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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     1 / 13
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  MO 8075


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  MO 8075
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             114G
Radgröße:                                               8Jx17EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,6 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                      630 kg
 bei Reifenabrollumfang:                                  2000 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   KIA

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              4638        120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. :                19a
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  MO 8075


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RP                              e4*2007/46*0633*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130      Kia Carens               205/50R17                         A01) bis A10)
                ( Fahrzeuge, die NUR     K03) K04) K28) M00)               BF1)
                mit Serienreifengrößen
                205/55R16 oder           215/45R17
                225/45R17 ausgerüstet K04)
                sind)
                                         225/45R17
                                         K01) K04) K28)

                                         235/40R17
                                         K01) K02) K28)

                                         245/40R17
                                         K01) K02) K28)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RP                              e4*2007/46*0633*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130      Kia Carens               205/50R17                         A01) bis A10)
                (Nur Fahrzeuge die       K03) K04) K28) M00)               BF1)
                wahlweise auch mit der
                Serienreifengröße        205/55R17
                225/45R18 ausgerüstet K03) K04) K27) K28) K65) M00)
                sind)
                                         215/45R17
                                         K04)

                                         215/50R17
                                         K01) K02) K27) K28) K65) M00)

                                         225/45R17
                                         K01) K04) K28)

                                         235/40R17
                                         K01) K02) K28)

                                         235/45R17
                                         K01) K02) K27) K28) K65)

                                         245/40R17
                                         K01) K02) K28)
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  MO 8075


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                               e4*2001/116*0121*..
ED                               e4*2007/46*0132*..
EDG                              e11*2001/116*0339*..
EDI                              e13*2007/46*1091*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105      Kia Ceed, Ceed SW         205/45R17                         A02) bis A10)
                (5-türer, Kombi)          M00)                              BF1)

                                         205/50R17
                                         A01) K04) M00)

                                         215/45R17

                                         225/40R17
                                         A01) K03) K04)

                                         225/45R17
                                         A01) K03) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                            e4*2001/116*0121*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105      Kia Pro Ceed           205/45R17                            A02) bis A10)
                (3-türer)              M00)                                 BF1)

                                         205/50R17
                                         A01) K04) M00)

                                         215/45R17

                                         225/40R17
                                         A01) K03) K04)

                                         225/45R17
                                         A01) K03) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                            e4*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100      Kia Ceed               205/45R17                            A01) bis A10)
                (3-Türer)              M00)                                 BF1) K01)

                                         215/45R17
                                         K04) K62) K63)

                                         235/40R17
                                         K04) K62) K63)
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Nr. :                       RA-000618-H0-306
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  MO 8075


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                              e4*2007/46*0496*..
JD                              e4*2007/46*0497*..
JDG                             e50*2007/46*0120*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100      Kia Ceed                 205/45R17                         A01) bis A10)
                (5-Türer, Kombi)         M00) N215)                        BF1) K01)

                                         215/45R17
                                         K04) K62) K63) N225)

                                         235/40R17
                                         K04) K62) K63)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                            e4*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150             Kia Ceed GT            225/45R17                           A01) bis A10)
                (3-Türer)                                                  BF1) EF0) K01) K04) K62) K63)
                                       235/40R17

                                         245/40R17
                                         K64)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                            e4*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150             Kia Ceed GT            225/45R17                           A01) bis A10)
                (5-Türer)              K62)                                BF1) EF0) K01) K04) K63)

                                         235/40R17

                                         245/40R17
                                         K62) K64)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     5 / 13
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  MO 8075


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DE                            e4*2007/46*1139*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77              Kia Niro               205/50R17                         A02) bis A10)
                                       M00)                              BF1) EF0)

                                        205/55R17
                                        M00)

                                        215/50R17
                                        M00)

                                        215/55R17
                                        A01) G01) M00)

                                        225/45R17

                                        225/50R17

                                        235/45R17

                                        245/45R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
TF                            e4*2007/46*0255*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121     Kia Optima             205/55R17                         A02) bis A10)
                                                                         BF1) M00)
                                        215/50R17
                                        A01) K04)
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Nr. :                       RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     6 / 13
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  MO 8075


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JF                             e4*2007/46*1018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 126      Kia Optima, Optima      215/50R17                         A01) bis A10)
                Sportswagon             A93a) K03) K04) M00)              BF1)

                                        215/55R17
                                        K03) K04) M00)

                                        225/50R17
                                        K01) K04)

                                        235/45R17
                                        A93a) K03) K04)

                                        235/50R17
                                        K01) K02)

                                        245/45R17
                                        K01) K04)

                                        255/45R17
                                        K01) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AM                            e4*2001/116*0139*..
AM                            e4*2007/46*0133*..
AMG                           e11*2001/116*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Kia Soul               205/50R17                          A02) bis A10)
                                       M00) N215)                         BF1)

