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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. :              8a
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  NBU 859
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                        NBU859 114G
Radgröße:                                               8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø66.1
geprüfte Radlast:                                         690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Nissan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
C13, A33, J10, P12, T30, T31, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  4662     110 Nm
T32, V10, Z50, Z51, F15, F15M, M12x1,25
F15-LPG, Y51, Y51H, ZE0
V37                            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   4662   120 Nm
                               M12x1,25
J11                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                 4895   110 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 29 mm




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. :              8a
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ:                         A33
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0136*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 147  Nissan Maxima QX         225/35R19                                    A01) bis A10)
                                                                                    L03)
                                                235/35R19
                                                K21)
e1*98/14*0136*04E   1090/1085                                                       5/114,3/66



Typ:                          V10
ABE / EG-Genehmigung:         e9*98/14*0035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 100   Nissan Almera Tino        225/35R19                                   A01) bis A10)
                                                                                    K15)
e9*98/14*0035*09    1085/960                                                        5/114,3/66



Typ:                              P12
ABE / EG-Genehmigung:             e11*98/14*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 103   Nissan Primera                225/35R19                               A02) bis A10)
              (4-türer, 5-türer, Kombi)
                                            235/35R19
                                            A01)K03)K04)K40)
e11*98/14*0183*06   1110/1060                                                       5/114,3/66



Typ:                         T30
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 84 bis 121   Nissan X-Trail           245/40R19                                    A01) bis A10)
                                       K03)                                         L03)

e1*98/14*0166*11E   1110/1165                                                       5/114,3/66



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
Y51                                     e13*2007/46*1105*..
Y51H                                    e13*2007/46*1148*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 235         Nissan Infiniti M, Infinity M 245/45R19                         A02) bis A10)
                    Hybrid, Infiniti Q70          A94)                              EF0)ER2)

                                                255/40R19
                                                A94)




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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
V37                                e13*2007/46*1378*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 225     Nissan Infiniti Q50, Infiniti 225/45R19                         A02) bis A10)
                Q50 Hybrid
                (2WD + 4WD)                   235/40R19

                                            245/40R19




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
V37                                e13*2007/46*1378*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
298             Nissan Infiniti Q50         245/40R19                           A02) bis A10)
                (2WD + 4WD)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
V37                                e13*2007/46*1378*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 298     Nissan Infiniti Q60         245/40R19                           A02) bis A10)
                (2WD + 4WD)                 A94)

                                            255/35R19
                                            A94)

                                            255/40R19
                                            A94)




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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                            e11*2007/46*0132*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157     Nissan Juke             225/35R19                                A02) bis A10)
                (Allrad)                A01)K01)K04)

                                         225/40R19
                                         A01)K01)K04)

                                         235/35R19
                                         A01)K01)K04)

                                         235/40R19
                                         A01)G01)K01)K04)

                                         245/35R19
                                         A01)K01)K04)

                                         255/35R19
                                         A01)K01)K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                         K01)                 K04)               V00)




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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                              e11*2007/46*0132*..
F15                              e3*2007/46*0162*..
F15-LPG                          e3*2007/46*0225*..
F15M                             e3*2007/46*0257*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160      Nissan Juke, Nissan Juke 225/35R19                                A02) bis A10)
                Bifuel                    A01)K01)K04)                            E19)
                (Frontantrieb)
                                          225/40R19
                                          A01)K01)K04)

                                          235/35R19
                                          A01)K01)K04)

                                          235/40R19
                                          A01)G01)K01)K04)K74)

                                          245/35R19
                                          A01)K01)K04)K74)

                                          255/35R19
                                          A01)K01)K04)K74)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                          K01)                 K04)K74)           E19)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE0                            e11*2007/46*0230*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80              Nissan Leaf             215/35R19                                 A02) bis A10)
                                        A93a)T85)

                                          225/35R19

                                          235/30R19
                                          A01)G01)K01)K04)

                                          245/30R19
                                          A01)K01)K04)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. :              8a
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Z50                            e1*2001/116*0298*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
172             Nissan Murano           235/55R19                         A02) bis A10)ER2)
                                        A01)K01)K04)

                                         245/50R19
                                         A01)K01)K04)

                                         245/55R19
                                         A01)K01)K04)

                                         255/50R19
                                         A01)K01)K02)

                                         265/50R19
                                         A01)K01)K02)

                                         275/45R19
                                         A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Z51                            e1*2001/116*0478*..
Z51                            e3*2007/46*0073*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 188     Nissan Murano           235/55R19                         A02) bis A10)ER2)
                                        A01)K03)K04)

                                         245/55R19
                                         A01)K01)K04)

                                         255/55R19
                                         A01)K01)K02)

                                         265/50R19
                                         A01)K01)K02)

                                         275/50R19
                                         A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
C13                            e9*2007/46*3086*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140      Nissan Pulsar           215/35R19                         A02) bis A10)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
J10                             e11*2001/116*0295*..
J10                             e3*2007/46*0067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110      Nissan Qashqai, Qashqai+2 225/45R19                           A02) bis A10)

                                           235/40R19

                                           235/45R19




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
J11                                e11*2007/46*0963*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120      Nissan Qashqai              225/40R19                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb + Allrad)
                                            225/45R19




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127     Nissan X-Trail            225/45R19                           A02) bis A10)
                (bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                e1*2001/116*0432*05)      235/45R19

                                           245/40R19

                                           255/40R19
                                           A01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Nissan X-Trail           225/45R19                            A02) bis A10)
                (ab EG-Genehmigungs-Nr.:
                e1*2001/116*0432*06)     235/45R19

                                           255/40R19
                                           A01)K04)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T32                             e13*2007/46*1456*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 130      Nissan X-Trail           245/45R19                         A02) bis A10)
                (Serie 225/65R17 ww.
                225/55R19)


Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. :              8a
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
     ausgewuchtet werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von siehe Tabelle. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
            Reifengröße      Reifenabrollumfang in mm   max. zulässige Achslast in kg
            235/55R19                     2260                        1292
            245/45R19                     2144                        1355
            245/50R19                     2223                        1311
            245/55R19                     2297                        1275
            255/40R19                     2095                        1380
            255/50R19                     2254                        1295
            255/55R19                     2327                        1260
            265/50R19                     2284                        1281
            275/45R19                     2230                        1307
            275/50R19                     2315                        1266

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RZ-064372-K0-306-08a~NI-5-114_3-66-ET40.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. :              8a
Seite :                   10 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
         vor der Radmitte aufzuweiten,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
         Radhauskante zu kürzen,
     - die Ausbuchtung des Kunststoffspritzschutzes im Bereich der Befestigungslasche des
         Stoßfängers ist auszuschneiden.

K74) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der
        Radmitte um 10 mm aufzuweiten,
     - die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
        entsprechend zu kürzen.

L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die
     Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu
     überprüfen.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. :              8a
Seite :                   11 / 11                                                       Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 8a mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 19.01.2018




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