Gutachten Mo b i l i t ä t Nr. RA-000670-C0-306 zur Erteilung des Nachtrags 02 zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr. 48900 nach § 22 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für den Sonderradtyp GT 119 I Auftraggeber: RH-ALURAD GmbH Röntgenstraße 12 57439 Attendorn Die Radausführungen die nur an der Hinterachse zulässig sind dürfen nur in Kombination mit den Radtyp(en) GT 859 (KBA48901) an der Vorderachse verbaut werden. Die Leichtmetall-Sonderräder werden in 2 Ausführungen gefertigt. Durch Verwendung von Zentrierringen wird die erforderliche Mittenzentrierung für die einzelnen Fahrzeuge hergestellt, wobei die Mittenzentrierung zum Teil auch ohne Zentrierring hergestellt wird. Bei manchen Radausführungen wird die effektive Einpresstiefe durch Verwendung einer Adapterscheibe erreicht. Dieses Gutachten gilt für das LM-Sonderrad ab dem in der Tabelle zu III genannten Herstelldatum. Grund des Nachtrags: - der Verwendungsbereich wird erweitert II Technische Angaben zu den Sonderrädern Hersteller: RH- Alurad Radtyp: GT 119 Radgröße: 11Jx19H2 Einpresstiefe: siehe Übersicht Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Ausführungsbezeichnung: siehe Übersicht Lochkreisdurchmesser: siehe Übersicht Lochzahl: siehe Übersicht Mittenlochdurchmesser: siehe Übersicht Zentrierart: Mittenzentrierung Geprüfte Radlast: siehe Übersicht Reifenabrollumfang: siehe Übersicht IFM - Geschäftsstelle Essen PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY Adlerstraße 7 IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität 45307 Essen Akkreditiert nach/accredited DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00 Technischer Dienst/Technical service: KBA – P 00004-96 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48900 Nr. : RA-000670-C0-306 Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : GT 119 III Übersicht der Ausführungen Ausführung Loch- Bol- zyl. Be- Ein- Mitten- zul. zul. ab zahl/ zen- Maß festi- press- loch-Ø Abroll- Radla Herstell- Loch- loch-Ø Bolzen- gungs- tiefe umfang st datum kreis-Ø loch bund [Monat/ Rad Zentrierring [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [kg] Jahr] LK 130 ohne Ring 5/130 15,50 9,00 Kugel 48 71,50 2150 670 02/13 Ø28 mm LK 130 ohne Ring 5/130 15,50 9,00 Kugel 65 71,50 2150 670 04/2012 Ø28 mm IV Beschreibung der Sonderräder Hersteller: RH Alurad GmbH Industriegebiet Ennest Röntgenstraße 12 D-57439 Attendorn/Biggesee Vertrieb: RH Alurad GmbH Industriegebiet Ennest Röntgenstraße 12 D-57439 Attendorn/Biggesee Fertigung: Hong Chi Alloy Industry Co. Ltd. No.8, Rong-Gong S. Rd.Kuaninn Industrieal Park Taoyan Hsien Taiwan Art der Sonderräder: Einteilige LM-Sonderräder mit unsymmetrischem Tiefbett und Doppelhump, Felgenschüssel mit 10 Speichen und dazwischenliegenden Lüftungsöffnungen, Radnabe durch Kunststoffkappe verschlossen Korrosionsschutz: Lackierung RA-000670-C0-306.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48900 Nr. : RA-000670-C0-306 Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : GT 119 IV.1 Radanschluß Befestigungsart: siehe Übersicht Anzahl der Befestigungsbohrungen: siehe Übersicht Durchmesser der Befestigungsbohrungen in mm: siehe Übersicht Lochkreisdurchmesser in mm: siehe Übersicht Mittenlochdurchmesser in mm : siehe Übersicht Zentrierart: Mittenzentrierung Anzugsmoment in Nm: je nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers, jedoch max. 180 Nm bzw. wie im jeweiligen Verwendungsbereich angegeben. IV.2 Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung angebracht: Innenseite: Außenseite: Typzeichen: - KBA 48900 Herstellerzeichen: RH - Radgröße: 11x19H2 - Radtyp: GT119 - Ausführung: LK 130 Einpresstiefe in mm: z.B. ET 65 - Gießereizeichen: HTC - Herstelldatum: Monat/Jahr in Tabellenform - An der Innenseite der Sonderräder können noch weitere Kontrollzeichen angebracht sein. V. Sonderradprüfung V.1 Felgengröße Die Maße und Toleranzen der unsymmetrischen Tiefbettfelge mit beiderseitigem Hump ent- sprechen der E.T.R.T.O - Norm. Die Maße wurden überprüft. Die nachgeprüften Muster stimmten in den wesentlichen Punkten mit den Zeichnungsunter- lagen überein. V.2 Werkstoff der Sonderräder Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt. Diese Angaben wurden durch uns nicht geprüft. V.3 Festigkeitsprüfung Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Nord, RP-004365-B1-306, durchgeführt. RA-000670-C0-306.