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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-D0-306
Anlage-Nr. :              6c
Seite :                   1/8                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  RB11902
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RH
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            114,3G
Radgröße:                                                9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast:                                         950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Kia

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
CK, JE, JES, JESG, JF, LD, QL, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                4638     120 Nm
QLE, SL, SLS, TF, UM, XM, XM M12x1,5
FL, XMG




RZ-065269-D0-306-06c~KI-5-114_3-67-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-D0-306
Anlage-Nr. :              6c
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ:                         LD
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 138 bis 149  Kia Opirus              245/35R20                                     A01) bis A10)
                                                                                    K03)K04)K15)K38) K39)

e4*2001/116*0075*05   1350/1150(-)                                                  5/114.3/67,0



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
JESG                                    e11*2001/116*0346*..
JE                                      e4*2001/116*0089*..
JES                                     e4*2001/116*0120*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129            Kia Sportage                225/35R20                         A02) bis A10)
                      (mit Serienverbreiterungen, N235)T90)
                      Fahrzeugbreite 1840 mm)
                                                  235/35R20

                                                 245/35R20
                                                 A01)K01)K04)

                                                 255/35R20
                                                 A01)K01)K04)



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
JESG                                   e11*2001/116*0346*..
JE                                     e4*2001/116*0089*..
JES                                    e4*2001/116*0120*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129            Kia Sportage              225/35R20                           A02) bis A10)
                      (ohne                     A01)K01)K04)N235)T90)
                      Serienverbreiterungen,
                      Fahrzeugbreite 1800 mm) 235/35R20
                                                A01)K01)K04)

                                                 245/35R20
                                                 A01)K01)K04)

                                                 255/35R20
                                                 A01)K01)K02)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-D0-306
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XM                             e11*2001/116*0358*..
XM                             e11*2007/46*0141*..
XMG                            e13*2007/46*1098*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145     Kia Sorento             235/45R20                            A02) bis A10)

                                           245/45R20
                                           A01)K03)K04)

                                           255/40R20
                                           A01)K03)K04)

                                           255/45R20
                                           A01)K03)K04)K53)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
SLS                               e11*2007/46*0136*..
SL                                e11*2007/46*0166*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Kia Sportage               235/45R20                         A02) bis A10)
                (bis Modell 2013)          A01)G4C)K01)K58)                  E47)

                                           245/40R20
                                           A01)K01)K04)K58)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TF                             e4*2007/46*0255*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121     Kia Optima              225/35R20                            A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)K25)K62)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XM FL                          e11*2007/46*0634*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 204     Kia Sorento             235/45R20                            A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-D0-306
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UM                             e4*2007/46*0894*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 204     Kia Sorento             235/45R20                                A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                          245/45R20
                                          A01)K01)K02)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JF                               e4*2007/46*1018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 126      Kia Optima, Optima        225/35R20                              A02) bis A10)
                Sportswagon               A01)K01)K02)




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
QL                             e11*2007/46*3139*..
QLE                            e11*2007/46*3144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136      Kia Sportage            255/35R20                                A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CK                             e11*2007/46*4002*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne                hinten
147 bis 188     Kia Stinger             225/35R20            255/30R20           A01) bis A10)
                (Heckantrieb)                                K02)                V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CK                              e11*2007/46*4002*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne                hinten
147             Kia Stinger              225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                (Allradantrieb)                               K02)K70)           V00)




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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CK                              e11*2007/46*4002*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne                hinten
272             Kia Stinger GT           225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                (Allradantrieb)                               K04)K70)           V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

RZ-065269-D0-306-06c~KI-5-114_3-67-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-D0-306
Anlage-Nr. :              6c
Seite :                   6/8                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen

E47) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
     - Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05
     - Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RZ-065269-D0-306-06c~KI-5-114_3-67-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-D0-306
Anlage-Nr. :              6c
Seite :                   7/8                                                        Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K38) Das Hitzeschutzblech des Auspuffendtopfes ist im Bereich der Reifeninnenflanke eng an
     den Auspufftopf anzulegen.

K39) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 50 mm vor und hinter der Radmitte
     umzulegen und der Kunststoffinnenkotflügel dahinter zu klemmen.

K53) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die im Bereich vor und hinter Radmitte befindlichen Schrauben zur Befestigung des
       Kunststoffinnenkotflügels sind zu entfernen und die dahinterliegende Blechlaschen
       nach oben zu biegen,
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante der Radhausverbreiterung ist im Bereich
       von Stoßfängeroberkante bis 45° hinter Radmitte um 8 mm zu kürzen,
     - die in diesem Bereich befindliche Blechradhauskante ist umzulegen und der
       Kunststoffinnenkotflügel dahinter zu klemmen,
     - die Kunststoffausbuchtungen im Bereich vor und hinter Radmitte sind warm
       einzuformen und mit Karosseriekleber an den umgebogenen Blechlaschen zu
       befestigen.

K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der
         Stoßfängeroberkante bis 150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm
         zu kürzen,
     - die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die
         Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten
         Kunststoffverbreiterung zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen.

K62) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
        entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
        Radmitte umzulegen,
     - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-D0-306
Anlage-Nr. :              6c
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Teiletyp :                RB11902


K70) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Befestigungsschraube des Stoßfängers ist um ca. 20 mm nach hinten zu
         versetzen und die Metallasche bis zur versetzten Schraube abzutrennen,
     - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist in
         einem Radius von 100mm um die Lasche der Stoßfängeroberkante auszuschneiden,
     - der restliche Filzinnenkotflügel im kompletten Verlauf der Radhauskante ist eng an
         das Radhaus anzulegen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 6c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 02.10.2018




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