Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 16b Seite : 1 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: MO 8075 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114G Radgröße: 8Jx17EH2+ Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø60.1 geprüfte Radlast: 630 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : TOYOTA (J) bzw. TOYOTA EUROPE (B) bzw. LEXUS Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4626 110 Nm E15UT(a)MS1, E15UTN(a), M12x1,5 HE15U(a), T25, T27, XE2(a), XA3(A), XA4 (EU, M), XW3(a), XW4(a), R1, E15EJ(a) AX1T(EU,M), AX1T(EU,M)- Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4626 120 Nm TMG, L10(a), HL10(a), HS19(a), M12x1,5 S19(a), XC1 (EU, M) RA-000618-G0-306-16b~TO-5-114_3-60-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 16b Seite : 2 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T25 e11*2001/116*0196*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 130 Toyota Avensis 205/50R17 A02) bis A10) (Fahrzeuge vor Facelift A01) K65)M00) 2006, ohne Serienbereifung 215/50R17) 215/45R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T25 e11*2001/116*0196*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 130 Toyota Avensis 205/50R17 A02) bis A10) (Fahrzeuge ab Facelift M00) 2006, mit Serienbereifung 215/50R17) 215/45R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S19(a) e6*2001/116*0103*.. HS19(a) e6*2001/116*0106*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 183 bis 218 Lexus GS300, GS450H 225/50R17 A02) bis A10) E64)EF0)ER2) 235/45R17 245/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A02) bis A10) E64)EF0)ER2)V00) RA-000618-G0-306-16b~TO-5-114_3-60-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 16b Seite : 3 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XE2(A) e11*2001/116*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 153 Lexus IS200D, IS220D, 205/50R17 A02) bis A10) IS250, IS250C M00)N215) E68)EF0) (Stufenheck, Cabrio) 215/45R17 G7E)N225) 225/45R17 N235) 245/40R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/45R17 A02) bis A10) E68)EF0)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XC1 (EU, M) e11*2007/46*2883*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 133 bis 180 Lexus RC200T, RC300H 225/50R17 A02) bis A10)B40) A94) EF0) 235/45R17 A94) 235/50R17 A01) A94)G01) 245/45R17 A94) 255/45R17 A94) RA-000618-G0-306-16b~TO-5-114_3-60-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 16b Seite : 4 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S19(a) e6*2001/116*0103*.. HS19(a) e6*2001/116*0106*.. L10(a) e6*2007/46*0034*.. HL10(a) e6*2007/46*0035*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 133 bis 215 Lexus GS200T, GS250, 225/50R17 A02) bis A10)B40) GS300H, GS450H A94) E65)E66)EF0)ER2) 235/45R17 A94) 235/50R17 A01)A94a)G01) 245/45R17 A94) 255/45R17 A94) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A02) bis A10)B40) A94) E65)E66)EF0)ER2)V00) 225/50R17 255/45R17 A02) bis A10)B40) A94) E65)E66)EF0)ER2)V00) 235/50R17 255/45R17 A02) bis A10)B40) A94) E65)E66)EF0)ER2)V00) RA-000618-G0-306-16b~TO-5-114_3-60-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 16b Seite : 5 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15J(a) e11*2001/116*0299*.. E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. E15UT(a)MS1 e11*2007/46*0167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 130 Toyota Auris 205/45R17 A02) bis A10) (1. Generation) M00)N215) E58) 205/50R17 G7F)M00)N215) 215/45R17 225/40R17 225/45R17 G7F) 235/40R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 73 Toyota Auris 205/45R17 A02) bis A10) (2. Generation, A93a)M00) N215) E59)E60) Ausführungen mit Verbundlenker-Hinterachse) 205/50R17 M00)N215) 215/45R17 225/40R17 225/45R17 235/40R17 A01) K28) RA-000618-G0-306-16b~TO-5-114_3-60-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 16b Seite : 6 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 97 Toyota Auris 205/45R17 A02) bis A10) (2. Generation, A93a)M00)N215) E59)E61) Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 205/50R17 M00)N215) 215/45R17 N225) 225/40R17 225/45R17 235/40R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T27 e11*2001/116*0331*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 130 Toyota Avensis 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93)G5V) M00) N215) EF0) 205/55R17 M00)N215) 215/50R17 M00) 215/55R17 G0Z)M00) 225/45R17 G5V) 225/50R17 235/45R17 245/45R17 255/45R17 GCS) RA-000618-G0-306-16b~TO-5-114_3-60-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 16b Seite : 7 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AX1T(EU,M) e11*2007/46*3641*.. AX1T(EU,M)-TMG e13*2007/46*1765*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 72 bis 85 Toyota C-HR 215/55R17 A02) bis A10) A93a)M00) 215/60R17 M00) 225/55R17 A01)K03)K91) 235/50R17 A01)K01)K04)K91) 235/55R17 A01)K01)K04)K91) 245/50R17 A01)K01)K04)K91) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1 e11*2001/116*0222*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 100 Toyota Corolla Verso 205/50R17 A02) bis A10) M00) 215/45R17 225/45R17 245/40R17 A01) K68) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1 e11*2001/116*0222*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 Toyota Corolla Verso 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 