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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065270-C0-306
Anlage-Nr. :              13
Seite :                   1/7                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB111022


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                RB111022
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            120D
Radgröße:                                              10Jx22H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   120 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 74,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     : BMW - Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
X5, X6, X70, X-N1                Serien- Radschraube, Kegel 60°,                     140 Nm
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5
                                 mm




RZ-065270-C0-306-13~BM-5-120-74-ET40.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065270-C0-306
Anlage-Nr. :              13
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB111022


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X70                                e1*2001/116*0420*..
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X5                      255/35R22                              A02) bis A10)
                (Baureihe E70, Fahrzeuge A01)K03)N265)T99)                         E50)E68)ER1)
                ohne
                Kotflügelverbreiterungen) 265/35R22
                                            A01)K01)K04)N275)T102)

                                           285/30R22
                                           A01)K01)K04)N295)T101)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           255/35R22            285/30R22          A01) bis A10)
                                           K03)N265)            K04)N295)T101)     E50)E68)ER1)V00)

                                           255/35R22             295/30R22         A01) bis A10)
                                           K03)N265)             K04)N305)T103)    E50)E68)ER1)V00)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X70                                e1*2001/116*0420*..
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X5                      255/35R22                              A02) bis A10)
                (Baureihe E70, Fahrzeuge A94)N265)T99)                             E50)E68)ER1)
                mit
                Kotflügelverbreiterungen) 265/35R22
                                            N275)T102)

                                           285/30R22
                                           A94)N295)T101)

                                           295/30R22
                                           A01)K01)N305)T103)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           255/35R22            285/30R22          A02) bis A10)
                                           N265)                A94)N295)T101)     E50)E68)ER1)V00)

                                           255/35R22             295/30R22         A02) bis A10)
                                           N265)                 N305)T103)        E50)E68)ER1)V00)




RZ-065270-C0-306-13~BM-5-120-74-ET40.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065270-C0-306
Anlage-Nr. :              13
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB111022


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X5                      255/35R22                              A02) bis A10)
                (Baureihe F15, Fahrzeuge N265)T99)                                 E68a)ER1)
                mit
                Kotflügelverbreiterungen) 265/35R22
                                            N275)T102)

                                           275/30R22
                                           N285)T99)

                                           285/30R22
                                           T101)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           255/35R22            295/30R22          A02) bis A10)
                                                                T103)              E68a)ER1)V00)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X5                      255/35R22                              A02) bis A10)
                (Baureihe F15, Fahrzeuge N265)T99)                                 E68a)ER1)
                ohne
                Kotflügelverbreiterungen) 265/35R22
                                            A01)K01)K04)N275)T102)

                                           275/30R22
                                           A01)K01)K04)N285)T99)

                                           285/30R22
                                           A01)K01)K04)T101)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           255/35R22            295/30R22          A01) bis A10)
                                                                K04)T103)          E68a)ER1)V00)




RZ-065270-C0-306-13~BM-5-120-74-ET40.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065270-C0-306
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB111022


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X6                             e1*2007/46*0412*..
X-N1                           e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X6                  255/35R22                                A02) bis A10)
                (Baureihe F16)          N265)T99)                                E69a)

                                         255/35R22 M+S
                                         T99)

                                         265/35R22
                                         N275)

                                         265/35R22 M+S

                                         275/30R22
                                         N285)T99)

                                         275/30R22 M+S
                                         T99)

                                         285/30R22

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         255/35R22            295/30R22          A02) bis A10)
                                                                                 E69a)V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




RZ-065270-C0-306-13~BM-5-120-74-ET40.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065270-C0-306
Anlage-Nr. :              13
Seite :                   5/7                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB111022


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
     - Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
     - Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
     - Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09

E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
     - Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
     - Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10

E69a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015:
     - Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*14
     - Typ X6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*08

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1900 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).




RZ-065270-C0-306-13~BM-5-120-74-ET40.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065270-C0-306
Anlage-Nr. :              13
Seite :                   6/7                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB111022


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


RZ-065270-C0-306-13~BM-5-120-74-ET40.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065270-C0-306
Anlage-Nr. :              13
Seite :                   7/7                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB111022


T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 13 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB111022 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 14.12.2017




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