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                              Teilegutachten
                                   nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO

                                       Nr. RZ-065613-A0-306
                                                   TGA-Art 13.1

                              über den Verwendungsbereich von Sonderrädern
                                       an Fahrzeugen des Herstellers
                                                  PORSCHE

Hersteller:                      RH-ALURAD GmbH
                                 Röntgenstraße 12
                                 57439 Attendorn


Hinweise für den Fahrzeughalter
Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem
Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung
vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches
Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen;
dies entfällt nach Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Technische Angaben zu den Sonderrädern
Montageposition:                      Vorderachse                                Hinterachse
Hersteller:                           RH Alurad                                  RH Alurad
Art des Sonderrades:                  einteiliges Leichtmetallsonderrad          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Lochkreisdurchmesser[mm]:             130                                        130
Lochzahl:                             5                                          5
Mittenlochdurchmesser[mm]:            71,50                                      71,50
Zentrierart:                          Mittenzentrierung                          Mittenzentrierung
Radfestigkeit
Prüfstelle, Bericht-Nr:               TÜV NORD, RP-004364-C0-306 TÜV NORD, RP-004772-B0-306
geprüfte Radlast [kg]:                670                        760
bei Reifenabrollumfang[mm]:           2150                       2150
Kennzeichnungen           Rad/        Zentrierring
Hersteller/Herstellerzeichen:         RH                                         RH
Radtyp:                               GT 859                                     GT 109
Ausführung:                           LK 130 A                                   LK130
Radgröße:                             8,5JX19H2                                  10JX19H2
Einpreßtiefe [mm]:     ET             54                                         40
Zentrierring Kennzeichnung            ohne Ring                                  ohne Ring
ab Herstelldatum (Monat/Jahr):        11/2012                                    07/2015




IFM - Geschäftsstelle Essen                           PRÜFLABORATORIUM
Schönscheidtstraße 28                    IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
45307 Essen                        Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00
                                              Technischer Dienst: KBA – P 00004-96
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :                     RZ-065613-A0-306

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Hersteller :                   RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                     GT 859, GT 109


Durchgeführte Prüfungen
Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen
des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zu-
grundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der Fassung 08.2008 und 4.6.8 der
Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom 25.11.1998 .

Fahrwerksfestigkeit
Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonder-
räder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%.

Ergebnis der Prüfungen
Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die
einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und
Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und
Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in
Service“.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche (D)

Radbefestigung

Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                             moment

964                                  Serien-Kugelbundmutter, Gewinde                             130 Nm
                                     M14x1,5
981, 982, 987, 996                   Serien-Kugelbundradschraube,                                130 Nm
                                     Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
970, 970N, 970H, 970HN               Serien-Kugelbundradschraube,                                160 Nm
                                     Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
982                            e13*2007/46*1607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET54          10.0x19,ET40
220             Porsche 718 Boxster, 718 235/40R19            265/40R19          A01) bis A10)
                Cayman                                        K04)               V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
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Hersteller :                    RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                      GT 859, GT 109


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
982                            e13*2007/46*1607*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET54          10.0x19,ET40
257             Porsche 718 Boxster S, 718 235/40R19            265/40R19          A01) bis A10)
                Cayman S                                        K04)               V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
987                              e13*2001/116*0141*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET54          10.0x19,ET40
155 bis 243     Porsche Boxster, Cayman 215/35R19              245/35R19           A02) bis A10)
                                          N225)                M00)N255)           V00)

                                           225/35R19             245/35R19         A02) bis A10)
                                           N235)                 M00)N255)         V00)

                                           225/35R19             255/35R19         A01) bis A10)
                                           N235)                 K04)N265)         V00)

                                           235/35R19             255/35R19         A01) bis A10)
                                                                 K04)N265)         V00)

                                           235/35R19             265/35R19         A01) bis A10)
                                                                 K04)K16)K21)      V00)

