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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000838-B0-306
Anlage-Nr. :                24
Seite :                     1 / 11
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  NAJ II 808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 NAJ II 808
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RH
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             120D
Radgröße:                                                8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   74,1 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø74.1/Ø72.6
geprüfte Radlast: *)                                      925 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm         4636        120 Nm
BF2         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                               140 Nm
            Schaftlänge 27 mm
BF3         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm         4829       140 Nm
BF4         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm         4636       110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000838-B0-306
Anlage-Nr. :                24
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  NAJ II 808


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
182                             e1*2001/116*0352*..
1C                              e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 1er                  205/40R18                                A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)          N215) T86)                               BF1)

                                         205/45R18
                                         M00) N215) T86)

                                         215/40R18
                                         N225)

                                         225/35R18
                                         A01) K03) K04) T87)

                                         225/40R18
                                         A01) K03) K04)

                                         235/35R18
                                         A01) K03) K04) K57)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne              hinten
                                          205/40R18          225/35R18            A01) bis A10)
                                                             K04)                 BF1) T87) V00)
                                          205/40R18          235/35R18            A01) bis A10)
                                                             K04) K57)            BF1) V00)
                                          205/45R18          225/40R18            A01) bis A10)
                                          M00)               K04)                 BF1) V00)
                                          215/40R18          245/35R18            A02) bis A10)
                                                                                  BF1) V00)

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
187                               e1*2001/116*0287*..
1K2                               e1*2007/46*0273*..
1K4                               e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195      BMW 1er                    225/35R18                              A01) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ                                         BF1) K03)
                1K2 bis Genehmigungs- 225/40R18
                Nr.
                e1*2007/46*0273*03;
                beim Typ 1K4 bis
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50944 nach §22 StVZO
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Teiletyp :                  NAJ II 808


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                               e1*2007/46*0273*..
1K4                               e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
235 bis 250     BMW 1er, 1er xDrive        215/40R18 M+S                       A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ A94) W225)                           BF2)
                1K2 ab Genehmigungs-
                Nr.                        225/35R18 M+S
                e1*2007/46*0273*04;        A94) T87)
                beim Typ 1K4 ab
                Genehmigungs-Nr.           225/40R18 M+S
                e1*2007/46*0283*04)        A94a)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                          vorne              hinten
                                          225/40R18          245/35R18          A02) bis A10)
                                                                                BF2) V00)

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                               e1*2007/46*0273*..
1K4                               e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175      BMW 1er, 1er xDrive        205/40R18                           A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ A94) N215) T86)                      BF2) EF0)
                1K2 ab Genehmigungs-
                Nr.                        205/45R18
                e1*2007/46*0273*04;        A94) M00) N215) T86)
                beim Typ 1K4 ab
                Genehmigungs-Nr.           215/40R18
                e1*2007/46*0283*04)        A94) N225)

                                         225/35R18
                                         A94) N235) T87)

                                         225/40R18
                                         A94a) N235)

                                         235/40R18
                                         A01) G01) K04) N245)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                          vorne              hinten
                                          215/40R18          235/35R18          A02) bis A10)
                                                                                BF2) EF0) N225) N245) V00)
                                          215/40R18          245/35R18          A02) bis A10)
                                                                                BF2) EF0) N225) V00)
                                          225/40R18          245/35R18          A02) bis A10)
                                                                                BF2) EF0) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50944 nach §22 StVZO
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Teiletyp :                  NAJ II 808


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                               e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 185     BMW 2er, 2er xDrive       215/40R18                              A02) bis A10)
                (Serie bis einschließlich A94)                                   BF2)
                17 Zoll Sommerbereifung)
                                          225/35R18
                                          A01) A94) K04) T87)

                                         225/40R18
                                         A01) A94a) K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         205/40R18          225/35R18            A01) bis A10)
                                                            A94) K04)            BF2) T87) V00)
                                         205/40R18          235/35R18            A02) bis A10)
                                                                                 BF2) V00)
                                         205/45R18          225/40R18            A01) bis A10)
                                                            A94a) K04)           BF2) V00)
                                         215/40R18          235/35R18            A02) bis A10)
                                                                                 BF2) V00)
                                         215/40R18          245/35R18            A02) bis A10)
                                                                                 BF2) V00)
                                         225/40R18          245/35R18            A02) bis A10)
                                                                                 BF2) V00)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                               e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 250     BMW 2er, 2er xDrive,      215/40R18 M+S                          A02) bis A10)
                M235i, M240i, M235i       A94) W225)                             BF2)
                xDrive, M240i xDrive
                (Serie ab 18 Zoll         225/35R18 M+S
                Sommerbereifung)          A01) A94) K04) T87)

