Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 17 Seite : 1 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: MO 8075 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114G Radgröße: 8Jx17EH2+ Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø64.1 geprüfte Radlast: 630 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment CL3, CL4, CL7, CL9, CM1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4731 110 Nm CM2, CN1, CN2, CU1, CU2, M12x1,5 CU3, CW1, CW2, CW3, FC, FK1, FK2, FK3, FN1, FN2, FN3, FN4, RD1, RD3, RD8, RD9, RE5, RE6, RE7, RU, ZF1 RA-000618-G0-306-17~HO-5-114_3-64-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 17 Seite : 2 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 Typ: RD1 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 94 bis 108 Honda CR-V 225/50R17 A01) bis A10) K03)K33) e6*95/54*0044*05E 930/1050 5/114,3/64,0 Typ: RD3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 94 bis 108 Honda CR-V 225/50R17 A01) bis A10) K03)K33) e6*98/14*0076*01E 930/1020 5/114,3/64 Typ: RD8 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0190*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Honda CR-V 225/50R17 A01) bis A10) K03)K33) 110 Honda CR-V 225/55R17 (Serie: 215/65R16) e11*98/14*0190*02E 960/1080 5/114,3/64 Typ: RD9 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0234*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda CR-V 225/55R17 A01) bis A10) (Serie: 215/65R16) K03)K33) e11*2001/116*0234*01E 1090/1070 5/114,3/64 Typ: CL3 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0165*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 113 Honda Accord 205/45R17 A02) bis A10) M00) 215/40R17 215/45R17 A01)K15) e11*98/14*0165*01 1010/940 5/114,3/64 RA-000618-G0-306-17~HO-5-114_3-64-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 17 Seite : 3 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 Typ: CL4 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0166*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 113 Honda Accord Hatchback 205/45R17 A02) bis A10) M00) 215/40R17 215/45R17 A01)K15) e11*98/14*0166*01 1110/940 5/114,3/64,0 Typ: CL7 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Honda Accord 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)K03)K04) e6*2001/116*0091*03E 1040/920 5/114,3/64 Typ: CL9 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 Honda Accord 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)K03)K04) e6*2001/116*0092*03E 1040/920 5/114,3/64 Typ: CM1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0093*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Honda Accord Tourer 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)K03)K04) e6*2001/116*0093*03E 1050/1020 5/114,3/64 Typ: CM2 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 Honda Accord Tourer 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)K03)K04) e6*2001/116*0094*02E 1070/1030 5/114,3/64 RA-000618-G0-306-17~HO-5-114_3-64-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 17 Seite : 4 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 Typ: CN1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0096*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Accord 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)K03)K04) e6*2001/116*0096*02E 1080/920 5/114,3/64 Typ: CN2 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0097*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Accord Tourer 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)K03)K04) e6*2001/116*0097*02E 1090/1030(0) 5/114,3/64 Typ: FK1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0255*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 bis 73 Honda Civic 215/45R17 A02) bis A10)E45a) 225/45R17 A01)K03)K48) 235/40R17 A01)K01)K04)K48) e11*2001/116*00255*06 920/820(0) 5/114,3/64 Typ: FK1 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1119*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 71 bis 73 Honda Civic LPG 215/45R17 A02) bis A10)E45a) 225/45R17 A01)K03)K48) 235/40R17 A01)K01)K04)K48) e13*2007/46*1119*00 920/820 5/114,3/64 RA-000618-G0-306-17~HO-5-114_3-64-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 17 Seite : 5 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 Typ: FK2 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0256*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Civic 215/45R17 A02) bis A10)E45a) 225/45R17 A01)K03)K48) 235/40R17 A01)K01)K04)K48) e11*2001/116*00256*06 1000/840(0) 5/114,3/64 Typ: FK3 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0257*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Civic 215/45R17 A02) bis A10)E45a) 225/45R17 A01)K03)K48) 235/40R17 A01)K01)K04)K48) e11*2001/116*00257*05 1085/835(0) 5/114,3/64 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FK1 e11*2001/116*0255*.. FK2 e11*2001/116*0256*.. FK3 e11*2001/116*0257*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 110 Honda Civic, Honda Civic 205/50R17 A02) bis A10) Tourer A01) K60)K61) M00) E45) (ab Modelljahr 2012) 215/45R17 225/45R17 A01) K60)K61) 235/40R17 A01) K03) RA-000618-G0-306-17~HO-5-114_3-64-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 17 Seite : 6 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 Typ: FN1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0297*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Civic 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)K03)K48) 235/40R17 A01)K01)K04)K52) e11*2001/116*00297*05 940/830(0) 5/114,3/64 Typ: FN2 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0306*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 148 Honda Civic 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)K03)K48) 235/40R17 A01)K01)K04)K52) e11*2001/116*00306*02 980/740(0) 5/114,3/64 Typ: FN3 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0298*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Civic 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)K03)K48) 235/40R17 A01)K01)K04)K52) e11*2001/116*00298*03 1085/835(0) 5/114,3/64 Typ: FN4 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0334*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 Honda Civic 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)K03)K48) 235/40R17 A01)K01)K04)K52) e11*2001/116*0334*02 920/820(0) 5/114,3/64 RA-000618-G0-306-17~HO-5-114_3-64-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 17 Seite : 7 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FC e11*2007/46*3633*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 95 bis 134 Honda Civic 215/45R17 A02) bis A10) (5-türig) A93)N225) EF0) 215/45R17 M+S A93) 215/50R17 M00)N225) 215/50R17 M+S M00) 225/45R17 A93a)N235) 225/45R17 M+S A93a) 235/45R17 245/40R17 A01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RE5 e11*2001/116*0301*.. RE6 e11*2001/116*0302*.. RE7 e11*2001/116*0322*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 122 Honda CR-V 225/65R17 A02) bis A10) (beim Typ RE5 nur zulässig A93) E46)ER2) bis EG-Genehmigungs-Nr.: e11*2001/116*0301*05; 235/60R17 beim Typ RE6 nur zulässig A01) K01) bis EG-Genehmigungs-Nr.: e11*2001/116*0302*05) RA-000618-G0-306-17~HO-5-114_3-64-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 17 Seite : 8 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RE5 e11*2001/116*0301*.. RE6 e11*2001/116*0302*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 118 Honda CR-V 225/60R17 A02) bis A10) (ab Modelljahr 2013; Typ A01) K03) E46a)ER2) RE5 nur zulässig ab EG- Genehmigungs-Nr. 225/65R17 e11*2001/116*0301*06; A01) K03) Typ RE6 nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. 