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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              9e
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    NBU 859
Art des Rades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           NBU859 114G
Radgröße:                                                  8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                     72,60 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast:                                            690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Mitsubishi (J)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
CY0, CY0G, CWB, CW0, GA0, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                        4638     110 Nm
GA0G, GA0N                M12x1,5
GK0                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                          4638   135 Nm
                          M12x1,5




RZ-064372-L0-306-09e~MI-5-114_3-67-ET40
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              9e
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                               e1*2007/46*0368*..
GA0G                              e50*2007/46*0058*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mitsubishi ASX             225/40R19                          A02) bis A10)
                (bis Modelljahr 2015)      A01)K01)K04)K49)                   E51)

                                           225/45R19
                                           A01)K01)K04)K49)

                                           235/40R19
                                           A01)K01)K04)K49)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GK0                               e1*2007/46*1769*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 120     Mitsubishi Eclipse Cross   225/45R19                          A02) bis A10)
                                           A93)

                                           235/45R19
                                           A93)

                                           245/45R19
                                           A93a)

                                           255/40R19
                                           A93)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                               e1*2001/116*0441*..
CY0G                              e11*2001/116*0359*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 177      Mitsubishi Lancer          225/35R19                          A02) bis A10)
                (4-türig)                  A01)K01)K14)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                              e1*2001/116*0441*..
CY0G                             e11*2001/116*0359*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 177      Mitsubishi Lancer Sportback 225/35R19                         A02) bis A10)
                (5-türig)                   A01)K01)K02)K14)




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Nr. :                     RZ-064372-L0-306
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0                              e1*2001/116*0406*..
CWB                              e1*2001/116*0482*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 130      Mitsubishi Outlander      225/45R19                            A02) bis A10)
                (2. Generation)                                                E50)ER2)
                                          235/45R19

                                            245/45R19

                                            255/40R19
                                            A01)K01)K04)

                                            255/45R19
                                            A01)K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0                               e1*2001/116*0406*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 110      Mitsubishi Outlander         225/45R19                         A02) bis A10)
                (3. Generation, auch Plug-In A93)                              E50a)ER2)
                Hybrid)
                                             235/45R19
                                             A93a)

                                            245/45R19

                                            255/40R19
                                            A01)K01)K04)

                                            255/45R19
                                            A01)G2E)K01)K04)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                                e1*2007/46*0368*..
GA0N                               e50*2007/46*0059*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 110      Mitsubishi ASX              225/45R19                         A02) bis A10)
                (ab Facelift 2016, mit      A01)G01)                          E51a)
                Serienverbreiterungen)
                                            235/40R19
                                            A01)G01)

                                           235/45R19

                                           245/45R19




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                                e1*2007/46*0368*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 110      Mitsubishi ASX              225/45R19                         A02) bis A10)
                (ab Facelift 2016, ohne     A01)G01)K01)K04)                  E51a)
                Serienverbreiterungen)
                                            235/40R19
                                            A01)G01)K01)K04)

                                           235/45R19
                                           A01)K01)K04)

                                           245/45R19
                                           A01)K01)K02)




Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.


RZ-064372-L0-306-09e~MI-5-114_3-67-ET40
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
     ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von
     Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt
     sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E50) Bei Fahrzeugausführungen des Typs CW0 nur zulässig bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0406*22

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0406*23

E51) Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2007/46*0368*09



RZ-064372-L0-306-09e~MI-5-114_3-67-ET40
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              9e
Seite :                   6/7                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


E51a) Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2007/46*0368*10

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von siehe Tabelle. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
            Reifengröße      Reifenabrollumfang in mm   max. zulässige Achslast in kg
            225/45R19                     2089                        1380
            235/45R19                     2120                        1368
            245/45R19                     2144                        1355
            255/40R19                     2095                        1380
            255/45R19                     2175                        1337

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.



RZ-064372-L0-306-09e~MI-5-114_3-67-ET40
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              9e
Seite :                   7/7                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


K49) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
     Radmitte umzulegen.

Die Anlage Nr. 9e mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 04.10.2019




RZ-064372-L0-306-09e~MI-5-114_3-67-ET40