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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               18a
Seite :                    1/7                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      MO 8075
Art des Rades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 114G
Radgröße:                                                  8Jx17EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      72,60 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              Ø72.5/Ø66.1
geprüfte Radlast:                                             630 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2000 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
P12, T31, F15, F15-LPG, F15M, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                              110 Nm
V37, C13, ZE0                 M12x1,25

Typ:                         P12
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 103   Nissan Primera           225/45R17                              A02) bis A10)


e11*98/14*0183*06   1110/1060                                                 5/114,3/66




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               18a
Seite :                    2/7                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127     Nissan X-Trail            215/60R17                         A02) bis A10)
                (bis EG-Genehmigungs-Nr.: M00)
                e1*2001/116*0432*05)
                                          225/55R17

                                          235/55R17

                                          245/50R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Nissan X-Trail           225/60R17                          A02) bis A10)
                (ab EG-Genehmigungs-Nr.:
                e1*2001/116*0432*06)     235/55R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               18a
Seite :                    3/7                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                              e11*2007/46*0132*..
F15                              e3*2007/46*0162*..
F15-LPG                          e3*2007/46*0225*..
F15M                             e3*2007/46*0257*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160      Nissan Juke, Nissan Juke 205/55R17                                A02) bis A10)
                Bifuel                    A93)M00)N215)                           E19)
                (Frontantrieb)
                                          205/55R17 M+S
                                          A93)M00)

                                          215/50R17
                                          A93)M00)

                                          215/55R17
                                          A93)M00)

                                          225/50R17
                                          A01)A93)K03)

                                          235/45R17

                                          235/50R17
                                          A01)K01)K04)

                                          245/45R17
                                          A01)K03)

                                          255/45R17
                                          A01)K01)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                          A93)K03)                                E19)V00)

                                          225/50R17            255/45R17          A01) bis A10)
                                          A93)K03)             K04)               E19)V00)

                                          235/50R17            255/45R17          A01) bis A10)
                                          K01)                 K04)               E19)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               18a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                            e11*2007/46*0132*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157     Nissan Juke             205/55R17                               A02) bis A10)
                (Allrad)                M00)N215)

                                            215/50R17
                                            M00)

                                            215/55R17
                                            M00)

                                            225/50R17
                                            A01)K03)

                                            235/45R17

                                            235/50R17
                                            A01)K01)K04)

                                            245/45R17
                                            A01)K03)

                                            255/45R17
                                            A01)K01)K04)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
V37                                e13*2007/46*1378*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 225     Nissan Infiniti Q50, Infiniti 225/55R17                         A02) bis A10)
                Q50 Hybrid                                                      B28)EF0)
                (2WD + 4WD)                   235/50R17

                                            245/50R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
C13                            e9*2007/46*3086*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 85       Nissan Pulsar           215/45R17                               A02) bis A10)

                                            235/40R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               18a
Seite :                    5/7                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE0                            e11*2007/46*0230*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80              Nissan Leaf             205/45R17                         A02) bis A10)
                                        A01)A93)G01)M00)

                                         205/50R17
                                         M00)

                                         215/45R17
                                         A01)A93a)G01)

                                         215/50R17
                                         M00)

                                         225/45R17

                                         235/40R17
                                         A01)G01)

                                         235/45R17

                                         245/40R17




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


RA-000618-G0-306-18a~NI-5-114_3-66-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               18a
Seite :                    6/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B28) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - belüftete Bremsscheibe Ø 352x32 mm

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




RA-000618-G0-306-18a~NI-5-114_3-66-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               18a
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 18a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ MO 8075 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 17.10.2017




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