Mo b i l i t ä t Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. RZ-065613-A0-306 TGA-Art 13.1 über den Verwendungsbereich von Sonderrädern an Fahrzeugen des Herstellers PORSCHE Hersteller: RH-ALURAD GmbH Röntgenstraße 12 57439 Attendorn Hinweise für den Fahrzeughalter Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Technische Angaben zu den Sonderrädern Montageposition: Vorderachse Hinterachse Hersteller: RH Alurad RH Alurad Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad einteiliges Leichtmetallsonderrad Lochkreisdurchmesser[mm]: 130 130 Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser[mm]: 71,50 71,50 Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Radfestigkeit Prüfstelle, Bericht-Nr: TÜV NORD, RP-004364-C0-306 TÜV NORD, RP-004772-B0-306 geprüfte Radlast [kg]: 670 760 bei Reifenabrollumfang[mm]: 2150 2150 Kennzeichnungen Rad/ Zentrierring Hersteller/Herstellerzeichen: RH RH Radtyp: GT 859 GT 109 Ausführung: LK 130 A LK130 Radgröße: 8,5JX19H2 10JX19H2 Einpreßtiefe [mm]: ET 54 40 Zentrierring Kennzeichnung ohne Ring ohne Ring ab Herstelldatum (Monat/Jahr): 11/2012 07/2015 IFM - Geschäftsstelle Essen PRÜFLABORATORIUM Schönscheidtstraße 28 IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität 45307 Essen Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00 Technischer Dienst: KBA – P 00004-96 Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-065613-A0-306 Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : GT 859, GT 109 Durchgeführte Prüfungen Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zu- grundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der Fassung 08.2008 und 4.6.8 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom 25.11.1998 . Fahrwerksfestigkeit Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonder- räder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%. Ergebnis der Prüfungen Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in Service“. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 964 Serien-Kugelbundmutter, Gewinde 130 Nm M14x1,5 981, 982, 987, 996 Serien-Kugelbundradschraube, 130 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 970, 970N, 970H, 970HN Serien-Kugelbundradschraube, 160 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 982 e13*2007/46*1607*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET54 10.0x19,ET40 220 Porsche 718 Boxster, 718 235/40R19 265/40R19 A01) bis A10) Cayman K04) V00) RZ-065613-A0-306.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-065613-A0-306 Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : GT 859, GT 109 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 982 e13*2007/46*1607*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET54 10.0x19,ET40 257 Porsche 718 Boxster S, 718 235/40R19 265/40R19 A01) bis A10) Cayman S K04) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 987 e13*2001/116*0141*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET54 10.0x19,ET40 155 bis 243 Porsche Boxster, Cayman 215/35R19 245/35R19 A02) bis A10) N225) M00)N255) V00) 225/35R19 245/35R19 A02) bis A10) N235) M00)N255) V00) 225/35R19 255/35R19 A01) bis A10) N235) K04)N265) V00) 235/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K04)N265) V00) 235/35R19 265/35R19 A01) bis A10) K04)K16)K21) V00) 245/30R19 275/30R19 A01) bis A10) K04) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 987 e13*2001/116*0141*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET54 10.0x19,ET40 155 bis 243 Porsche Boxster,Caymann, 235/35R19 255/35R19 A01) bis A10) Cayman S, Cayman R K04)N265) V00) 235/35R19 265/35R19 A01) bis A10) K04)K16)K21) V00) RZ-065613-A0-306.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-065613-A0-306 Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : GT 859, GT 109 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 981 e13*2007/46*1185*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET54 10.0x19,ET40 155 bis 250 Porsche Boxster, Cayman 235/40R19 265/40R19 A01) bis A10) K04) V00) 235/40R19 275/35R19 A01) bis A10) K04) V00) 245/35R19 275/35R19 A01) bis A10) K04) V00) 255/35R19 275/35R19 A01) bis A10) K03) K04) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 964 F035 Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET54 10.0x19,ET40 184 Porsche 911 215/35R19 255/30R19 A01) bis A10) (964 breite Karosserie WTL) K39) K04)M00) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 996 e13*95/54*0031*.., e13*98/14*0031*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET54 10.0x19,ET40 221 bis 280 Porsche 911 215/35R19 255/30R19 A01) bis A10) (Typ 996) N225) K04)K16)K19)M00)N V00) 265)T91) 215/35R19 M+S 255/30R19 M+S A01) bis A10) W225) K04)K16)K19)M00)T V00) 91)W265) 215/35R19 265/30R19 A01) bis A10) N225) K04)K16)K19)N275) V00) 215/35R19 M+S 265/30R19 M+S A01) bis A10) W225) K04)K16)K19) V00) RZ-065613-A0-306.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-065613-A0-306 Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : GT 859, GT 109 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 970 e13*2007/46*0970*.. 970N e13*2007/46*1143*.. 970HN e13*2007/46*1160*.. 970H e13*2007/46*1161*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET54 10.0x19,ET40 155 bis 309 Porsche Panamera, -4, - 245/45R19 275/40R19 A01) bis A10) 4S,-Diesel, S Hybrid K02) E63)EF1)V00) (Ausf. mit kleinsten Serienrädern in 18Zoll) 255/45R19 285/40R19 A01) bis A10) K02) E63)EF1)V00) Auflagen und Hinweise A01) Auflage entfällt für dieses Gutachten. A02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Überwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Bei der Verwendung von Serienreifen kann alternativ auch die zugehörige Tragfähigkeitskennzahl und das Geschwindigkeitssymbol gewählt werden. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig: Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RZ-065613-A0-306.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-065613-A0-306 Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : GT 859, GT 109 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön- nen, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor Sonderrad-Anbau zu entfernen. EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen. RZ-065613-A0-306.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-065613-A0-306 Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : GT 859, GT 109 K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich vor der Vorderachse, im markierten Bereich 1, warm einzuformen und eng an das Blech- Innenradhaus anzulegen/ kleben, - zusätzlich ist der im Bild markierten Bereich 2 auszuschneiden und an den Schnittkanten zu verkleben. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RZ-065613-A0-306.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-065613-A0-306 Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : GT 859, GT 109 N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RZ-065613-A0-306.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-065613-A0-306 Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : GT 859, GT 109 Sonstiges Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat- Registrier-Nr. 44 102 100301) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 9 sowie den Anhang und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität Schönscheidtstraße 28, 45307 Essen Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00 Benannt als Technischer Dienst vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA – P 00004-96 Geschäftsstelle Essen, 01.12.2017 Karwig RZ-065613-A0-306.docx