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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               17
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 MO 8075
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            114G
Radgröße:                                              8Jx17EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø64.1
geprüfte Radlast:                                        630 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2000 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
CL3, CL4, CL7, CL9, CM1,      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 4731     110 Nm
CM2, CN1, CN2, CU1, CU2,      M12x1,5
CU3, CW1, CW2, CW3, FC,
FK1, FK2, FK3, FN1, FN2, FN3,
FN4, RD1, RD3, RD8, RD9,
RE5, RE6, RE7, RU, ZF1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               17
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ:                         RD1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 108    Honda CR-V              225/50R17                          A01) bis A10)
                                                                          K03)K33)

e6*95/54*0044*05E       930/1050                                          5/114,3/64,0



Typ:                         RD3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 108    Honda CR-V              225/50R17                          A01) bis A10)
                                                                          K03)K33)

e6*98/14*0076*01E       930/1020                                          5/114,3/64



Typ:                         RD8
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0190*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110           Honda CR-V              225/50R17                          A01) bis A10)
                                                                          K03)K33)

 110                    Honda CR-V           225/55R17
                        (Serie: 215/65R16)
e11*98/14*0190*02E      960/1080                                          5/114,3/64



Typ:                           RD9
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda CR-V                225/55R17                         A01) bis A10)
              (Serie: 215/65R16)                                          K03)K33)

e11*2001/116*0234*01E   1090/1070                                         5/114,3/64



Typ:                         CL3
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0165*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 113          Honda Accord            205/45R17                           A02) bis A10)
                                      M00)

                                             215/40R17

                                             215/45R17
                                             A01)K15)
e11*98/14*0165*01       1010/940                                          5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               17
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ:                         CL4
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 113          Honda Accord Hatchback 205/45R17                          A02) bis A10)
                                      M00)

                                        215/40R17

                                        215/45R17
                                        A01)K15)
e11*98/14*0166*01      1110/940                                         5/114,3/64,0



Typ:                         CL7
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Honda Accord            215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K04)
e6*2001/116*0091*03E   1040/920                                         5/114,3/64



Typ:                         CL9
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Honda Accord            215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K04)
e6*2001/116*0092*03E   1040/920                                         5/114,3/64



Typ:                         CM1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Honda Accord Tourer     215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K04)
e6*2001/116*0093*03E   1050/1020                                        5/114,3/64



Typ:                         CM2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Honda Accord Tourer     215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K04)
e6*2001/116*0094*02E   1070/1030                                        5/114,3/64




RA-000618-G0-306-17~HO-5-114_3-64-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               17
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ:                         CN1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Accord            215/45R17                          A02) bis A10)

                                         225/45R17
                                         A01)K03)K04)
e6*2001/116*0096*02E    1080/920                                         5/114,3/64



Typ:                         CN2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Accord Tourer     215/45R17                          A02) bis A10)

                                         225/45R17
                                         A01)K03)K04)
e6*2001/116*0097*02E    1090/1030(0)                                     5/114,3/64



Typ:                         FK1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0255*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61 bis 73    Honda Civic             215/45R17                          A02) bis A10)E45a)

                                         225/45R17
                                         A01)K03)K48)

                                         235/40R17
                                         A01)K01)K04)K48)
e11*2001/116*00255*06   920/820(0)                                       5/114,3/64



Typ:                          FK1
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1119*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 71 bis 73    Honda Civic LPG          215/45R17                         A02) bis A10)E45a)

                                         225/45R17
                                         A01)K03)K48)

                                         235/40R17
                                         A01)K01)K04)K48)
e13*2007/46*1119*00     920/820                                          5/114,3/64




RA-000618-G0-306-17~HO-5-114_3-64-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    5 / 15                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ:                         FK2
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0256*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             215/45R17                                     A02) bis A10)E45a)

                                                  225/45R17
                                                  A01)K03)K48)

                                                  235/40R17
                                                  A01)K01)K04)K48)
e11*2001/116*00256*06   1000/840(0)                                                 5/114,3/64



