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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000838-A0-306
Anlage-Nr. :                24
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  NAJ II 808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               NAJ II 808
Art des Rades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RH
Montageposition:                               Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           120D
Radgröße:                                              8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                      45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  120 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                74,10 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        Ø74.1/Ø72.6
geprüfte Radlast:                                       925 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2260 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   BMW




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000838-A0-306
Anlage-Nr. :                24
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  NAJ II 808


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
182, 187, 346C, 346K, 346L,      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             4636     120 Nm
346R, 346X, Z85                  M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
1K2, 1K4                         bis Nachtrag 03:                            4636    120 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
                                 ab Nachtrag 04:                             4631    140 Nm
                                 Serien- Radschraube, Kegel 60°,
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
1C                               BMW 1er:                                    4636    120 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
                                 BMW 2er:                                    4631    140 Nm
                                 Serien- Radschraube, Kegel 60°,
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
X83                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             4829    140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
X53                              Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte      4631    140 Nm
                                 beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 32 mm
UKL/X, UKL-C/X                   Serien- Radschraube, Kegel 60°,             4631    140 Nm
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000838-A0-306
Anlage-Nr. :                24
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  NAJ II 808


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
182                             e1*2001/116*0352*..
1C                              e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 1er                  205/40R18                                  A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)          N215)T86)

                                            205/45R18
                                            M00)N215)T86)

                                            215/40R18
                                            N225)

                                            225/35R18
                                            A01)K03)K04)T87)

                                            225/40R18
                                            A01)K03)K04)

                                            235/35R18
                                            A01)K03)K04)K57)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            205/40R18            225/35R18          A01) bis A10)
                                                                 K04)T87)           V00)

                                            205/40R18              235/35R18        A01) bis A10)
                                                                   K04)K57)         V00)

                                            205/45R18              225/40R18        A01) bis A10)
                                            M00)                   K04)             V00)

                                            215/40R18              245/35R18        A01) bis A10)
                                                                   K04)K64)         V00)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
187                                 e1*2001/116*0287*..
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195      BMW 1er                       225/35R18                             A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K03)
                bis Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*03; beim 225/40R18
                Typ 1K4 bis                   A01)K03)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*03)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  NAJ II 808


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
235 bis 240     BMW 1er, 1er xDrive           215/40R18 M+S                         A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A94)W225)
                ab Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*04; beim 225/35R18 M+S
                Typ 1K4 ab                    A94)T87)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*04)           225/40R18 M+S
                                              A94a)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                 K04)               V00)




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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  NAJ II 808


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175      BMW 1er, 1er xDrive           205/40R18                             A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A94)N215)T86)                         EF0)
                ab Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*04; beim 205/45R18
                Typ 1K4 ab                    A94)M00)N215)T86)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*04)           215/40R18
                                              A94)N225)

                                            225/35R18
                                            A94)N235)T87)

                                            225/40R18
                                            A94a)N235)

                                            235/40R18
                                            A01)G01)K04)N245)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            215/40R18            235/35R18          A01) bis A10)
                                            N225)                A94a)K04)N245)     EF0)V00)

                                            215/40R18              245/35R18        A01) bis A10)
                                            N225)                  K04)             EF0)V00)

                                            225/40R18              245/35R18        A01) bis A10)
                                                                   K04)             EF0)V00)




RA-000838-A0-306-24~BM-5-120-72_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000838-A0-306
Anlage-Nr. :                24
Seite :                     6 / 16                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  NAJ II 808


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                                 e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 180     BMW 2er, 2er xDrive          215/40R18                             A02) bis A10)
                (Serie bis einschließlich 17 A94)N225)
                Zoll Sommerbereifung)
                                             225/35R18
                                             A01)A94)K04)N235)T87)

                                            225/40R18
                                            A01)A94a)K04)N235)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen  Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            205/40R18            225/35R18         A01) bis A10)
                                            N215)                A94)K04)N235)T87) V00)

                                            205/40R18 M+S         225/35R18 M+S    A01) bis A10)
                                            W215)                 A94)K04)T87)     V00)

                                            205/40R18             235/35R18        A01) bis A10)
                                            N215)                 A94a)K04)N245)   V00)

                                            205/45R18             225/40R18        A01) bis A10)
                                            M00)N215)             A94a)K04)N235)   V00)

                                            205/45R18 M+S         225/40R18 M+S    A01) bis A10)
                                            M00)W215)             A94a)K04)        V00)

                                            215/40R18             235/35R18        A01) bis A10)
                                            N225)                 A94a)K04)N245)   V00)

                                            215/40R18             245/35R18        A01) bis A10)
                                            N225)                 K04)             V00)

                                            225/40R18             245/35R18        A01) bis A10)
                                                                  K04)             V00)




RA-000838-A0-306-24~BM-5-120-72_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000838-A0-306
Anlage-Nr. :                24
Seite :                     7 / 16                                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  NAJ II 808


Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                                       e1*2007/46*0277*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240            BMW 2er, 2er xDrive,       215/40R18                               A02) bis A10)
                       M235i, M235i xDrive        A94)N225)
                       (Serie ab 18 Zoll
                       Sommerbereifung)           215/40R18 M+S
                                                  A94)W225)

                                                  225/35R18
                                                  A01)A94)K04)N235)T87)

                                                  225/35R18 M+S
                                                  A01)A94)K04)T87)

                                                  225/40R18
                                                  A01)A94a)K04)N235)

                                                  225/40R18 M+S
                                                  A01)A94a)K04)

                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                  vorne                hinten
                                                  225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                       K04)               V00)



