Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065269-C0-306
Anlage-Nr. : 11
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RB11902
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 127
Radgröße: 9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 127 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 71,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 950 kg
bei Reifenabrollumfang: 2330 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler (USA)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
JC, RT Serien- Radmutter, Kegel 60°, Gewinde - 130 Nm
M12x1,5
WJ, WG, WH, JK Serien- Radmutter der Serien- - 130 Nm
Leichtmetallräder, Kegel 60°, Gewinde
½-Zoll
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Nr. : RZ-065269-C0-306
Anlage-Nr. : 11
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
WJ e4*98/14*0039*..
WG e4*98/14*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 190 Grand Cherokee 265/45R20 A01) bis A10)
K03)K04)K14)S01)
275/40R20
e4*98/14*0039*09E 1247/1338(0) 5/127/71,5
Typ: WH
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0095*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 259 Commander 245/45R20 A01) bis A10)
K03)K04) S01)
255/45R20
K03)K04)
265/45R20
K01)K04)
275/40R20
K01)K02)
e4*2001/116*0095*13 1340/1455 (0) Grand Cherokee 5/127/71,5
1338/1656(0) Commander
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WH e4*2001/116*0095*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
148 bis 259 Chrysler Grand Cherokee 245/45R20 A02) bis A10)
A01)K01)K04) S01)
255/45R20
A01)K01)K02)
275/40R20
A01)K01)K02)
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Anlage-Nr. : 11
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WH e4*2001/116*0095*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
313 Chrysler Grand Cherokee 245/45R20 A02) bis A10)
SRT8 A01)K01)K04) EF0)S01)
(Ausführungen mit
Serienreifen 245/45R20) 265/40R20
A01)K01)K02)
275/40R20
A01)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK e4*2001/116*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147 Chrysler Jeep Wrangler 255/55R20 A02) bis A10)
(Ausführungen, bei denen A01)G01) S01)
der
Geschwindigkeitsmesser 265/50R20
auf den Serienreifen A01)K01)K04)
245/75R16 eingestellt ist)
275/50R20
A01)G01)K01)K04)L03)
275/55R20
A01)G01)K01)K04)L03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK e4*2001/116*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147 Chrysler Jeep Wrangler 255/55R20 A02) bis A10)
(Ausführungen, bei denen S01)
der 265/50R20
Geschwindigkeitsmesser A01)K01)K04)
auf den Serienreifen
245/75R17 eingestellt ist) 275/50R20
A01)K01)K04)L03)
275/55R20
A01)G01)K01)K04)L03)
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Nr. : RZ-065269-C0-306
Anlage-Nr. : 11
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK e4*2001/116*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147 Chrysler Jeep Wrangler 255/55R20 A02) bis A10)
(Ausführungen, bei denen S01)
der 265/50R20
Geschwindigkeitsmesser A01)G01)K01)K04)
auf den Serienreifen
255/75R17 bzw. 255/70R18 275/50R20
eingestellt ist) A01)K01)K04)L03)
275/55R20
A01)K01)K04)L03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RT e11*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 131 Lancia Voyager 235/45R20 A02) bis A10)
A01)G4M)K03)K04)
245/40R20
A01)K03)K04)
245/45R20
A01)G4M)K03)K04)
255/35R20
A01)A93a)G4N)K01)K04)
255/40R20
A01)G4M)K01)K04)
265/35R20
A01)G4N)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JC e11*2001/116*0145*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 136 Chrysler Dodge Journey; 245/35R20 A02) bis A10)
Fiat Freemont A01)K03)K04)K45)
245/40R20
A01)K03)K04)K45)
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065269-C0-306
Anlage-Nr. : 11
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
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Nr. : RZ-065269-C0-306
Anlage-Nr. : 11
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G4M) Bei Fahrzeugen, bei denen der Geschwindikeitsmesser nicht auf den Serienreifen
225/65R16 eingestellt ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4N) Bei Fahrzeugen, bei denen der Geschwindikeitsmesser nicht auf den Serienreifen
225/65R17 eingestellt ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065269-C0-306
Anlage-Nr. : 11
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K45) An Achse 2 ist der innere Kunststoffspritzschutz über dem Federdom mit einem Radius
von ca. 100 mm ausschneiden.
L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die
Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu
überprüfen.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016
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