Typ:                         FK3
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             215/45R17                                     A02) bis A10)E45a)

                                                  225/45R17
                                                  A01)K03)K48)

                                                  235/40R17
                                                  A01)K01)K04)K48)
e11*2001/116*00257*05   1085/835(0)                                                 5/114,3/64



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1                                      e11*2001/116*0255*..
FK2                                      e11*2001/116*0256*..
FK3                                      e11*2001/116*0257*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 110              Honda Civic, Honda Civic 205/50R17                          A02) bis A10)
                        Tourer                    A01) K60)K61) M00)                E45)
                        (ab Modelljahr 2012)
                                                  215/45R17

                                                  225/45R17
                                                  A01) K60)K61)

                                                  235/40R17
                                                  A01) K03)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    6 / 15                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ:                         FN1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0297*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K48)

                                        235/40R17
                                        A01)K01)K04)K52)
e11*2001/116*00297*05   940/830(0)                                      5/114,3/64



Typ:                         FN2
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0306*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 148          Honda Civic             215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K48)

                                        235/40R17
                                        A01)K01)K04)K52)
e11*2001/116*00306*02   980/740(0)                                      5/114,3/64



Typ:                         FN3
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0298*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K48)

                                        235/40R17
                                        A01)K01)K04)K52)
e11*2001/116*00298*03   1085/835(0)                                     5/114,3/64



Typ:                         FN4
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0334*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Honda Civic             215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K48)

                                        235/40R17
                                        A01)K01)K04)K52)

e11*2001/116*0334*02    920/820(0)                                      5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    7 / 15                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FC                             e11*2007/46*3633*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
95 bis 134      Honda Civic             215/45R17                            A02) bis A10)
                (5-türig)               A93)N225)                            EF0)

                                           215/45R17 M+S
                                           A93)

                                           215/50R17
                                           M00)N225)

                                           215/50R17 M+S
                                           M00)

                                           225/45R17
                                           A93a)N235)

                                           225/45R17 M+S
                                           A93a)

                                           235/45R17

                                           245/40R17
                                           A01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                             e11*2001/116*0301*..
RE6                             e11*2001/116*0302*..
RE7                             e11*2001/116*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 122     Honda CR-V                 225/65R17                         A02) bis A10)
                (beim Typ RE5 nur zulässig A93)                              E46)ER2)
                bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                e11*2001/116*0301*05;      235/60R17
                beim Typ RE6 nur zulässig A01) K01)
                bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                e11*2001/116*0302*05)




RA-000618-G0-306-17~HO-5-114_3-64-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    8 / 15                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                              e11*2001/116*0301*..
RE6                              e11*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 118      Honda CR-V                225/60R17                         A02) bis A10)
                (ab Modelljahr 2013; Typ A01) K03)                          E46a)ER2)
                RE5 nur zulässig ab EG-
                Genehmigungs-Nr.          225/65R17
                e11*2001/116*0301*06;     A01) K03)
                Typ RE6 nur zulässig ab
                EG-Genehmigungs-Nr.       235/55R17
                e11*2001/116*0302*06)
                                          A01) K01)

                                          235/60R17
                                          A01) K01)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1                             e6*2001/116*0113*..
CU2                             e6*2001/116*0114*..
CU3                             e6*2001/116*0115*..
CW1                             e6*2001/116*0120*..
CW2                             e6*2001/116*0121*..
CW3                             e6*2001/116*0122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 148     Honda Accord             205/55R17                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A93)M00) N215)                     EF0)

                                          215/50R17
                                          A93)M00) N225)

                                          215/55R17
                                          G7L)M00) N225)

                                          225/50R17
                                          A01) K01)

                                          235/45R17
                                          A93)

                                          235/50R17
                                          A01) G7L)K01) K04)

                                          245/45R17
                                          A01) K01)




RA-000618-G0-306-17~HO-5-114_3-64-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    9 / 15                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ZF1                            e11*2007/46*0100*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 89       Honda CR-Z              205/45R17                                A02) bis A10)
                                        M00)

                                         215/40R17

                                         215/45R17
                                         A01) K57)