235/55R17 e11*2001/116*0302*06) A01) K01) 235/60R17 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CU1 e6*2001/116*0113*.. CU2 e6*2001/116*0114*.. CU3 e6*2001/116*0115*.. CW1 e6*2001/116*0120*.. CW2 e6*2001/116*0121*.. CW3 e6*2001/116*0122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 148 Honda Accord 205/55R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93)M00) N215) EF0) 215/50R17 A93)M00) N225) 215/55R17 G7L)M00) N225) 225/50R17 A01) K01) 235/45R17 A93) 235/50R17 A01) G7L)K01) K04) 245/45R17 A01) K01) RA-000618-G0-306-17~HO-5-114_3-64-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 17 Seite : 9 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ZF1 e11*2007/46*0100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 89 Honda CR-Z 205/45R17 A02) bis A10) M00) 215/40R17 215/45R17 A01) K57) 225/40R17 A01) K01) 235/40R17 A01) K01)K04) K57) K58) 245/35R17 A01) K01)K04) K58) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R17 225/40R17 A02) bis A10) M00) V00) 205/45R17 235/40R17 A01) bis A10) M00) K04)K58) V00) 215/40R17 245/35R17 A01) bis A10) K04)K58) V00) 215/45R17 235/40R17 A01) bis A10) K57) K04)K58) V00) RA-000618-G0-306-17~HO-5-114_3-64-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 17 Seite : 10 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RU e6*2007/46*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 96 Honda HR-V 215/50R17 A02) bis A10) A01) K01)K04) M00) EF0) 225/50R17 A01) K01)K04) 235/45R17 A01) K01)K04) 245/45R17 A01) K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/50R17 235/45R17 A01) bis A10) K01)M00) K04) EF0)V00) 215/50R17 245/45R17 A01) bis A10) K01)M00) K04) EF0)V00) 225/50R17 245/45R17 A01) bis A10) K01) K04) EF0)V00) 225/50R17 255/45R17 A01) bis A10) K01) K02) EF0)V00) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000618-G0-306-17~HO-5-114_3-64-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 17 Seite : 11 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: - Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07 - Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07 - Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06 E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011: Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*06 Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1119*00 Typ FK2 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*06 Typ FK3 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*05 RA-000618-G0-306-17~HO-5-114_3-64-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 17 Seite : 12 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 E46) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012: - Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05 - Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05 - Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03 E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013: - Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06 - Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg 225/60R17 2141 1188 225/65R17 2208 1156 235/60R17 2178 1170 Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G7L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000618-G0-306-17~HO-5-114_3-64-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 17 Seite : 13 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - nach Abbau der über den Radhauskanten befindlichen Kunststoffverkleidung sind die Radhauskanten im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Länge von 450 mm nach vorn komplett nach oben um- und anzulegen. Dabei fallen 2 Befestigungsschrauben für die Kunststoffverkleidung weg. Beim Anbau der Verkleidungen sind diese entsprechend zu kleben, - die ins Radhaus hineinragenden Kanten der Kunststoffverkleidung sind im Bereich der umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 10 mm zu kürzen. K48) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende Blechkante aufzuweiten. K52) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca 200 mm oberhalb des Schwellers auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende Blechkante aufzuweiten. K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen, - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen, - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. RA-000618-G0-306-17~HO-5-114_3-64-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 17 Seite : 14 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist von der Stoßfängerkante bis zur Oberkante der Schwellerbeplankung komplett umzulegen, - die Kunststoffhalterung des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu entfernen, - die oberhalb der Stoßfängerkante befindliche Blechkante ist entsprechend der umgelegten Radhauskante aufzuweiten, - der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an der aufgeweiteten Blechkante oberhalb des Stoßfänger zu verkleben, - die Kunststoffradhauskante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante bis zum hinteren Befestigungspunkt (Bereich 45° hinter der Radmitte) um 15 mm zu kürzen, - der Stoßfänger ist an seiner Oberkante mittels Karosseriekleber zu befestigen. K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu verkleben, - das Kunststoffinnenradhaus ist im oben genannten Bereich entsprechend nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung, - der Kunststoff- Befestigungssteg zwischen KS- Verbreiterungs und KS Innenradhaus ist zu entfernen. K61) An Achse 1 ist die hinter der Kunststoffradhauskante befindliche Blechradhauskante im Bereich 30 Grad vor und hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000618-G0-306-17~HO-5-114_3-64-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 17 Seite : 15 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die Anlage Nr. 17 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ MO 8075 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH. Geschäftsstelle Essen, 17.10.2017 RA-000618-G0-306-17~HO-5-114_3-64-ET45.docx