler M00)N265)T91) V00)
Karosserie)
215/35R19 M+S 255/30R19 M+S A02) bis A10)
M00)T91)W265) V00)
215/35R19 265/30R19 A02) bis A10)
N275) V00)
215/35R19 M+S 265/30R19 M+S A02) bis A10)
V00)
225/35R19 265/30R19 A02) bis A10)
N275) V00)
225/35R19 M+S 265/30R19 M+S A02) bis A10)
V00)
225/35R19 275/30R19 A02) bis A10)
N285) V00)
225/35R19 M+S 275/30R19 M+S A02) bis A10)
V00)
Die Verwendung des Rades GT 109, LK 130 54 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT 859 (ABE-Nr. 48901*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000862-B0-306-05~PO-5-130-71_5-ET54.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49937
Nr. : RA-000862-B0-306
Anlage-Nr. : 5
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT 109
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
970 e13*2007/46*0970*..
970N e13*2007/46*1143*..
970HN e13*2007/46*1160*..
970H e13*2007/46*1161*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET54 10.0x19,ET54
155 bis 309 Porsche Panamera, -4, - 245/45R19 275/40R19 A02) bis A10)B27)
4S,-Diesel, S Hybrid E63)EF1)ER1)V00)
(Ausf. mit kleinsten
Serienrädern in 18Zoll) 255/45R19 285/40R19 A02) bis A10)B27)
E63)EF1)ER1)V00)
Die Verwendung des Rades GT 109, LK 130 54 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT 859 (ABE-Nr. 48901*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
RA-000862-B0-306-05~PO-5-130-71_5-ET54.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49937
Nr. : RA-000862-B0-306
Anlage-Nr. : 5
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT 109
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
B27) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage
(optional: PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake) :
- Vorderachse: Porsche Keramik-Bremsanlage mit Bremsscheibe Ø410x38 mm
E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist
vor Sonderrad-Anbau zu entfernen.
EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit
Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des
Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des
Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000862-B0-306-05~PO-5-130-71_5-ET54.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49937
Nr. : RA-000862-B0-306
Anlage-Nr. : 5
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT 109
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ GT 109 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 16.02.2018
RA-000862-B0-306-05~PO-5-130-71_5-ET54.docx