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48900 Nr. : RA-000670-C0-306 Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : GT 119 VI Anbau und Verwendungsprüfung VI.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug Wenn die in den Anlagen aufgeführten Auflagen und Hinweise erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen in den Radhäusern ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. VI.2 Fahrversuche Eine Werksfreigabe über Felgengröße und Einpreßtiefe liegt zum Teil vor. Die Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen an den in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugen wurden entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der Fassung 08.2008 und 4.6.8 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom 25.11.1998 durchgeführt. Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in Service“. VI.3 Fahrwerksfestigkeit Die Spurverbreiterung beträgt bei den geprüften PKW weniger als 2% der serienmäßigen Spurweite, deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. VI.4 Prüfergebnis Gegen die Verwendung des Radtyps GT 119 an den in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugen bestehen aufgrund der in Punkt VI genannten Untersuchungen keine technischen Bedenken. VII Zusammenfassung Die Sonderräder GT 119 des Herstellers RH-ALURAD GmbH entsprechen den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger“ vom 25.11.1998 . Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen keine technischen Bedenken. Wird die Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt, so muss der Inhaber eine gleichmäßige, rei- henweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten durch einen Nachtrag ergänzt wird, sofern sich die im Verwendungsbereich der Allgemeinen Betriebserlaubnis aufgeführten Fahrzeuge in Teilen ändern, welche die Verwendung der Räder beeinträchtigen können; hierunter fallen insbesondere Änderungen an den Radbremsen, an der Radaufhängung und den Radhäusern. Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung) auf die Auflagen und Hinweise der jeweiligen Anlage sowie auf die Befestigungsart und die er- forderlichen Anzugsmomente der Radbefestigungsteile hingewiesen werden. Die Bezieher der Sonderräder müssen außerdem darauf hingewiesen werden, daß bei Ver- wendung des serienmäßigen Reserverades die Original-Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Eine Begutachtung nach § 19 Abs. 3 StVZO ist dann erforderlich, wenn durch den Anbau der Sonderräder am Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden müssen (siehe Auflage A01) in RA-000670-C0-306.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48900 Nr. : RA-000670-C0-306 Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : GT 119 der jeweiligen Anlage). VIII Anlagen VIII.1 Radspezifische Anlagen Zeichnungsinhalt Zeichnungs-Nr. Datum Zeichnung Zeichnung Ausführungen GT119-11 11.01.2013 Zeichnung Nabenkappe Deckel/02/00/0002 09.02.2000 Zeichnung Befestigungsteile 82-145XX06-B-00 17.07.2009 Zeichnung Distanzscheibe 85-1305716-18-A-00 14.11.2006 VIII.2 Verwendungsbereich Anlagen Die Sonderräder sind vorgesehen für die in den folgenden Anlagen aufgeführten Fahrzeuge. Seiten ANLAGE 0 Tragfähigkeitskennzahl und 8 Geschwindigkeitssymbol Verwendungsbereiche Seiten Datum KOMBINATIONEN von Radtyp GT 119 mit Radtyp GT 859 1) ET 48 ANLAGE 3 (PORSCHE 5/130/71,5) 6 26.08.2016 ET 65 ANLAGE 1 (PORSCHE 5/130/71,5) 8 26.08.2016 ANLAGE 2 (PORSCHE 5/130/71,5) 8 26.08.2016 Kombination aus verschiedenen Radgrößen/-Typen an Achse 1 und Achse 2: 1) Achse 1 – 8½ J x 19 H2, Radtyp GT 859, KBA-Nr. 48901 Achse 2 – 11 J x 19 H2, Radtyp GT 119, KBA-Nr. 48900 TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität Adlerstr. 7, 45307 Essen Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00 Benannt als Technischer Dienst vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA – P 00004-96 Geschäftsstelle Essen, 26.08.2016 Dipl.-Ing. Wolff RA-000670-C0-306.docx