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                              Teilegutachten
                                    nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO

                                        Nr. RZ-065269-A0-306
                                                    TGA-Art 13.1

                              über den Verwendungsbereiche des Sonderrades
                                              Typ RB11902




Hersteller:                       RH-ALURAD GmbH
                                  Röntgenstraße 12
                                  57439 Attendorn


Die Leichtmetall-Sonderräder werden in 18 Ausführungen gefertigt. Durch Verwendung von
Zentrierringen wird die erforderliche Mittenzentrierung für die einzelnen Fahrzeuge hergestellt,
wobei die Mittenzentrierung zum Teil auch ohne Zentrierring hergestellt wird. Dieses Gutachten
gilt für das LM-Sonderrad ab dem in der Tabelle zu III genannten Herstelldatum.


II Technische Angaben zu den Sonderrädern
Hersteller:                          RH ALURAD GmbH
Herstellerzeichen:                   RH
Radtyp:                              RB11902
Ausführung:                          Siehe Tabelle zu III
Radgröße:                            9Jx20H2
Einpresstiefe:                       Siehe Tabelle zu III
Art des Sonderrades:                 einteiliges Leichtmetallsonderrad
Lochkreisdurchmesser:                Siehe Tabelle zu III
Lochzahl:                            5
Mittenlochdurchmesser:               Siehe Tabelle zu III
Zentrierart:                         Mittenzentrierung
Geprüfte Radlast:                    Siehe Tabelle zu III
Reifenabrollumfang:                  Siehe Tabelle zu III




IFM - Geschäftsstelle Essen                            PRÜFLABORATORIUM
Adlerstraße 7                             IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
45307 Essen                         Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00
                                               Technischer Dienst: KBA – P 00004-96
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306

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Hersteller :                  RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                    RB11902


III Übersicht der Ausführungen
III.1 Ausführungen
Ausführung                     Loch-     Bol-   zyl.      Be-      Ein- Mitten- zul.     zul.  ab
                               zahl/     zen- Maß         festi-   press- loch-Ø Abroll- Radla Herstell-
                               Loch-     loch-Ø Bolzen-   gungs-   tiefe         umfang st     datum
                               kreis-Ø          loch      bund                                 [Monat/
Rad            Zentrierring      [mm]     [mm] [mm]        [mm]     [mm] [mm] [mm] [kg]          Jahr]
112G           Ø72.5/Ø57.1      5/112     15,00 10,00      Kegel      35 72,60 2330 950 04/2016
                                                            60°
112G           Ø72.5/Ø66.6      5/112    15,00 10,00       Kegel    35    72,60   2330    950 04/2016
                                                            60°
114,3G         Ø72.5/Ø60.1     5/114,3 15,00 10,00         Kegel    35    72,60   2330    950 04/2016
                                                            60°
114,3G         Ø72.5/Ø64.1     5/114,3 15,00 10,00         Kegel    35    72,60   2330    950 04/2016
                                                            60°
114,3G         Ø72.5/Ø66.1     5/114,3 15,00 10,00         Kegel    35    72,60   2330    950 04/2016
                                                            60°
114,3G         Ø72.5/Ø67.1     5/114,3 15,00 10,00         Kegel    35    72,60   2330    950 04/2016
                                                            60°
114,3G         Ø72.5/Ø71,6     5/114,3 15,00 10,00         Kegel    35    72,60   2330    950 04/2016
                                                            60°
120D           Ø74,1/Ø67,1      5/120    15,00 10,00       Kegel    35    74,10   2330    950 04/2016
                                                            60°
120D           Ø74.1/Ø72.6      5/120    15,00 10,00       Kegel    35    74,10   2330    950 04/2016
                                                            60°
120D           ohne Ring        5/120    15,00 10,00       Kegel    35    74,10   2330    950 04/2016
                                                            60°
127            ohne Ring        5/127    15,00 10,00       Kegel    35    71,60   2330    950 04/2016
                                                            60°
120D           Ø74,1/Ø67,1      5/120    15,00 10,00       Kegel    40    74,10   2330    950 04/2016
                                                            60°
120D           Ø74.1/Ø72.6      5/120    15,00 10,00       Kegel    40    74,10   2330    950 04/2016
                                                            60°
120D           ohne Ring        5/120    15,00 10,00       Kegel    40    74,10   2330    950 04/2016
                                                            60°
120T           ohne Ring        5/120    15,00   8,18      Kugel    50    65,10   2330    950 04/2016
                                                            Ø28
                                                            mm
127            ohne Ring        5/127    15,00 10,00       Kegel    50    71,60   2330    950 04/2016
                                                            60°
130            ohne Ring        5/130    15,00   8,18      Kugel    50    71,50   2330    950 04/2016
                                                            Ø28
                                                            mm
112G           Ø72.5/Ø66.6      5/112    15,00 10,00       Kegel    55    72,60   2330    950 04/2016
                                                            60°




RZ-065269-A0-306.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306

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Hersteller :               RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 RB11902


IV Beschreibung der Sonderräder
Hersteller und Vertrieb:               RH ALURAD GmbH

Art der Sonderräder:                   Einteilige LM-Sonderräder mit unsymmetrischem
                                       Tiefbett und Doppelhump, Nabenbohrung durch
                                       Deckel verschlossen.

Korrosionsschutz:                      Lackierung


IV.1 Radanschluß
Befestigungsart:                       je nach Fahrzeugtyp mit Schrauben, bzw. Muttern
Anzahl der Befestigungsbohrungen:      5
Durchmesser der
Befestigungsbohrungen in mm:           Siehe Tabelle zu III
Lochkreisdurchmesser in mm:            Siehe Tabelle zu III
Mittenlochdurchmesser in mm :          Siehe Tabelle zu III
Zentrierart:                           Mittenzentrierung
Anzugsmoment in Nm:                    je nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers, bzw. wie
                                       im jeweiligen Verwendungsbereich angegeben


IV.2 Kennzeichnung der Sonderräder
An der Innenseite der Sonderräder wird folgende Kennzeichnung angebracht:


                                       Innenseite:             Außenseite:
Herstellerzeichen:                     RH                      -
Radgröße:                              9Jx20H2                 -
Radtyp:                                RB11902                 -
Ausführungsbezeichnung:                z.B. LK 112G            -
Einpresstiefe in mm:                   z.B. ET35 ww. IS 35     -
Gießereizeichen:                       WP-273                  -
Herstelldatum:                         Tabelle Monat/Jahr      -

An der Innenseite der Sonderräder können noch weitere Kontrollzeichen angebracht sein.

V. Sonderradprüfung
V.1 Felgengröße
Die Maße und Toleranzen der unsymmetrischen Tiefbettfelge mit beiderseitigem Hump ent-
sprechen der E.T.R.T.O - Norm. Die Maße wurden überprüft.
Die nachgeprüften Muster stimmten in den wesentlichen Punkten mit den Zeichnungsunter-
lagen überein.

V.2 Werkstoff der Sonderräder
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der
Beschreibung des Herstellers aufgeführt. Diese Angaben wurden durch uns nicht geprüft.


RZ-065269-A0-306.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306

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Hersteller :                RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  RB11902


V.3 Festigkeitsprüfung
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV NORD, RP-004857-A0-306, durchgeführt.

VI Anbau und Verwendungsprüfung

VI.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug
Wenn die in den Anlagen aufgeführten Auflagen und Hinweise erfüllt sind, haben die Räder
ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen in
den Radhäusern ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet.


VI.2 Fahrversuche
Eine Werksfreigabe über Felgengröße und Einpreßtiefe liegt zum Teil vor.
Die Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen an den in den Anlagen aufgeführten
Fahrzeugen wurden entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der
Fassung 08.2008 und 4.6.8 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom 25.11.1998
durchgeführt.
Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung
der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht
zugrunde. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und Hinweise berücksichtigen die in
der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in Service“.


VI.3 Fahrwerksfestigkeit
Die Spurverbreiterung beträgt bei den geprüften PKW weniger als 2% der serienmäßigen
Spurweite, deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. Bei Fahrzeugen
bei denen die Spurweitenerhöhung größer als 2% ist, liegt ein positiver Prüfbericht über den
Nachweis der Fahrwerksfestigkeit vor.


VI.4 Prüfergebnis
Gegen die Verwendung des Radtyps RB11902 an den in den Anlagen aufgeführten
Fahrzeugen bestehen aufgrund der in Punkt VI genannten Untersuchungen keine technischen
Bedenken.


VII Zusammenfassung
Die Sonderräder RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH entsprechen den „Richtlinien
für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger“ vom 25.11.1998 .

Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.

Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat-
Registrier-Nr. 44 102 100301) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage
XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
RZ-065269-A0-306.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306

Seite :                      5/6                                                        Mo b i l i t ä t
Hersteller :                 RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                   RB11902


Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 6 sowie die Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut
vervielfältigt und weitergegeben werden.

Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.

Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung) auf die
Auflagen und Hinweise der jeweiligen Anlage sowie auf die Befestigungsart und die er-
forderlichen Anzugsmomente der Radbefestigungsteile hingewiesen werden.
Die Bezieher der Sonderräder müssen außerdem darauf hingewiesen werden, daß bei Ver-
wendung des serienmäßigen Reserverades die Original-Radbefestigungsteile zu verwenden
sind.


VIII Anlagen
VIII.1 Verwendungsbereich Anlagen
Die Sonderräder sind vorgesehen für die in den folgenden Anlagen aufgeführten Fahrzeuge.

                                                 Seiten
ANLAGE         0    Tragfähigkeitskennzahl und   8
                    Geschwindigkeitssymbol

                    Verwendungsbereiche          Seiten    Datum
ET 35
ANLAGE         1    (AUDI 5/112/57)              8         10.02.2016
ANLAGE         1a   (SEAT 5/112/57)              3         10.02.2016
ANLAGE         1b   (SKODA 5/112/57)             5         10.02.2016
ANLAGE         1c   (VW 5/112/57)                10        10.02.2016
ANLAGE         2    (AUDI 5/112/66,5)            13        10.02.2016
ANLAGE         2a   (BMW 5/112/66,5)             4         10.02.2016
ANLAGE         2b   (MERCEDES 5/112/66,5)        20        10.02.2016
ANLAGE         2c   (SSANGYONG 5/112/66,5)       4         10.02.2016
ANLAGE         3    (FIAT 5/114,3/60)            3         10.02.2016
ANLAGE         3a   (SUZUKI 5/114,3/60)          4         10.02.2016
ANLAGE         3b   (TOYOTA 5/114,3/60)          8         10.02.2016
ANLAGE         4    (HONDA 5/114,3/64)           4         10.02.2016
ANLAGE         5    (DACIA 5/114,3/66)           3         10.02.2016
ANLAGE         5a   (NISSAN 5/114,3/66)          7         10.02.2016
ANLAGE         5b   (RENAULT 5/114,3/66)         5         10.02.2016
ANLAGE         6    (CHRYSLER 5/114,3/67)        3         10.02.2016
ANLAGE         6a   (CITROEN 5/114,3/67)         4         10.02.2016
ANLAGE         6b   (HYUNDAI 5/114,3/67)         5         10.02.2016
ANLAGE         6c   (KIA 5/114,3/67)             7         10.02.2016
ANLAGE         6d   (MASERATI 5/114,3/67)        3         10.02.2016
ANLAGE         6e   (MAZDA 5/114,3/67)           7         10.02.2016
ANLAGE         6f   (MITSUBISHI 5/114,3/67)      3         10.02.2016
ANLAGE         6g   (PEUGEOT 5/114,3/67)         4         10.02.2016
ANLAGE         7    (CHRYSLER 5/114,3/71,5)      4         10.02.2016

RZ-065269-A0-306.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306

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Hersteller :                 RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                   RB11902


                     Verwendungsbereiche                 Seiten       Datum
ANLAGE         8     (GENERAL MOTORS                     5            10.02.2016
                     5/120/67)
ANLAGE         8a    (OPEL 5/120/67)                     6            10.02.2016
ANLAGE         9     (BMW 5/120/72,5)                    10           10.02.2016
ANLAGE         10    (BMW 5/120/74)                      7            10.02.2016
ANLAGE         11    (CHRYSLER 5/127/71,5)               7            10.02.2016
ET 40
ANLAGE         12    (GENERAL MOTORS                     4            10.02.2016
                     5/120/67)
ANLAGE         12a   (OPEL 5/120/67)                     5            10.02.2016
ANLAGE         13    (BMW 5/120/72,5)                    6            10.02.2016
ANLAGE         14    (BMW 5/120/74)                      7            10.02.2016
ET 50
ANLAGE         15    (VW 5/120/65)                       8            10.02.2016
ANLAGE         16    (CHRYSLER 5/127/71,5)               3            10.02.2016
ANLAGE         17    (AUDI 5/130/71,5)                   4            10.02.2016
ANLAGE         17a   (PORSCHE 5/130/71,5)                5            10.02.2016
ANLAGE         17b   (VW 5/130/71,5)                     5            10.02.2016
ET 55
ANLAGE         18    (MERCEDES 5/112/66,5)               7            10.02.2016

                              TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
                        IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
                                     Adlerstr. 7, 45307 Essen
                           Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00

                                       Benannt als Technischer Dienst
                                 vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA – P 00004-96


Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




                                                                               Karwig




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RZ-065269-A0-306
Anlage 0
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                                                                                                                          Mo b i l i t ä t
Allgemeines zu Reifentragfähigkeiten
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 210 bis 240
km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 210 km/h bis 91% bei 240 km/h linear abneh-
mend zu ermitteln.
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 240 bis 270
km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 240 km/h bis 85% bei 270 km/h linear abneh-
mend zu ermitteln.
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 270 bis 300
km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 270 km/h bis 85% bei 300 km/h linear abneh-
mend zu ermitteln.
Für Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR ist bei Höchstgeschwindigkeiten bis 240 km/h
die zulässige Reifentragfähigkeit auf dem Reifen angegeben. Bei Geschwindigkeiten über 240 km/h
ist die zulässige Tragfähigkeit unter Angabe der am Fahrzeug auftretenden maximalen Sturzwerte
vom jeweiligen Reifenhersteller zu erfragen.
Reifen mit der zusätzlichen Kennzeichnung Reinforced (RF), Extra Load oder XL, bezeichnet Reifen
die für höhere Tragfähigkeiten als die der Standardausführungen ausgelegt sind. Die Beschriftung auf
dem Reifen kann wahlweise mit Reinforced, Extra Load oder XL erfolgen, entscheidend ist der
zugehörige Load Index bzw. bei ZR-Reifen die auf dem Reifen angegebene Tragfähigkeit. Die oben
beschriebenen Tragfähigkeitsabschläge bleiben unberührt.
Ermittlung der erforderlichen Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex (LI)) und des
Geschwindigkeitssymbol (GSY) der zu verwendendenden Reifen in Abhängigkeit von
Achslast und Höchstgeschwindigkeit
Ermittlung GSY/LI für Fahrzeuge bis 201 km/h Höchstgeschwindigkeit
Beispieldaten:
                                       Fahrzeugdaten                                           ermittelte Daten
                               Fahrzeugschein      Zulassungsbescheinigu                      erfd. LI /GSY
                                                   ng Teil I
Achslast Achse 1               Ziff 16 vorne       Feld 8.1              1210 kg                       91 H
Achslast Achse 2               Ziff 16 hinten      Feld 8.2              1265 kg                       93 H
Höchstgeschwindigkeit          Ziff 6              Feld T                198 km/h

1. Die Tragfähigkeitskennzahl „LI“ ist grundsätzlich ausgehend von der Zeile mit dem „vmax“ Wert
201 abzulesen. Um den mindest erforderlichen Reifenlastindex für die gewählte Achse zu ermitteln,
gehe man in dieser Zeile bis zu dem Wert, der vor dem Schrägstrich steht, der gleich oder größer der
Achslast ist. Die im Spaltenkopf abzulesende Zahl ist die Tragfähigkeitskennzahl „LI“ für die gewählte
Achse. Für die Beispieldaten ergeben sich somit für Achse 1 ein LI-Wert von 91 und für Achse 2 ein
LI-Wert von 93.
Ableseweg für Achse 1 und 2:
Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex)                90           91           92           93            94             95                     96
    vmax      vmax m.Tol. erf. GSY alt. GSY
    201          210          H             1200/      1230/        1260/        1300/         1340/          1380/               1420/
      :            :           :        :          :           :            :            :             :              :                      :

2. Das erforderliche Geschwindigkeitssymbol ist aufgrund der Höchstgeschwindigkeit laut
Fahrzeugpapieren aus folgender Tabelle aus der Spalte „erf. GSY“ abzulesen:
Höchstgeschwindigkeit in km/h                        erf. GSY
lt. Fahrzeugpapieren          zzgl. Toleranz
       bis 142                     150                      P
       bis 152                     160                      Q
       bis 162                     170                      R
       bis 172                     180                      S
       bis 182                     190                      T
       bis 192                     200                      U
       bis 201                     210                      H
Ein alternativen alt GSY / LI gibt es nur für Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit größer 201 km/h.




