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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     1 / 12
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  MO 8075


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                            MO 8075
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                                           Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                       114G
Radgröße:                                                        8Jx17EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                                  45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             114,3 mm
Lochzahl:                                                              5
Mittenlochdurchmesser:                                             72,6 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                    Ø72.5/Ø66.1
geprüfte Radlast: *)                                                630 kg
 bei Reifenabrollumfang:                                  2000 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       RENAULT

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                            Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm                  4895        110 Nm
BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm                  4895        120 Nm
BF3         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm                  4885        130 Nm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R                               e2*2001/116*0327*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 162     Renault Clio RS          205/45R17                           A01) bis A10)
                (4. Generation)          K19) M00)                           BF1) K04) K87)

                                         215/40R17
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Nr. :                       RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     2 / 12
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  MO 8075


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                              e2*2001/116*0373*..
Z                              e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Fluence         205/50R17                           A02) bis A10)
                                        M00)                                BF2)

                                         205/55R17
                                         A01) K84) M00)

                                         215/50R17
                                         A01) K04) K84) M00)

                                         225/45R17
                                         A93a)

                                         235/45R17
                                         A01) K04) K84)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                e2*2001/116*0363*..
T                                e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 118      Renault Laguna            205/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,        M00)                              BF3) E62)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen    205/55R17
                195/.. oder 205/..)       M00)

                                         215/50R17
                                         M00)

                                         215/55R17
                                         M00)

                                         225/45R17

                                         225/50R17

                                         235/45R17

                                         235/50R17

                                         245/45R17

                                         255/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  MO 8075


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                e2*2001/116*0363*..
T                                e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 175      Renault Laguna            215/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,        ER3) M00)                         BF3) E62) EF0)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen    215/55R17
                215/.. oder 225/..)       ER1) M00)

                                         225/45R17
                                         ER3)

                                         225/50R17
                                         ER2)

                                         235/45R17
                                         ER3)

                                         235/50R17
                                         ER1)

                                         245/45R17
                                         ER3)

                                         255/45R17
                                         ER2)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T                               e2*2001/116*0363*..
T                               e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 175      Renault Laguna           205/50R17                          A02) bis A10)
                (Allradlenkung)          ER3) M00) N215)                    BF3) EF0)

                                         205/55R17
                                         ER2) M00) N215)

                                         225/45R17
                                         ER3)

                                         235/45R17
                                         ER3)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     4 / 12
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  MO 8075


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2001/116*0373*..
Z                               e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane           205/45R17                            A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig,      A93) M00)                            BF1)
                Coupe, Kombi,
                Ausführungen mit         205/50R17
                kleinsten Serienreifen   A93) M00)
                195/65R15 oder
                205/55R16 oder           215/45R17
                205/50R17)               A93)

                                         225/45R17
                                         A93)

                                         235/40R17
                                         A93)

                                         235/45R17
                                         A01) G1D) K78)

                                         245/40R17
                                         A01) K78)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2001/116*0373*..
Z                               e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane           205/50R17                            A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig,      A93) M00)                            BF1)
                Coupe, Kombi,
                Ausführungen mit         205/55R17
                Serienreifen 205/65R15 A01) K78) M00)
                oder 205/60R16 oder
                205/55R17)               215/50R17
                                         A01) K77) K78) M00)

                                         225/45R17
                                         A93)

                                         225/50R17
                                         A01) K77) K78) K79)

                                         235/45R17
                                         A01) K78)

                                         245/40R17
                                         A01) G3B) K78)

                                         245/45R17
                                         A01) K77) K78) K79)

                                         255/45R17
                                         A01) G6P) K04) K28) K77) K78) K79)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     5 / 12
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  MO 8075


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2001/116*0373*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 132     Renault Megane           225/45R17                         A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig,      A93)                              BF1) E70) EF0)
                Coupe, Kombi,
                Ausführungen mit         235/40R17
                kleinsten Serienreifen   A93)
                225/..)
                                         235/45R17
                                         A01) G01) K78)

                                         245/40R17
                                         A01) K78)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB                           e2*2007/46*0546*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130      Renault Megane, Megane 205/45R17                           A02) bis A10)
                Grandtour              M00) N215) T88)                     BF2)

