Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. : 6e
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RB11902
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 114,3G
Radgröße: 9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast: 950 kg
bei Reifenabrollumfang: 2330 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda (J)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
DJ1, ER, SE, ERE, TB1, KE, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4638 110 Nm
GJ, GH, GHE M12x1,5
RZ-065269-A0-306-06e~MA-5-114_3-67-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. : 6e
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Typ: SE
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
141 bis 170 Mazda RX8 225/35R20 A01) bis A10)
K04)K40) K01)K39)
235/30R20
K04)M00)
245/30R20
K02)
e11*2001/116*0199*05 860/1030(-) 5/114.3/67,0
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1 e1*2007/46*1335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115 Mazda CX-3 225/35R20 A02) bis A10)
(Nur Fahrzeuge mit A01)K01)K04)
Frontantrieb)
235/30R20
A01)K01)K04)M00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
GHE e13*2007/46*1075*..
KE e13*2007/46*1247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141 Mazda CX-5 235/45R20 A02) bis A10)
A01)K01)
245/45R20
A01)K01)K02)
255/40R20
A01)K01)K02)
255/45R20
A01)G0F)K01)K02)K66)
265/40R20
A01)K01)K02)
275/40R20
A01)K01)K02)
RZ-065269-A0-306-06e~MA-5-114_3-67-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. : 6e
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ER e11*2001/116*0308*..
ERE e13*2007/46*1109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191 Mazda CX-7 235/45R20 A02) bis A10)
A01)K01)K04)
245/45R20
A01)K01)K04)K51)
255/45R20
A01)K01)K04)K51)
265/40R20
A01)K01)K02)K51)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TB1 e13*KS07/46*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
204 Mazda CX-9 255/45R20 A02) bis A10)
255/50R20
A01)K01)
265/45R20
275/45R20
A01)K01)
285/45R20
A01)K01)K04)K61)
RZ-065269-A0-306-06e~MA-5-114_3-67-ET35.docx
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Nr. : RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. : 6e
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
GHE e13*2007/46*1075*..
GJ e1*2007/46*1001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141 Mazda 6 225/35R20 A02) bis A10)
(bei Typ GH nur A01)K01)K04)K12) E51a)
Ausführungen ab EG-
Genehmigungs-Nr. 235/35R20
e1*2001/116*0448*14, bei A01)K01)K04)K12)K68)
Typ GHE nur Ausführungen
ab EG-Genehmigungs-Nr. 245/35R20
e13*2007/46*1075*06)
A01)K01)K04)K12)K25)K28)K67)K68)
255/30R20
A01)K01)K02)K12)K28)K68)
255/35R20
A01)K01)K02)K12)K25)K28)K67)K68)
265/30R20
A01)K01)K02)K12)K28)K68)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RZ-065269-A0-306-06e~MA-5-114_3-67-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. : 6e
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RZ-065269-A0-306-06e~MA-5-114_3-67-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. : 6e
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 250 mm vor der Radmitte bis
zur Oberkante des hinteren Stoßfängers nach oben umzulegen (Restdicke ca. 10 mm)
- das hintere Kunststoffinnenradhaus ist oberhalb der oberen Führungsklammer
komplett zu kürzen,
- die Befestigungslaschen (Kunststoff/Blech) im Übergangsbereich zum hinteren
Stoßfänger sind zu kürzen bzw. nach oben zu biegen.
K40) An Achse 1 ist bei Fahrzeugen bis NT 02 zur FZ-Typgenehmigung (bis Facelift) das
Kunststoffinnenradhaus auf Höhe des Fahrtrichtungsanzeigers warm einzuformen.
K51) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der hinteren Türdichtung
bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K61) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist von 100 mm
unterhalb der Türhinterkante bis zur Stoßfängeroberkante um 15 mm auf eine
Restdicke von 25 mm zu kürzen,
- im Bereich der gekürzten Kunststoffverbreiterung ist die darüberliegende
Blechradhauskante entsprechend umzulegen.
K66) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu
verkleben,
- der an der KS Verbreiterung befindliche Kunststoff- Befestigungssteg samt
Kunststoffniet im Bereich Radmitte sind zu entfernen.
RZ-065269-A0-306-06e~MA-5-114_3-67-ET35.docx
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
K67) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist
zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter
Radmitte umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 6e mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016
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