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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  MO 8075
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             114G
Radgröße:                                               8Jx17EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast:                                         630 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2000 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
AE, EL, ELH, FD, FDH, FDHG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                    4638     110 Nm
FS, GDH, GDH-HME, GK, JC, M12x1,5
JC-HME, JM, JMG, LM, NF,
PDE, VF, XG




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    2/9                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ:                         NF
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 184  Sonata                   225/50R17                                   A02) bis A10)


e11*2001/116*0241*10   1200/1070(-)                                                5/114,3/67



Typ:                          XG
ABE / EG-Genehmigung:          e11*98/14*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 145   XG250,                   205/50R17                                  A02) bis A10)
               XG300,                   M00)
               XG350;
               XG25, XG30               225/45R17
              (ab e11*98/14*0109*05)
e11*98/14*0109*06E     1230/1095                                                   5/114,3/67



Typ:                         GK
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 123    Coupe                   215/45R17                                   A02) bis A10)


e11*98/14*0186*07E     1015/880                                                    5/114,3/67




Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
FD                                      e11*2001/116*0313*..
FDH                                     e11*2001/116*0343*..
FDHG                                    e11*2001/116*0361*..
FDH                                     e11*2007/46*0225*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105             Hyundai i30, i30CW        205/50R17                         A02) bis A10)
                       (Limousine, Kombi)        A01)K04)M00)

                                                 215/45R17

                                                 225/40R17
                                                 A01)K03)K04)

                                                 225/45R17
                                                 A01)K03)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH                                e11*2007/46*0337*..
GDH                                e11*2007/46*0338*..
GDH-HME                            e13*2007/46*1604*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100      Hyundai i30, i30CW          205/50R17                         A02) bis A10)
                (3-Türer, 5-Türer, Kombi) A01)K04)K25)K58)M00)

                                           215/45R17

                                           225/45R17
                                           A01)K04)K25)K58)

                                           235/40R17
                                           A01)K02)K03)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE                              e11*2007/46*3807*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 103      Hyundai i30               205/45R17                           A02) bis A10)
                (5-Türer, Kombi)          A93)M00)

                                           205/50R17
                                           A01)K01)K04)M00)

                                           215/45R17
                                           A01)K01)

                                           225/45R17
                                           A01)K01)K04)

                                           235/40R17
                                           A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
VF                             e4*2007/46*0263*..
VF                             e4*2007/46*0264*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130      Hyundai I40             205/55R17                         A02) bis A10)
                (Kombi)                 M00)N215)

                                         215/50R17
                                         M00)

                                         225/50R17

                                         245/45R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JC-HME                         e13*2007/46*1605*..
JC                             e4*2007/46*0207*..
JC                             e4*2007/46*0223*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94       Hyundai IX20            205/45R17                         A02) bis A10)
                                        A01)K03)M00)

                                         205/50R17
                                         A01)K01)K04)M00)

                                         215/45R17
                                         A01)K01)K04)

                                         225/45R17
                                         A01)K01)K04)

                                         235/40R17
                                         A01)K01)K02)

                                         235/45R17
                                         A01)G1D)K01)K02)K54)K55)K56)

                                         245/40R17
                                         A01)K01)K02)K54)K55)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
EL                             e11*2007/46*0104*..
LM                             e11*2007/46*0128*..
ELH                            e11*2007/46*0192*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Hyundai IX35            215/60R17                          A02) bis A10)
                                        A01)K01)M00)N225)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AE                              e4*2007/46*1157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77              Hyundai Ioniq            205/45R17                         A02) bis A10)
                (Nur Fahrzeuge mit       A01)K04)M00)N215)
                Hybridantrieb)
                                         215/45R17
                                         A01)K03)K04)N225)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JMG                            e11*2001/116*0355*..
JM                             e4*2001/116*0087*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Hyundai Tucson          215/55R17                          A02) bis A10)ER2)
                                        A01)A93)K03)M00)

                                          215/60R17
                                          A01)K03)M00)

                                          225/55R17
                                          A01)K03)

                                          235/50R17
                                          A01)K01)K04)

                                          235/55R17
                                          A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    6/9                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FS                               e11*2007/46*0194*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 137      Hyundai Veloster          215/45R17                         A02) bis A10)
                                          A93)                              EF0)

                                          225/40R17
                                          A01)A93)K28)

                                          225/45R17
                                          A01)A93a)K28)

                                          235/40R17
                                          A01)A93)K01)K04)K28)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000618-G0-306-19~HY-5-114_3-67-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    7/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
     Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
     Tabelle zu entnehmen.
            Reifengröße     Reifenabrollumfang in mm   max. zulässige Achslast in kg
            215/55R17                    2037                        1240
            215/60R17                    2105                        1205
            225/55R17                    2074                        1221
            235/50R17                    2037                        1240
            235/55R17                    2105                        1205
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.




RA-000618-G0-306-19~HY-5-114_3-67-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    8/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K54) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
     Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
     auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.




RA-000618-G0-306-19~HY-5-114_3-67-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


K55) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
     Maßnahmen erforderlich.
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
       Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
     - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50
       mm nach unten um 5 mm zu kürzen,
     - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
       aufzuweiten.

K56) An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
     Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen.
     Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu
        entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis
        45 Grad hinter der Radmitte umzulegen,
     - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 19 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ MO 8075 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 17.10.2017




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