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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              5a
Seite :                   1/7                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  RB11902
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            114,3G
Radgröße:                                                9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø66.1
geprüfte Radlast:                                         950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller                 :   Nissan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
F15, F15-LPG, F15M, J10, J11, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  4662     110 Nm
S51, S51N, T32, T31, Y51,     M12x1,25
Y51H, Z50, Z51
J11                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                  4895   110 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 29 mm




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              5a
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
S51                                e1*2001/116*0479*..
S51N                               e1*2007/46*0565*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
175 bis 287     Nissan Infiniti FX30d, FX37, 265/50R20                              A02) bis A10)
                FX50, QX70                   A01)K01)K04)                           EF0)

                                            275/45R20
                                            A01)K01)

                                            285/45R20
                                            A01)K01)K04)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
Y51                                 e13*2007/46*1105*..
Y51H                                e13*2007/46*1148*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 235     Nissan Infiniti M, Infinity M 255/35R20                             A02) bis A10)
                Hybrid, Infiniti Q70          A94)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                            e11*2007/46*0132*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157     Nissan Juke             225/35R20                                   A02) bis A10)
                (Allrad)                A01)K01)K04)

                                            235/30R20
                                            A01)K01)K04)M00)

                                            235/35R20
                                            A01)G01)K01)K04)K74)

                                            245/30R20
                                            A01)K01)K04)

                                            255/30R20
                                            A01)K01)K02)K74)

                                            265/30R20
                                            A01)K01)K02)K74)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/35R20            265/30R20          A01) bis A10)
                                            K01)                 K02)K74)           V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                              e11*2007/46*0132*..
F15                              e3*2007/46*0162*..
F15-LPG                          e3*2007/46*0225*..
F15M                             e3*2007/46*0257*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160      Nissan Juke, Nissan Juke 225/35R20                                A02) bis A10)
                Bifuel                    A01)K01)K04)K74)                        E19)
                (Frontantrieb)
                                          235/30R20
                                          A01)K01)K04)K74)M00)

                                          235/35R20
                                          A01)G01)K01)K04)K74)

                                          245/30R20
                                          A01)K01)K04)K74)

                                          255/30R20
                                          A01)K01)K02)K74)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                          K01)                 K02)K74)           E19)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Z51                            e1*2001/116*0478*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 188     Nissan Murano           255/50R20                                 A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)

                                          265/45R20
                                          A01)K01)K02)

                                          275/45R20
                                          A01)K01)K02)

                                          285/45R20
                                          A01)K01)K02)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              5a
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Z50                            e1*2001/116*0298*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
172             Nissan Murano           245/45R20                             A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                           255/45R20
                                           A01)K01)K02)

                                           265/45R20
                                           A01)K01)K02)

                                           275/40R20
                                           A01)K01)K02)

                                           275/45R20
                                           A01)K01)K02)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
J10                             e11*2001/116*0295*..
J10                             e3*2007/46*0067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110      Nissan Qashqai, Qashqai+2 245/35R20                           A02) bis A10)
                                          A01)K01)K02)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
J11                                e11*2007/46*0963*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120      Nissan Qashqai              225/35R20                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb + Allrad)     A01)K04)

                                           235/35R20
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127     Nissan X-Trail            245/35R20                           A02) bis A10)
                (bis EG-Genehmigungs-Nr.: A01)K01)K02)
                e1*2001/116*0432*05)
                                          255/35R20
                                          A01)K01)K02)



RZ-065269-A0-306-05a~NI-5-114_3-66-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              5a
Seite :                   5/7                                                              Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Nissan X-Trail           255/35R20                         A02) bis A10)
                (ab EG-Genehmigungs-Nr.: A01)K01)K02)
                e1*2001/116*0432*06)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T32                            e13*2007/46*1456*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 120      Nissan X-Trail          235/45R20                          A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              5a
Seite :                   6/7                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-A0-306
Anlage-Nr. :              5a
Seite :                   7/7                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


K74) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der
        Radmitte um 10 mm aufzuweiten,
     - die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
        entsprechend zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 5a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016




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