V:28.09.2006
RZ-065269-A0-306
Anlage 0
Seiten 2 von 8
                                                                                                          Mo b i l i t ä t
Für die Beispieldaten ergibt sich als erforderliches Geschwindigkeitssymbol “H“. Sofern bei der
gewählten Reifenkombination die Reifengröße an Achse 1 und 2 gleich ist, reicht es aus den „LI“ für
den Maximalwert der Achsen zu ermitteln. Für das Beispiel ergäbe sich der LI-Wert 93.
Sofern für die im Verwendungsbereich gewählte Reifengröße der ermittelte LI oder/und GSY nicht
verfügbar ist, kann diese Reifengröße nicht verwendet. Alternativ kann das Ableseverfahren durch
eine Reifenherstellerfreigabe ersetzt werden.

Ermittlung GSY/LI für Fahrzeuge über 201 km/h Höchstgeschwindigkeit
Beispieldaten:
                                  Fahrzeugdaten                                           ermittelte Daten
                          Fahrzeugschein      Zulassungsbescheinigu            erfd. LI /GSY       alt. LI/GSY
                                              ng Teil I
Achslast Achse 1          Ziff 16 vorne       Feld 8.1              1210 kg           94 V               91 W
Achslast Achse 2          Ziff 16 hinten      Feld 8.2              1265 kg           96 V               93 W
Höchstgeschwindigkeit     Ziff 6              Feld T                230 km/h

1. Mit der Höchstgeschwindigkeit, Ziff. 6 aus dem Fahrzeugschein bzw. Feld T der
Zulassungsbescheinigung Teil I, gehe man in die Spalte „vmax“ bis zu der Zeile, die den gleichen
Wert für die Höchstgeschwindigkeit enthält.
2. In dieser Zeile gehe nun bis zur Spalte „erf. GSY“ . Hier steht nun das mindest erforderliche
Geschwindigkeitssymbol „erf. GSY“ und sofern in der nächsten Spalte der gleichen Zeile eine
weitere Angabe steht, ist das das alternative Geschwindigkeitssymbol „alt. GSY“.
3. Um den mindest erforderlichen Reifenlastindex für die gewählte Achse zu ermitteln gehe man in
dieser Zeile weiter nach rechts bis zu dem Wert der vor dem Schrägstrich innerhalb einer
Tabellenzelle steht, der gleich oder größer der Achslast ist. Die im Spaltenkopf dieser Spalte
abzulesende Zahl ist die Tragfähigkeitskennzahl „LI“ für die gewählte Achse.
4. Um den alternativen Reifenlastindex für die gewählte Achse zu ermitteln gehe man in der gleichen
Zeile links beginnend bis zu dem Wert der hinter dem Schrägstrich innerhalb einer Tabellenzelle
steht, der gleich oder größer der Achslast ist. Die jetzt im Spaltenkopf abzulesende Zahl ist die
alternative Tragfähigkeitskennzahl LI für die gewählte Achse.
Ableseweg für Achse 1 :
Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex)               90         91         92        93         94         95      96
    vmax      vmax m.Tol. erf. GSY alt. GSY
    201          210          H             1200/      1230/      1260/     1300/      1340/      1380/     1420/
      :            :           :        :          :          :          :         :          :          :        :
    229          238          V        W     1099/1200 1127/1230 1154/1260 1191/1300 1227/1340 1264/1380 1301/1420
    230          239          V        W     1096/1200 1123/1230 1150/1260 1187/1300 1223/1340 1260/1380 1296/1420
    231          240          V        W    1092/1200   1119/1230 1147/1260   1183/130  1219/1340 1256/1380 1292/1420

Ableseweg für Achse 2 :
Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex)               90         91         92        93         94         95      96
    vmax      vmax m.Tol. erf. GSY alt. GSY
    201          210          H             1200/      1230/      1260/     1300/      1340/      1380/     1420/
      :            :           :        :          :          :          :         :          :          :        :
    229          238          V        W     1099/1200 1127/1230 1154/1260 1191/1300 1227/1340 1264/1380 1301/1420
    230          239          V        W     1096/1200 1123/1230 1150/1260 1187/1300 1223/1340 1260/1380 1296/1420
    231          240          V        W    1092/1200   1119/1230 1147/1260   1183/130  1219/1340 1256/1380 1292/1420
Sofern bei der gewählten Reifenkombination die Reifengröße an Achse 1 und 2 gleich ist, reicht es aus, den
„LI“ für den Maximalwert der Achsen zu ermitteln. Für das Beispiel ergäben sich der LI-Wert 96 für den GSY V,
bzw. bei alternativem GSY W der LI-Wert 93.

Sofern für die im Verwendungsbereich gewählte Reifengröße der ermittelte LI oder/und GSY nicht verfügbar ist,
kann diese Reifengröße nicht verwendet. Alternativ kann das Ableseverfahren durch eine
Reifenherstellerfreigabe ersetzt werden.




V:28.09.2006
RZ-065269-A0-306
Anlage 0
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                                                                                                    Mo b i l i t ä t
  vmax vmax m.Tol erf. GSY alt. GSY      75         76         77         78         79         80             81
  201     210         H                 774/       800/       824/       850/       874/       900/           924/
  202     211         V        W      772/ 774   798/ 800   822/ 824   847/ 850   871/ 874   897/ 900       921/ 924
  203     212         V        W      769/ 774   795/ 800   819/ 824   845/ 850   869/ 874   895/ 900       918/ 924
  204     213         V        W      767/ 774   793/ 800   817/ 824   842/ 850   866/ 874   892/ 900       916/ 924
  205     214         V        W      765/ 774   790/ 800   814/ 824   840/ 850   864/ 874   889/ 900       913/ 924
  206     215         V        W      762/ 774   788/ 800   812/ 824   837/ 850   861/ 874   886/ 900       910/ 924
  207     216         V        W      760/ 774   786/ 800   809/ 824   835/ 850   858/ 874   884/ 900       907/ 924
  208     217         V        W      758/ 774   783/ 800   807/ 824   832/ 850   856/ 874   881/ 900       905/ 924
  209     218         V        W      755/ 774   781/ 800   804/ 824   830/ 850   853/ 874   878/ 900       902/ 924
  210     219         V        W      753/ 774   778/ 800   802/ 824   827/ 850   850/ 874   876/ 900       899/ 924
  211     220         V        W      751/ 774   776/ 800   799/ 824   824/ 850   848/ 874   873/ 900       896/ 924
  212     221         V        W      748/ 774   774/ 800   797/ 824   822/ 850   845/ 874   870/ 900       894/ 924
  213     222         V        W      746/ 774   771/ 800   794/ 824   819/ 850   843/ 874   868/ 900       891/ 924
  214     223         V        W      744/ 774   769/ 800   792/ 824   817/ 850   840/ 874   865/ 900       888/ 924
  215     224         V        W      741/ 774   766/ 800   789/ 824   814/ 850   837/ 874   862/ 900       885/ 924
  216     225         V        W      739/ 774   764/ 800   787/ 824   812/ 850   835/ 874   860/ 900       882/ 924
  217     226         V        W      737/ 774   762/ 800   784/ 824   809/ 850   832/ 874   857/ 900       880/ 924
  218     227         V        W      735/ 774   759/ 800   782/ 824   807/ 850   829/ 874   854/ 900       877/ 924
  219     228         V        W      732/ 774   757/ 800   780/ 824   804/ 850   827/ 874   851/ 900       874/ 924
  220     229         V        W      730/ 774   754/ 800   777/ 824   802/ 850   824/ 874   849/ 900       871/ 924
  221     230         V        W      728/ 774   752/ 800   775/ 824   799/ 850   822/ 874   846/ 900       869/ 924
  222     231         V        W      725/ 774   750/ 800   772/ 824   796/ 850   819/ 874   843/ 900       866/ 924
  223     232         V        W      723/ 774   747/ 800   770/ 824   794/ 850   816/ 874   841/ 900       863/ 924
  224     233         V        W      721/ 774   745/ 800   767/ 824   791/ 850   814/ 874   838/ 900       860/ 924
  225     234         V        W      718/ 774   742/ 800   765/ 824   789/ 850   811/ 874   835/ 900       857/ 924
  226     235         V        W      716/ 774   740/ 800   762/ 824   786/ 850   808/ 874   832/ 900       855/ 924
  227     236         V        W      714/ 774   738/ 800   760/ 824   784/ 850   806/ 874   830/ 900       852/ 924
  228     237         V        W      711/ 774   735/ 800   757/ 824   781/ 850   803/ 874   827/ 900       849/ 924
  229     238         V        W      709/ 774   733/ 800   755/ 824   779/ 850   801/ 874   824/ 900       846/ 924
  230     239         V        W      707/ 774   730/ 800   752/ 824   776/ 850   798/ 874   822/ 900       844/ 924
  231     240         V        W      704/ 774   728/ 800   750/ 824   774/ 850   795/ 874   819/ 900       841/ 924
  232     241         W         Y     770/ 774   796/ 800   820/ 824   846/ 850   870/ 874   896/ 900       919/ 924
  233     242         W         Y     766/ 774   792/ 800   816/ 824   842/ 850   865/ 874   891/ 900       915/ 924
  234     243         W         Y     762/ 774   788/ 800   812/ 824   837/ 850   861/ 874   886/ 900       910/ 924
  235     244         W         Y     759/ 774   784/ 800   808/ 824   833/ 850   857/ 874   882/ 900       906/ 924
  236     245         W         Y     755/ 774   780/ 800   803/ 824   829/ 850   852/ 874   878/ 900       901/ 924
  237     246         W         Y     751/ 774   776/ 800   799/ 824   824/ 850   848/ 874   873/ 900       896/ 924
  238     247         W         Y     747/ 774   772/ 800   795/ 824   820/ 850   843/ 874   868/ 900       892/ 924
  239     248         W         Y     743/ 774   768/ 800   791/ 824   816/ 850   839/ 874   864/ 900       887/ 924
  240     249         W         Y     739/ 774   764/ 800   787/ 824   812/ 850   835/ 874   860/ 900       882/ 924
  241     250         W         Y     735/ 774   760/ 800   783/ 824   808/ 850   830/ 874   855/ 900       878/ 924
  242     251         W         Y     731/ 774   756/ 800   779/ 824   803/ 850   826/ 874   850/ 900       873/ 924
  243     252         W         Y     728/ 774   752/ 800   775/ 824   799/ 850   822/ 874   846/ 900       869/ 924
  244     253         W         Y     724/ 774   748/ 800   770/ 824   795/ 850   817/ 874   842/ 900       864/ 924
  245     254         W         Y     720/ 774   744/ 800   766/ 824   790/ 850   813/ 874   837/ 900       859/ 924
  246     255         W         Y     716/ 774   740/ 800   762/ 824   786/ 850   808/ 874   832/ 900       855/ 924
  247     256         W         Y     712/ 774   736/ 800   758/ 824   782/ 850   804/ 874   828/ 900       850/ 924
  248     257         W         Y     708/ 774   732/ 800   754/ 824   778/ 850   800/ 874   824/ 900       845/ 924
  249     258         W         Y     704/ 774   728/ 800   750/ 824   774/ 850   795/ 874   819/ 900       841/ 924
  250     259         W         Y     700/ 774   724/ 800   746/ 824   769/ 850   791/ 874   814/ 900       836/ 924
  251     260         W         Y     697/ 774   720/ 800   742/ 824   765/ 850   787/ 874   810/ 900       832/ 924
  252     261         W         Y     693/ 774   716/ 800   737/ 824   761/ 850   782/ 874   806/ 900       827/ 924
  253     262         W         Y     689/ 774   712/ 800   733/ 824   756/ 850   778/ 874   801/ 900       822/ 924
  254     263         W         Y     685/ 774   708/ 800   729/ 824   752/ 850   773/ 874   796/ 900       818/ 924
  255     264         W         Y     681/ 774   704/ 800   725/ 824   748/ 850   769/ 874   792/ 900       813/ 924
  256     265         W         Y     677/ 774   700/ 800   721/ 824   744/ 850   765/ 874   788/ 900       808/ 924
  257     266         W         Y     673/ 774   696/ 800   717/ 824   740/ 850   760/ 874   783/ 900       804/ 924
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V:28.09.2006
RZ-065269-A0-306
Anlage 0
Seiten 4 von 8
                                                                                                          Mo b i l i t ä t
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V:28.09.2006
RZ-065269-A0-306
Anlage 0
Seiten 5 von 8
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  vmax vmax m.Tol erf. GSY alt. GSY      89           90           91           92           93           94             95
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V:28.09.2006
RZ-065269-A0-306
Anlage 0
Seiten 6 von 8
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  vmax vmax m.Tol erf. GSY alt. GSY      96           97           98           99           100          101            102
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V:28.09.2006
RZ-065269-A0-306
Anlage 0
Seiten 7 von 8
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  vmax vmax m.Tol erf. GSY alt. GSY      103          104          105          106          107          108            109
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V:28.09.2006
RZ-065269-A0-306
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  vmax vmax m.Tol erf. GSY alt. GSY      110          111          112          113          114          115            116
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  255     264         W         Y     1866/ 2120   1918/ 2180   1971/ 2240   2024/ 2300   2077/ 2360   2138/ 2430     2200/ 2500
  256     265         W         Y     1855/ 2120   1908/ 2180   1960/ 2240   2012/ 2300   2065/ 2360   2126/ 2430     2188/ 2500
  257     266         W         Y     1844/ 2120   1897/ 2180   1949/ 2240   2001/ 2300   2053/ 2360   2114/ 2430     2175/ 2500
  258     267         W         Y     1834/ 2120   1886/ 2180   1938/ 2240   1990/ 2300   2041/ 2360   2102/ 2430     2162/ 2500
  259     268         W         Y     1823/ 2120   1875/ 2180   1926/ 2240   1978/ 2300   2030/ 2360   2090/ 2430     2150/ 2500
  260     269         W         Y     1813/ 2120   1864/ 2180   1915/ 2240   1966/ 2300   2018/ 2360   2078/ 2430     2138/ 2500

V:28.09.2006
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              1
Seite :                   1/8                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  RB11902
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             112G
Radgröße:                                                9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø57.1
geprüfte Radlast:                                         950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke      : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
D2, 4F, 4F1, 8J                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            4723     120 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
4E                                Radschraube, Kegel 60°, Kalotte              4833   140 Nm
                                  beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                  Schaftlänge 32 mm
8U, 8U1                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4723   140 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 29 mm




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              1
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850; e1*93/81*0005*.. , e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 265  Audi A8                 245/35R20                                      A02) bis A10)E44)

                                             255/35R20

 309                Audi S8                  255/35R20                               A02) bis A10)E44)


G850/NT00           1255/1230                                                        5/112/57
e1*93/81*0005*16    1380/1230
e1*98/14*0005*24E



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                                 e1*2001/116*0198*..
4E                                 e1*2001/116*0246*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331         Audi A8                 235/35R20                                A02) bis A10)
                                            N245)T92)                                E44)

                                             245/35R20
                                             N255)T95)

                                             245/40R20
                                             A01)K35)N255)

                                             255/35R20
                                             A01)K04)K35)N265)

                                             265/35R20
                                             A01)K03)K04)K35)

                                             275/30R20
                                             A01)K03)K04)K35)

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             235/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                             N245)T92)            K04)K35)           E44)V00)

                                             245/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                             N255)T95)            K04)K35)           E44)V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              1
Seite :                   3/8                                                                 Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                     225/35R20                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)G4K)K04)K64)T90)              E44)E54)
                Serienreifen 205/..)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257     Audi A6                     225/35R20                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)G5M)K04)K64)T90)              E44)E54)
                Serienreifen 225/..)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                    235/35R20                          A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93a)

