Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000838-A0-306 Anlage-Nr. : 24 Seite : 1 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NAJ II 808 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NAJ II 808 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 120D Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 74,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø74.1/Ø72.6 geprüfte Radlast: 925 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW RA-000838-A0-306-24~BM-5-120-72_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000838-A0-306 Anlage-Nr. : 24 Seite : 2 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NAJ II 808 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 182, 187, 346C, 346K, 346L, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4636 120 Nm 346R, 346X, Z85 M12x1,5, Schaftlänge 29 mm 1K2, 1K4 bis Nachtrag 03: 4636 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm ab Nachtrag 04: 4631 140 Nm Serien- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm 1C BMW 1er: 4636 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm BMW 2er: 4631 140 Nm Serien- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4829 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 29 mm X53 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte 4631 140 Nm beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm UKL/X, UKL-C/X Serien- Radschraube, Kegel 60°, 4631 140 Nm Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm RA-000838-A0-306-24~BM-5-120-72_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000838-A0-306 Anlage-Nr. : 24 Seite : 3 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NAJ II 808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 182 e1*2001/116*0352*.. 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 1er 205/40R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) N215)T86) 205/45R18 M00)N215)T86) 215/40R18 N225) 225/35R18 A01)K03)K04)T87) 225/40R18 A01)K03)K04) 235/35R18 A01)K03)K04)K57) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/40R18 225/35R18 A01) bis A10) K04)T87) V00) 205/40R18 235/35R18 A01) bis A10) K04)K57) V00) 205/45R18 225/40R18 A01) bis A10) M00) K04) V00) 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)K64) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 187 e1*2001/116*0287*.. 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 195 BMW 1er 225/35R18 A02) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K03) bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*03; beim 225/40R18 Typ 1K4 bis A01)K03) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*03) RA-000838-A0-306-24~BM-5-120-72_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000838-A0-306 Anlage-Nr. : 24 Seite : 4 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NAJ II 808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 235 bis 240 BMW 1er, 1er xDrive 215/40R18 M+S A02) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A94)W225) ab Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*04; beim 225/35R18 M+S Typ 1K4 ab A94)T87) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*04) 225/40R18 M+S A94a) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04) V00) RA-000838-A0-306-24~BM-5-120-72_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000838-A0-306 Anlage-Nr. : 24 Seite : 5 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NAJ II 808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 205/40R18 A02) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A94)N215)T86) EF0) ab Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*04; beim 205/45R18 Typ 1K4 ab A94)M00)N215)T86) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*04) 215/40R18 A94)N225) 225/35R18 A94)N235)T87) 225/40R18 A94a)N235) 235/40R18 A01)G01)K04)N245) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 235/35R18 A01) bis A10) N225) A94a)K04)N245) EF0)V00) 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) N225) K04) EF0)V00) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04) EF0)V00) RA-000838-A0-306-24~BM-5-120-72_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000838-A0-306 Anlage-Nr. : 24 Seite : 6 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NAJ II 808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 180 BMW 2er, 2er xDrive 215/40R18 A02) bis A10) (Serie bis einschließlich 17 A94)N225) Zoll Sommerbereifung) 225/35R18 A01)A94)K04)N235)T87) 225/40R18 A01)A94a)K04)N235) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/40R18 225/35R18 A01) bis A10) N215) A94)K04)N235)T87) V00) 205/40R18 M+S 225/35R18 M+S A01) bis A10) W215) A94)K04)T87) V00) 205/40R18 235/35R18 A01) bis A10) N215) A94a)K04)N245) V00) 205/45R18 225/40R18 A01) bis A10) M00)N215) A94a)K04)N235) V00) 205/45R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10) M00)W215) A94a)K04) V00) 215/40R18 235/35R18 A01) bis A10) N225) A94a)K04)N245) V00) 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) N225) K04) V00) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04) V00) RA-000838-A0-306-24~BM-5-120-72_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000838-A0-306 Anlage-Nr. : 24 Seite : 7 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NAJ II 808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 2er, 2er xDrive, 215/40R18 A02) bis A10) M235i, M235i xDrive A94)N225) (Serie ab 18 Zoll Sommerbereifung) 215/40R18 M+S A94)W225) 225/35R18 A01)A94)K04)N235)T87) 225/35R18 M+S A01)A94)K04)T87) 225/40R18 A01)A94a)K04)N235) 225/40R18 M+S A01)A94a)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04) V00) Typ: 346L ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.., e1*2001/116*0097*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 170 BMW 3 er 