Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065269-C0-306 Anlage-Nr. : 19 Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : RB11902 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RB11902 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114,3G Radgröße: 9Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø70.1 geprüfte Radlast: 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ford (USA) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment Mustang, Mustang 2010, S197 Radmuttern, Kegel 60°, Gewinde ½“ 4859 130 Nm UNF LAE Radmuttern, Kegel 60°, Gewinde 4935 140 Nm M14x1,5 RZ-065269-C0-306-19~FO-5-114_3-70_5-ET35.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065269-C0-306 Anlage-Nr. : 19 Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : RB11902 Typ: Mustang ABE / EG-Genehmigung: Einzelbetriebserlaubnis Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 154 Ford Mustang V6, 245/35R20 A01) bis A10)E45) 221 Ford Mustang V8 K03)K04)S01) (Fahrzeug mit 255/35R20 Einzelbetrieserlaubnis (EBE)) EBE 984/1084 5/114,3/70,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S197 e9*2001/116*0054*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 151 bis 224 Ford Mustang GT, Coupe u. 235/35R20 A02) bis A10) Cabrio E45)S01) (ww. auch FZ mit 245/35R20 Einzelbetriebserlaubnis A01)K04) (EBE)) 255/35R20 A01)K01)K04)K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K02) E45)S01)V00) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K02) E45)S01)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): MUSTANG 2010 EBE Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 151 bis 303 Ford Mustang GT, Coupe u. 245/35R20 A02) bis A10) Cabrio A01)K04) E45)S01) (Fahrzeug mit Einzelbetrieserlaubnis 255/35R20 (EBE)) A01)K04) RZ-065269-C0-306-19~FO-5-114_3-70_5-ET35.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065269-C0-306 Anlage-Nr. : 19 Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : RB11902 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LAE e13*2007/46*1551*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 233 bis 310 Ford Mustang 225/35R20 M+S A02) bis A10) A94) 235/35R20 M+S A94) 245/30R20 M+S A94) 245/35R20 M+S A94) 255/30R20 A94) 255/35R20 A94) 265/30R20 A01)A94)K04) 265/35R20 A01)A94a)K04) 275/30R20 A01)A94)K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 255/30R20 275/30R20 A01) bis A10) A94)K04) V00) 255/35R20 275/35R20 A01) bis A10) K04) GCN)V00) Auflagen und Hinweise A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RZ-065269-C0-306-19~FO-5-114_3-70_5-ET35.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065269-C0-306 Anlage-Nr. : 19 Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : RB11902 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RZ-065269-C0-306-19~FO-5-114_3-70_5-ET35.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065269-C0-306 Anlage-Nr. : 19 Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : RB11902 E45) Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die Typenbezeichnung kann dadurch anders lauten und die KW- Zahl um ±4 schwanken. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen (s.a. Foto): Modelljahre 2005–2009 - Bremsanlage: - Scheibendurchm. v/h: 336,5/300, Bremssattel v/h: FoMoCo V3000/Ford; oder - Scheibendurchm. v/h: 293/300; Bremssattel v/h: Ford TRW 0865-0/Ford TRW43 - Karosserievariante s. Foto - Radaufhängung: VA Einzelradaufhängung; HA Starrachse - Serienbereifung: 215/65R16 bzw. 235/55R17 Modelljahre ab 2010 - Bremsanlage: - Scheibendurchm. v/h: 336,5/300, Bremssattel v/h: FoMoCo V3000/Ford; oder - Scheibendurchm. v/h: 293/300; Bremssattel v/h: Ford TRW 0865-0/Ford TRW43 - Karosserievariante s. Foto - Radaufhängung: VA Einzelradaufhängung; HA Starrachse - Serienbereifung: 215/60R17 bzw. 235/55R17 bzw. 245/45R19 RZ-065269-C0-306-19~FO-5-114_3-70_5-ET35.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065269-C0-306 Anlage-Nr. : 19 Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : RB11902 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GCN)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/40R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. RZ-065269-C0-306-19~FO-5-114_3-70_5-ET35.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065269-C0-306 Anlage-Nr. : 19 Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Hersteller : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : RB11902 Die Anlage Nr. 19 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH. Geschäftsstelle Essen, 19.07.2017 RZ-065269-C0-306-19~FO-5-114_3-70_5-ET35.docx