                                           245/35R20

                                           255/35R20

                                           275/30R20
                                           A01)K03)K04)




RZ-065269-A0-306-01~AU-5-112-57-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              1
Seite :                   4/8                                                                Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                    235/35R20                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A93a)

                                           245/35R20
                                           A01)K03)

                                           255/35R20
                                           A01)K03)K04)

                                           275/30R20
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169     Audi TT Coupe, Roadster 235/30R20                            A02) bis A10)
                (Baureihe 8S; ab EG-      A01)K03)K04)K27)M00)               E77a)
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*17)      245/30R20
                                          A01)K01)K04)K27)K75)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228     Audi TTS Coupe, Roadster 245/30R20                           A02) bis A10)
                (Baureihe 8S; ab EG-      A01)K01)K04)K27)K75)               E77a)
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*17)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RZ-065269-A0-306-01~AU-5-112-57-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              1
Seite :                   5/8                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              1
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
     Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
        ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Teiletyp :                RB11902


N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K75) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von 200mm über dem Schweller bis zur Oberkante
        Stoßfänger um 10 mm zu weiten,
     - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
        an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
     - - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
        bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  RB11902
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             112G
Radgröße:                                                9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø57.1
geprüfte Radlast:                                         950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
7N                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            4723     140 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 29 mm




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              1a
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                             e1*2007/46*0402*..
7N                             e1*2007/46*0435*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 162      Seat Alhambra           235/35R20                         A02) bis A10)
                                        A01)G01)K04)T92)

                                         255/30R20
                                         A01)K02)K03)T92)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

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A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 1a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




RZ-065269-A0-306-01a~SE-5-112-57-ET35.docx
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  RB11902
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             112G
Radgröße:                                                9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø57.1
geprüfte Radlast:                                         950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)

Radbefestigung

Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment

5L                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4723   120 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
3T                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4723   140 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 29 mm




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              1b
Seite :                   2/5                                                                     Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3T                               e11*2001/116*0326*..
3T                               e11*2007/46*0014*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 206      Skoda Superb 3            225/35R20                               A02) bis A10)
                (3V; Limousine, Kombi; ab T90)                                    E60a)
                Modelljahr 2015)
                                          235/30R20
                                          A01)K04)M00)T88)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                             e11*2007/46*0010*..
5L                             e11*2007/46*0034*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125      Skoda Yeti              225/35R20                                 A02) bis A10)
                                        A01)G7K)K01)K02)T90)

                                          235/30R20
                                          A01)G0U)K01)K02)M00)T88)

                                          245/30R20
                                          A01)G0U)K01)K02)T90)

                                          255/30R20
                                          A01)G0U)K01)K02)K48)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                          K01)                 K02)K48)           G7K)V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              1b
Seite :                   3/5                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
     225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              1b
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10
     mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen.




M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Die Anlage Nr. 1b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              1c
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 RB11902
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            112G
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø57.1
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller     :   Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
3CC                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            4723     120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
5N                               Tiguan 1:                                    4723   120 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
                                 Tiguan 2:                                    4723   140 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
3C, 7N, 16                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4723   140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm


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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              1c
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
3D, 3d                               Radschraube, Kegel 60°, Kalotte           4833     140 Nm
                                     beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                     Schaftlänge 32 mm

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
16                               e1*2007/46*0539*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162      VW Beetle                 225/35R20                         A02) bis A10)
                (Limousine, Cabrio)       A01)K01)K04)K95)                  E99)

                                          235/30R20
                                          A01)K01)K02)K26)K95)M00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3CC                            e1*2001/116*0468*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 220     VW Passat CC, VW CC     235/30R20                           A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)K82)K83)K84)M00)T88)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                               e1*2001/116*0307*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 206      VW Passat                 225/35R20                         A02) bis A10)
                (B8; Limousine, Kombi;    A01)K03)K04)K28)K63)T90)          E93a)
                außer Alltrack)
                                          235/30R20
                                          A01)K01)K04)K28)K63)M00)T88)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                               e1*2001/116*0307*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 176     VW Passat Alltrack        235/35R20                         A02) bis A10)
                (B8)                      A01)K104)                         E93a)

                                          255/30R20
                                          A01)K104)




RZ-065269-A0-306-01c~VW-5-112-57-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              1c
Seite :                   3 / 10                                                                  Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3d                             e1*2007/46*0452*..
3D                             e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 331     VW Phaeton               245/35R20                                A02) bis A10)
                                         N255)T95)

                                          255/35R20
                                          A01)K01)T97)

                                          265/35R20
                                          A01)K01)K04)T99)

                                          275/30R20
                                          A01)G3M)K01)K04)T97)

                                          275/35R20
                                          A01)K01)K04)K63)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          245/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                          N255)T95)            K04)               V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                             e1*2007/46*0401*..
7N                             e1*2007/46*0434*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 162      VW Sharan               235/35R20                                 A02) bis A10)
                                        A01)G01)K04)T92)

                                          255/30R20
                                          A01)K02)K03)T92)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              1c
Seite :                   4 / 10                                                                  Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                               e1*2001/116*0450*..
5N                               e1*2007/46*0487*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155      VW Tiguan 1               235/35R20                               A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungen)    A01)A93)K03)K04)                        E98)

                                          245/35R20
                                          A01)K01)K04)K63)K85)

                                          255/35R20
                                          A01)K01)K02)K80)

                                          265/35R20
                                          A01)K01)K02)K80)K98)

                                          275/30R20
                                          A01)K01)K02)K80)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          235/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                          A93)K03)             K02)K80)           E98)V00)

                                          245/35R20            255/35R20          A01) bis A10)
                                          K01)                 K02)K80)           E98)V00)

                                          245/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                          K01)                 K02)K80)           E98)V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              1c
Seite :                   5 / 10                                                                  Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                               e1*2001/116*0450*..
5N                               e1*2007/46*0487*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155      VW Tiguan 1               235/35R20                               A02) bis A10)
                (Ausführungen mit Serie   A93)                                    E98)
                255/40R19 und
                Verbreiterungen)          245/35R20

                                          255/35R20

                                          265/35R20
                                          A01)K98)

                                          275/30R20

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          235/35R20            275/30R20          A02) bis A10)
                                          A93)                                    E98)V00)

                                          245/35R20            255/35R20          A02) bis A10)
                                                                                  E98)V00)

                                          245/35R20            275/30R20          A02) bis A10)
                                                                                  E98)V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                              e1*2001/116*0450*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 132     VW Tiguan 2 (ohne        235/45R20                                A02) bis A10)
                Verbreiterung)           A01)GDS)K01)                             E98a)

                                          245/40R20
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                               e1*2001/116*0450*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 132     VW Tiguan 2 (mit          235/45R20                               A02) bis A10)
                Verbreiterung)            GDS)                                    E98a)

                                          245/40R20




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              1c
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Teiletyp :                RB11902


Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              1c
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E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37

E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.

E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G3M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R18,
     235/55R17, 235/60R16, 255/40R19, 255/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GDS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R20,
     235/50R19, 235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
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K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K104) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° vor Radmitte um
        10 mm aufzuweiten,
     - die Kunststoffradhausverbreiterung ist der aufgeweiteten Radhauskante entsprechend
        zu kürzen.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
        Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
        Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
     Kunststoffkante des Verbreiterungsflap zu kürzen.

K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur
         Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

K85) An Achse 2 sind die vorhandenen Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen bis zur
     Blechkante zu kürzen.

K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu
        entfernen
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis
        Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
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K98) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist, im Bereich zwischen den beiden
        Befestigungsschrauben des KS Innenkotflügels, umzulegen,
     - die Kunststoffkante der Kotflügelverbreiterungen ist entsprechend zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              1c
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K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte
       umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
       umgelegte Radhauskante zu klemmen.

Die Anlage Nr. 1c mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 RB11902
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            112G
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke       : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
B8, B81, 4G, 4G1                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            4724     120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
8R, 8R1                          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4724   140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
4H                               Radschraube, Kegel 60°, Kalotte              4905   140 Nm
                                 beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 32 mm
4L, 4L1                          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4724   180 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm


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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199      Audi A4, A4 quattro       225/35R20                         A02) bis A10)
                (Baureihe B8, Limousine, A01)K03)K04)K64)N235)T90)          E79)
                Kombi, außer S4)
                                          235/30R20
                                          A01)K01)K04)K64)M00)N245)T88)

                                          245/30R20
                                          A01)K01)K04)K28)K64)T90)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
200 bis 245     Audi A4, S4               245/30R20                         A02) bis A10)
                (Baureihe B8, Limousine, A01)K01)K04)K28)K64)T90)           E79)
                Kombi)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 200      Audi A4, A4 quattro       225/35R20                         A02) bis A10)
                (Baureihe B9, Limousine, A01)GD9)K76)T90)                   E80)
                Kombi)
                                          235/30R20
                                          M00)T88)

                                          245/30R20
                                          A01)K04)K28)K71)T90)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2
Seite :                   3 / 13                                                                   Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A5                    225/35R20                               A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio)   G7R)N235)T90)

                                           245/30R20
                                           T90)

                                           255/30R20
                                           GCF)

                                           265/30R20
                                           G4X)

                                           275/30R20
                                           A01)G4W)K62)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/35R20            255/30R20          A02) bis A10)
                                           N235)T90)                               G7R)V00)

                                           225/35R20            265/30R20          A02) bis A10)
                                           N235)T90)                               G7R)V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B8                                e1*2001/116*0447*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
245 bis 260     Audi S5                    225/35R20                               A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio)   G7R)T90)

                                           245/30R20
                                           T90)

                                           255/30R20
                                           GCF)

                                           265/30R20
                                           G4X)

                                           275/30R20
                                           A01)G4W)K62)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/35R20            255/30R20          A02) bis A10)
                                           T90)                                    G7R)V00)

                                           225/35R20            265/30R20          A02) bis A10)
                                           T90)                                    G7R)V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A6                  245/35R20                                 A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A01)K13)K22)K73)N255)                     E54)

                                           255/35R20
                                           A01)K13)K22)K25)K28)K71)K73)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331     Audi S6                  255/35R20                                 A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A01)K13)K22)K25)K28)K71)K73)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245     Audi A7                 245/35R20                                A02) bis A10)
                                        N255)

                                         255/35R20

                                         265/35R20
                                         A01)K63)

                                         275/30R20

                                         275/35R20
                                         A01)GCD)K63)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/35R20            275/30R20          A02) bis A10)
                                         N255)                                   V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331     Audi S7                 255/35R20                                A02) bis A10)

                                         265/35R20
                                         A01)K63)

                                         275/30R20

                                         275/35R20
                                         A01)K63)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0544*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
412             Audi RS7                275/35R20                                A02) bis A10)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2
Seite :                   6 / 13                                                                   Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                             e1*2007/46*0284*..
4H                             e1*2007/46*0398*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 382     Audi A8, A8L            235/45R20                                  A02) bis A10)B61a)
                                        N245)                                      E44)

                                           245/40R20
                                           N255)

                                           255/40R20
                                           N265)

                                           265/40R20
                                           A01)K72)

                                           275/35R20

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/45R20            265/40R20          A02) bis A10)B61a)
                                           N245)                                   E44)V00)

                                           245/40R20            275/35R20          A02) bis A10)B61a)
                                           N255)                                   E44)V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R                               e1*2001/116*0497*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                    235/45R20                               A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A94)                                    EF0)

                                           245/45R20
                                           A94)

                                           255/45R20
                                           A01)A94)K03)K04)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                                e1*2001/116*0473*..
8R                                e1*2001/116*0497*..
8R1                               e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                    235/45R20                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A94)                               EF0)

                                           245/45R20
                                           A94)

                                           255/45R20
                                           A94)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                                e1*2001/116*0473*..
8R1                               e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 260     Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI      235/45R20 M+S                     A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A94)

                                           245/45R20 M+S
                                           A94)

                                           255/45R20
                                           A94)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                             e1*2001/116*0350*..
4L                             e1*2001/116*0367*..
4L1                            e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 245     Audi Q7                 255/45R20                         A02) bis A10)
                                        A93)N265)                         E78a)

                                         255/45R20 M+S
                                         A93)

                                         255/50R20
                                         N265)

                                         255/50R20 M+S

                                         265/45R20
                                         A93a)N275)

                                         265/45R20 M+S
                                         A93a)

                                         275/45R20
                                         N285)

                                         275/45R20 M+S




Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
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A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B61a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     -Achse1: 2-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø345x34 mm

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
     -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014, Baureihe B8.


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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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E80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015, Baureihe B9.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet
    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19,
     265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GCD)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
    265/35R20, 275/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
    G01) zu beachten.

GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

GD9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K62) An Achse 1 ist der Kunststoff-Innenkotflügel im Bereich über der Radmitte
     nachzuarbeiten, bzw. eng an das Radhausblech anzulegen.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
        ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte,
     eng an das Blechradhaus anzulegen.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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K72) An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter der
     Radmitte) samt den Kunststoffspangen zu entfernen.

K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
     Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
     Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.

K76) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschraube des Innenkotflügels im Bereich 150 mm hinter Radmitte ist
        zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45° vor bis 45° hinter
        Radmitte umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und
        hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RZ-065269-A0-306-02~AU-5-112-66_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2
Seite :                   13 / 13                                                       Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2a
Seite :                   1/4                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 RB11902
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            112G
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D), Mini

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
UKL-L                            Serien- Radschraube, Kegel 60°,            4917     140 Nm
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5
                                 mm




RZ-065269-A0-306-02a~BM-5-112-66_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2a
Seite :                   2/4                                                                Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 170      BMW 2er Active Tourer,     225/35R20                         A02) bis A10)
                Active Tourer xDrive, Gran A01)K01)K02)K18)K28)T90)
                Tourer, Gran Tourer xDrive
                                           235/30R20
                                           A01)K01)K02)K18)K28)M00)T88)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                          e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1 xDrive 225/35R20                           A02) bis A10)
                                         A01)K01)K04)




Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.


RZ-065269-A0-306-02a~BM-5-112-66_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2a
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.



