Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065269-D0-306
Anlage-Nr. : 5
Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RB11902
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 114,3G
Radgröße: 9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø66.1
geprüfte Radlast: 950 kg
bei Reifenabrollumfang: 2330 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Dacia
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
SD, SR Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4895 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
RZ-065269-D0-306-05~DC-5-114_3-66-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065269-D0-306
Anlage-Nr. : 5
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SD e2*2001/116*0314*..
SR e2*2001/116*0323*..
SR e2*2007/46*0013*..
SD e2*2007/46*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 92 Dacia Duster 225/35R20 A02) bis A10)
(1. Generation) A01)K01)K02)
235/35R20
A01)K01)K02)
245/35R20
A01)K01)K02)
255/35R20
A01)K01)K02)
265/30R20
A01)K01)K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/35R20 265/30R20 A01) bis A10)
K01) K02) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SR e2*2001/116*0323*..
SR e2*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 92 Dacia Duster 235/35R20 A02) bis A10)
(2. Generation, Front- und A01)K01)K02)
Allradantrieb)
245/35R20
A01)K01)K02)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
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Nr. : RZ-065269-D0-306
Anlage-Nr. : 5
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Nr. : RZ-065269-D0-306
Anlage-Nr. : 5
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 02.10.2018
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