Typ:                           346L
ABE / EG-Genehmigung:          e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.., e1*2001/116*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 170    BMW 3 er                  225/40R18                                 A02) bis A10)
              (Limousine, Touring)       T92)

                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                  vorne                hinten
                                                  225/40R18            245/35R18          A02) bis A10)
                                                                                          T92)V00)
e1*98/14*0097*16E                                                                         5/120/72.5



Typ:                         346C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 170    BMW 3 er Coupé          225/40R18                                          A02) bis A10)

                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                  vorne                hinten
                                                  225/40R18            245/35R18          A02) bis A10)
                                                                                          V00)
e1*2001/116*0112*15E   1000/1100(1210)                                                    5/120/72.5




RA-000838-A0-306-24~BM-5-120-72_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000838-A0-306
Anlage-Nr. :                24
Seite :                     8 / 16                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  NAJ II 808


Typ:                         346R
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 170   BMW 3 er Cabrio         225/40R18                                        A02) bis A10)

                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                vorne                hinten
                                                225/40R18            245/35R18          A02) bis A10)
                                                                                        V00)
e1*2001/116*0146*13E   970/1115(1225)                                                   5/120/72.5



Typ:                         346K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 141    BMW 3 (Kompakt-Lim.)    225/40R18                                        A02) bis A10)

                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                vorne                hinten
                                                225/40R18            245/35R18          A02) bis A10)
                                                                                        V00)
e1*2001/116*0167*09E   935/1045(1160)                                                   5/120/72.5



Typ:                          346X
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 135 bis 170   BMW 3 (Allrad)           225/40R18                                       A02) bis A10)


e1*2001/116*0144*08E   1090/1180(1250)                                                  5/120/72.5



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                                   e1*2001/116*0249*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210            BMW X3                  225/50R18                                A02) bis A10)
                                               A01)K01)N235)

                                                235/50R18
                                                A01)K01)

                                                245/45R18
                                                A01)K01)

                                                255/45R18
                                                A01)K01)

                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                vorne                hinten
                                                235/50R18            255/45R18          A01) bis A10)
                                                K01)                                    V00)



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000838-A0-306
Anlage-Nr. :                24
Seite :                     9 / 16                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  NAJ II 808


Typ:                         X53
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0153*.. , e1*2001/116*0153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 135 bis 235   BMW X5                  235/60R18 M+S                             A02) bis A10)
                                       E47a)                                     X99)

                                         235/60R18
                                         E47)

                                         255/55R18

255 bis 265             BMW X5           255/55R18 M+S                           A02) bis A10)
                                                                                 X99)

e1*2001/116*0153*13E   1305/1530(1660)



Typ:                         Z85
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0219*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 195   BMW Z4                 225/35R18                                  A02) bis A10)

                                         225/40R18

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                 K04)V00)
e1*2001/116*0219*07E   790/890                                                   5/120/72.5




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Anlage-Nr. :                24
Seite :                     10 / 16                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  NAJ II 808


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                           e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140      Mini Countryman, Mini    205/45R18                                A02) bis A10)
                Countryman Allrad        A01)A93)K01)K04)M00)N215)

                                          215/45R18
                                          A01)A93a)K01)K04)N225)

                                          225/40R18
                                          A01)K01)K04)

                                          225/45R18
                                          A01)K01)K04)

                                          235/40R18
                                          A01)K01)K04)

                                          245/40R18
                                          A01)K01)K02)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                          K01)                 K02)               V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000838-A0-306
Anlage-Nr. :                24
Seite :                     11 / 16                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  NAJ II 808


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                           e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Countryman John     205/45R18 M+S                              A02) bis A10)
                Cooper Works             A01)A93)K01)K04)M00)

                                            215/45R18 M+S
                                            A01)A93a)K01)K04)

                                            225/40R18
                                            A01)K01)K04)

                                            225/45R18
                                            A01)K01)K04)

                                            235/40R18
                                            A01)K01)K04)

                                            245/40R18
                                            A01)K01)K02)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            205/45R18 M+S        225/40R18 M+S      A01) bis A10)
                                            A93)K01)M00)         K04)               V00)

                                            225/45R18             245/40R18         A01) bis A10)
                                            K01)                  K02)              V00)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                             e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 135      Mini Paceman                 205/45R18                              A02) bis A10)
                (Frontantrieb, Allrad)       A01)A93a)K01)K04)M00)

                                            215/45R18
                                            A01)K01)K04)

                                            225/45R18
                                            A01)K01)K04)

                                            245/40R18
                                            A01)K01)K04)K85)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000838-A0-306
Anlage-Nr. :                24
Seite :                     12 / 16                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  NAJ II 808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                        e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Paceman John Cooper 205/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                Works                    A01)A93a)K01)K04)M00)

                                          215/45R18 M+S
                                          A01)K01)K04)

                                          225/45R18
                                          A01)K01)K04)

                                          235/40R18
                                          A01)K01)K04)K85)

                                          245/40R18
                                          A01)K01)K04)K85)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.


RA-000838-A0-306-24~BM-5-120-72_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000838-A0-306
Anlage-Nr. :                24
Seite :                     13 / 16                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  NAJ II 808


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E47) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E47a) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die an Achse 2 serienmäßig nur mit einer
     Reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO
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Teiletyp :                  NAJ II 808


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
     Blechlasche entsprechend zu kürzen.




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K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
         auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
     - die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
     - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
         einzuformen und klebend zu befestigen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




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Teiletyp :                  NAJ II 808


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.

X99) Entgegen Auflage A06) dürfen zur Befestigung der Sonderräder nur die serienmäßigen
     Befestigungsteile verwendet werden.


Die Anlage Nr. 24 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ NAJ II 808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 30.03.2016




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