RZ-065269-A0-306-02a~BM-5-112-66_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2a
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2b
Seite :                   1 / 20                                                      Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 RB11902
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            112G
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller              : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
211, 212G, 204, 204K, 245G       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            4724     130 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
204X, 212                        GLK, W212:Radschraube, Kegel 60°,            4724   130 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
                                 GLC, W213: Radschraube, Kegel 60°,           4724   150 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
163, 164, 166, 166 AMG, 216,     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4724   150 Nm
216 AMG, 215, 220, 221, 221      M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
AMG

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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2b
Seite :                   2 / 20                                                                   Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
204                                e1*2001/116*0431*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245         Mercedes C-Klasse        225/35R20                              A02) bis A10)
                   (Limousine, W205)        A01)GB9)K01)K04)K122)N235)T90)         B100)E103)

                                           225/35R20 M+S
                                           A01)GB9)K01)K04)K122)T90)

                                           235/30R20
                                           A01)K01)K04)K122)M00)N245)T88)

                                           235/30R20 M+S
                                           A01)K01)K04)K122)M00)T88)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                              e1*2001/116*0457*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245         Mercedes C-Klasse       225/35R20                               A02) bis A10)
                   (Kombi, S205)           A01)GCX)K01)K04)K122)N235)T90)          B100)E103)

                                           225/35R20 M+S
                                           A01)GCX)K01)K04)K122)T90)



Typ:                         215
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 220 bis 326  Mercedes CL-Klasse,      245/35R20                                   A01) bis A10)
              Mercedes CL 63 AMG                                                   K53)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                                                                   K04)K53)V00)
e1*98/14*0113*12   1230/1325(1355)                                                 5/112/66,5




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2b
Seite :                   3 / 20                                                                 Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ:                         215
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 368          Mercedes CL-Klasse,      245/35R20                                 A01) bis A10)
              Mercedes CL 55 AMG,      E55)                                      K53)
              Mercedes CL 600
                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                       vorne                hinten
                                       245/35R20            275/30R20            A01) bis A10)
                                                                                 K04)K53)V00)
e1*98/14*0113*12   1230/1325(1355)                                               5/112/66,5



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
216                                  e1*2001/116*0372*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
285                Mercedes CL                 255/35R20                         A02) bis A10)
                   (Ausführungen mit kleinsten
                   Serienreifen in 17-Zoll und 275/30R20
                   Heckantrieb)                A01)K03)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
216                                  e1*2001/116*0372*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
285                Mercedes CL                 255/35R20                         A02) bis A10)
                   (Ausführungen mit kleinsten
                   Serienreifen in 17-Zoll und 275/30R20
                   4-MATIC)                    A01)K03)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
216                                  e1*2001/116*0372*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380        Mercedes CL                 255/35R20                         A02) bis A10)
                   (Ausführungen mit kleinsten N265)
                   Serienreifen in 18-Zoll und
                   Heckantrieb)                275/30R20
                                               A01)K03)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2b
Seite :                   4 / 20                                                                     Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
216                                      e1*2001/116*0372*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
320                    Mercedes CL                 255/35R20                         A02) bis A10)
                       (Ausführungen mit kleinsten
                       Serienreifen in 18-Zoll und 275/30R20
                       4-MATIC)                    A01)K03)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
216                                   e1*2001/116*0372*..
216 AMG                               e1*2001/116*0426*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463            Mercedes CL AMG         255/35R20 M+S                         A02) bis A10)

                                                   275/30R20 M+S
                                                   A01)K03)



Typ:                         211
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0183*.., e1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 200   Mercedes E-Klasse        245/30R20                                     A01) bis A10)
                                       T90)                                          K03)

e1*2001/1116*0183*21   1005-1225/1140-1255(1305)                                     5/112/66,5



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                      e1*2001/116*0501*..
212G                                     e1*2007/46*0484*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225            Mercedes E-Klasse          245/30R20                          A02) bis A10)
                       (W212, Limousine,          A01)K01)K04)K27)K97)T90)           E111)
                       Ausführungen mit kleinsten
                       Serienreifen in 16Zoll)


Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                      e1*2001/116*0501*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 300            Mercedes E-Klasse           245/30R20                         A02) bis A10)
                       (W212, Limousine,           A01)K01)K04)K27)K97)T90)          E111)
                       Ausführungen mit kleinsten
                       Serienreifen in 17Zoll oder
                       18Zoll)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2b
Seite :                   5 / 20                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 190     Mercedes E-Klasse        235/35R20                         A02) bis A10)
                (W213, Heckantrieb)      A01)K01)T92)                      E111a)

                                          245/35R20
                                          A01)K01)

                                          255/30R20
                                          A01)K01)K04)T92)

                                          255/35R20
                                          A01)K01)K04)

                                          265/30R20
                                          A01)K01)K02)

                                          275/30R20
                                          A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes GLA            235/35R20                          A02) bis A10)
                                        A01)K01)K118)K120)

                                          245/35R20
                                          A01)K01)K118)K119)K120)K121)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
265             Mercedes GLA45 AMG      245/35R20                          A02) bis A10)
                                        A01)K01)K118)K119)K120)K121)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2b
Seite :                   6 / 20                                                                 Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 180     Mercedes GLC            235/45R20                                A02) bis A10)
                                        A94)

                                         245/45R20
                                         A94a)

                                         255/45R20

                                         265/40R20




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes GLK            235/45R20                                A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)

                                         245/40R20
                                         A01)K01)K02)

                                         255/40R20
                                         A01)K01)K02)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/45R20            255/40R20          A01) bis A10)
                                         K01)                 K02)               V00)

                                         235/45R20            265/40R20          A01) bis A10)
                                         K01)                 K02)               V00)

                                         245/40R20            275/35R20          A01) bis A10)
                                         K01)                 K02)               V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2b
Seite :                   7 / 20                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
166                             e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 320     Mercedes GL- Klasse      265/50R20                         A02) bis A10)
                (Ausführungen ohne       A01)ER2)K01)K02)K112)N275)
                serienmäßige
                Radhausverbreiterung)    275/45R20
                                         A01)ER1)K01)K02)

                                          285/45R20
                                          A01)ER1)K01)K02)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
166                             e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 320     Mercedes GL- Klasse      265/50R20                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit        A01)ER2)K01)K112)N275)
                serienmäßiger
                Radhausverbreiterung)    275/45R20
                                         ER1)

                                          285/45R20
                                          A01)ER1)K01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
410             Mercedes GL 63 AMG      275/45R20 M+S                      A02) bis A10)
                                                                           ER1)
                                          285/45R20 M+S




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2b
Seite :                   8 / 20                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
410 bis 430     Mercedes GLE AMG        255/45R20 M+S                     A02) bis A10)
                                                                          E108)
                                         265/40R20

                                         265/45R20

                                         275/40R20




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 430     Mercedes GLE Coupe      265/50R20 M+S                     A02) bis A10)
                                        A01)K01)W275)                     E109)

                                         275/45R20
                                         A01)K01)N285)

                                         275/45R20 M+S
                                         A01)K01)

                                         275/50R20
                                         A01)K01)N285)

                                         275/50R20 M+S
                                         A01)K01)

                                         285/45R20
                                         A01)K01)N295)

                                         285/50R20
                                         A01)K01)N295)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2b
Seite :                   9 / 20                                                                     Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ:                         163
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 173  Mercedes ML Klasse       265/45R20                                     A01) bis A10)
                                                                                     K03)K04)
                                             275/40R20

 184 bis 200        Mercedes ML Klasse       265/45R20 M+S                           A01) bis A10)
                                                                                     K03)K04)
                                             275/40R20
 255                Mercedes ML Klasse       265/45R20 M+S                           A01) bis A10)
                                                                                     K03)K04)
                                             275/40R20 M+S
e1*96/79*0083*14E   1430/1600(1750)                                                  5/112/66,5



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
164                                e1*2001/116*0315*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285         Mercedes ML-Klasse      245/45R20                                A02) bis A10)
                                            A01)K01)K04)N255)

                                             255/45R20
                                             A01)K01)K04)

                                             265/45R20
                                             A01)K01)K04)

                                             275/40R20
                                             A01)K01)K02)

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             245/45R20            275/40R20          A01) bis A10)
                                             K01)N255)            K02)               V00)

                                             245/45R20 M+S        275/40R20 M+S      A01) bis A10)
                                             K01)                 K02)               V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2b
Seite :                   10 / 20                                                                    Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
166                                e1*2007/46*0598*..
166 AMG                            e1*2007/46*0826*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 410         Mercedes ML63 AMG       255/45R20 M+S                            A02) bis A10)

                                             265/45R20
                                             A01)K02)

                                             275/40R20
                                             A01)K01)K02)



Typ:                         220
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 145 bis 326  Mercedes S-Klasse,       245/35R20                                     A01) bis A10)E51)
              Mercedes S55 AMG,                                                      K04)K15)K18)K21)
              Mercedes S63 AMG         255/35R20
                                       K51)
                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
                                       vorne                hinten
                                       245/35R20            275/30R20                A01) bis A10)
                                                                                     K04)K83)V00)
e1*97/27*0099*15E   1255/1325(1360)                                                  5/112/66,5



Typ:                         220
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 368          Mercedes S 55 AMG,       245/35R20                                     A01) bis A10)E51)
              Mercedes S 600           E55)                                          K04)K15)K18)K21)

                                             255/35R20
                                             E55)K51)
                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             245/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                                                                     K04)K83)V00)

e1*97/27*0099*15E   1255/1325(1360)                                                  5/112/66,5




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2b
Seite :                   11 / 20                                                                Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380     Mercedes S-Klasse,      245/35R20                                A02) bis A10)
                Heckantrieb             N255)T95)                                E97a)
                (W221)
                                        255/35R20
                                        A01)K01)N265)

                                         265/30R20
                                         A01)K01)N275)T94)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/35R20            255/35R20          A02) bis A10)
                                         N245)T92)            N265)              E97a)V00)

                                         245/35R20            265/35R20          A02) bis A10)
                                         N255)T95)            N275)              E97a)V00)

                                         255/35R20            275/35R20          A01) bis A10)
                                         K01)                 K83)               E97a)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320     Mercedes S-Klasse, 4-   245/35R20                                A02) bis A10)
                MATIC                   N255)T95)                                E97a)
                (W221)
                                        255/35R20
                                        A01)K01)

                                         265/30R20
                                         A01)K01)T94)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne                hinten
386 bis 463     Mercedes S63 AMG, S65 255/35R20 M+S          275/35R20 M+S       A01) bis A10)
                AMG                     K01)                 K83)                E97a)V00)
                (W221)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2b
Seite :                   12 / 20                                                                 Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
221                             e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390     Mercedes S-Klasse        245/40R20                                A02) bis A10)
                (W222, ab Modell 2014)   N255)                                    E98b)

                                          245/40R20 M+S

                                          255/35R20
                                          N265)T97)

                                          255/35R20 M+S
                                          T97)

                                          255/40R20
                                          GAP)N265)

                                          255/40R20 M+S
                                          GAP)

                                          265/35R20
                                          N275)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          245/40R20            275/35R20          A02) bis A10)
                                                                                  E98b)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463     Mercedes S63 AMG, S65 255/40R20 M+S                               A02) bis A10)
                AMG                                                               E98b)
                (W222)                  265/35R20 M+S




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
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Seite :                   13 / 20                                                                 Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
335             Mercedes S-Klasse Coupe, 245/40R20                                A02) bis A10)
                Cabrio                   A94a)
                (C217, A217)
                                         255/35R20
                                         A94)

                                          255/40R20
                                          A01)G01)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          245/40R20            275/35R20          A02) bis A10)
                                                                                  V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463     Mercedes S63 AMG        255/40R20 M+S                             A02) bis A10)
                Coupe, S65 AMG Coupe
                (C217)


Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2b
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A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B100) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 330 mm.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292).

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
     Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2b
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E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg
        an Achse 2)

E55) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen(z.B. E55 AMG), die serienmäßig nur mit
     (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 265/.. an der Hinterachse ausgerüstet sind oder
     nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

E111a)       Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
    nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

ER1) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der Anbaubestätigung einzutragen .

ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
     Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
     Tabelle zu entnehmen.
            Reifengröße     Reifenabrollumfang in mm   max. zulässige Achslast in kg
            265/50R20                    2361                        1878
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.




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GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS
       Radhaus befindliche Blechsteg umzulegen,
     - das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
     - die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den
       Schweller zu versetzen.




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K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
     Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
     Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10
       mm aufzuweiten,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte
       eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
     Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
     Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K121) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10
       mm aufzuweiten,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte
       eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
       kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
       anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K51) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel (hinter den Scheinwerfern) im Bereich der
     Reifenschultern (bei Lenkeinschlag) warm einzuformen (Kontrollmöglichkeit
     ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).




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K53) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 :
     - die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
       zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
     - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
       zu kürzen,
     - die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2
       mm zu kürzen.

K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger
         komplett um- und eng anzulegen,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen.

K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
     umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




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N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




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Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2b
Seite :                   20 / 20                                                       Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 2b mit den Blättern 1 bis 20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




RZ-065269-A0-306-02b~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2c
Seite :                   1/4                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  RB11902
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RH
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             112G
Radgröße:                                                9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast:                                         950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke :       Ssangyong

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
CK                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            4650     120 Nm
                                  M12x1,5, Schaftlänge 29 mm




RZ-065269-A0-306-02c~SY-5-112-66_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2c
Seite :                   2/4                                                             Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CK                             e9*2007/46*0055*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 131     Ssangyong Korando       235/35R20                         A02) bis A10)
                                        A01)G4D)K01)K04)

                                         245/35R20
                                         A01)K01)K04)

                                         245/40R20
                                         A01)K01)K04)K36)

                                         255/35R20
                                         A01)K01)K04)K36)

                                         255/40R20
                                         A01)G3V)K01)K04)K36)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.


RZ-065269-A0-306-02c~SY-5-112-66_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2c
Seite :                   3/4                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G3V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/65R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RZ-065269-A0-306-02c~SY-5-112-66_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              2c
Seite :                   4/4                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


K36) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von 30° vor bis 40° hinter der Radmitte umzulegen,
     - die in diesem Bereich ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist um
         25mm zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

Die Anlage Nr. 2c mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




RZ-065269-A0-306-02c~SY-5-112-66_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              3
Seite :                   1/3                                                                  Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       RB11902
Art des Rades:                                      einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                     RH
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 114,3G
Radgröße:                                                      9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                              35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         114,3 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                        72,60 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               Ø72.5/Ø60.1
geprüfte Radlast:                                               950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat (I)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
FY                                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4778     110 Nm
                                    M12x1,5, Schaftlänge 29 mm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                             e4*2001/116*0106*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 99       Fiat Sedici             235/30R20                              A02) bis A10)
                                        A01) K01)K04) M00)



RZ-065269-A0-306-03~FI-5-114_3-60-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              3
Seite :                   2/3                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




RZ-065269-A0-306-03~FI-5-114_3-60-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              3
Seite :                   3/3                                                            Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




RZ-065269-A0-306-03~FI-5-114_3-60-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              3a
Seite :                   1/4                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  RB11902
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            114,3G
Radgröße:                                                9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø60.1
geprüfte Radlast:                                         950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.




Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller                 :   Suzuki

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
EY,EY-2, LY                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             4778     110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
GY,JT, FR                        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 4692   110 Nm
                                 M12x1,25




RZ-065269-A0-306-03a~SU-5-114_3-60-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              3a
Seite :                   2/4                                                                Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JT                               e4*2001/116*0091*..
JT                               e4*2007/46*0292*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 171      Suzuki Grand Vitara       235/45R20                          A02) bis A10)
                (3- und 5-türig)          A01)K01)K04)

                                           245/40R20
                                           A01)K01)K02)

                                           245/45R20
                                           A01)K01)K02)

                                           255/40R20
                                           A01)K01)K02)

                                           265/35R20
                                           A01)K01)K02)

                                           275/35R20
                                           A01)K01)K02)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FR                                e4*2007/46*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
131             Suzuki Kizashi             225/35R20                         A02) bis A10)
                (4-türig Limousine)        A01)K01)K04)

                                           245/30R20
                                           A01)K01)K04)K48)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                               e4*2001/116*0105*..
EY                               e4*2007/46*0284*..
EY-2                             e50*2007/46*0016*..
GY                               e4*2001/116*0124*..
GY                               e4*2007/46*0291*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 235/30R20                           A02) bis A10)
                (5-türig, mit             A01)K01)K04)M00)
                Serienverbreiterung)




RZ-065269-A0-306-03a~SU-5-114_3-60-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              3a
Seite :                   3/4                                                               Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                               e4*2001/116*0105*..
EY                               e4*2007/46*0284*..
EY-2                             e50*2007/46*0016*..
GY                               e4*2001/116*0124*..
GY                               e4*2007/46*0291*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 235/30R20                          A02) bis A10)
                (5-türig, ohne            A01)K01)K02)M00)
                Serienverbreiterung)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LY                             e4*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 103      Suzuki Vitara           235/30R20                           A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)M00)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.


