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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48901
Nr. :                      RA-000669-C0-306
Anlage-Nr. :               13
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 GT 859


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  GT 859
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          LK 120D
Radgröße:                                              8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   120 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 74,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø74.1/Ø72.6
geprüfte Radlast:                                        760 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2150 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
1K2, 1K4, 1C, 182, 187           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             4636     120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
X83                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4829   140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
UKL/X, UKL-C/X                   Serien-Radschraube, Kegel 60°,               4631   140 Nm
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
X53                              Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte       4631   140 Nm
                                 beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 32 mm


RA-000669-C0-306-13~BM-5-120-72_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48901
Nr. :                      RA-000669-C0-306
Anlage-Nr. :               13
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 GT 859



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
182                             e1*2001/116*0352*..
1C                              e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 1er                  215/35R19                                    A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)          A01)K03)K04)N225)T85)

                                            225/35R19
                                            A01)K03)K04)K57)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            215/35R19            245/30R19            A01) bis A10)
                                            K03)                 K04)K68)             V00)

                                            225/35R19              255/30R19          A01) bis A10)
                                            K03)                   K04)K68)           V00)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
187                                 e1*2001/116*0287*..
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195      BMW 1er                       215/35R19                               A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K03)K57)T85)
                bis Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*03; beim 225/35R19
                Typ 1K4 bis                   A01)K03)K64)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*03)           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              215/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                              K03)                 K04)K64)           V00)

                                            225/35R19              255/30R19          A01) bis A10)
                                            K03)                   K04)K64)           V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48901
Nr. :                      RA-000669-C0-306
Anlage-Nr. :               13
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 GT 859


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                                   e1*2001/116*0249*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210            BMW X3                  225/45R19                                 A02) bis A10)
                                               A01)K01)N235)

                                                 235/45R19
                                                 A01)K01)

                                                 245/40R19
                                                 A01)K01)

                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 235/45R19            255/40R19          A01) bis A10)
                                                 K01)                                    V00)



Typ:                         X53
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0153*.., e1*2001/116*0153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 135 bis 235  BMW X5                   255/50R19                                         A02) bis A10)


255 bis 265            BMW X5                    255/50R19 M+S                           A02) bis A10)


e1*2001/116*0153*13E   1305/1530(1660)



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                                  e1*2007/46*0496*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140             Mini Countryman, Mini    215/35R19                                A02) bis A10)
                       Countryman Allrad        A01)K01)K04)N225)

                                                 225/35R19
                                                 A01)K01)K04)

                                                 225/40R19
                                                 A01)K01)K04)

                                                 235/35R19
                                                 A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48901
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Anlage-Nr. :               13
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 GT 859


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                           e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Countryman John     225/35R19                             A02) bis A10)
                Cooper Works             A01)K01)K04)

                                            225/40R19
                                            A01)K01)K04)

                                            235/35R19
                                            A01)K01)K04)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                             e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140      Mini Paceman                 225/40R19                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb, Allrad)       A01) K01)K04) K84) K85)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                        e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Paceman John Cooper 225/35R19                             A02) bis A10)
                Works                    A01)K01)K04)

                                            225/40R19
                                            A01)K01)K04)K84)K85)

                                            235/35R19
                                            A01)K01)K04)K85)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


RA-000669-C0-306-13~BM-5-120-72_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48901
Nr. :                      RA-000669-C0-306
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    5/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 GT 859


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48901
Nr. :                      RA-000669-C0-306
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 GT 859


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
     Blechlasche entsprechend zu kürzen.

K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
         oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in
         diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere
         Karosserieblech anzulegen,
     - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
         ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
         entsprechend zu kürzen.

K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
         auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
     - die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
     - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
         einzuformen und klebend zu befestigen.

K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
         auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
     - die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
     - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
         einzuformen und klebend zu befestigen.




RA-000669-C0-306-13~BM-5-120-72_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 48901
Nr. :                      RA-000669-C0-306
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 GT 859


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 13 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ GT 859 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 26.08.2016




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