                                         225/40R17
                                         A01) K01)

                                         235/40R17
                                         A01) K01)K04) K57) K58)

                                         245/35R17
                                         A01) K01)K04) K58)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/45R17            225/40R17          A02) bis A10)
                                         M00)                                    V00)

                                         205/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                         M00)                 K04)K58)           V00)

                                         215/40R17            245/35R17          A01) bis A10)
                                                              K04)K58)           V00)

                                         215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                         K57)                 K04)K58)           V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    10 / 15                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RU                             e6*2007/46*0158*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96       Honda HR-V              215/50R17                                A02) bis A10)
                                        A01) K01)K04) M00)                       EF0)

                                         225/50R17
                                         A01) K01)K04)

                                         235/45R17
                                         A01) K01)K04)

                                         245/45R17
                                         A01) K01)K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/50R17            235/45R17          A01) bis A10)
                                         K01)M00)             K04)               EF0)V00)

                                         215/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                         K01)M00)             K04)               EF0)V00)

                                         225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                         K01)                 K04)               EF0)V00)

                                         225/50R17            255/45R17          A01) bis A10)
                                         K01)                 K02)               EF0)V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               17
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07
     - Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07
     - Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06

E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011:
     Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*06
     Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1119*00
     Typ FK2 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*06
     Typ FK3 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*05




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    12 / 15                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


E46) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
     - Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
     - Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
     - Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03

E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
     - Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
     - Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
     Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
     Tabelle zu entnehmen.
            Reifengröße     Reifenabrollumfang in mm   max. zulässige Achslast in kg
            225/60R17                    2141                        1188
            225/65R17                    2208                        1156
            235/60R17                    2178                        1170
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G7L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
     235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000618-G0-306-17~HO-5-114_3-64-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
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Teiletyp :                 MO 8075


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - nach Abbau der über den Radhauskanten befindlichen Kunststoffverkleidung sind die
         Radhauskanten im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Länge
         von 450 mm nach vorn komplett nach oben um- und anzulegen. Dabei fallen 2
         Befestigungsschrauben für die Kunststoffverkleidung weg. Beim Anbau der
         Verkleidungen sind diese entsprechend zu kleben,
     - die ins Radhaus hineinragenden Kanten der Kunststoffverkleidung sind im Bereich der
         umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 10 mm zu kürzen.

K48) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur
     Türhinterkante auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende
     Blechkante aufzuweiten.

K52) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca
     200 mm oberhalb des Schwellers auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die
     darüber liegende Blechkante aufzuweiten.

K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
         Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
     - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
         komplett umzulegen,
     - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.




RA-000618-G0-306-17~HO-5-114_3-64-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    14 / 15                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskante ist von der Stoßfängerkante bis zur Oberkante der
         Schwellerbeplankung komplett umzulegen,
     - die Kunststoffhalterung des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
         entfernen,
     - die oberhalb der Stoßfängerkante befindliche Blechkante ist entsprechend der
         umgelegten Radhauskante aufzuweiten,
     - der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an
         der aufgeweiteten Blechkante oberhalb des Stoßfänger zu verkleben,
     - die Kunststoffradhauskante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante bis zum
         hinteren Befestigungspunkt (Bereich 45° hinter der Radmitte) um 15 mm zu kürzen,
     - der Stoßfänger ist an seiner Oberkante mittels Karosseriekleber zu befestigen.

K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
         Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu
         verkleben,
     - das Kunststoffinnenradhaus ist im oben genannten Bereich entsprechend
         nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese
         nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung,
     - der Kunststoff- Befestigungssteg zwischen KS- Verbreiterungs und KS Innenradhaus
         ist zu entfernen.

K61) An Achse 1 ist die hinter der Kunststoffradhauskante befindliche Blechradhauskante im
     Bereich 30 Grad vor und hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


RA-000618-G0-306-17~HO-5-114_3-64-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    15 / 15                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

Die Anlage Nr. 17 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ MO 8075 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 17.10.2017




RA-000618-G0-306-17~HO-5-114_3-64-ET45.docx