RZ-065269-A0-306-03a~SU-5-114_3-60-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              3a
Seite :                   4/4                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K48) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel eng an das Radhaus anzukleben.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




RZ-065269-A0-306-03a~SU-5-114_3-60-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              3b
Seite :                   1/8                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 RB11902
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           114,3G
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø60.1
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : TOYOTA (J) bzw. TOYOTA EUROPE (B) bzw. LEXUS

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
AL1(a), F3, HAL1(a), HL10(a),    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              4626     110 Nm
HS19(a), L10(a), S19(a), T27,    M12x1,5
XA3(A), Z4




RZ-065269-A0-306-03b~TO-5-114_3-60-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              3b
Seite :                   2/8                                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ:                         S19(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 183          Lexus GS300             245/30R20                                         A01) bis A10)
                                                                                        K03)K04)K70)K71)K72)
208                    Lexus GS430              245/30R20                               A01) bis A10)
                                                                                        K03)K04)K70)K71)K72)
255                    Lexus GS460              245/30R20                               A01) bis A10)
                                                                                        K03)K04)K70)K71)K72)
e6*2001/116*0103*05E   1055/1200(0)                                                     5/114.3/60



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
HL10(a)                        e6*2007/46*0035*..
HS19(a)                        e6*2001/116*0106*..
L10(a)                         e6*2007/46*0034*..
S19(A)                         e6*2001/116*0103*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne                hinten
133 bis 215     Lexus GS250, GS450H,    225/35R20            255/30R20                  A01) bis A10)
                GS300H                  N235)                K04)N265)T92)              E65)E66)V00)

                                                225/35R20 M+S        255/30R20 M+S      A01) bis A10)
                                                                     K04)T92)           E65)E66)V00)


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
HS19(a)                               e6*2001/116*0106*..
S19(a)                                e6*2001/116*0103*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 255            Lexus GS300, GS430,     245/30R20                                A02) bis A10)
                       G460, GS450H            A01)K03)K04)K70)T90)                     E64)

                                                255/30R20
                                                A01)K03)K04)K70)K71)T92)

                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                vorne                hinten
                                                235/30R20            245/30R20          A01) bis A10)
                                                A93a)M00)N245)       K04)K70)T90)       E64)V00)

                                                245/30R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                K03)                 K04)K70)K71)T92)   E64)V00)



Typ:                         F3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0079*.., e6*2001/116*0079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 207          Lexus LS430              255/35R20                                        A01) bis A10)
                                                                                        K15)

e6*2001/116*0079*04E   1095/1280                                                        5/114,3/60



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              3b
Seite :                   3/8                                                                      Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
AL1(a)                               e6*2001/116*0117*..
HAL1(a)                              e6*2001/116*0118*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 204           Lexus RX350, RX450H     235/45R20                            A02) bis A10)

                                                 245/45R20

                                                 255/45R20

                                                 265/40R20

                                                 265/45R20




Typ:                         Z4
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0084*.., e6*2001/116*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 210          Lexus SC430              245/30R20                                   A02) bis A10)

                                                 255/30R20

e6*2001/116*0084*09   1120/1140                                                    5/114,3/60



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                                 e6*2001/116*0105*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130           Toyota RAV4                235/45R20                         A02) bis A10)
                      (ohne Serienverbreiterung, A01)K01)K04)                      E62)
                      nur bis EG-Genehmigungs-
                      Nr.: e6*2001/116*0105*08) 245/40R20
                                                 A01)K01)K04)

                                                 255/40R20
                                                 A01)K01)K04)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              3b
Seite :                   4/8                                                                Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                            e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                235/45R20                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung,                                    E62)
                nur bis EG-Genehmigungs- 245/40R20
                Nr.: e6*2001/116*0105*08)
                                           255/40R20




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 112      Toyota RAV4              235/45R20                           A02) bis A10)
                (nur Ausführungen ab EG- G2H)                                E63)
                Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*09)     245/40R20
                                         A01)K01)

                                           245/45R20
                                           A01)G5Z)K01)K89)

                                           255/35R20
                                           A01)G2E)K01)K04)

                                           255/40R20
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                             e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130      Toyota Avensis           235/35R20                           A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A01)G0Z)K01)K04)K13)K22)K81)

                                           255/30R20
                                           A01)GCS)K01)K04)K81)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              3b
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Anlage-Nr. :              3b
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


E64) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05
     beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ
     HS19(a)

E65) Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

E66) Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18,
     225/65R17, 235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G5Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18,
     225/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RZ-065269-A0-306-03b~TO-5-114_3-60-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              3b
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K70) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - das Gummikederband an den Radhauskante ist zu entfernen,
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 150 mm oberhalb Schweller bis zum
        hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite 8..10 mm).

K71) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende weitere Maßnahmen
     erforderlich:
     - die umgelegte Radhauskante ist ab oberhalb Radmitte nach hinten aufzuweiten,
     - die Blechlasche im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist nach oben zu
         biegen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ab Oberkante auf einer
         Länge von 100 mm auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen,
     - die Stehbolzen der Innenradradhausverkleidung (oberhalb Radmitte und der hintere)
         sind bis zum Mutterkopf zu kürzen.

K72) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren äußeren Reifenschwenkbereich
     (100 mm oberhalb Radhausunterkante/ ab Radhausaußenkante 160 mm nach innen)
     nach innen warm einzuformen oder zu befestigen.

K81) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
     Blechlasche entsprechend zu kürzen.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              3b
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K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die im Bereich der Radmitte befindliche Lasche (Kunststoff und Metall) zur
        Befestigung der Kunststoffradhauskante ist um 25 mm zu kürzen (hierdurch entfällt
        der Befestigungsniet),
     - die verbleibende Kunststoffradhauskante ist klebend an der Blechradhauskante zu
        befestigen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 3b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016


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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 RB11902
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           114,3G
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø64.1
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller               : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
CU1, CU2, CU3, CW1, CW2,         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              4731     110 Nm
CW3, RE5, RE6, RE7               M12x1,5




RZ-065269-A0-306-04~HO-5-114_3-64-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              4
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                             e11*2001/116*0301*..
RE6                             e11*2001/116*0302*..
RE7                             e11*2001/116*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 122     Honda CR-V                 245/40R20                         A02) bis A10)
                (beim Typ RE5 nur zulässig A01)K01)K04)K14)                  E46)
                bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                e11*2001/116*0301*05;      245/45R20
                beim Typ RE6 nur zulässig A01)K01)K04)K14)
                bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                e11*2001/116*0302*05)      255/40R20
                                           A01)K01)K02)K14)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1                             e6*2001/116*0113*..
CU2                             e6*2001/116*0114*..
CU3                             e6*2001/116*0115*..
CW1                             e6*2001/116*0120*..
CW2                             e6*2001/116*0121*..
CW3                             e6*2001/116*0122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 148     Honda Accord             225/35R20                           A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A01)K01)K04)K15)K53)N235)

                                           235/30R20
                                           A01)K01)K02)K15)M00)T88)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




RZ-065269-A0-306-04~HO-5-114_3-64-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E46) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
     - Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
     - Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
     - Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K53) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich oberhalb der Radmitte (Länge
     ca. 200 mm) komplett umzulegen und die Kunststoffradhäuser in diesem Bereich hinter
     die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




RZ-065269-A0-306-04~HO-5-114_3-64-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              5
Seite :                   1/3                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 RB11902
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           114,3G
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø66.1
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Dacia

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
SD, SR                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            4895     110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 29 mm




RZ-065269-A0-306-05~DC-5-114_3-66-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              5
Seite :                   2/3                                                                    Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                             e2*2001/116*0314*..
SD                             e2*2007/46*0030*..
SR                             e2*2001/116*0323*..
SR                             e2*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 92       Dacia Duster            225/35R20                                A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)

                                         235/35R20
                                         A01)K01)K02)

                                         245/35R20
                                         A01)K01)K02)

                                         255/35R20
                                         A01)K01)K02)

                                         265/30R20
                                         A01)K01)K02)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/35R20            265/30R20          A01) bis A10)
                                         K01)                 K02)               V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

RZ-065269-A0-306-05~DC-5-114_3-66-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              5
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




RZ-065269-A0-306-05~DC-5-114_3-66-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              5a
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  RB11902
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            114,3G
Radgröße:                                                9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø66.1
geprüfte Radlast:                                         950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller                 :   Nissan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
F15, F15-LPG, F15M, J10, J11, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  4662     110 Nm
S51, S51N, T32, T31, Y51,     M12x1,25
Y51H, Z50, Z51
J11                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                  4895   110 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 29 mm




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              5a
Seite :                   2/7                                                                       Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
S51                                e1*2001/116*0479*..
S51N                               e1*2007/46*0565*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
175 bis 287     Nissan Infiniti FX30d, FX37, 265/50R20                              A02) bis A10)
                FX50, QX70                   A01)K01)K04)                           EF0)

                                            275/45R20
                                            A01)K01)

                                            285/45R20
                                            A01)K01)K04)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
Y51                                 e13*2007/46*1105*..
Y51H                                e13*2007/46*1148*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 235     Nissan Infiniti M, Infinity M 255/35R20                             A02) bis A10)
                Hybrid, Infiniti Q70          A94)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                            e11*2007/46*0132*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157     Nissan Juke             225/35R20                                   A02) bis A10)
                (Allrad)                A01)K01)K04)

                                            235/30R20
                                            A01)K01)K04)M00)

                                            235/35R20
                                            A01)G01)K01)K04)K74)

                                            245/30R20
                                            A01)K01)K04)

                                            255/30R20
                                            A01)K01)K02)K74)

                                            265/30R20
                                            A01)K01)K02)K74)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/35R20            265/30R20          A01) bis A10)
                                            K01)                 K02)K74)           V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              5a
Seite :                   3/7                                                                     Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                              e11*2007/46*0132*..
F15                              e3*2007/46*0162*..
F15-LPG                          e3*2007/46*0225*..
F15M                             e3*2007/46*0257*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160      Nissan Juke, Nissan Juke 225/35R20                                A02) bis A10)
                Bifuel                    A01)K01)K04)K74)                        E19)
                (Frontantrieb)
                                          235/30R20
                                          A01)K01)K04)K74)M00)

                                          235/35R20
                                          A01)G01)K01)K04)K74)

                                          245/30R20
                                          A01)K01)K04)K74)

                                          255/30R20
                                          A01)K01)K02)K74)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                          K01)                 K02)K74)           E19)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Z51                            e1*2001/116*0478*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 188     Nissan Murano           255/50R20                                 A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)

                                          265/45R20
                                          A01)K01)K02)

                                          275/45R20
                                          A01)K01)K02)

                                          285/45R20
                                          A01)K01)K02)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Z50                            e1*2001/116*0298*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
172             Nissan Murano           245/45R20                             A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                           255/45R20
                                           A01)K01)K02)

                                           265/45R20
                                           A01)K01)K02)

                                           275/40R20
                                           A01)K01)K02)

                                           275/45R20
                                           A01)K01)K02)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
J10                             e11*2001/116*0295*..
J10                             e3*2007/46*0067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110      Nissan Qashqai, Qashqai+2 245/35R20                           A02) bis A10)
                                          A01)K01)K02)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
J11                                e11*2007/46*0963*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120      Nissan Qashqai              225/35R20                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb + Allrad)     A01)K04)

                                           235/35R20
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127     Nissan X-Trail            245/35R20                           A02) bis A10)
                (bis EG-Genehmigungs-Nr.: A01)K01)K02)
                e1*2001/116*0432*05)
                                          255/35R20
                                          A01)K01)K02)



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Nissan X-Trail           255/35R20                         A02) bis A10)
                (ab EG-Genehmigungs-Nr.: A01)K01)K02)
                e1*2001/116*0432*06)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T32                            e13*2007/46*1456*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 120      Nissan X-Trail          235/45R20                          A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
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A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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K74) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der
        Radmitte um 10 mm aufzuweiten,
     - die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
        entsprechend zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 5a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




RZ-065269-A0-306-05a~NI-5-114_3-66-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              5b
Seite :                   1/5                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 RB11902
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           114,3G
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø66.1
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich


Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
Y                                Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              4662     130 Nm
                                 M12x1,25
RFE                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4895   120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
T                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4885   130 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
RFC                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4885   140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm


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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              5b
Seite :                   2/5                                                             Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RFC                            e2*2007/46*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 147      Renault Espace          235/45R20                         A02) bis A10)
                                        A93a)

                                         245/45R20
                                         A01)K03)

                                         255/45R20
                                         A01)K03)

                                         265/40R20
                                         A01)K03)

                                         275/40R20
                                         A01)K01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RFE                            e2*2007/46*0475*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 96       Renault Kadjar          225/35R20                         A02) bis A10)
                (2WD und 4WD)           A01)A93)K04)

                                         235/35R20
                                         A01)K04)

                                         245/35R20
                                         A01)K03)K04)K92)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Y                              e11*2001/116*0261*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Renault Koleos          245/35R20                         A02) bis A10)
                                        A01)K04)K76)

                                         245/40R20
                                         A01)K04)K76)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              5b
Seite :                   3/5                                                                Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                 e2*2001/116*0363*..
T                                 e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 118      Renault Laguna             225/35R20                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,         A01)K01)K04)K28)T90)              E62)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 195/.. oder   235/30R20
                205/..)                    A01)K01)K04)K28)M00)T88)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                 e2*2001/116*0363*..
T                                 e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 177      Renault Laguna             225/35R20                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,         A01)K01)K04)K28)N235)T90)         E62)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 215/.. oder   235/30R20
                225/..)                    A01)K01)K04)K28)M00)T88)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.



RZ-065269-A0-306-05b~RE-5-114_3-66-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              5b
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RZ-065269-A0-306-05b~RE-5-114_3-66-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K76) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an
     das Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb
     der Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen.

K92) Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten ist im Bereich von
     Oberkante Stoßfänger bis 45° vor Radmitte der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel um 5 mm
     einzuformen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 5b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 RB11902
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           114,3G
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler (USA)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
PK                               Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              4638     120 Nm
                                 M12x1,5




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              6
Seite :                   2/3                                                              Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PK                              e11*2001/116*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
217             Chrysler Dodge Caliber   225/35R20                         A02) bis A10)
                SRT4                     A01)K01)

                                          235/35R20
                                          A01)K01)K04)

                                          245/35R20
                                          A01)K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              6
Seite :                   3/3                                                            Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              6a
Seite :                   1/4                                                            Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    RB11902
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RH
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              114,3G
Radgröße:                                                   9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                     72,60 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast:                                            950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller                 :   Citroen (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
V*****, B                         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                4638     110 Nm
                                  M12x1,5




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              6a
Seite :                   2/4                                                                Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
V*****                          e2*2001/116*0358*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 125     Citroen C-Crosser        245/40R20                           A02) bis A10)
                                         A01)K01)K04)

                                           255/40R20
                                           A01)K01)K04)

                                           265/35R20
                                           A01)K01)K02)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B                                 e2*2007/46*0117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 110      Citroen C4 Aircross        255/35R20                         A02) bis A10)
                                           A01)K01)K04)K100)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              6a
Seite :                   3/4                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K100) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Kunststoffradhausverbreiterung ist im Bereich von 20 Grad vor bis 20 Grad hinter
       der Radmitte auf eine Restbreite von 20 mm zu kürzen,
     - die Blechradhauskante ist in diesem Bereich umzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              6a
Seite :                   4/4                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Die Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              6b
Seite :                   1/5                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 RB11902
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           114,3G
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller                 : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
CM, DM, EN, EL, ELH, LM, NF, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  4638     110 Nm
TLE                          M12x1,5




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              6b
Seite :                   2/5                                                              Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
EL                             e11*2007/46*0104*..
ELH                            e11*2007/46*0192*..
LM                             e11*2007/46*0128*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Hyundai IX35            245/35R20                          A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
EN                             e9*2001/116*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
176 bis 184     Hyundai iX55            245/45R20                          A02) bis A10)

                                          255/45R20




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CM                              e11*2001/116*0270*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145     Hyundai Santa Fe         235/45R20                         A02) bis A10)

                                          245/45R20

                                          255/45R20
                                          A01)K01)K04)

                                          265/40R20
                                          A01)K01)K04)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              6b
Seite :                   3/5                                                              Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                              e11*2007/46*0633*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 199     Hyundai Santa Fe         235/45R20                         A02) bis A10)
                                         A01)K01)K02)

                                          245/45R20
                                          A01)K01)K02)

                                          255/45R20
                                          A01)K01)K02)

                                          265/40R20
                                          A01)K01)K02)

                                          275/40R20
                                          A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NF                             e11*2001/116*0241*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 184     Hyundai Sonata          225/35R20                          A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K15)K21)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TLE                            e11*2007/46*2724*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136      Hyundai Tucson          255/35R20                          A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)                       B31)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              6b
Seite :                   4/5                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B31) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1: belüftete Bremsscheibe Ø305x25 mm
     - Achse 2: unbelüftete Bremsscheibe Ø302x10,5 mm

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              6b
Seite :                   5/5                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

Die Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              6c
Seite :                   1/7                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  RB11902
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            114,3G
Radgröße:                                                9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast:                                         950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke      :   Kia

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
JE, JES, JESG, LD, SL, SLS,       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              4638     120 Nm
TF, UM, XM, XM FL, XMG            M12x1,5




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              6c
Seite :                   2/7                                                                       Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ:                         LD
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 138 bis 149   Kia Opirus             245/35R20                                     A01) bis A10)
                                                                                    K03)K04)K15)K38) K39)

e4*2001/116*0075*05   1350/1150(-)                                                  5/114.3/67,0



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                                      e4*2001/116*0089*..
JES                                     e4*2001/116*0120*..
JESG                                    e11*2001/116*0346*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129            Kia Sportage                225/35R20                         A02) bis A10)
                      (mit Serienverbreiterungen, N235)T90)
                      Fahrzeugbreite 1840 mm)
                                                  235/35R20

                                                 245/35R20
                                                 A01)K01)K04)

                                                 255/35R20
                                                 A01)K01)K04)



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                                     e4*2001/116*0089*..
JES                                    e4*2001/116*0120*..
JESG                                   e11*2001/116*0346*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129            Kia Sportage              225/35R20                           A02) bis A10)
                      (ohne                     A01)K01)K04)N235)T90)
                      Serienverbreiterungen,
                      Fahrzeugbreite 1800 mm) 235/35R20
                                                A01)K01)K04)

                                                 245/35R20
                                                 A01)K01)K04)

                                                 255/35R20
                                                 A01)K01)K02)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              6c
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XM                             e11*2001/116*0358*..
XM                             e11*2007/46*0141*..
XMG                            e13*2007/46*1098*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145     Kia Sorento             235/45R20                            A02) bis A10)

                                           245/45R20
                                           A01)K03)K04)

                                           255/40R20
                                           A01)K03)K04)

                                           255/45R20
                                           A01)K03)K04)K53)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
SL                                e11*2007/46*0166*..
SLS                               e11*2007/46*0136*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Kia Sportage               235/45R20                         A02) bis A10)
                (bis Modell 2013)          A01)G4C)K01)K58)                  E47)

                                           245/40R20
                                           A01)K01)K04)K58)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TF                             e4*2007/46*0255*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121     Kia Optima              225/35R20                            A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)K25)K62)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XM FL                          e11*2007/46*0634*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 204     Kia Sorento             235/45R20                            A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)




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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UM                             e4*2007/46*0894*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 199     Kia Sorento             235/45R20                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                         245/45R20
                                         A01)K01)K02)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.