                                         225/40R18 M+S
                                         A01) A94a) K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/40R18          245/35R18          A02) bis A10)
                                                                               BF2) V00)
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Nr. :                       RA-000838-B0-306
Anlage-Nr. :                24
Seite :                     5 / 11
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  NAJ II 808


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
346C                            e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346K                            e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
346L                            e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346R                            e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X                            e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142      BMW 3er                  205/40R18                            A02) bis A10)
                (außer 330i, 330d)       A94a) T86)                           BF1)

                                         205/45R18
                                         M00) T86)

                                         215/40R18
                                         T89)

                                         225/40R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
346C                          e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346L                          e1*98/14*0097*..
346R                          e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X                          e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170     BMW 3er                215/40R18                              A02) bis A10)
                (330i, 330d)           T89)                                   BF1)

                                         225/40R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                           e1*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3                 225/50R18                              A01) bis A10)
                                       N235)                                  BF3) K01)

                                         235/50R18

                                         245/45R18

                                         255/45R18

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         235/50R18          255/45R18          A01) bis A10)
                                         K01)                                  BF3) V00)
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  NAJ II 808


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                             e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 142      BMW Z3                   205/40R18                            A02) bis A10)
                (Fahrzeugbreite 1692     N215)                                BF1) E42)
                mm)
                                         215/40R18
                                         N225)

                                         225/35R18

                                         235/35R18
                                         A01) K01) K02)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                             e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 170     BMW Z3                   205/40R18                            A02) bis A10)
                (Fahrzeugbreite 1740     N215)                                BF4) E43)
                mm)
                                         215/40R18
                                         N225)

                                         225/35R18

                                         235/35R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                          e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140      Mini Countryman, Mini   205/45R18                             A01) bis A10)
                Countryman Allrad       A93) K04) M00) N215)                  BF2) K01)

                                         215/45R18
                                         A93a) K04) N225)

                                         225/40R18
                                         K04)

                                         225/45R18
                                         K04)

                                         235/40R18
                                         K04)

                                         245/40R18
                                         K02)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/45R18          245/40R18          A01) bis A10)
                                         K01)               K02)               BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000838-B0-306
Anlage-Nr. :                24
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  NAJ II 808


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                         e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Countryman John   205/45R18 M+S                             A01) bis A10)
                Cooper Works           A93) K04) M00)                            BF2) K01)

                                         215/45R18 M+S
                                         A93a) K04)

                                         225/40R18
                                         K04)

                                         225/45R18
                                         K04)

                                         235/40R18
                                         K04)

                                         245/40R18
                                         K02)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         205/45R18 M+S 225/40R18 M+S             A01) bis A10)
                                         A93) K01) M00)     K04)                 BF2) V00)
                                         225/45R18          245/40R18            A01) bis A10)
                                         K01)               K02)                 BF2) V00)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                          e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140      Mini Paceman              205/45R18                              A01) bis A10)
                (Frontantrieb, Allrad)    A93a) M00)                             BF2) K01) K04)

                                         215/45R18

                                         225/45R18

                                         245/40R18
                                         K85)
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Nr. :                       RA-000838-B0-306
Anlage-Nr. :                24
Seite :                     8 / 11
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  NAJ II 808


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                       e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Paceman John      205/45R18 M+S                     A01) bis A10)
                Cooper Works           A93a) M00)                        BF2) K01) K04)

                                        215/45R18 M+S

                                        225/45R18

                                        235/40R18
                                        K85)

                                        245/40R18
                                        K85)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Nr. :                       RA-000838-B0-306
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  NAJ II 808


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
       je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
       montiert werden können.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
       Zubehörkit: 4636
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
       Zubehörkit: 4829
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
       Zubehörkit: 4636
       Anzugsmoment: 110 Nm

E42)   Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).

E43)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).
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Teiletyp :                  NAJ II 808



EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K57)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
       auszuschneiden.

K85)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
          eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
       • die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
       • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen
          und klebend zu befestigen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50944 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000838-B0-306
Anlage-Nr. :                24
Seite :                     11 / 11
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  NAJ II 808



N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 24 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ NAJ II 808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH

Geschäftsstelle Essen, 06.09.2018