245/40R17 A01) K68) RA-000618-G0-306-16b~TO-5-114_3-60-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 16b Seite : 8 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(a) e6*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 130 Toyota RAV4 225/60R17 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung, E62)EF0) nur bis EG-Genehmigungs- 225/65R17 Nr.: e6*2001/116*0105*08) 235/60R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(a) e6*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 130 Toyota RAV4 225/60R17 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung, E62)EF0)ER2) nur bis EG-Genehmigungs- 225/65R17 Nr.: e6*2001/116*0105*08) 235/60R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(a) e6*2001/116*0105*.. XA4 (EU, M) e6*2007/46*0166*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 114 Toyota RAV4 225/65R17 A02) bis A10) (nur Ausführungen ab EG- G6X) E63)EF0)ER2) Genehmigungs-Nr.: e6*2001/116*0105*09 bzw. e6*2007/46*0166*00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XW3(a) e11*2001/116*0264*.. XW4(a) e11*2007/46*0157*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 Toyota Prius Plus 205/50R17 A02) bis A10) M00) 225/45R17 RA-000618-G0-306-16b~TO-5-114_3-60-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 16b Seite : 9 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15EJ(a) e11*2001/116*0304*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 97 Toyota Corolla 205/45R17 A02) bis A10) (Stufenheck) A93a)M00) N215) E67) 205/45R17 M+S A93a)M00) 205/50R17 G6D)M00) N215) 205/50R17 M+S G6D)M00) 215/45R17 225/45R17 G6D) 235/40R17 A01) K12) RA-000618-G0-306-16b~TO-5-114_3-60-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 16b Seite : 10 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XE2(A) e11*2001/116*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 133 bis 180 Lexus IS200T, IS250, 205/50R17 A02) bis A10) IS300H M00)N215) E69)EF0) (Nur zulässig an Fahrzeugen ab EG- 215/45R17 Nummer: N225) e11*2001/116*0206*10) 225/45R17 235/40R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R17 235/40R17 A02) bis A10) M00)N215) E69)EF0)V00) 205/45R17 M+S 235/40R17 M+S A02) bis A10) M00) E69)EF0)V00) 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) M00)N215) E69)EF0)V00) 205/50R17 M+S 225/45R17 M+S A02) bis A10) M00) E69)EF0)V00) 215/45R17 235/40R17 A02) bis A10) N225) E69)EF0)V00) 215/45R17 M+S 235/40R17 M+S A02) bis A10) E69)EF0)V00) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000618-G0-306-16b~TO-5-114_3-60-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 16b Seite : 11 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000618-G0-306-16b~TO-5-114_3-60-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 16b Seite : 12 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B40) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: -4-Kolben Festsattel ABVICS, belüftete Bremsscheibe Ø356x30 mm. E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'. E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'. E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08 E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09 bzw. e6*2007/46*0166*00 E64) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05 beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a) E65) Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06 E66) Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08 E67) Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09. E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09 E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*10 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. RA-000618-G0-306-16b~TO-5-114_3-60-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 16b Seite : 13 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg 225/50R17 2007 1256 225/60R17 2141 1188 225/65R17 2208 1156 235/45R17 1964 1260 235/50R17 2037 1240 235/60R17 2178 1170 245/45R17 1989 1260 255/45R17 2019 1250 Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000618-G0-306-16b~TO-5-114_3-60-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 16b Seite : 14 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft werden. RA-000618-G0-306-16b~TO-5-114_3-60-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 16b Seite : 15 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 K68) An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb Schwellerkante umzulegen, - im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt komplett vom Halter zu entfernen, - der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben, - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen, - die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen. K91) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen, - die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte). M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. RA-000618-G0-306-16b~TO-5-114_3-60-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545 Nr. : RA-000618-G0-306 Anlage-Nr. : 16b Seite : 16 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 Die Anlage Nr. 16b mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ MO 8075 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH. Geschäftsstelle Essen, 17.10.2017 RA-000618-G0-306-16b~TO-5-114_3-60-ET45.docx