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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen

E47) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
     - Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05
     - Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
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K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K38) Das Hitzeschutzblech des Auspuffendtopfes ist im Bereich der Reifeninnenflanke eng an
     den Auspufftopf anzulegen.

K39) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 50 mm vor und hinter der Radmitte
     umzulegen und der Kunststoffinnenkotflügel dahinter zu klemmen.

K53) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die im Bereich vor und hinter Radmitte befindlichen Schrauben zur Befestigung des
       Kunststoffinnenkotflügels sind zu entfernen und die dahinterliegende Blechlaschen
       nach oben zu biegen,
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante der Radhausverbreiterung ist im Bereich
       von Stoßfängeroberkante bis 45° hinter Radmitte um 8 mm zu kürzen,
     - die in diesem Bereich befindliche Blechradhauskante ist umzulegen und der
       Kunststoffinnenkotflügel dahinter zu klemmen,
     - die Kunststoffausbuchtungen im Bereich vor und hinter Radmitte sind warm
       einzuformen und mit Karosseriekleber an den umgebogenen Blechlaschen zu
       befestigen.

K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der
         Stoßfängeroberkante bis 150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm
         zu kürzen,
     - die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die
         Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten
         Kunststoffverbreiterung zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen.

K62) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
        entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
        Radmitte umzulegen,
     - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




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T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 6c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




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Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 RB11902
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           114,3G
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :       Mercedes-Benz, Daimler-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
M156                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            4817     140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              6d
Seite :                   2/3                                                              Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
M156                            e3*2007/46*0224*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 243     Maserati Ghibli          245/35R20                         A02) bis A10)
                                                                           EF0)
                                          245/40R20

                                          255/35R20
                                          A01)K01)

                                          265/35R20
                                          A01)K01)

                                          275/30R20
                                          A01)K01)

                                          275/35R20
                                          A01)K01)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              6d
Seite :                   3/3                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Die Anlage Nr. 6d mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              6e
Seite :                   1/7                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 RB11902
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           114,3G
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda (J)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
DJ1, ER, SE, ERE, TB1, KE,       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              4638     110 Nm
GJ, GH, GHE                      M12x1,5




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              6e
Seite :                   2/7                                                                     Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ:                         SE
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 141 bis 170   Mazda RX8              225/35R20                                   A01) bis A10)
                                      K04)K40)                                    K01)K39)

                                                 235/30R20
                                                 K04)M00)

                                                 245/30R20
                                                 K02)
e11*2001/116*0199*05   860/1030(-)                                                5/114.3/67,0



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                                    e1*2007/46*1335*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115             Mazda CX-3               225/35R20                         A02) bis A10)
                       (Nur Fahrzeuge mit       A01)K01)K04)
                       Frontantrieb)
                                                235/30R20
                                                A01)K01)K04)M00)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                                    e1*2001/116*0448*..
GHE                                   e13*2007/46*1075*..
KE                                    e13*2007/46*1247*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141            Mazda CX-5              235/45R20                          A02) bis A10)
                                               A01)K01)

                                                 245/45R20
                                                 A01)K01)K02)

                                                 255/40R20
                                                 A01)K01)K02)

                                                 255/45R20
                                                 A01)G0F)K01)K02)K66)

                                                 265/40R20
                                                 A01)K01)K02)

                                                 275/40R20
                                                 A01)K01)K02)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              6e
Seite :                   3/7                                                             Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                             e11*2001/116*0308*..
ERE                            e13*2007/46*1109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191     Mazda CX-7              235/45R20                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                         245/45R20
                                         A01)K01)K04)K51)

                                         255/45R20
                                         A01)K01)K04)K51)

                                         265/40R20
                                         A01)K01)K02)K51)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TB1                            e13*KS07/46*0005*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
204             Mazda CX-9              255/45R20                         A02) bis A10)

                                         255/50R20
                                         A01)K01)

                                         265/45R20

                                         275/45R20
                                         A01)K01)

                                         285/45R20
                                         A01)K01)K04)K61)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              6e
Seite :                   4/7                                                               Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141      Mazda 6                  225/35R20                          A02) bis A10)
                (bei Typ GH nur          A01)K01)K04)K12)                   E51a)
                Ausführungen ab EG-
                Genehmigungs-Nr.         235/35R20
                e1*2001/116*0448*14, bei A01)K01)K04)K12)K68)
                Typ GHE nur Ausführungen
                ab EG-Genehmigungs-Nr. 245/35R20
                e13*2007/46*1075*06)
                                         A01)K01)K04)K12)K25)K28)K67)K68)

                                        255/30R20
                                        A01)K01)K02)K12)K28)K68)

                                        255/35R20
                                        A01)K01)K02)K12)K25)K28)K67)K68)

                                        265/30R20
                                        A01)K01)K02)K12)K28)K68)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
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A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
     Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
     Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 250 mm vor der Radmitte bis
         zur Oberkante des hinteren Stoßfängers nach oben umzulegen (Restdicke ca. 10 mm)
     - das hintere Kunststoffinnenradhaus ist oberhalb der oberen Führungsklammer
         komplett zu kürzen,
     - die Befestigungslaschen (Kunststoff/Blech) im Übergangsbereich zum hinteren
         Stoßfänger sind zu kürzen bzw. nach oben zu biegen.

K40) An Achse 1 ist bei Fahrzeugen bis NT 02 zur FZ-Typgenehmigung (bis Facelift) das
     Kunststoffinnenradhaus auf Höhe des Fahrtrichtungsanzeigers warm einzuformen.

K51) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der hinteren Türdichtung
     bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K61) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist von 100 mm
         unterhalb der Türhinterkante bis zur Stoßfängeroberkante um 15 mm auf eine
         Restdicke von 25 mm zu kürzen,
     - im Bereich der gekürzten Kunststoffverbreiterung ist die darüberliegende
         Blechradhauskante entsprechend umzulegen.

K66) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
         Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu
         verkleben,
     - der an der KS Verbreiterung befindliche Kunststoff- Befestigungssteg samt
         Kunststoffniet im Bereich Radmitte sind zu entfernen.




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Teiletyp :                RB11902


K67) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist
        zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter
        Radmitte umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

Die Anlage Nr. 6e mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




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Nr. :                     RZ-065269-A0-306
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       RB11902
Art des Rades:                                       einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                    RH
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 114,3G
Radgröße:                                                     9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                             35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        114,3 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                       72,60 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast:                                              950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke       :   Mitsubishi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile           Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
CWB, CW0                          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   4638     110 Nm
                                  M12x1,5




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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0                              e1*2001/116*0406*..
CWB                              e1*2001/116*0482*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 130      Mitsubishi Outlander      245/40R20                         A02) bis A10)
                                          A01)K01)K04)

                                          255/35R20
                                          A01)K01)K04)

                                          255/40R20
                                          A01)K01)K04)




Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              6f
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Die Anlage Nr. 6f mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




RZ-065269-A0-306-06f~MI-5-114_3-67-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              6g
Seite :                   1/4                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  RB11902
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            114,3G
Radgröße:                                                9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast:                                         950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller                 :   PEUGEOT

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
V*****, B                         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              4638     110 Nm
                                  M12x1,5




RZ-065269-A0-306-06g~PE-5-114_3-67-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              6g
Seite :                   2/4                                                             Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
V*****                         e2*2001/116*0357*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 125     Peugeot 4007            245/40R20                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                         255/40R20
                                         A01)K01)K04)

                                         265/35R20
                                         A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B                              e2*2007/46*0115*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 110      Peugeot 4008            255/35R20                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K100)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              6g
Seite :                   3/4                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              6g
Seite :                   4/4                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


K100) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Kunststoffradhausverbreiterung ist im Bereich von 20 Grad vor bis 20 Grad hinter der
       Radmitte auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen,
     - die Blechradhauskante ist in diesem Bereich umzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

Die Anlage Nr. 6g mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




RZ-065269-A0-306-06g~PE-5-114_3-67-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              7
Seite :                   1/4                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  RB11902
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            114,3G
Radgröße:                                                9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø71,6
geprüfte Radlast:                                         950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler Corporation (USA)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
GS, LR                           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               4892     120 Nm
                                 M12x1,5
KK,KJ                            Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde          4918   130 Nm
                                 ½ Zoll




RZ-065269-A0-306-07~CH-5-114_3-71_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              7
Seite :                   2/4                                                                   Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ:                         GS
ABE / EG-Genehmigung:        e11*93/81*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 131   Voyager,                 245/35R20                                A01) bis A10)
              Grand Voyager                                                     K03)S06)

e11*93/81*0027*08E   1295/1405                                                  5/114,3/71,5



Typ:                         LR
ABE / EG-Genehmigung:        e11*93/81*0056*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 149 bis 187   300 M                   245/35R20                                A01) bis A10)
                                                                                K14)S06)

e11*93/81*0056*07E   1225/1000                                                  5/114,3/71,5



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
KJ                                   e4*2001/116*0122*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 191          Chrysler Dodge Nitro     235/45R20                         A02) bis A10)
                                                                                S06)
                                               245/45R20

                                               255/45R20

                                               265/40R20
                                               A01)K03)

                                               265/45R20
                                               A01)K03)K39)

                                               275/40R20
                                               A01)K01)K04)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
KK                                   e4*2001/116*0128*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 151          Chrysler Jeep Cherokee   245/45R20                         A02) bis A10)
                                                                                S06)
                                               255/40R20




Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.


RZ-065269-A0-306-07~CH-5-114_3-71_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              7
Seite :                   3/4                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RZ-065269-A0-306-07~CH-5-114_3-71_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              7
Seite :                   4/4                                                            Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K39) An Achse 1 ist im vorderen Radhaus der Kunststoffinnenkotflügel warm nach vorne
     einzuformen (Kontrolle d. Kreisfahrt).

S06) Die auf den Radbolzen befindlichen Befestigungsklammern sind zu entfernen.

Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              8
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 RB11902
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            120D
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   120 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 74,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø74,1/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : General Motors

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
GMX521, GMX511, GMX322           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              4908     120 Nm
                                 M14x1,5




RZ-065269-A0-306-08~GM-5-120-67-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              8
Seite :                   2/5                                                                     Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GMX322                         e13*2001/116*0260*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 237     Cadillac CTS            245/35R20                                 A02) bis A10)
                (Limousine)             A01)G7N)K01)K04)

                                          255/35R20
                                          A01)G7N)K01)K04)K32)K33)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          235/35R20            265/30R20          A01) bis A10)
                                          N245)                K02)K33)T94)       G7P)V00)

                                          235/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                          N245)                K02)K33)           G7P)V00)

                                          245/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                          K01)                 K02)K33)           G7P)V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GMX511                          e11*KS07/46*0041*..
GMX521                          e11*KS07/46*0040*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
241 bis 318     Chevrolet Camaro         245/40R20 M+S                            A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)          A94)

                                          245/45R20 M+S
                                          A94)

                                          255/40R20 M+S
                                          A94)

                                          275/35R20
                                          A01)A94)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          245/40R20            275/35R20          A01) bis A10)
                                                               A94)K04)           V00)

                                          245/45R20            275/40R20          A01) bis A10)
                                                               A94)K04)           V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              8
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Anlage-Nr. :              8
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G7N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R18,
     235/55R17, 245/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R17,
     235/50R18, 235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K32) An Achse 1 ist im hinteren Radhaus der Filzspritzschutz zur Fahrzeugmitte einzuformen
     (Kontrolle d. Kreisfahrt).

K33) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte
     Radhauskante zu klemmen.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              8
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              8a
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 RB11902
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            120D
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   120 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 74,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø74,1/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
0G-A, 0G-A/V, GMIK               Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              4908     120 Nm
                                 M14x1,5




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
0G-A                               e1*2001/116*0475*..
0G-A                               e1*2007/46*0374*..
0G-A/V                             e1*2007/46*0860*..
GMIK                               e50*2007/46*0009*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 191      Opel Insignia, Insignia      225/35R20                              A02) bis A10)
                Sports Tourer                N235)T90)
                (4-, 5-türig und Kombi, auch
                LPG)                         235/35R20
                                             A01)K04)N245)T92)

                                            245/35R20
                                            A01)GDB)K04)

                                            255/30R20
                                            A01)K03)K04)T92)

                                            255/35R20
                                            A01)GDD)K03)K04)K64)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                            N235)T90)            K04)T92)           V00)

                                            225/35R20             265/30R20         A01) bis A10)
                                            N235)T90)             K04)              V00)

                                            235/35R20             265/30R20         A01) bis A10)
                                            N245)                 K04)              V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
0G-A                               e1*2001/116*0475*..
0G-A                               e1*2007/46*0374*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
239             Opel Insignia OPC, Insignia 235/35R20                              A02) bis A10)
                OPC Sports Tourer           A01)K04)N245)T92)
                (4-, 5-türig und Kombi)
                                            235/35R20 M+S
                                            A01)K04)T92)

                                           245/35R20
                                           A01)K04)

                                           255/30R20
                                           A01)K03)K04)T92)

                                           255/35R20
                                           A01)K03)K04)K64)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/35R20            265/30R20          A01) bis A10)
                                           N245)                K04)               V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
0G-A                             e1*2007/46*0374*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 184     Opel Insignia Sports Tourer 245/35R20                              A02) bis A10)
                (Cross Country)
                                            245/40R20
                                            A01)G2F)K64)

                                           255/35R20
                                           A01)K64)

                                           265/30R20
                                           A01)K03)K04)

                                           265/35R20
                                           A01)K03)K04)K64)K77)

                                           275/30R20
                                           A01)K03)K04)K64)K77)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.



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A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GDB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/35R20, 245/40R19, 245/45R18, 255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GDD)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
    245/35R20, 245/40R19, 255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
    in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
    A01) und G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K64) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
     Kunststoffinnenkotflügels auszuschneiden und die dahinterliegende Befestigungslasche
     des Stoßfängers zu kürzen.

K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 30°
     nach vorne eng an das Blechradhaus anzulegen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.