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Touring) T92) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) T92)V00) e1*98/14*0097*16E 5/120/72.5 Typ: 346C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 170 BMW 3 er Coupé 225/40R18 A02) bis A10) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) e1*2001/116*0112*15E 1000/1100(1210) 5/120/72.5 RA-000838-A0-306-24~BM-5-120-72_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000838-A0-306 Anlage-Nr. : 24 Seite : 8 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NAJ II 808 Typ: 346R ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 170 BMW 3 er Cabrio 225/40R18 A02) bis A10) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) e1*2001/116*0146*13E 970/1115(1225) 5/120/72.5 Typ: 346K ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 141 BMW 3 (Kompakt-Lim.) 225/40R18 A02) bis A10) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5 Typ: 346X ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 170 BMW 3 (Allrad) 225/40R18 A02) bis A10) e1*2001/116*0144*08E 1090/1180(1250) 5/120/72.5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X83 e1*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 BMW X3 225/50R18 A02) bis A10) A01)K01)N235) 235/50R18 A01)K01) 245/45R18 A01)K01) 255/45R18 A01)K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/50R18 255/45R18 A01) bis A10) K01) V00) RA-000838-A0-306-24~BM-5-120-72_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000838-A0-306 Anlage-Nr. : 24 Seite : 9 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NAJ II 808 Typ: X53 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0153*.. , e1*2001/116*0153*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 235 BMW X5 235/60R18 M+S A02) bis A10) E47a) X99) 235/60R18 E47) 255/55R18 255 bis 265 BMW X5 255/55R18 M+S A02) bis A10) X99) e1*2001/116*0153*13E 1305/1530(1660) Typ: Z85 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 195 BMW Z4 225/35R18 A02) bis A10) 225/40R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)V00) e1*2001/116*0219*07E 790/890 5/120/72.5 RA-000838-A0-306-24~BM-5-120-72_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000838-A0-306 Anlage-Nr. : 24 Seite : 10 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NAJ II 808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL/X e1*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 140 Mini Countryman, Mini 205/45R18 A02) bis A10) Countryman Allrad A01)A93)K01)K04)M00)N215) 215/45R18 A01)A93a)K01)K04)N225) 225/40R18 A01)K01)K04) 225/45R18 A01)K01)K04) 235/40R18 A01)K01)K04) 245/40R18 A01)K01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01) K02) V00) RA-000838-A0-306-24~BM-5-120-72_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000838-A0-306 Anlage-Nr. : 24 Seite : 11 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NAJ II 808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL/X e1*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 Mini Countryman John 205/45R18 M+S A02) bis A10) Cooper Works A01)A93)K01)K04)M00) 215/45R18 M+S A01)A93a)K01)K04) 225/40R18 A01)K01)K04) 225/45R18 A01)K01)K04) 235/40R18 A01)K01)K04) 245/40R18 A01)K01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10) A93)K01)M00) K04) V00) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01) K02) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 135 Mini Paceman 205/45R18 A02) bis A10) (Frontantrieb, Allrad) A01)A93a)K01)K04)M00) 215/45R18 A01)K01)K04) 225/45R18 A01)K01)K04) 245/40R18 A01)K01)K04)K85) RA-000838-A0-306-24~BM-5-120-72_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000838-A0-306 Anlage-Nr. : 24 Seite : 12 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NAJ II 808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 Mini Paceman John Cooper 205/45R18 M+S A02) bis A10) Works A01)A93a)K01)K04)M00) 215/45R18 M+S A01)K01)K04) 225/45R18 A01)K01)K04) 235/40R18 A01)K01)K04)K85) 245/40R18 A01)K01)K04)K85) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000838-A0-306-24~BM-5-120-72_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000838-A0-306 Anlage-Nr. : 24 Seite : 13 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NAJ II 808 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E47) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E47a) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die an Achse 2 serienmäßig nur mit einer Reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000838-A0-306-24~BM-5-120-72_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000838-A0-306 Anlage-Nr. : 24 Seite : 14 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NAJ II 808 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. RA-000838-A0-306-24~BM-5-120-72_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000838-A0-306 Anlage-Nr. : 24 Seite : 15 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NAJ II 808 K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen, - die Befestigungsnieten sind zu entfernen, - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und klebend zu befestigen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000838-A0-306-24~BM-5-120-72_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50944 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000838-A0-306 Anlage-Nr. : 24 Seite : 16 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : NAJ II 808 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. X99) Entgegen Auflage A06) dürfen zur Befestigung der Sonderräder nur die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Die Anlage Nr. 24 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NAJ II 808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH. Geschäftsstelle Essen, 30.03.2016 RA-000838-A0-306-24~BM-5-120-72_5-ET45.docx