                                        215/50R17
                                        G03) M00) N225)

                                        225/45R17

                                        235/45R17
                                        G03)
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  MO 8075


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PS                              e4*2007/46*0825*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150      Kia Soul                  205/50R17                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93) M00) N215)                   B28) BF1)

                                         205/55R17
                                         M00) N215)

                                         215/50R17
                                         A01) K04) M00)

                                         215/55R17
                                         A01) K04) M00)

                                         225/45R17
                                         A01) A93) K04)

                                         225/50R17
                                         A01) K04)

                                         235/45R17
                                         A01) K04)

                                         245/45R17
                                         A01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PS                              e4*2007/46*0825*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150      Kia Soul                 205/50R17                          A02) bis A10)
                (ohne                    A93) M00) N215)                    B28) BF1)
                Serienverbreiterung)
                                         205/55R17
                                         M00) N215)

                                         215/50R17
                                         A01) K03) K04) M00)

                                         215/55R17
                                         A01) K03) K04) M00)

                                         225/45R17
                                         A01) A93) K04)

                                         225/50R17
                                         A01) K01) K04)

                                         235/45R17
                                         A01) K03) K04)

                                         245/45R17
                                         A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     8 / 13
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  MO 8075


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
PSEV                          e9*2007/46*6160*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
25 bis 81       Kia Soul EV            205/50R17                           A02) bis A10)
                                       A93) M00)                           BF1)

                                         205/55R17
                                         A93) M00)

                                         215/50R17
                                         A01) A93) K03) M00)

                                         225/45R17
                                         A93)

                                         225/50R17
                                         A01) K01) K04)

                                         235/45R17
                                         A01) A93) K03)

                                         245/45R17
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                              e4*2001/116*0089*..
JES                             e4*2001/116*0120*..
JESG                            e11*2001/116*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Kia Sportage             215/60R17                         A02) bis A10)
                (mit                     ER1) M00) N225)                   BF1)
                Serienverbreiterungen,
                Fahrzeugbreite 1840 mm) 225/55R17
                                         N235)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                              e4*2001/116*0089*..
JES                             e4*2001/116*0120*..
JESG                            e11*2001/116*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Kia Sportage             215/55R17                         A01) bis A10)
                (ohne                    A93) M00) N225)                   BF1) K03)
                Serienverbreiterungen,
                Fahrzeugbreite 1800 mm) 215/60R17
                                         ER1) M00) N225)

                                         225/55R17
                                         N235)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     9 / 13
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  MO 8075


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SL                             e11*2007/46*0166*..
SLS                            e11*2007/46*0136*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Kia Sportage            215/60R17                         A02) bis A10)
                (ab Modell 2014)                                          BF1) E47a) M00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
YN                            e4*2007/46*0130*..
YN                            e4*2007/46*0131*..
YNS                           e4*2007/46*0261*..
YNS                           e4*2007/46*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94       Kia Venga              205/45R17                          A01) bis A10)
                                       K03) M00)                          BF1)

                                        205/50R17
                                        K01) K04) M00)

                                        215/45R17
                                        K01) K04)

                                        225/40R17
                                        K01) K04)

                                        225/45R17
                                        K01) K04)

                                        235/40R17
                                        K01) K02)

                                        235/45R17
                                        G1D) K01) K02) K55) K56) K57)

                                        245/40R17
                                        K01) K02) K55) K56)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
       je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
       montiert werden können.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B28)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
       • bel. Bremsscheibe Ø280x26 mm, 1 Kolben Faustsattel

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 4638
       Anzugsmoment: 120 Nm
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E47a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
      • Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06
      • Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1200 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G03)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
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K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K55)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
       Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
       auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.

K56)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
       Maßnahmen erforderlich.
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
       • die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach
         unten um 5 mm zu kürzen,
       • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
         aufzuweiten.

K57)   An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
       Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen. Der
       Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K62)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
         entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
         Radmitte umzulegen,
       • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K63)   An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
       um 10 mm aufzuweiten.

K64)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Befestigungsschraube des Stoßfängers ist um ca. 20 mm nach hinten zu versetzen
          und die Metallasche bis zur versetzten Schraube abzutrennen,
       • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist in
          einem Radius von 100mm um die Lasche der Stoßfängeroberkante auszuschneiden,
       • der restliche Kunststoffinnenkotflügel ist eng an das Radhaus anzulegen.

K65)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante sind von 100 mm vor bis 100 mm hinter der Radmitte um
         umzulegen,
       • der KS- Innenkotflügel ist in diesem Bereich eng ans Radhaus zu fixieren.
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Teiletyp :                  MO 8075


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 19a mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ MO 8075 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH

Geschäftsstelle Essen, 30.07.2018