                                         205/50R17
                                         M00) N215)

                                         215/45R17
                                         N225)

                                         225/45R17

                                         235/40R17

                                         235/45R17
                                         G1D)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB                           e2*2007/46*0546*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
151             Renault Megane GT,     225/45R17                           A02) bis A10)
                Megane Grandtour GT                                        BF2)
                                       235/40R17

                                         235/45R17
                                         A01) G01)
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Nr. :                       RA-000618-H0-306
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Seite :                     6 / 12
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  MO 8075


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                              e2*2001/116*0379*..
JZ                              e2*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81       Renault Scenic, Grand    205/50R17                         A02) bis A10)
                Scenic                   A93) M00)                         BF1)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   205/55R17
                195/65R15 oder           A01) A93a) G6N) K64) M00)
                205/55R16)
                                         215/50R17
                                         A93a) G6N) M00)

                                         225/45R17
                                         A93)

                                         225/50R17
                                         A01) G6N) K64)

                                         235/45R17
                                         G3C)

                                         245/45R17
                                         A01) G6N) K64)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                              e2*2001/116*0379*..
JZ                              e2*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 103      Renault Scenic, Grand    205/50R17                         A02) bis A10)
                Scenic                   A93) ER3) M00)                    BF1)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   205/55R17
                205/65R15 oder           A01) A93a) ER2) K64) M00)
                205/60R16 oder
                205/55R17)               215/50R17
                                         A93a) ER3) M00)

                                         225/50R17
                                         A01) ER2) K64)

                                         235/45R17
                                         ER3)

                                         245/45R17
                                         A01) ER3) K64)

                                         255/45R17
                                         A01) ER2) GA4) K04) K64) K82)
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Nr. :                       RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. :                18b
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  MO 8075


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                              e2*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 118     Renault Scenic, Grand    225/50R17                         A02) bis A10)
                Scenic                   A01) K64)                         BF1) EF0)
                (Ausführungen mit
                Serienreifen 225/50R17 235/45R17
                ww. 225/45R18)
                                         245/45R17
                                         A01) K64)

                                         255/45R17
                                         A01) K04) K64) K82)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                             e2*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 97       Renault Scenic XMOD     205/50R17                          A02) bis A10)
                                        M00)                               BF1)

                                         225/45R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RFD                            e11*2007/46*2969*..
RFD                            e2*2007/46*0653*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147      Renault Talisman,       215/50R17                          A02) bis A10)
                Talisman Grandtour      A93a) G7K) M00) N225)              BF2) EF0)

                                         215/55R17
                                         M00) N225)

                                         225/50R17

                                         225/55R17

                                         235/45R17
                                         A93a) G7K)

                                         235/50R17

                                         245/45R17
                                         GDU)

                                         255/45R17
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Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
       je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
       montiert werden können.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     9 / 12
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Teiletyp :                  MO 8075


A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
       Zubehörkit: 4895
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
       Zubehörkit: 4895
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
       Zubehörkit: 4885
       Anzugsmoment: 130 Nm

E62)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E70)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen
       8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx18H2 ET65 ausgerüstet sind.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1240 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1250 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1260 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     10 / 12
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  MO 8075



G3B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 205/55R16, 205/60R16, 205/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G3C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
     205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GA4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GDU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
     245/40R19, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K19)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
       aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     11 / 12
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  MO 8075


K64)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind
          komplett zu kürzen,
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste
          bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
          Radhausausschnittkante) abzutrennen,
       • die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus
          anzulegen und festzukleben.

K77)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       eng an die Radhauskante anzulegen.

K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
          Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
       • der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
       • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.

K79)   An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung
       befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen.

K82)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 30° vor Radmitte bis zum Schweller um 5 mm
       nach außen aufzuweiten.

K84)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach
       außen aufzuweiten.

K87)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um
       10 mm aufzuweiten.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000618-H0-306
Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     12 / 12
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  MO 8075


Die Anlage 18b mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ MO 8075 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH

Geschäftsstelle Essen, 30.07.2018