RZ-065269-A0-306-08a~OP-5-120-67-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              8a
Seite :                   6/6                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 8a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




RZ-065269-A0-306-08a~OP-5-120-67-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              9
Seite :                   1 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 RB11902
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            120D
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   120 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 74,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø74.1/Ø72.6
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
3L, 3K                           ab Nachtrag 05:                             4631     140 Nm
                                 Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
X1, 560X                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4636   120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
X83                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4829   140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
X53                              Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte       4631   140 Nm
                                 beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 32 mm


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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              9
Seite :                   2 / 10                                                                    Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                       Beschreibung der Befestigungsteile            Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                moment
5L, 5K, X3, 3K-N1, K-N1, X-N1, Serien-Radschraube, Kegel 60°,                          4631     140 Nm
3-V                            Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            225/35R20                            A02) bis A10)
                (Limousine, ab EG-             A01)G01)K04)T90)                     E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 235/30R20
                kleinsten Serienreifen 205/..) A01)K04)M00)T88)

                                            245/30R20
                                            A01)K01)K04)K82)T90)

                                            255/30R20
                                            A01)K01)K02)K82)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                                 K02)K82)           E66a)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive            225/35R20                            A02) bis A10)
                (Limousine, ab EG-             A01)K04)T90)                         E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 235/30R20
                kleinsten Serienreifen 225/..) A01)G01)K04)M00)T88)

                                            245/30R20
                                            A01)K01)K04)K82)T90)

                                            255/30R20
                                            A01)K01)K02)K82)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                                 K02)K82)           E66a)V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              9
Seite :                   3 / 10                                                                     Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            225/35R20                             A02) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                 A01)G01)K04)T90)                      E66b)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 245/30R20
                e24*2007/46*0022*03, mit A01)K01)K04)K82)T90)
                kleinsten Serienreifen 205/..)
                                               255/30R20
                                               A01)K01)K02)K82)

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                                  K02)K82)           E66b)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive            255/30R20                             A02) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                 A01)K01)K02)K82)T92)                  E66b)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
                e24*2007/46*0022*03, mit vorne                     hinten
                kleinsten Serienreifen 225/..) 225/35R20           255/30R20         A01) bis A10)
                                                                   K02)K82)T92)      E66b)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3-V                               e1*2007/46*0559*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 3er Gran Turismo       235/35R20                                 A02) bis A10)
                (nur Fz. mit Heckantrieb)  T92)

                                             245/35R20

                                             255/35R20
                                             A01)K03)K04)

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             235/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                                                  K04)               V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              9
Seite :                   4 / 10                                                                   Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
560X                           e1*2001/116*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200     BMW 5er XDrive          245/30R20                                  A02) bis A10)
                                        A01)A94)K01)T90)

                                           255/30R20
                                           A01)K01)K04)T92)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                              e1*2007/46*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/35R20                                  A02) bis A10)
                (Limousine, außer 550i und
                M550D)                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                                                K04)               V00)

                                           245/35R20             275/30R20         A01) bis A10)
                                                                 K04)              V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                               e1*2007/46*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/35R20                                  A02) bis A10)
                (Limousine, nur 550i und N255)
                M550D)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          245/35R20            275/30R20           A01) bis A10)
                                                               K04)                V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              9
Seite :                   5 / 10                                                                      Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                                   e1*2007/46*0455*..
K-N1                                 e1*2007/46*0508*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240          BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/35R20                                A02) bis A10)
                     (Kombi, außer 550i und   T95)
                     M550D)
                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              235/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                                                   K04)               V00)

                                               245/35R20            275/30R20         A01) bis A10)
                                                                    K04)              V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                                e1*2007/46*0455*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne                hinten
280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/35R20               275/30R20             A01) bis A10)
                (Kombi, nur 550i und                            K04)                  V00)
                M550D)


Typ:                         X1
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0275*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 190   BMW X1                 225/35R20                                       A02) bis A10)

                                               235/35R20
                                               A01)G01)K04)

                                               245/30R20
                                               A01)K03)K04)

                                               255/30R20
                                               A01)K03)K04)
e1*2007/46*0275*04   1030/1180(1295)                                                  5/120/72.5



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                                 e1*2001/116*0249*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210          BMW X3                  245/35R20                                A02) bis A10)
                                             A01)K01)K02)

                                               255/35R20
                                               A01)K01)K02)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              9
Seite :                   6 / 10                                                                   Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
X-N1                              e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3, X4                 245/35R20                               A02) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße   A01)A94)K03)K04)
                17Zoll)
                                           245/40R20
                                           A01)K03)K04)

                                           255/35R20
                                           A01)K03)K04)

                                           265/35R20
                                           A01)K01)K04)

                                           275/35R20
                                           A01)K01)K04)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/40R20            275/35R20          A01) bis A10)
                                           K03)                 K04)               V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 265     BMW X3, X4                 245/35R20                               A02) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße   A01)A94)K03)K04)
                18Zoll)
                                           245/40R20
                                           A01)K03)K04)

                                           255/35R20
                                           A01)K03)K04)

                                           265/35R20
                                           A01)K01)K04)

                                           275/35R20
                                           A01)K01)K04)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/40R20            275/35R20          A01) bis A10)
                                           K03)                 K04)               V00)




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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ:                         X53
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0153*.. , e1*2001/116*0153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 135 bis 235   BMW X5                  265/45R20                         A01) bis A10) K03)
                                                                         X99)
                                         275/40R20

255 bis 265            BMW X5            265/45R20 M+S                   A01) bis A10) K03)
                                                                         X99)
                                         275/40R20 M+S
e1*2001/116*0153*12E   1305/1530(1660)                                   5/120/72.5




Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




RZ-065269-A0-306-09~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              9
Seite :                   8 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
     - Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              9
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
         vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng
         an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
     - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
         auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
         Befestigungsschraube zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              9
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


X99) Entgegen Auflage A06) dürfen zur Befestigung der Sonderräder nur die serienmäßigen
     Befestigungsteile verwendet werden.

Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Anlage-Nr. :              10
Seite :                   1/7                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 RB11902
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            120D
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   120 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 74,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                :   BMW - Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
X5, X6, X70, X-N1                Serien- Radschraube, Kegel 60°,              -      140 Nm
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm




RZ-065269-A0-306-10~BM-5-120-74-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              10
Seite :                   2/7                                                                 Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X70                                e1*2001/116*0420*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X5                      255/45R20                         A02) bis A10)
                (Baureihe E70, Fahrzeuge A94)N265)                            E50)E68)ER1)
                mit
                Kotflügelverbreiterungen) 265/45R20
                                            A94)N275)

                                           275/40R20
                                           A94)N285)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X70                                e1*2001/116*0420*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X5                      255/45R20                         A02) bis A10)
                (Baureihe E70, Fahrzeuge A01)K03)N265)                        E50)E68)ER1)
                ohne
                Kotflügelverbreiterungen) 265/45R20
                                            A01)A94)K01)K04)N275)

                                           275/40R20
                                           A01)K01)K04)N285)




RZ-065269-A0-306-10~BM-5-120-74-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              10
Seite :                   3/7                                                                 Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X5                      255/40R20                         A02) bis A10)
                (Baureihe F15, Fahrzeuge N265)T101)                           E68a)ER1)
                mit
                Kotflügelverbreiterungen) 255/45R20
                                            N265)

                                           265/40R20
                                           N275)

                                           265/45R20
                                           N275)

                                           275/40R20
                                           N285)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X5                      255/40R20                         A02) bis A10)
                (Baureihe F15, Fahrzeuge N265)T101)                           E68a)ER1)
                ohne
                Kotflügelverbreiterungen) 255/45R20
                                            N265)

                                           265/40R20
                                           A01)K01)K04)N275)

                                           265/45R20
                                           A01)K01)K04)N275)

                                           275/40R20
                                           A01)K01)K04)N285)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              10
Seite :                   4/7                                                             Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X6                             e1*2007/46*0412*..
X70                            e1*2001/116*0420*..
X-N1                           e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X6                  255/45R20                         A02) bis A10)
                (Baureihe E71)          N265)                             E69)EF0)

                                         265/45R20
                                         N275)

                                         275/40R20
                                         N285)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X6                             e1*2007/46*0412*..
X-N1                           e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X6                  255/40R20                         A02) bis A10)
                (Baureihe F16)          N265)                             E69a)

                                         255/40R20 M+S

                                         255/45R20
                                         N265)

                                         255/45R20 M+S

                                         265/40R20
                                         N275)

                                         265/40R20 M+S

                                         265/45R20
                                         N275)

                                         265/45R20 M+S

                                         275/40R20
                                         N285)

                                         275/40R20 M+S




Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.

ER1) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der Anbaubestätigung einzutragen .

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels

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     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
     - Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
     - Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
     - Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09

E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
     - Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
     - Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10

E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014:
     - Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
     - Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*13
     - Typ X6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*07

E69a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015:
     - Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*14
     - Typ X6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*08

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              10
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Teiletyp :                RB11902


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




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Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              11
Seite :                   1/7                                                       Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 RB11902
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             127
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   127 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 71,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler (USA)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile    Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                   moment
JC, RT                           Serien- Radmutter, Kegel 60°, Gewinde      -      130 Nm
                                 M12x1,5
WJ, WG, WH, JK                   Serien- Radmutter der Serien-              -      130 Nm
                                 Leichtmetallräder, Kegel 60°, Gewinde
                                 ½-Zoll




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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typen:                               ABE / EG-Genehmigung:
WJ                                   e4*98/14*0039*..
WG                                   e4*98/14*0039*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 190           Grand Cherokee           265/45R20                         A01) bis A10)
                                                                                 K03)K04)K14)S01)
                                                     275/40R20
e4*98/14*0039*09E     1247/1338(0)                                               5/127/71,5



Typ:                         WH
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0095*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 259   Commander               245/45R20                                  A01) bis A10)
                                      K03)K04)                                   S01)

                                                     255/45R20
                                                     K03)K04)

                                                     265/45R20
                                                     K01)K04)

                                                     275/40R20
                                                     K01)K02)
e4*2001/116*0095*13   1340/1455 (0) Grand Cherokee                               5/127/71,5
                      1338/1656(0) Commander



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
WH                                    e4*2001/116*0095*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
148 bis 259           Chrysler Grand Cherokee 245/45R20                          A02) bis A10)
                                               A01)K01)K04)                      S01)

                                                     255/45R20
                                                     A01)K01)K02)

                                                     275/40R20
                                                     A01)K01)K02)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              11
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
WH                                e4*2001/116*0095*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
313             Chrysler Grand Cherokee 245/45R20                            A02) bis A10)
                SRT8                       A01)K01)K04)                      EF0)S01)
                (Ausführungen mit
                Serienreifen 245/45R20)    265/40R20
                                           A01)K01)K02)

                                           275/40R20
                                           A01)K01)K02)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                                e4*2001/116*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler     255/55R20                         A02) bis A10)
                (Ausführungen, bei denen A01)G01)                            S01)
                der
                Geschwindigkeitsmesser 265/50R20
                auf den Serienreifen       A01)K01)K04)
                245/75R16 eingestellt ist)
                                           275/50R20
                                           A01)G01)K01)K04)L03)

                                           275/55R20
                                           A01)G01)K01)K04)L03)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                                e4*2001/116*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler     255/55R20                         A02) bis A10)
                (Ausführungen, bei denen                                     S01)
                der                        265/50R20
                Geschwindigkeitsmesser A01)K01)K04)
                auf den Serienreifen
                245/75R17 eingestellt ist) 275/50R20
                                           A01)K01)K04)L03)

                                           275/55R20
                                           A01)G01)K01)K04)L03)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              11
Seite :                   4/7                                                                Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                                e4*2001/116*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler     255/55R20                         A02) bis A10)
                (Ausführungen, bei denen                                     S01)
                der                        265/50R20
                Geschwindigkeitsmesser A01)G01)K01)K04)
                auf den Serienreifen
                255/75R17 bzw. 255/70R18 275/50R20
                eingestellt ist)           A01)K01)K04)L03)

                                           275/55R20
                                           A01)K01)K04)L03)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RT                             e11*2001/116*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 131     Lancia Voyager          235/45R20                            A02) bis A10)
                                        A01)G4M)K03)K04)

                                           245/40R20
                                           A01)K03)K04)

                                           245/45R20
                                           A01)G4M)K03)K04)

                                           255/35R20
                                           A01)A93a)G4N)K01)K04)

                                           255/40R20
                                           A01)G4M)K01)K04)

                                           265/35R20
                                           A01)G4N)K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JC                              e11*2001/116*0145*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 136     Chrysler Dodge Journey; 245/35R20                            A02) bis A10)
                Fiat Freemont            A01)K03)K04)K45)

                                           245/40R20
                                           A01)K03)K04)K45)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              11
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              11
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4M) Bei Fahrzeugen, bei denen der Geschwindikeitsmesser nicht auf den Serienreifen
     225/65R16 eingestellt ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4N) Bei Fahrzeugen, bei denen der Geschwindikeitsmesser nicht auf den Serienreifen
     225/65R17 eingestellt ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              11
Seite :                   7/7                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


K45) An Achse 2 ist der innere Kunststoffspritzschutz über dem Federdom mit einem Radius
     von ca. 100 mm ausschneiden.

L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die
     Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu
     überprüfen.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              12
Seite :                   1/4                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  RB11902
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             120D
Radgröße:                                                9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  74,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø74,1/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                         950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke :     General Motors

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
GMX322                            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              4908     120 Nm
                                  M14x1,5




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              12
Seite :                   2/4                                                                    Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GMX322                         e13*2001/116*0260*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 237     Cadillac CTS            245/35R20                                A02) bis A10)
                (Limousine)             A01)G7N)K32)

                                         255/35R20
                                         A01)G7N)K03)K04)K32)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/35R20            265/30R20          A01) bis A10)
                                         N245)                K04)T94)           G7P)V00)

                                         235/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                         N245)                K04)K33)           G7P)V00)

                                         245/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                         K32)                 K04)K33)           G7P)V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              12
Seite :                   3/4                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G7N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R18,
     235/55R17, 245/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R17,
     235/50R18, 235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K32) An Achse 1 ist im hinteren Radhaus der Filzspritzschutz zur Fahrzeugmitte einzuformen
     (Kontrolle d. Kreisfahrt).



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              12
Seite :                   4/4                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


K33) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte
     Radhauskante zu klemmen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              12a
Seite :                   1/5                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 RB11902
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            120D
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   120 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 74,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø74,1/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Opel

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
0G-A, 0G-A/V, GMIK               Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              4908     120 Nm
                                 M14x1,5




RZ-065269-A0-306-12a~OP-5-120-67-ET40.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              12a
Seite :                   2/5                                                                       Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
0G-A                               e1*2001/116*0475*..
0G-A                               e1*2007/46*0374*..
0G-A/V                             e1*2007/46*0860*..
GMIK                               e50*2007/46*0009*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 191      Opel Insignia, Insignia      225/35R20                              A02) bis A10)
                Sports Tourer                N235)T90)
                (4-, 5-türig und Kombi, auch
                LPG)                         235/35R20
                                             N245)T92)

                                            245/35R20
                                            GDB)

                                            255/30R20
                                            A01)K04)T92)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                            N235)T90)            K04)T92)           V00)

                                            225/35R20             265/30R20         A01) bis A10)
                                            N235)T90)             K04)              V00)

                                            235/35R20             265/30R20         A01) bis A10)
                                            N245)                 K04)              V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              12a
Seite :                   3/5                                                                      Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
0G-A                               e1*2001/116*0475*..
0G-A                               e1*2007/46*0374*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
239             Opel Insignia OPC, Insignia 235/35R20                              A02) bis A10)
                OPC Sports Tourer           T92)
                (4-, 5-türig und Kombi)
                                            235/35R20 M+S
                                            T92)

                                           245/35R20

                                           245/35R20 M+S

                                           255/30R20
                                           A01)K04)T92)

                                           255/30R20 M+S
                                           A01)K04)T92)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/35R20            265/30R20          A01) bis A10)
                                                                K04)               V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
0G-A                             e1*2007/46*0374*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 184     Opel Insignia Sports Tourer 245/35R20                              A02) bis A10)
                (Cross Country)
                                            255/35R20

                                           265/30R20




Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              12a
Seite :                   4/5                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GDB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/35R20, 245/40R19, 245/45R18, 255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              12a
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 12a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              13
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 RB11902
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            120D
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   120 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 74,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø74.1/Ø72.6
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke     :   Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
560X                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             4636     120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
X83                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4829   140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
X53                              Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte       4631   140 Nm
                                 beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 32 mm
X3, X-N1, UKL-C/X                Serien-Radschraube, Kegel 60°,               4631   140 Nm
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm


RZ-065269-A0-306-13~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              13
Seite :                   2/6                                                                            Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ:                         X53
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0153*.. , e1*2001/116*0153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 135 bis 265   BMW X5                  265/45R20                                         A02) bis A10)
                                                                                         X99)
                                                 275/40R20
                                                 A01)K03)

                                                 265/45R20 M+S

                                                 275/40R20 M+S
                                                 A01)K03)
e1*2001/116*0153*13   1305/1530(1660)                                                    5/120/72.5



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                                  e1*2001/116*0249*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210           BMW X3                  245/35R20                                  A02) bis A10)
                                              A01)K01)

                                                 255/35R20
                                                 A01)K01)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                      e1*2007/46*0512*..
X-N1                                    e1*2007/46*0454*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210           BMW X3, X4                 245/35R20                               A02) bis A10)
                      (kleinste Serienradgröße   A94)
                      17Zoll)
                                                 245/40R20
                                                 A94a)

                                                 255/35R20
                                                 A01)A94)K04)

                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 245/40R20            275/35R20          A01) bis A10)
                                                                      K04)               V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              13
Seite :                   3/6                                                                       Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 230     BMW X3, X4                 245/35R20                                A02) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße   A94)
                18Zoll)
                                           245/40R20
                                           A94a)

                                            255/35R20
                                            A01)A94)K04)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            245/40R20            275/35R20          A01) bis A10)
                                                                 K04)               V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
560X                           e1*2001/116*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200     BMW 5er XDrive          245/30R20                                   A02) bis A10)
                                        A94)T90)

                                            255/30R20
                                            A01)A94)K01)T92)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                             e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 135      Mini Paceman                 235/30R20                              A02) bis A10)
                (Frontantrieb, Allrad)       A01)K01)K02)K85)M00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                        e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Paceman John Cooper 235/30R20                                  A02) bis A10)
                Works                    A01)K01)K02)K85)M00)




Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              13
Seite :                   4/6                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              13
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
         auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
     - die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
     - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
         einzuformen und klebend zu befestigen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              13
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

X99) Entgegen Auflage A06) dürfen zur Befestigung der Sonderräder nur die serienmäßigen
     Befestigungsteile verwendet werden.

