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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. :              9
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                        NBU 859
Art des Rades:                                       einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              NBU859 114G
Radgröße:                                                     8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                               40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          114,3 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                         72,60 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast:                                                690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                        2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler (USA)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
PK, JS                              Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 4638     120 Nm
                                    M12x1,5


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PK                              e11*2001/116*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 125     Chrysler Dogde Caliber   225/45R19                              A02) bis A10)
                (außer SRT4)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. :              9
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PK                              e11*2001/116*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
217             Chrysler Dodge Caliber   225/45R19                                 A02) bis A10)
                SRT4
                                         235/40R19

                                           245/40R19
                                           A01) K01)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R19            245/40R19          A02) bis A10)
                                                                                   V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PK                              e11*2001/116*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 125     Chrysler Jeep Compass    235/40R19                                 A02) bis A10)

                                           235/45R19




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JS                              e11*2001/116*0143*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 138     Chrysler Dodge Avenger 225/45R19                                   A02) bis A10)




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JS                                e11*2001/116*0143*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 138     Chrysler Sebring            225/45R19                              A02) bis A10)
                (Stufenheck 4türig, Cabrio)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.


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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
     ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp,
     ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden
     können.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-K0-306
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ NBU 859 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 18.03.2016




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