Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48900
Nr. : RA-000670-B0-306
Anlage-Nr. : 3
Seite : 1/6 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT 119
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GT 119
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Hinterachse
Radausführung: LK 130
Radgröße: 11Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 48 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 71,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 670 kg
bei Reifenabrollumfang: 2150 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
997, 997G, 997 TURBO, 991 Serien-Befestigungsteile mit Kugelbund, - 130 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
970, 970N Serien-Befestigungsteile mit Kugelbund, - 160 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
RA-000670-B0-306-03~PO-5-130-71_5-ET48.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48900
Nr. : RA-000670-B0-306
Anlage-Nr. : 3
Seite : 2/6 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT 119
Typ: 997
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0137*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5J x 19 ET54 11J x 19 ET48
239 bis 300 911 Carrera 4, 235/35R19 M+S 295/30R19 M+S A02) bis A10)E00)E61)
911 Carrera 4 S, E63)V00)
911 Targa 4
911 Targa 4 S, 235/35R19 295/30R19 A02) bis A10)E00)E05a)
911 Sport Classic, E61)E63)V00)
911 Carrera GTS,
911 Carrera 4 GTS, 235/35R19 305/30R19 A02) bis A10)E00)E61)
911 Speedster
E62)E63)V00)
(Coupe, Cabrio)
331 911 GT3 RS 235/35R19 M+S 295/30R19 M+S A02) bis A10)E00)E61)
E63)V00)
e13*2001/116*0137*16 825/1220 5/130/71,5
Typ: 997G
ABE / EG-Genehmigung: e13*KS07/46*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5J x 19 ET54 11J x 19 ET48
331 911 GT3 RS 235/35R19 M+S 295/30R19 M+S A02) bis A10)E00)E61)
E63)V00)
e13*KS07/46*0001*04 650/1055 5/130/71,5
Typ: 997 TURBO
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5J x 19 ET54 11J x 19 ET48
280 bis 390 911 Turbo, 235/35R19 M+S 295/30R19 M+S A02) bis A10)E00)E61)
911 Turbo S E63)V00)
(Coupe, Cabrio)
235/35R19 305/30R19 A02) bis A10)E00)E61)
E62)E63)V00)
e13*2001/116*0177*09 825/1250 5/130/71,5
RA-000670-B0-306-03~PO-5-130-71_5-ET48.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48900
Nr. : RA-000670-B0-306
Anlage-Nr. : 3
Seite : 3/6 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT 119
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
991 e13*2007/46*1187*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET54 11.0x19,ET48
257 bis 316 Porsche 911 Carrera 4, 911 235/40R19 295/35R19 A02) bis A10)E00)
Carrera 4S N245) N305) E61)E63)V00)
(breite Karosserie)
235/40R19 M+S 295/35R19 M+S A02) bis A10)E00)
E61)E63)V00)
245/40R19 305/35R19 A02) bis A10)E00)
E61)E63)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
970 e13*2007/46*0970*..
970N e13*2007/46*1143*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19 ET54 11.0x19 ET48
155 bis 309 Porsche Panamera, -4, - 245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)B27)E00)
4S,-Diesel ER2)K04) E63)EF1)V00)
(Ausf. mit kleinsten
Serienrädern in 18Zoll) 255/45R19 285/40R19 A01) bis A10)B27)E00)
ER2)K02) E63)EF1)V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000670-B0-306-03~PO-5-130-71_5-ET48.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48900
Nr. : RA-000670-B0-306
Anlage-Nr. : 3
Seite : 4/6 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT 119
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
B27) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage
(optional: PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake) :
- Vorderachse: Porsche Keramik-Bremsanlage mit Bremsscheibe Ø410x38 mm
E00) Die Verwendung des Rades GT 119 ist nur an Achse 2 zulässig. Die Kombination ist nur
mit dem Radtyp GT 859 (KBA 48901) an Achse 1 zulässig.
Zusätzlich zu den hier genannten Auflagen und Hinweisen sind die Auflagen und
Hinweise in dem separaten Gutachten für den Radtyp GT 859 zu beachten.
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, mit einer Fahrzeugbreite von 1852 mm, Feld 19
in den Fahrzeugpapieren.
E62) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 325/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist
vor Sonderrad-Anbau zu entfernen.
RA-000670-B0-306-03~PO-5-130-71_5-ET48.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48900
Nr. : RA-000670-B0-306
Anlage-Nr. : 3
Seite : 5/6 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT 119
EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit
Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des
Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des
Umrüstrades sind.
ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
Tabelle zu entnehmen.
Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg
275/40R19 2144 1340
285/40R19 2169 1330
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
RA-000670-B0-306-03~PO-5-130-71_5-ET48.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48900
Nr. : RA-000670-B0-306
Anlage-Nr. : 3
Seite : 6/6 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT 119
Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ GT 119 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 08.01.2014
RA-000670-B0-306-03~PO-5-130-71_5-ET48.docx