                                           245/30R19             275/30R19         A01) bis A10)
                                                                 K04)              V00)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
987                             e13*2001/116*0141*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET54          10.0x19,ET40
155 bis 243     Porsche Boxster,Caymann, 235/35R19            255/35R19            A01) bis A10)
                Cayman S, Cayman R                            K04)N265)            V00)

                                           235/35R19             265/35R19         A01) bis A10)
                                                                 K04)K16)K21)      V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :                     RZ-065613-A0-306

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Hersteller :                     RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                       GT 859, GT 109


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
981                              e13*2007/46*1185*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET54          10.0x19,ET40
155 bis 250     Porsche Boxster, Cayman 235/40R19              265/40R19            A01) bis A10)
                                                               K04)                 V00)

                                            235/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                                                 K04)               V00)

                                            245/35R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                                                 K04)               V00)

                                            255/35R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                            K03)                 K04)               V00)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
964                               F035
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x19,ET54          10.0x19,ET40
184             Porsche 911                 215/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                (964 breite Karosserie WTL) K39)                 K04)M00)           V00)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
996                            e13*95/54*0031*.., e13*98/14*0031*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse           Hinterachse
                                        8.5x19,ET54           10.0x19,ET40
221 bis 280     Porsche 911             215/35R19             255/30R19         A01) bis A10)
                (Typ 996)               N225)                 K04)K16)K19)M00)N V00)
                                                              265)T91)

                                            215/35R19 M+S        255/30R19 M+S     A01) bis A10)
                                            W225)                K04)K16)K19)M00)T V00)
                                                                 91)W265)

                                            215/35R19            265/30R19         A01) bis A10)
                                            N225)                K04)K16)K19)N275) V00)

                                            215/35R19 M+S        265/30R19 M+S      A01) bis A10)
                                            W225)                K04)K16)K19)       V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :                     RZ-065613-A0-306

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Hersteller :                     RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                       GT 859, GT 109


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
970                                e13*2007/46*0970*..
970N                               e13*2007/46*1143*..
970HN                              e13*2007/46*1160*..
970H                               e13*2007/46*1161*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x19,ET54          10.0x19,ET40
155 bis 309     Porsche Panamera, -4, -     245/45R19            275/40R19          A01) bis A10)
                4S,-Diesel, S Hybrid                             K02)               E63)EF1)V00)
                (Ausf. mit kleinsten
                Serienrädern in 18Zoll)     255/45R19            285/40R19          A01) bis A10)
                                                                 K02)               E63)EF1)V00)


Auflagen und Hinweise
A01) Auflage entfällt für dieses Gutachten.

A02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich
     einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
     bzw. einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten
     Überwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der
     ordnungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im
     Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
     Bei der Verwendung von Serienreifen kann alternativ auch die zugehörige
     Tragfähigkeitskennzahl und das Geschwindigkeitssymbol gewählt werden.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig:
     Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
     kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
     Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
     sind nur Metallschraubventile zulässig.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


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Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :                     RZ-065613-A0-306

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Hersteller :               RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 GT 859, GT 109


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem
     Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön-
     nen, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.

E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist
     vor Sonderrad-Anbau zu entfernen.

EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit
     Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des
     Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des
     Umrüstrades sind.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.




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Teiletyp :                GT 859, GT 109


K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich vor der Vorderachse, im
         markierten Bereich 1, warm einzuformen und eng an das Blech- Innenradhaus
         anzulegen/ kleben,
     - zusätzlich ist der im Bild markierten Bereich 2 auszuschneiden und an den
         Schnittkanten zu verkleben.




M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




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N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
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Teiletyp :                   GT 859, GT 109


Sonstiges
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.

Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat-
Registrier-Nr. 44 102 100301) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage
XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 9 sowie den Anhang und darf nur im vollen Wortlaut
vervielfältigt und weitergegeben werden.

Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.


                              TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
                        IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
                              Schönscheidtstraße 28, 45307 Essen
                          Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00

                                      Benannt als Technischer Dienst
                                vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA – P 00004-96


Geschäftsstelle Essen, 01.12.2017




                                                                               Karwig




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