Die Anlage Nr. 13 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




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Nr. :                     RZ-065269-A0-306
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 RB11902
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            120D
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   120 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 74,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                :   BMW - Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
X5, X6, X-N1, X70                Serien- Radschraube, Kegel 60°,              -      140 Nm
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              14
Seite :                   2/7                                                                 Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X70                                e1*2001/116*0420*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X5                      255/45R20                         A02) bis A10)
                (Baureihe E70, Fahrzeuge N265)                                E50)E68)ER1)
                ohne
                Kotflügelverbreiterungen) 265/45R20
                                            A94)N275)

                                           275/40R20
                                           A01)K03)N285)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X70                                e1*2001/116*0420*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X5                      255/45R20                         A02) bis A10)
                (Baureihe E70, Fahrzeuge A94)N265)                            E50)E68)ER1)
                mit
                Kotflügelverbreiterungen) 265/45R20
                                            A94)N275)

                                           275/40R20
                                           A94)N285)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              14
Seite :                   3/7                                                                 Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X5                      255/40R20                         A02) bis A10)
                (Baureihe F15, Fahrzeuge N265)T101)                           E68a)ER1)
                mit
                Kotflügelverbreiterungen) 255/45R20
                                            N265)

                                           265/40R20
                                           N275)

                                           265/45R20
                                           N275)

                                           275/40R20
                                           N285)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X5                      255/40R20                         A02) bis A10)
                (Baureihe F15, Fahrzeuge N265)T101)                           E68a)ER1)
                ohne
                Kotflügelverbreiterungen) 255/45R20
                                            N265)

                                           265/40R20
                                           N275)

                                           265/45R20
                                           N275)

                                           275/40R20
                                           A01)K03)N285)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X6                             e1*2007/46*0412*..
X-N1                           e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW X6                  255/40R20                         A02) bis A10)
                (Baureihe F16)          N265)                             E69a)

                                         255/40R20 M+S

                                         255/45R20
                                         N265)

                                         255/45R20 M+S

                                         265/40R20
                                         N275)

                                         265/40R20 M+S

                                         265/45R20
                                         N275)

                                         265/45R20 M+S

                                         275/40R20
                                         N285)

                                         275/40R20 M+S




Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              14
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
     - Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
     - Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
     - Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09

E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
     - Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
     - Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10

E69a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015:
     - Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*14
     - Typ X6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*08

ER1) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der Anbaubestätigung einzutragen .

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              14
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




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Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              15
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 RB11902
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            120T
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   120 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  65,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               :    Volkswagen - VW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
7L                               Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,            -      160 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 36 mm
2H, 2HS2, 7HC, 7HCA, 7HK,        Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,            -     180 Nm
7HM, 7HMA, 7J0                   Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 36 mm




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              15
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
2H                              e1*2007/46*0356*..
2HS2                            e1*2007/46*0750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132      VW Amarok                235/45R20                         A02) bis A10)
                (ohne Serien-            A01)K01)K04)T100)
                Radhausverbreiterungen)
                                         245/45R20
                                         A01)K01)K04)T103)

                                          255/40R20
                                          A01)K01)K02)T101)

                                          255/45R20
                                          A01)K01)K02)T105)

                                          265/40R20
                                          A01)K01)K02)T104)

                                          265/45R20
                                          A01)K01)K02)

                                          275/40R20
                                          A01)K01)K02)

                                          275/45R20
                                          A01)K01)K02)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
2H                              e1*2007/46*0356*..
2HS2                            e1*2007/46*0750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132      VW Amarok                245/45R20                         A02) bis A10)
                (mit Serien-             T103)
                Radhausverbreiterungen)
                                         255/45R20
                                         T105)

                                          265/45R20

                                          275/40R20

                                          275/45R20




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                              e1*2001/116*0203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 128     VW Touareg               245/45R20                            A02) bis A10)
                (Radanschluss 5/120)     A98)

                                           255/45R20
                                           A01)A98)K03)K04)

                                           265/45R20
                                           A01)A98)K03)K04)

                                           275/40R20
                                           A01)A98a)K03)K04)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                                e1*2001/116*0220*..
7HCA                               e1*2001/116*0286*..
7HK                                L148
7HM                                e1*2001/116*0218*..
7HMA                               e1*2001/116*0289*..
7J0                                e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128      VW (T5) Multivan, Multivan 255/35R20                          A02) bis A10)
                Beach, Multivan Starline, T97)                                E75)E89)E97)
                Caravelle, California,
                California Beach,           265/35R20
                Transporter, Transporter    A01)K03)T99)
                Flex, Business
                (Ausführungen mit kleinsten 275/35R20
                Serienreifen in 16Zoll)
                                            A01)K03)K24)T102)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                                e1*2001/116*0220*..
7HCA                               e1*2001/116*0286*..
7HK                                L148
7HM                                e1*2001/116*0218*..
7HMA                               e1*2001/116*0289*..
7J0                                e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173      VW (T5) Multivan, Multivan 255/35R20                          A02) bis A10)
                Beach, Multivan Starline, T97)                                E75)E89)E97)
                Caravelle, California,
                California Beach,           265/35R20
                Transporter, Transporter    A01)K03)T99)
                Flex, Business
                (Ausführungen mit kleinsten 275/35R20
                Serienreifen in17Zoll)
                                            A01)K03)K24)T102)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                                e1*2001/116*0220*..
7HMA                               e1*2001/116*0289*..
7J0                                e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132      VW (T6) Transporter,        265/35R20                         A02) bis A10)
                California, Multivan, Kombi A01)K03)T99)                      E75)E97a)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)     275/35R20
                                            A01)K03)K24)T102)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                                e1*2001/116*0220*..
7HMA                               e1*2001/116*0289*..
7J0                                e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 150      VW (T6) Transporter,        265/35R20                         A02) bis A10)
                California, Multivan, Kombi A01)K03)T99)                      E75)E97a)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 17Zoll)     275/35R20
                                            A01)K03)K24)T102)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              15
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Teiletyp :                RB11902


A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A98) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen,
     sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
     Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
     sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
     Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
     Fenster).


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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


E89) Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder
     225/75R16C ausgerüstet sind.

E97) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“:
     - ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15,
     - ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15.

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RZ-065269-A0-306-15~VW-5-120-65-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              15
Seite :                   7/8                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K24) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im
     Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin um 10 mm nachzuarbeiten. Kontrolle durch
     Kreisfahrt.

T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


RZ-065269-A0-306-15~VW-5-120-65-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              15
Seite :                   8/8                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Die Anlage Nr. 15 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              16
Seite :                   1/3                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 RB11902
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             127
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   127 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 71,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler (USA)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
WK                               Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              4769     140 Nm
                                 M14x1,5




RZ-065269-A0-306-16~CH-5-127-71_5-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              16
Seite :                   2/3                                                              Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
WK                              e4*2007/46*0186*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 259     Chrysler Grand Cherokee 265/50R20                          A02) bis A10)

                                          275/45R20

                                          285/45R20




Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

RZ-065269-A0-306-16~CH-5-127-71_5-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              16
Seite :                   3/3                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




RZ-065269-A0-306-16~CH-5-127-71_5-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              17
Seite :                   1/4                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 RB11902
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             130
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   130 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 71,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      : AUDI

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
4L, 4L1                          Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,            -      160 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 36 mm




RZ-065269-A0-306-17~AU-5-130-71_5-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              17
Seite :                   2/4                                                               Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                               e1*2001/116*0350*..
4L1                              e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 257     Audi Q7                   245/45R20                         A02) bis A10)B59)ER1)
                (Ausführungen mit         N255)T103)                        E78)
                kleinstem Serienreifen
                235/..)                   245/45R20 M+S
                                          T103)

                                          255/45R20

                                          265/45R20
                                          A01)K03)K04)

                                          275/40R20
                                          A01)K03)K04)

                                          275/45R20
                                          A01)K03)K04)




Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              17
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)

E78) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (1. Generation, Modell 4L)":
     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* bis Nachtrag 19
     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* bis Nachtrag 4
     -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* bis Nachtrag 5

ER1) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der Anbaubestätigung einzutragen .

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 17 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 RB11902
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             130
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   130 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 71,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
9PA                              Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,            -      160 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 36 mm
92A, 92AN, 92AH, 92AHN           Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,            -     160 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 34 mm




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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
9PA                            e13*2001/116*0089*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
176 bis 404     Porsche Cayenne         245/45R20                            A02) bis A10)
                                        A01)K03)N255)

                                           255/45R20
                                           A01)K03)N265)

                                           265/45R20
                                           A01)K01)N275)

                                           275/40R20
                                           A01)K01)

                                           275/45R20
                                           A01)G4L)K01)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                               e13*2007/46*1085*..
92AH                              e13*2007/46*1107*..
92AHN                             e13*2007/46*1108*..
92AN                              e13*2007/46*1106*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 419     Porsche Cayenne            255/45R20                         A02) bis A10)
                (Ausführungen ohne         N265)
                Serien-Verbreiterung)
                                           255/50R20
                                           A01)K01)K04)N265)

                                           265/45R20
                                           N275)

                                           275/40R20
                                           A01)K01)K04)

                                           275/45R20
                                           A01)K01)K04)

                                           285/45R20
                                           A01)K01)K04)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                             e13*2007/46*1085*..
92AH                            e13*2007/46*1107*..
92AHN                           e13*2007/46*1108*..
92AN                            e13*2007/46*1106*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 419     Porsche Cayenne           255/45R20                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit Serien- N265)
                Verbreiterung)
                                          255/50R20
                                          N265)

                                          265/45R20
                                          N275)

                                          275/40R20

                                          275/45R20

                                          285/45R20




Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.



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A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/50R19,
     275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


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Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              17a
Seite :                   5/5                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 17a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




RZ-065269-A0-306-17a~PO-5-130-71_5-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              17b
Seite :                   1/5                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 RB11902
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             130
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   130 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  71,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :       Volkswagen - VW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
7L                               Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,            -      160 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 36 mm
7P, 7p, 7PH, 7pH                 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,            -     160 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 34 mm




RZ-065269-A0-306-17b~VW-5-130-71_5-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              17b
Seite :                   2/5                                                                Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                              e1*2001/116*0203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 331     VW Touareg               245/45R20                           A02) bis A10)
                (Ausführung ohne         A98)N255)
                serienmäßiger
                Verbreiterung)           255/45R20
                                         A01)A98)K03)K04)N265)

                                           265/45R20
                                           A01)A98)K03)K04)N275)

                                           275/40R20
                                           A01)A98a)K03)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                               e1*2001/116*0203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 331     VW Touareg                 245/45R20                         A02) bis A10)
                (Ausführung mit            A98)N255)
                serienmäßiger
                Verbreiterung, Serienräder 255/45R20
                9,5x20 ET52 bzw. 10x21 A98)N265)
                ET50)
                                           265/45R20
                                           A98)N275)

                                           275/40R20
                                           A98a)




RZ-065269-A0-306-17b~VW-5-130-71_5-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              17b
Seite :                   3/5                                                             Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7p                             DE*2007/46*0400*..
7P                             e1*2007/46*0376*..
7P                             e1*2007/46*0400*..
7P                             e1*2007/46*0498*..
7PH                            e1*2007/46*0403*..
7pH                            e1*2007/46*0404*..
7PH                            e1*2007/46*0499*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250     VW Touareg              245/45R20                         A02) bis A10)
                                        N255)

                                         245/45R20 M+S

                                         255/45R20

                                         265/45R20

                                         275/40R20

                                         275/45R20




Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.



RZ-065269-A0-306-17b~VW-5-130-71_5-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              17b
Seite :                   4/5                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A98) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen,
     sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
     Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
     sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
     Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RZ-065269-A0-306-17b~VW-5-130-71_5-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              17b
Seite :                   5/5                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 17b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




RZ-065269-A0-306-17b~VW-5-130-71_5-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              18
Seite :                   1/7                                                             Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     RB11902
Art des Rades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                  RH
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                112G
Radgröße:                                                    9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                            55 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      72,60 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast:                                             950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : DaimlerChrysler (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
164, 164G, 166, 251               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               4724     150 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 29 mm




RZ-065269-A0-306-18~DB-5-112-66_5-ET55.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              18
Seite :                   2/7                                                              Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
164G                            e1*2001/116*0340*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 285     Mercedes GL- Klasse      265/50R20                         A02) bis A10)ER1)
                                         N275)

                                          265/50R20 M+S

                                          275/50R20




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
166                             e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 320     Mercedes GL- Klasse      265/50R20                         A02) bis A10)
                (Ausführungen ohne       ER2)N275)
                serienmäßige
                Radhausverbreiterung)    275/45R20
                                         A94)ER1)

                                          275/50R20
                                          A01)ER2)K03)K04)

                                          285/45R20
                                          A94)ER1)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
166                             e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 320     Mercedes GL- Klasse      265/50R20                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit        ER2)N275)
                serienmäßiger
                Radhausverbreiterung)    275/45R20
                                         A94)ER1)

                                          275/50R20
                                          ER2)

                                          285/45R20
                                          A94)ER1)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              18
Seite :                   3/7                                                                    Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
164                            e1*2001/116*0315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285     Mercedes ML-Klasse      245/45R20                                A02) bis A10)
                                        N255)

                                         255/45R20

                                         265/45R20

                                         275/40R20
                                         A01)K03)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/45R20            275/40R20          A02) bis A10)
                                         N255)                                   V00)

                                         245/45R20 M+S        275/40R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                                 V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 320     Mercedes M-Klasse, GLE- 245/45R20                                A02) bis A10)
                Klasse                  A94)N255)T103)                           E107)E108)
                (W166)
                                        255/45R20
                                        A94)N265)

                                         265/45R20
                                         A94)

                                         275/40R20
                                         A94)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              18
Seite :                   4/7                                                             Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
251                            e1*2001/116*0341*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285     Mercedes R-Klasse       235/45R20                         A02) bis A10)
                                        A94)N245)T100)

                                         235/45R20 M+S
                                         A94)T100)

                                         245/45R20
                                         A94)N255)

                                         245/45R20 M+S
                                         A94)

                                         255/45R20
                                         A94)

                                         265/40R20
                                         A01)A94)K04)

                                         265/45R20
                                         A01)K04)

                                         275/40R20
                                         A01)A94)K03)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              18
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

ER1) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der Anbaubestätigung einzutragen .

ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
     Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
     Tabelle zu entnehmen.
            Reifengröße     Reifenabrollumfang in mm   max. zulässige Achslast in kg
            265/50R20                    2361                        1879
            275/50R20                    2391                        1859
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Anlage-Nr. :              18
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Teiletyp :                RB11902


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              18
Seite :                   7/7                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 18 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




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