Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO Nr. : RA-000618-H0-306 Anlage-Nr. : 16a Seite : 1/7 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: MO 8075 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114G Radgröße: 8Jx17EH2+ Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,6 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø60.1 geprüfte Radlast: *) 630 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: SUZUKI Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 4867 110 Nm BF2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm 4778 110 Nm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FR e4*2007/46*0142*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 131 Suzuki Kizashi 215/55R17 A02) bis A10) (4-türig Limousine) M00) BF1) 225/50R17 245/45R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO Nr. : RA-000618-H0-306 Anlage-Nr. : 16a Seite : 2/7 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): EY e4*2001/116*0105*.. EY e4*2007/46*0284*.. EY-2 e50*2007/46*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10) (5-türig, mit A98a) M00) BF2) Serienverbreiterung) 205/55R17 A98a) M00) 215/50R17 A98a) M00) 225/45R17 A98a) 235/45R17 A98a) 245/40R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): EY e4*2001/116*0105*.. EY e4*2007/46*0284*.. EY-2 e50*2007/46*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10) (5-türig, ohne A98a) M00) BF2) Serienverbreiterung) 205/55R17 A98a) M00) 215/50R17 A98a) M00) 225/45R17 A98a) 235/45R17 A98a) 245/40R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO Nr. : RA-000618-H0-306 Anlage-Nr. : 16a Seite : 3/7 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GY e4*2001/116*0124*.. GY e4*2007/46*0291*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 88 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10) (5-türig, mit A98a) M00) BF1) Serienverbreiterung) 205/55R17 A98a) M00) 215/50R17 A98a) M00) 225/45R17 A98a) 235/45R17 A98a) 245/40R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GY e4*2001/116*0124*.. GY e4*2007/46*0291*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 88 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10) (5-türig, ohne A98a) M00) BF1) Serienverbreiterung) 205/55R17 A98a) M00) 215/50R17 A98a) M00) 225/45R17 A98a) 235/45R17 A98a) 245/40R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO Nr. : RA-000618-H0-306 Anlage-Nr. : 16a Seite : 4/7 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JY e4*2007/46*0779*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 Suzuki SX4 205/50R17 A02) bis A10) (bis EG-Genehmigungs- M00) BF2) E45) Nr. e4*2007/46*0779*03) 205/55R17 A01) K49) M00) 215/45R17 225/45R17 A01) K01) 235/40R17 A01) K01) 235/45R17 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JY e4*2007/46*0779*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 103 Suzuki SX4 215/50R17 A01) bis A10) (ab EG-Genehmigungs- M00) BF2) E45a) K04) Nr. e4*2007/46*0779*04) 215/55R17 M00) 225/50R17 K01) 235/45R17 245/45R17 K01) 255/45R17 K01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO Nr. : RA-000618-H0-306 Anlage-Nr. : 16a Seite : 5/7 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JT e4*2001/116*0091*.. JT e4*2007/46*0292*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 78 bis 171 Suzuki Grand Vitara 225/60R17 A02) bis A10) (3- und 5-türig) ER3) BF1) 225/65R17 ER1) 235/60R17 A01) ER2) K04) 245/55R17 A01) ER3) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LY e4*2007/46*0928*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 103 Suzuki Vitara 215/50R17 A01) bis A10) M00) BF2) K04) 215/55R17 M00) 225/50R17 K01) 235/45R17 245/45R17 K01) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht nicht, so sind sie nicht zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO Nr. : RA-000618-H0-306 Anlage-Nr. : 16a Seite : 6/7 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Zubehörkit: 4867 Anzugsmoment: 110 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm Zubehörkit: 4778 Anzugsmoment: 110 Nm E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03 E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04 ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1150 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48545 nach §22 StVZO Nr. : RA-000618-H0-306 Anlage-Nr. : 16a Seite : 7/7 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : MO 8075 ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1170 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1180 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage 16a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ MO 8075 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH Geschäftsstelle Essen, 30.07.2018